LiB & G

Resolutionsantrag Mindestsicherung


Resolutionsantrag der GemeinderätInnen der Liste Baum & Grüne betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 tiefgreifende Abänderungen des NÖ Mindestsicherungsgesetzes beschlossen. Die neu zugefügten Passagen widersprechen jedoch dem eigentlichen Ziel der Mindestsicherung, nämlich der „Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung oder von anderen sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen.“ (§1 NÖ MSG)

Im § 11 Abs. 3 wurde nun festgeschrieben, dass bei MindestsicherungsbezieherInnen, die z.B. Wohnbeihilfe oder Wohnzuschüsse erhalten, die jeweiligen Mindeststandards um diese Anteile entsprechend zu reduzieren sind. Zahlreiche Hilfsorganisationen haben diese Änderung vor dem Landtagsbeschluss stark kritisiert, da bereits 2015 vorab in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (RA 2015/10/0030) festgestellt wurde, dass die generelle Anrechnung der Wohnbeihilfe u.a. nicht mit der Deckung des angemessenen Wohnbedarfs vereinbar ist. Dennoch wurde die unrechtmäßige Kürzung mit der Neuerung jetzt im Gesetz festgeschrieben, so dass die Wohnbeihilfe nun ohne Prüfung jedes Einzelfalls auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung angerechnet wird. Weiters wurden die allgemeinen Pflichten und Zwänge für MindestsicherungsbezieherInnen, die wiederum nicht auf den vorherrschenden tatsächlichen Bedarf eingehen, sondern verallgemeinerte Hürden schaffen, unverhältnismäßig stark verschärft.

Zusätzlich wurde beschlossen, dass nicht mehr nur „Asylwerber gemäß § 13 AsylG 2005“ keinen Anspruch auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben, sondern „Subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 8 AsylG 2005“ ebenf alls von diesem ausgeschlossen werden. Menschen, denen bei einer etwaigen Abschiebung Tod oder Folter droht, werden mit dieser Maßnahme stigmatisiert. Anstatt Armut zu verhindern, werden Schutzberechtigte wissentlich jeder Zukunftsperspektive beraubt, im schlimmsten Fall in die Obdachlosigkeit und schließlich in die Kriminalität getrieben. Damit negiert Niederösterreich wissentlich den Bund-Länder-Vertrag aus 2010 zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, in dem subsidiär Schutzberechtigte als leistungsberechtigte Gruppe genannt werden und zu dessen Einhaltung NÖ sich per Landtags- Beschluss verpflichtet hat.

Da sogenannte Kriegsflüchtlinge, wie z.B. aus Syrien, ohne Geltendmachung eines Fluchtgrunds der Genfer Konvention allgemein eher subsidiären Schutz zugesprochen bekommen, kann diese Neuerung auch in Purkersdorf schlagend werden. Bereits jetzt ist es für geflüchtete Personen schwer nach Abschluss ihres asylrechtlichen Verfahrens selbständig eine Unterkunft zu finden und eine unabhängige Existenz aufzubauen. Viele der jungen Menschen in unserer Region haben keinerlei Vertrauenspersonen in Österreich, abseits der freiwilligen Helfer- und Helferinnen-Gruppe vor Ort. Durch die finanzielle Kürzung und Ungleichstellung wird es für sie erneut schwieriger im ohnehin angespannten Wohnungsmarkt der Region eine Bleibe zu finden und am Ende des Monats noch genügend Geld zum Leben zu haben. Besonders da subsidiär Schutzberechtigte in absehbarer Zukunft nicht gefahrlos in ihr Herkunftsland zurückkehren können, widerspricht ihr Ausschluss von der Mindestsicherung jedenfalls dem Wunsch der Stadt Purkersdorf nach umfassender Integration und Inklusion.

Eine Vielzahl an Hilfsorganisationen hat bereits eine Klage gegen diese Änderungen in Aussicht gestellt. Da Purkersdorf, als Zahlerin von 50 Prozent der örtlich anfallenden Mindestsicherung, ebenfalls Druck auf die niederösterreichische Landesregierung ausüben kann, möge der Gemeinderat folgende Resolution beschließen und an das Amt der niederösterreichischen Landesregierung, z.H. Landeshauptmann Erwin Pröll, Landhausplatz 1 3109 St. Pölten, versenden. Weiters sprechen wir uns gegen die von Landeshauptmann Pröll angestrebte Deckelung der Mindestsicherung, auch für Mehrkindfamilien auf 1.500 Euro, aus. Vor allem auch Angesichts des Missverhältnisses von Arbeitssuchenden (Mai 2016: 405.570 inklusive SchulungsteilnehmerInnen) und offenen Stellen (Mai 2016: 41.591). Als Begründung dieser Kürzungsmaßnahmen argumentieren die zuständigen PolitikerInnen, dass Menschen mit Arbeit fallweise kaum ein größeres Einkommen haben als BezieherInnen einer Mindestsicherung. Fakt ist, dass niemand einen Euro mehr bekommt, wenn man bestimmten Gruppen die Mindestsicherung kürzt. Im Gegenteil wird durch solche Kürzungen der Druck auf den Arbeitsmarkt und damit auf die Löhne noch größer. So stellt auch der Präsident der Niederösterreichischen AK, Markus Wieser in einer Aussendung fest: "Der aktuelle Beschluss des Landtags (Febr.2016 / Anm.) macht das Wohnen für BezieherInnen der Mindestsicherung unleistbar. Das trifft genau jene Menschen hart, die ohnehin schon mit ihrer Existenz kämpfen. Betroffen davon sind 26.551 Menschen, davon über 8.700 Kinder.“ 75 Prozent der BezieherInnen sind sogenannte „Aufstocker“, also Menschen die trotz Arbeit so wenig verdienen, dass sie davon nicht leben können. Das heißt, sie arbeiten und erhalten aufgrund ihres geringen Einkommens eine kleine Aufzahlung als Mindestsicherung. Dasselbe gilt für Personen mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld.“

Resolution

„Der niederösterreichische Landtag, insbesondere die niederösterreichische Landesregierung, wird ersucht, die in ihrer Sitzung vom 18. Februar beschlossenen Änderungen des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes im Sinne der Antragsbegründung aufzuheben. Die Landesregierung wird zudem ersucht das im Mindestsicherungsgesetz festgeschriebene Ziel der Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung flächendeckend und konsequent umzusetzen und für ausreichend Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten für hilfsbedürftige Personen zu sorgen.

Zu diesem Antrag sprachen:
Maringer, Matzka, Schmidl, Schlögl, Angerer, Weinzinger V.

Abstimmungsergebnis:

dafür: 6
enthalten: 8 (Angerer, Jaksch, Weinzinger M., Putz, Wiszniewski, Bollauf, Savic, Steinbichler)
dagegen: 17 (Weinzinger V., Wolkerstorfer, Brunner, Teufl, Rechberger, Röhrich, Köckeis, Schwarz, Cipak, Seda, Pannosch, Schlögl, Kirnberger, Liehr, Mayer, Oppitz, Sykora)



Letzte Änderung: 2017-01-01

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