Purkersdorf Forum Archiv 2007
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Vorschrift ? sagt am 26.09.2007 11:52 zu horst_pkdf ®:Erster Beitrag

Re: Schutzweg Wienerstrasse höhe Nr. 70



Dazu würde ich aber auch so wie es meiner Meinung nach Vorschrift wäre beim Schutzweg auch dementsprechend große Hinweiszeichen "Schutzweg" anbringen.

Aus der StVO:
Kennzeichnung Ein Zebrastreifen muss durch das Hinweiszeichen "Kennzeichnung eines Schutzweges" gekennzeichnet werden. Das ist nicht notwendig, wenn er durch gelbe Blinklichter am Rand oder über der Fahrbahn kenntlich gemacht wird oder durch Lichtzeichen geregelt ist (Ampelregelung). ----
Der Schilderwald wäre ja enorm, darum findet sich auch bei keiner geregelten Kreuzung diese Hinweistafel.

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