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VCÖ zu Entwurf für EU-Wegekostenrichtlinie: Umwelt und Lkw-Geplagte fehlen

VCÖ-Analyse des Entwurfs für EU-Wegekostenrichtlinie: Lkw-Verkehr wird dadurch weiter zunehmen! VCÖ-Kritik: Umwelt und Interessen der Lkw-geplagten Menschen sind nicht berücksichtigt Regierung und Österreichs Abgeordnete sollen gemeinsam für Verbesserungen eintreten

8. Juli 2003) – Am 23. Juli soll von der EU-Kommission die neue EU-Wegekostenrichtlinie präsentiert werden. Der VCÖ hat den Entwurf der Wegekostenrichtlinie erhalten und analysiert. Ergebnis der VCÖ- Analyse: Wird die Richtlinie in der vorliegenden Form umgesetzt, nimmt die Lkw- Belastung weiter zu. Es fehlt die Möglichkeit, die von Lkw verursachten Umwelt- und Gesundheitskosten in die Lkw-Maut einzuberechnen. Der VCÖ appelliert an die Bundesregierung und die Abgeordneten in den Parlamenten Österreichs und der EU, gemeinsam mit ganzer Kraft für eine Verbesserung der Richtlinie einzutreten.

„Die Umwelt und die Interessen der unter dem Schwerverkehr leidenden Menschen werden im vorliegenden Entwurf der EU-Wegekostenrichtlinie nicht berücksichtigt. Wird die Richtlinie in der vorliegenden Form umgesetzt, dann nimmt der Lkw-Verkehr in Österreich weiter zu. Es ist der volle Einsatz der Bundesregierung und der Abgeordneten nötig, damit das Ziel der Wegekostenrichtlinie, mehr Kostenwahrheit zu erreichen, nicht völlig verfehlt wird“, stellt der verkehrspolitische Sprecher des VCÖ, DI Martin Blum, nach der Analyse des vorliegenden Entwurfs zur EU- Wegekostenrichtlinie fest.

Nach der Richtlinie können zusätzlich zu den Infrastrukturkosten (Straßenbau- und Straßenerhaltungskosten) als externe Kosten nur Unfallkosten eingehoben werden. Umwelt-, Gesundheits-, und Staukosten dürfen nicht eingehoben werden! Weiters verbietet die Richtlinie die Bemautung des gesamten Straßennetzes, wie es in der Schweiz seit zweieinhalb Jahren passiert.

Die Richtlinie sieht vor, die Mauthöhen auf einzelnen Korridoren nach der ökologischen Empfindlichkeit der Zone, der Bevölkerungsdichte oder dem Unfallrisiko zu variieren. Ein Ziel ist dabei die Verlagerung auf weniger belastete Achsen. Das könnte bedeuten, dass die Gebühren in Tirol relativ teuer werden, auf der Phyrn-Strecke dagegen niedriger als die Infrastrukturkosten ausmachen.

Nach Erlaubnis der EU-Kommission darf in sensiblen Regionen die Bahn querfinanziert werden. Die Erhöhung der Mautgebühren darf allerdings 20 Prozent nicht überschreiten. „Die EU verabsäumt es, verpflichtende europaweite Mindeststandards für die Lkw-Maut zu definieren. Bleibt in Deutschland die Maut so niedrig, dann nehmen die Frächter eine um 20 Prozent höhere Maut in Tirol gerne in Kauf. Die Folge: Die Lkw-Lawinen am Brenner nehmen weiter zu“, macht VCÖ-Experte Blum auf eine weitere Schwachstelle des derzeitigen Entwurfs der Richtlinie aufmerksam.

Der VCÖ kritisiert auch, dass die Einnahmen der Mauten laut Richtlinie direkt der Infrastruktur zugute kommen müssen. „Der Lkw-Verkehr verursacht nachweisbar allein in Österreich Umwelt- und Gesundheitskosten in Milliardenhöhe. Die Mauteinnahmen müssen daher auch zur Reparatur und zur Vermeidung von Schäden verwendet werden dürfen“, betont VCÖ-Experte Blum.

Rückfragen: VCÖ-Kommunikation, Christian Gratzer, Tel. (01) 893 26 97, (0699) 1893 26 95.

VCÖ-Analyse: Die 3 größten Schwachpunkte des Entwurfs: * Die Umwelt- und Gesundheitskosten des Lkw-Verkehrs dürfen nicht in die Mauthöhe eingerechnet werden * Die Mauteinnahmen dürfen nur für die Infrastruktur, nicht aber für die Reparatur und Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsschäden verwendet werden * Die Bemautung des gesamten Straßennetzes (wie sie in der Schweiz seit zweieinhalb Jahren erfolgt) ist verboten.

Die Vorschläge des VCÖ zur Verbesserung der EU-Wegekostenrichtlinie: 1. Verpflichtende Mindesthöhen für die Lkw-Maut in der EU einführen 2. Umweltkosten und Staukosten sollen eingehoben werden 3. Aufhebung des Verbots, das gesamte Straßennetz bemauten zu dürfen. Die EU soll dies, wenn nicht anders möglich den Mitgliedstaaten zumindest freistellen. 4. Einnahmen aus Mauten sollen auch für die Reparatur von Umweltmaßnahmen und ein nachhaltiges Verkehrssystem herangezogen werden dürfen.

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