Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 28.09.2010


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.
Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.
Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!
Wir haben die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffen, dass dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuchen wir im Voraus um Entschuldigung.

Liste Baum & Grüne


Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:  22.05  Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  31/Präsenzquorum: 22

 

AICHER GR Sabine (ab

PUTZ  STR Christian

BOLLAUF STR Susanne

REISNER GR Annemarie

BRUNNER GR Roman

RÖHRICH GR Christian

CAMBRUZZI GR Manfred

SCHLAGITWEIT STR Mag. Christian

FRANEK GR Christa

SCHLÖGL BGM Mag. Karl

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

 

JAKSCH GR Walter

SEDA GR Michael

KAUKAL GR Beatrix

STANGL GR Alexandra

KEITEL GR Werner

TEUFL GR Thomas

KÖCKEIS GR Friedrich

TRAURIG GR Monika

LIEHR GR Florian

WEINZINGER  GR Manfred

MANDL GR Christine

WEINZINGER STR Viktor

MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian

WISZNIEWSKI  GR Karim

MAYER STR Elisabeth

WOLKERSTORFER STR Harald

NEMEC GR Ingrid

ZÖCHINGER GR Leopold

OPPITZ STR Albrecht

 

ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf

 

entschuldigt:

URBAN Silvia

 

SCHMIDL Margaretha

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

STANEK Josefine, Schriftführerin

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Leopold Zöchinger

        23)  Für die LiB&G:             GR Sabine Aicher

        24) Für die PUL:                  GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

 

4)        Änderungen in der Tagesordnung

Von der Tagesordnung werden abgesetzt:

 

4.14.              Berichte von Prüforganen – Nicht öffentlicher Teil

GR-0075       Berichte des Prüfungsausschusses

GR-0076       Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters

                   zu Berichten des Prüfungsausschusses

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

51) Bedarfsplanung Kinderbetreuung und Schulen

Antragsteller: GR Franek und FreundInnen (Liste Baum und Grüne)

Aufnahme in die Tagesordnung:                     Ja                   GR-0079

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 30

Enthalten: 1 (Nemec)

                                                                 

52) Rücknahme der Erhöhung der Funktionsbezüge der Mandatare

Antragsteller: Liste Baum und Grüne

Aufnahme in die Tagesordnung:                     Ja                   GR-0080

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 30

Enthalten: 1 (Nemec)

 

53) Herbeiführen eines Wohnungstausches

Antragsteller: Liste Baum und Grüne

Aufnahme in die Tagesordnung:                      Ja                   GR-0081

 

Dazu sprachen: Schlögl, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 30

Enthalten: 1 (Nemec)

 

6)      Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.     NAFES - Plakatiersystem

Der NAFES-Fachbeirat hat die für das Projekt „einheitliches Plakatiersystem“ eingereichten Kosten anerkannt und eine Förderung in Höhe von € 9.648,34 zuerkannt. Der Betrag ist bereits angewiesen worden.

6.2.     Rettungsorganisationen - Beiträge

Im Rahmen einer Besprechung zwischen den Rettungsorganisationen und den BürgermeisterInnen des Gerichtsbezirkes ist folgender Konsens hinsichtlich der Rettungsdienstbeiträge der Gemeinden, vorbehaltlich der Zustimmung der entscheidungsbefugten Organe der Gemeinden (Gemeinderäte), erzielt worden:

Rettungsdienstbeitrag                  €        9,00 pro Einwohner

NAW-Beitrag                     €        1,45 pro Einwohner

jeweils unter Zugrundelegung der vom ÖSTZA veröffentlichten Bevölkerungszahl für die Berechnung der FAG-Zuweisungen.

Mit diesen Beiträgen sind ab 2011 alle Leistungen der Gemeinden an die Rettungsorganisationen abgegolten, weitere Zuschüsse für Investitionen sind damit abgegolten. Die bestehenden Verpflichtungen für den Ankauf der bisherigen Rettungsfahrzeuge bleiben von dieser Regelung unberührt, diese laufen Zug um Zug aus.

6.3.     ÖBB Fahrpläne

In einigen Gesprächsrunden mit den ÖBB konnte vereinbart und festgelegt werden, dass es in der Fahrplanperiode 2010/2011 zumindest nur marginale Änderungen zum bestehenden Fahrplan geben wird. Ich hoffe, dass es für die nächste Periode gelingen wird, wesentliche Verbesserungen in der Fahrplangestaltung zu erreichen.

