Purkersdorf Forum Archiv 2006
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Ergänzung2 ? sagt am 14.11.2006 10:08 zu Ergänzung1 ?:Erster Beitrag

Re: AHS - Fortschritte


Geschwister an einer Schule zu haben, ist ja per se noch kein Grund, dass man leichter in diese Schule kommt. Welcher Schug/Schog-Paragraph besagt das?????


Gemäß §5 der Aufnahmsverfahrensverordnung des Bundesministerium für Bildung etc. hat die Reihung nach Maßgabe der EIGNUNG, der WOHNORTNÄHE und des Besuchs der Schule durch mindestens eine SCHWESTER oder einen BRUDER des Aufnahmswerbers/der Aufnahmswerberin zu erfolgen.
Vorausgesetzt, dass mit den vorhandenen Plätzen (128) ein Auslangen gefunden wird, ansonsten tritt der Abschnitt 4 von §5 in Kraft der besagt, dass Geschwisterkinder mit AHS Reife aufzunehmen sind alle anderen Anmeldungen sind gleich gereit und ist die Leistung in den vorangegangenen Schulen als Aufnahmekriterium heranzuziehen und danach zu verfahren. Sprich: Einserkinder vor Zweierkinder etc.
Gleich gereiht bedeutet nur: Nicht wer zuerst kommt, kommt auch als Erster dran.
Der Begriff Wohnortnähe setzt die nächstgelegene Schule voraus. Beim BG/BRG Purkersdorf erstreckt sich der Einzugsbereich (Wohnortnähe) weit über die Gemeindegrenzen hinaus, da weitere Bundesschulen erst wieder in St.Pölten, Tulln oder Wien sind. Für ein Preßbaumer Schulkind ist Purkersdorf näher als St. Pölten, Tulln oder Wien. Es wird nicht zwischen 1 km oder 30 km Schulweg(Wohnortnähe) unterschieden. Somit kommt das Leistungskriterium zu tragen, dass leider auch seltsame Blüten treibt, aber nicht nur in Purkersdorf. Auch einige Wiener Bundesgymnasien haben diese Probleme.(siehe 21.,22. und 23. Wiener Gemeindebezirk) Auch dort mussten bereits Kinder mit einem 2-er und Wohnortnähe abgewiesen werden. Das Purkersdorfer Gymnasium ist eine Bundesschule und keine Gemeindeschule mehr.

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