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noch eine mutter ? sagt am 22.12.2007 23:02 zu ÖFB ?:Erster Beitrag

Re: FC Purkersdorf



na so ist es nicht. in dem moment wo das kind beim fcp angemeldet wird,ein spielerpass ausgestellt wird gehört es quasi dem fcp....... und der fcp kann sehr wohl sagen, er will nicht daß dieses und jenes kind woanders spielt. das heisst im klartext, man kann jetzt abmelden, rechtskräftig wird sie erst im sommer und von da an dürfen sie 1 jahr lang nicht spielen woanders. oder man kauft sie raus, weil jeder fussballverein darf einen ausbildungsbeitrag verlangen. das hat mir auch alles der niederösterr.fussballverband bestätigt. und es ist in meinen augen ein kinderhandel was da vom fcp betrieben wird, weil wenn sich ein kind dort anmeldet, dann meistens weil es der verein von seiner ortschaft ist. will das kind dann aber irgendwann mal woanders spielen, steht ihm ein sehr steiniger weg bevor. und keiner vom fcp sagt einem bei der anmeldung, daß das kind da jetzt quasi eigentum vom fcp oder vom herrn obermanager ist.


Hier Auszug aus den Übertrittsbestimmungen des ÖFB: 5. Innerhalb des 1. Jahres, berechnet ab dem Datum der Erstanmeldung, kann nach Antrag beim Kontroll- und Meldeausschuß des WFV jederzeit ein einmaliger, unentgeltlicher Wechsel zu jedem beliebigen Verein des ÖFB vorgenommen werden, sofern die Erstanmeldung vor Vollendung des 13. Lebensjahres erfolgt ist. 6. Ein Spieler darf sich nur in den ersten sechs Tagen der Sommerüberrittszeit (Anfang Juli) abmelden. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen, muss eigenhändig vom Spieler unterschrieben sein und hat eingeschrieben an den Verein zu erfolgen. Bei der Abmeldung eines Spielers, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen bzw. hat dieser die Abmeldung mit zu unterfertigen. 7. Bei Vorliegen wichtiger Beweggründe gemäß § 12 des Regulativs (Domizilwechsel, sportliche Verbesserungsmöglichkeit, vorübergehendes oder oder dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit u.a.m.) können nachwuchspielberechtigte Jugendliche jederzeit um amtlich befristete oder unbefristete Freigabe ansuchen. Darüber entscheidet der zuständige Landesverband nach Anhören des Jugendlichen und der beteiligten Vereine
Bei einer befristeten Freigabe ist der Spieler nach Ablauf der Befristung (in der Regel nur bis zum darauffolgenden 30.Juni) wieder beim Stammverein gemeldet. Also auf unbefristet achten. Ob der Verein dafür eine Ausbildungsentschädigung verlangen wird, ist verhandelbar. Eigentlich bezahlen die Kids schon jetzt Ausbildungsbeiträge und keinen Mitgliedsbeitrag.
Theoretisch kann ein Vereinswechsel auch ohne Freigabe des Stammvereins erfolgen. Dieser muss bis 20. Juni im Verband eingereicht werden und hat die Bezahlung einer vom ÖFB festgelegten Entschädigung zur Folge. Ist nicht wenig und daher nicht zu empfehlen.

ich kann nur aus erfahrung sprechen und die lautet daß der fcp gewisse spieler nicht hergibt, man muß sogar kämpfen bis zum umfallen daß er sie leihweise hergibt, und sowas kann wohl kaum im interesse des kindes sein.

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