6.4.     Bedarfszuweisungen des Landes NÖ

Die NÖ Landesregierung hat der Stadtgemeinde für ao Vorhaben 2010 Bedarfszuweisungen in Höhe von € 65.000 zugesichert. In einem Gespräch mit LH Dr. Pröll hat dieser angekündigt, weitere BZ-Mittel bis zu € 100.000 zu gewähren. Damit wäre der im Voranschlag angenommene Zuweisungsrahmen erfüllt.

6.5.     Bildungszentrum – Förderung Schul- und Kindergartenfonds

Die NÖ Landesregierung hat in der Sitzung vom 23.09.2010 das Vorhaben „Bildungszentrum“ genehmigt und mit anerkannten Kosten in Höhe von € 6,247.200,00 eine Sockelbeihilfe (verlorener Zuschuss) in Höhe von € 1,249.400 bewilligt. Darüber hinaus wird ein Zinsenzuschuss in Höhe von € 589.390,65 zu einem fiktiven Darlehen (Kaufzeit 15 Jahre, dec., halbjährlich) von 48,5% der abgerechneten, vom Fonds anerkannten Kosten gewährt. Diese Info ist insbesondere im Hinblick auf TO-Punkt GR 0048 wichtig!

6.6.     Casa dei bambini

Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds hat für die Investitionen in die Kinterbetreuungseinrichtung „casa die bambini“ eine Beihilfe in Höhe von € 5.300 bewilligt.

6.7.     Öffnungszeiten Landeskindergärten

Auf Grund der Auswertung der Bedarfserhebungen ergeben sich folgende Öffnungszeiten in den Purkersdorfer Landeskindergärten:

Kindergarten I                   Montag – Freitag                         07.00 – 17.00 Uhr

Kindergarten II        Montag, Freitag                          07.00 – 16.00 Uhr

                            Dienstag, Mittwoch, Donnerstag     07.00 – 17.00 Uhr

Kindergarten III       Montag – Donnerstag                            07.00 – 17.00 Uhr

                            Freitag                                               07.00 – 16.00 Uhr

Kindergarten IV       Montag – Donnerstag                            07.00 – 15.00 Uhr

                            Freitag                                               07.00 – 14.00 Uhr

Die Öffnungszeiten können sich bei der nächsten Bedarfserhebung am 01.12.2010 wieder ändern.

6.8.     Beihilfe Katastrophenschäden

Die NÖ Landesregierung hat für die Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinde für das Schadensereignis vom 07.03.2009 eine Beihilfe von € 15.639,75 gewährt und überwiesen.

6.9.     Musikschule – Gespräch Gemeindeverband

Ich werde in den nächsten Wochen weitere Gespräche mit den Bürgermeistern von Mauerbach und Gablitz unter Beiziehung des NÖ Musikschulmanagements betreffend Gründung eines Gemeindeverbandes für die Führung einer Regionalmusikschule führen. Über das Ergebnis werde ich den Gemeinderat informieren bzw. falls notwendig entsprechende Beschlüsse vorbereiten.

6.10.   Neue Kassenplanstellen für Purkersdorf

Ich habe gemeinsam mit den Purkersdorfer ÄrztevertreterInnen um Kassenstellen für Facharztpraxen für Neurologie und Psychiatrie sowie für Urologie angesucht. In den nächsten Wochen werden Stellenplangespräche stattfinden, bei denen dieser Wusch der Stadtgemeinde Thema sein wird.

6.11.   Schülerlotsen

In Absprache mit den Direktorinnen der .Volks- und Hauptschule Purkersdorf ist es gelungen, 2 Mädchen  als Schülerlotsinnen aus den Polytechnischen Lehrgang zu gewinnen. Die Polizei Purkersdorf hat zugesagt, die Ausbildung der Mädchen zu übernehmen.

 

Antrag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Dazu sprachen:

Schlögl, Mayer

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig      

7)        Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

Anfragen GR Sabine Aicher zur Gemeinderatssitzung am 28.09.2010

 

 

 

ANTWORTEN

 

zu 1)

nein

 

zu 2)

siehe Antwort zu 1)

 

zu 3)

nein; der für diese Wohnhausanlage in Frage kommende öffentliche Spielplatz ist jener im Bad Säckingen-Park.

