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Einbürgerung von Kindern


Sebastian Kurz wurde bei seiner Geburt automatisch in Österreich eingebürgert. Ohne irgendeiner Vorleistung seinerseits und ohne dass irgendjemand garantieren musste oder konnte, dass er sein Leben lang die Gesetze einhalten und die Institutionen und die Verfassung respektieren würde! Weshalb ist das bei anderen Neugeborenen anders?

Mehr als 220.000 (!) Menschen sind in Österreich geboren, ohne bislang die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten zu haben. Mehr als 80.000 weitere Menschen leben bereits seit sie ein Kleinkind sind in Österreich, aber sind bisher ebenfalls von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen geblieben. Grund dafür sind die extrem hohen und unsozialen Einbürgerungshürden. So müssen selbst hier geborene Kinder und Jugendliche über ihre Eltern ein Mindesteinkommen nachweisen, um eine Chance auf Einbürgerung zu haben. Das ist Ausgrenzung pur!

Die Kinder und Jugendlichen gelten dann bis ins Erwachsenenalter und oft auch darüber hinaus für den Staat als „Fremde“, obwohl sie von hier sind. Das führt zu massiver Ungleichbehandlung. Rechte werden eingeschränkt. Die Beteiligung an der Demokratie wird blockiert. Integration und Zugehörigkeit werden gehemmt. Und im Extremfall droht trotz Geburt in Österreich große Unsicherheit bis hin zur brutalen Abschiebung, wie im Fall Tina geschehen.

Laut einer aktuellen Studie ist Österreich absolutes Schlusslicht in Europa beim Zugang zur Einbürgerung! Während in anderen Ländern Kinder, die im Land zur Welt kommen, automatisch eingebürgert werden, ist das in Österreich nicht einmal dann der Fall, wenn die Eltern schon viele Jahre hier leben.

Das muss sich dringend ändern! Diese Ausgrenzung tut den Betroffenen nicht gut und sie tut Österreich nicht gut!

Daher fordert SOS Mitmensch als erste wichtige Schritte, um die wachsende Ausgrenzung von in Österreich lebenden Menschen zu beenden:

  • die automatische Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an alle, die hier geboren sind bzw. hier zur Welt kommen, wenn zumindest ein Elternteil schon 6 Jahre hier lebt.
  • die bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von hier geborenen Kindern, deren Eltern bei der Geburt erst kurz im Land sind, spätestens im Alter von sechs Jahren.
  • die bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung aller jungen Menschen, die als Kinder nach Österreich gekommen sind, spätestens nach sechs Jahren, damit sie mit 16 wählen können!

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Letzte Änderung: 2021-06-18 - Stichwort - Sitemap