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Erklärung bitte ? sagt am 12.08.2009 15:12 zu Schweiger ?:Erster Beitrag

Re: Kremser Kinder"mord"


Wie gesagt...
Zuerst SPG lesen, dann SPG verstehen, dann weiter diskutieren.
lg


"Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig: 1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen; 2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs; 3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet; 4. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist."
meiner meinung nach ist der entscheidende satzteil der: "allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet" alles, das man dem motorradfahrer vorwirft, ist, soweit ich weiß, beim durchbrechen der straßensperren passiert, daher kann man nicht von einem "allgemein gefährlichen menschen" sprechen.
noch viel weniger ist das bei den kremser einbruchsjugendlichen der fall. daher haben der polizist und die polizistin auch einen angeblichen angriff der beiden jugendlichen behauptet. somit kann man sich auf 1. "gerechte notwehr" berufen. jugendliche einbrecher mit einbruchswerkzeug gegen erfahrene polizistInnen mit schlagstock, pfefferspray und pistolen. kommt mir nicht sehr glaubwürdig vor. schon gar nicht, dass dabei der schußwaffengebrauch das gelindest mögliche mittel gewesen sein soll. und wie man bei gerechtfertigter notwehr jemand in den rücken schießt, wird nur schwer zu argumentieren sein. aber das wird den ermittelnden behörden schon noch gelingen. sowie den menschen in diesem und anderen foren, die irrtümlich meinen, sie täten der polizei etwas gutes, wenn sie sich bei jedem fehlverhalten immer auf die seite der täter stellen, statt durch rückhaltlose aufklärung zu ermöglichen aus fehlern zu lernen.

Und weil es nun Ihre Meinung ist, dass die beiden Polizisten "Kindermörder" sind, dürfen sich alle anderen nicht hinter diese stellen? Und wer sagt denn, dass es nicht "gerechte Notwehr" war? Sie? Was oder wer sind Sie, dass sie sowas behaupten können? Waren Sie dabei? Dann sollten Sie sich schleunigst als Zeuge zur Verfügung stellen! Ich finde das echt hochinteressant... Jeder Einbrecher, Mörder, Dieb, Vergewaltiger hat Rechte iSd StPO! Für Polizeibeamte die Beschuldigte sind (Verdacht der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen) soll das nicht gelten!? WARUM? Auf meine Aufforderung das SPG zu lesen und zu verstehen antworten sie mit dem Post des WGG... auch gut... Das SPG ist wohl zu kompliziert...
lg
PS: Es ist der Polizei (ausgenommen Sondereinheiten wie zB EE) untersagt den "Schlagstock" (Gummiknüppel) mitzuführen und zu verwenden. Die einzigen Waffen iSd WGG welche der Polizeibeamte führt sind der Pfefferspray (bei Angriff mit Stichwaffen, auch ein Schraubenzieher kann eine solche sein, UNWIRKSAM) und die Pistole GLOCK17.

Können Sie super Gesetzeswisser mir bitte erklären wie ein Schuß in den Rücken als Notwer gesehen werden kann? Nie und nimmer. Das gibt den Kritikern an dem Polizeieinsatz auch das Recht das handeln hier anzuprangern. Und noch eines: wenn es wirklich sooo gut ausgebildete Polizisten waren, warum haben sie dann das Fahrzeug auf dem Parkplatz nicht zuerst gesichert und auch nicht die Einbruchspuren an der Rampentür gesehen? Fragen über Fragen, die aber auch Schlüße zulassen. Wenn sich diese Polizisten schlendernd und schmähführend durch den Supermarkt bewegt haben so zeugt dies sicher nicht von Dienstplichtbewusstsein.

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