Purkersdorf Forum Archiv 2007
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Schlagitweit ® sagt am 17.08.2007 18:19 zu selbstunwisser ?:Erster Beitrag

Re: Baumrodung wintergasse 49


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3. Für die Genehmigung eines Baus ist die Bauabteilung der Gemeinde zuständig.

Als Gemeinderat sollte Herr Schlagitweit wissen: Für die Genehmigung des Baus ist der Bürgermeister zuständig. Er allein ist die Baubehörde und niemand anderer, auch kein Amt und keine Bauabteilung! (steht alles in der NÖ Bauordnung)

Baubehörde 1. Instanz ist der Bürgermeister, da haben Sie Recht, Herr Selbstunwisser. Ich kann Ihnen aber versichern, dass in der Stadtgemeinde Purkersdorf nicht der Bgm. über die Bauakten brütet und Bescheide ausstellt. Dazu hat er die ExpertInnen in der Bauabteilung.

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