 

zu 4)

Eingereicht am 01.10.2007

 

zu 5)

Baubewilligung mit Bescheid vom 07.04.2008, B131/9-2825/10-2008

Projektänderung eingereicht am 20.04.2009 - baubehördliche Bewilligung dafür mit Bescheid vom 06.07.2009, B131/9-2825/21-2009

 

zu 6)

Der Baubeginn wurde mit 09.09.2009 angezeigt.

 

zu 7)

Die Einsichtnahme in Bauakten wird formal durch das Allg. Verwaltungsverfahrens-Gesetz (AVG) und materiellrechtlich durch die NÖ Bauordnung geregelt. Heißt: Die Bauordnung sagt wer Partei und/oder Beteiligter unter welchen Voraussetzungen im Verfahren ist, das AVG regelt Art und Umfang der Parteienrechte.

 

zu 8)

Die Rechte der Mitglieder des Gemeinderates sind im § 22 NÖ Gemeindeordnung geregelt. Demnach beschränkt sich das Recht auf Akteneinsicht auf jene Vorgänge, auf die sich Verhandlungsgegenstände einer anberaumten Gemeinderatssitzung beziehen.

Die Rechte von Parteien im Bauverfahren sind im AVG geregelt.

Wer Partei im Bauverfahren ist regelt § 6 NÖ Bauordnung

 

Nachträgliche Anfragen StR Mag. Schlagitweit vom 29.09.2010

 

Von: Schlagitweit [mailto:Schlagitweit@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 29. September 2010 17:03
An: Schlögl Karl
Cc: 'Bina Aicher'
Betreff: Mietvertrag u.a.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

als Nachtrag zur gestrigen Gemeinderatssitzung habe ich noch eine Frage:
Wer hat den Mietvertrag zwischen Gemeinde und Wipur betr. Bildungszentrum entworfen?

Welche Partei (Mieter oder Vermieter) hat ihn aufgesetzt?

War damit ein Anwalt befasst?

Eine andere frage betrifft den Kindergarten in der Wintergasse:
Gibt es dort jetzt Wärmezähler?

Wurde diese Wärmepumpe bereits nach einer Heizsaison evaluiert?

 

Die restlichen Fragen betreffen die Implementierung der Energiebuchhaltung:

Wer begleicht bei der AHS und dem dortigen Turnsaal die Energierechnungen?

Wer kriegt die Energieabrechnungen der Volksschule?

Wer die der Hauptschule?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schlagitweit

 

ANTWORTEN

 

Zu Absatz 1)

Der Mietvertrag basiert auf einer Vorlage, die in Zusammenarbeit mit Notar Dr. Fuchs seitens der WIPUR GmbH ausgearbeitet wurde. Der Mietvertrag wurde von der WIPUR GmbH als Vermieterin in Zusammenarbeit mit dem Stadtamt aufgesetzt. Eine durchaus übliche Vorgangsweise!

Sämtliche Mietverträge, die die WIPUR bisher mit der Stadtgemeinde abgeschlossen hat, sind nach demselben Schema aufgebaut.

Ein Anwalt bzw. Notar war bei der Abfassung dieses Vertrages nicht befasst (wie berichtet nur indirekt)

 

Zu Absatz 2)

Im Kindergarten I, Wintergasse 46, wurden entsprechende Zähler eingebaut, mit denen die Berechnung der Leistungszahl der Wärmepumpen im tatsächlichen Betrieb unterstützt wird.

Die erste Evaluierung erfolgt nach Ende des ersten vollen Betriebsjahres (Anfang November 2010).

 

Zu Absatz 3)

Die Rechnungen der Energieversorgungsunternehmen für das Gebäude und die Sporthalle des BG/BRG Purkersdorf werden an das BG/BRG Purkersdorf ausgestellt und auch von diesem beglichen.

Die Energierechnungen der Volksschule und der Hauptschule erhält die jeweilige Schulgemeinde.

