Fahrradverordnung schafft unlösbares Dilemma für Mountainbiker = Klingel, Beleuchtung, Reflektoren vorne, hinten, zwischen den Speichen und an den Pedalen - die Ausrüstungsvorschriften der Fahrradverordnung gelten für alle Fahrräder ausgenommen der Rennfahrräder - und somit auch für Mountainbikes. "Mountainbiken hat sich in den letzten Jahren allerdings genauso zu einer Sportart entwickelt wie das Rennradfahren", stellt die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara Auracher-Jäger fest. "Es gibt internationale Wettkämpfe, bei denen jedes Gramm Gewicht zählt. Reflektoren und Beleuchtungsanlagen können dabei nicht gebraucht werden".
Und damit stehen die Renn-Mountainbiker vor einem unlösbaren Dilemma: Bei ihren Trainingsfahrten durch den Wald und auf Forststraßen sind Reflektoren und Co. nicht erforderlich, da es sich dort nicht um eine Straße mit öffentlichem Verkehr handelt. In der Regel führt sie jedoch ihr Anfahrtsweg auf eine Straße mit öffentlichem Verkehr, und dort muss das Mountainbike sehr wohl gesetzeskonform ausgerüstet sein.
"Obwohl nicht in allen Bundesländern gleich streng gestraft wird, gehen täglich unzählige Beschwerden beim ARBÖ ein", so Dr. Barbara Auracher-Jäger weiter. Ein Beispiel, stellvertretend für viele: ein Mountainbiker in Wien wurde, gerade als er aus dem Wald kam, von der Polizei aufgehalten, weil sein Mountainbike nicht den Ausrüstungsvorschriften entsprach. Er hatte zwar Wasser, aber weder Ausweis noch Geld bei sich und konnte daher das Organmandat von EUR 14,- nicht bezahlen. Also musste er mit aufs Wachzimmer zur Datenaufnahme, und vier Wochen später erhielt er eine saftige Strafverfügung: fehlende Reflektoren vorne, fehlende Reflektoren hinten, fehlende Rückstrahler an den Pedalen - aus den EUR 14 wurden EUR 90,--!
"Es muss eine Neuregelung für Renn-Mountainbikes gefunden werden", fordert Dr. Barbara Auracher-Jäger. "Das kann allerdings nur dann gelingen, wenn diese gesetzlich genau definiert werden können. Denn da heute sehr viele Fahrräder als Mountainbikes verkauft werden, würden sich sonst die sehr sinnvollen "Sichtbarkeitsvorschriften" der Fahrradverordnung ad absurdum führen!".
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung schaffen die in allen 94 ARBÖ-Prüfzentren erhältlichen reflektierenden Klebestreifen Abhilfe. Sie entsprechen den bestehenden Vorschriften, sind praktisch gewichtslos und kosten EUR 3,90 pro Paket.
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