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Fragen über Fragen ? sagt am 16.08.2009 09:59 zu karl der passwordvergesser ?:Erster Beitrag

Re: Kremser Kinder"mord"


Nocheinmal! ICH WEIS ES NICHT, DENN ICH WAR GENAUSO WENIG WIE SIE DABEI!
Ich habs schon einmal geschrieben: Jeder Verbrecher (egal was er getan hat) hat das Recht auf Unschuldsvermutung (und das zurecht). Für Polizisten die eines Fahrlässigkeitsdeliktes verdächtigt werden gilt das anscheinend Ihrer Meinung nach nicht. WARUM!?
lg


"Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens" (wikipedia) und das ist auch gut so. die private meinungsbildung läuft hingegen ganz anders. hier bildet man sich aus den informationen die einem zugänglich sind auf grundlage der eigenen werte, vorurteile usw eine meinung. und man hat selbstverständlich das recht diese meinung zu äußern, solange man dadurch nicht gegen gesetze verstößt.
in diesem fall sehen die bekannten fakten (jugendliche, in den rücken geschoßen, polizisten rechneten mit fehlalarm, verschleppung der vernehmung der polizisten, verhängung der untersuchungshaft über einen bettlegrigen jugendlichen, usw …) eben recht eindeutig aus

das fragen sich inzwischen viele die diese sache interessiert. die nächste frage die sich auftun wird ist wohl, warum nicht mindestens einer der schützen in untersuchungshaft genommen wurde um absprachen was die tatortrekonstruktion betrifft zu verhindern.

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