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Schlagitweit ® sagt am 07.10.2007 17:42 zu Michl ®:Erster Beitrag

Re: Stimmenthaltung


Ergänzend zu Binas Begründung für ihre Enthaltung will ich anführen, dass es häufig situationen gibt, die eine Enthaltung in der Abstimmung begründen.
Als Mitglied des GR erhält man am Vorabend ein Konvolut von Papieren, rund 100 Seiten, mit den Anträgen, Sachverhaltsdarstellungen und ev. Beilagen. Beilagen können u.a. Verträge sein, vielseitige und in Juristenkauderwelsch. Eben letzte Sitzung hat eine Person gestanden, dass sie von irgendwelchen Beilagen nichts verstanden hat. Die nächsten haben dann schon gestanden, dass sie diese gar nicht gelesen haben. Im Endeffekt konnte niemand was Fundiertes zum Dokument sagen, aber eine deutliche Mehrheit stimmte dafür.
Sachverhaltsdarstellungen sind selten erschöpfend, verbergen manchmal das Wichtige zugunsten des Plakativen. Bei Nachfragen sind die Antworten auch nicht immer zufriedenstellend, oft ausweichend oder zeugen von mangelnder Kenntnis der AntragstellerInnen. Dann habe ich zu wenig Info um dafür zu sein, aber auch zu wenig um dagegen zu sein.
Das sind einmal zwei Situationen, die m.E. eine Stimmenthaltung rechtfertigen. Ich kann in diesem Fall vertrauen, wenn ich vertrauen kann. Bei unvollständiger Kenntnislage - und das ist häufiger der Fall, als die meisten Menschen von außen glauben - setzt eine Zustimmung großes Vertrauen voraus - oder brave Gefolgschaft.
Enthaltung ist eine Option, die in manchen Situationen immerhin die Wahrung der Selbstachtung möglich macht. Und Enthaltung heisst bestimmt weniger "is mir wurscht" als Zustimmung.

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