Geschützte Gebiete bilden einen wesentlichen Bestandteil aller Schutzkonzepte zum Erhalt spezieller, meist seltener oder gefährdeter Arten und Lebensräume. Zur Unterstützung und Weiterentwicklung innerstaatlicher Naturschutzmaßnahmen bestehen seitens verschiedener internationaler Organisationen Bestrebungen, europa- oder auch weltweite Schutzgebietsnetzwerke zu etablieren.
Beispiele für internationale Schutzgebietsnetzwerke sind das Netzwerk der Biogenetischen Reservate und der Biosphärenreservate. Auch Österreich hat Gebiete für diese Netzwerke nominiert. Die Biogenetischen Reservate und die Biosphärenreservate mit dem wesentlichen Ziel der Erhaltung international bedeutender Lebensräume und Arten sind in Österreich noch wenig bekannt. Mit den vorliegenden Publikation des Umweltbundesamtes, liegen nun Informationen zu den Zielen dieser Netzwerke sowie zu den einzelnen österreichischen Gebieten vor.
Biosphärenreservate wurden von der UNESCO 1976 mit dem Ziel eingeführt, großflächige repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften zu erhalten. In Biosphärenreservaten sollen beispielhaft mit der dort lebenden Bevölkerung Konzepte zum Schutz und zur Entwicklung der Region erarbeitet und umgesetzt werden. In Österreich bestehen vier Biosphärenreservate, die eine Gesamtfläche von 27.600 ha (0,3 % des Bundesgebietes) einnehmen. Biosphärenreservate gibt es nur in den Bundesländern Burgenland, Tirol und Wien. Für diese international ausgezeichneten Gebiete wurde ebenfalls keine eigene Kategorie des Flächenschutzes geschaffen, die Reservate sind zum Teil durch andere Schutzgebietskategorien bzw. generelle Schutzbestimmungen rechtlich gesichert. Auch in diesen Gebieten treten Nutzungskonflikte auf. Es erfolgt ein Erfahrungsaustausch mit anderen Biosphärenreservaten, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit wird teilweise betrieben. Die Gesamtsituation dieser international ausgezeichneten Gebiete entspricht im wesentlichen der generellen Lage der Schutzgebiete in Österreich. In den Schutzgebieten, so auch in den Biogenetischen Reservaten und den Biosphärenreservaten, treten trotz der rechtlichen Sicherstellung und trotz durchgeführter Schutzmaßnahmen vielfach Nutzungskonflikte auf. Eigene, speziell auf die Anforderungen der internationalen Netzwerke zugeschnittene Maßnahmen werden allerdings kaum gesetzt. Schutzvorkehrungen oder auch Öffentlichkeitsarbeit erfolgen aufgrund anderer Schutzziele (z. B. Nationalpark). Die Biogenetischen Reservate und die Biosphärenreservate führen anders als beispielsweise die ebenfalls international ausgezeichneten Gebiete nach der Ramsar Konvention, für die spezielle Maßnahmen gesetzt werden, ein Schattendasein. Zur Aufwertung dieser Gebiete, zur Verbesserung ihres Erhaltungszustandes wären daher weitere Maßnahmen - in Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern - wünschenswert. Zielführend wäre sicherlich auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Akzeptanz für die Anliegen der internationalen Naturschutzziele, die sich naturgemäß mit den innerösterreichischen Zielen decken, zu erhöhen.
Quellennachweis: Umweltbundesamt GmbH. Wien
Aus dem ÖGB-Befragungstext:
Frage 6
KERNAUSSAGE
Unsere nationalen Reichtümer, die staatlichen und kommunalen Versorgungseinrichtungen dürfen nicht zur Erreichung kurzfristiger Budgetziele unwiederbringlich an private Anleger verkauft werden.
Die Kontrolle über unsere Grundversorgung - wie etwa staatliche Betriebe, Strom, Wasser, Straßen - muss gewahrt bleiben.
Es darf zu keinem Verlust von Arbeitsplätzen kommen.
REGIERUNGSMASSNAHMEN
Die Bundesanteile zahlreicher Unternehmen, wie der Austria Tabak oder Wälder durch die Bundesforste wurden bereits verkauft. Weitere Verkäufe wurden angekündigt.
Im öffentlichen Dienst sollen 15.000 Arbeitsplätze eingespart und öffentliche Dienstleistungen ausgegliedert oder privatisiert werden.