Purkersdorf Forum Archiv 2005
Archiv 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010-2013 | 2014-2016 | Forum | HOME

genesis ? sagt am 25.01.2005 23:00 zu Karl Berger ®:Erster Beitrag

Re: Horror der gefahr


Zwischen »wegen Gefahr in Verzug sofort einschreiten«, und »das Prüfungsverfahren nach den geltenden Normen abwickeln« besteht ja doch ein Unterschied.


erkennender Karl Berger ®
trefflich bemerkt, offen die frage wer gefahr in verzug feststellt, die gemeinde - abteilung bau,die feuerwehr, politiker ? viele möglichkeiten bieten sich hier an - wenn nachträglich von monatelangen misständen berichtet wird drängt sich der gedanke auf das auch zwischen sofort und gleich ein wesentlicher unterschied besteht. ist mir auch persönlich unverständlich wie man um 600 eulen dort so lange wohnen kann - ist doch ein fall für den rechtsschutz.
gott sei dank wurde rechtzeitig das baum-signal über purkersdorf erkannt und superbaum hat wieder mal unschuldige vor dem tod bewahrt und verbrecher überführt - solange er seine schützende hände über uns hält (in letzter zeit sogar in immer kürzeren abständen) bleibt unser wasser rein,das leben billig, die lunge grün und vieles mehr... was für ein mann - was für ein held

ps: Wenn der Grundstückseigentümer - also nehmen wir an, es ist ein Privater und es geht gar nicht um die Stadt - auf seinem Grundstück etwas zulässt oder sogar selbst errichtet, dann hat trotzdem die Baubehörde die Verpflichtung zu prüfen, ob Gefahr im Verzug ist.
Wenn Gefahr in Verzug ist und das geprüft und festgestellt wurde, handelt sie sofort. Ganz unabhängig, ob der Grundstückseigentümer derselben Meinung ist

Thread



Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.

Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.