 

 

 

8)                    Sitzungsplan 2010

 

Wochentag

Stadtrat

Gemeinderat

Dienstag

19.10.2010

 

Dienstag

23.11.2010

 

Mittwoch

 

01.12.2010

 

 

3.                Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 29.06.2010

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 29.06.2010 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 29.06.2010 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                             zur Sitzung am 28. September 2010

 

Punkt: GR–0048 – BGM Mag. Karl Schlögl

GEGENSTAND:   WIPUR: Neubau Bildungszentrum 

 

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2010 ist der Bürgermeister beauftragt worden, den Beschluss hinsichtlich der Haftungsübernahme für die von der WIPUR GmbH aufzunehmende Finanzierung in Höhe von € 6.850.000,-- abzüglich Direktförderung des Landes NÖ – ca. € 1.250.000,-- = € 5.600.000,-- mittels der vorgelegten Mustergarantieerklärung entweder bei der BAWAG PSK oder bei der UNICREDIT Bank Austria  umzusetzen. Als Bestbieter hat sich die BWAG PSK herausgestellt und es wurde die Garantieerklärung im Sinne des Beschlusses GR0001 abgegeben. Die Erklärung ist der NÖ Landesregierung zur Genehmigung im Sinne § 90 NÖ Gmeindeordnung vorgelegt worden.

Im Zuge des Genehmigungsverfahren hat die Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob die Tilgung des von der WIPUR aufzunehmenden Darlehens gesichert ist; das heißt die Refinanzierung durch die entsprechenden Mieteinahmen von der Stadtgemeinde und in weiterer Folge dem Sonderpädagogischen Zentrum (Sonderschulgemeinde Purkersdorf) ist durch die entsprechenden Verträge nachzuweisen. Es war usprünglich daran gedacht, diese Verträge erst nach der Abrechnung des Bildungsprojektes zu errichten, damit von gesicherten Zahlen ausgegangen werden kann. Die WIPUR hat daher im Einvernehmen mit dem Stadtamt einen Mietvertrag entworfen, der die Miethöhe auf Basis der anerkannten Abrechnung des Bauwerkes abzüglich tatsächlich fließender öffentlicher Förderungen zuzüglich Mehrwersteuer berechtigt. Das gilt in weiterer Folge auch für den Mietvertrag zwischen Stadtgemeinde Purkersdorf und Sonderschulgemeinde Purkersdorf. Das Vertragskonstrukt sieht vor, dass die Stadtgemeinde das gesamte Gebäude von der WIPUR mietet und ihrerseits die SPZ-Räumlichkeiten in einem 2. Vertrag an die Schulgemeinde weitergibt.

Hinsichtlich der Förderbarkeit des Bildungsprojektes liegen sowohl die positive technische Abnahme der Abteilung K4, des Amtes der NÖ Landesregierung als auch die positive Stellungnahme des NÖ Musikschulmanagements vor (siehe Beilagen 5 und 6). Beide Stellungnahmen sind Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Schul- und Kindergatenfonds. Die Behandlung des Purkersdorfer Projektes ist für die nächste Sitzung des Fonds vorgesehen und es darf davon ausgegangen werden, dass die Förderungen entsprechend den Fondsrichtlinien gewährt werden.

Antrag

Garantieerklärung BAWAG PSK (Beilage 1)

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der Haftungsübernahme für die von der WIPUR GmbH aufzunehmende Finanzierung in Höhe von € 6.850.000,-- abzüglich Direktförderung des Landes NÖ – ca. € 1.250.000,-- = € 5.600.000,-- mittels der beigefügten Garantieerklärung für das von der WIPUR durch Einzahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,00 (Beilage 2) abgeschlossene Kreditgeschäft – Kreditangebot vom 21.07.2010 lt. Beilage -  mit der BAWAG P.S.K. AG zu.

Mietvertrag WIPUR – Stadtgemeinde (Beilage 3)

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Mietvertrag abgeschlossen zwischen der WIPUR GesmbH und der Stadtgemeinde Purkersdorf hinsichtlich des Objektes ”Bildungszentrum Purkersdorf”, Schwarzhubergasse 5, zu.

Mietvertrag Stadtgemeinde – Sonderschulgemeinde Purkersdorf (Beilage 4)

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Mietvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und der Sonderschulgemeinde Purkersdorf hinsichtlich des Objektes ”Bildungszentrum Purkersdorf”, Schwarzhubergasse 5, zu.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Schlögl, Schlagitweit, Franek, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 28

Dagegen: 1 (Aicher)

Enthalten: 2 (Franek, Schlagitweit)

 

Zusatzantrag Schlagitweit:

Nach Auslaufen des Mietvertrags nach 25 Jahren bzw. nachdem das Gebäude ausbezahlt ist, geht das Objekt in das Eigentum der Stadtgemeinde bzw. SPZ über.

 

Abstimmungsergebnis Zusatzantrag Schlagitweit:

Dafür: 4

Dagegen: 22  (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer)

Enthalten: 5 (Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger)

 

Zusatzantrag Schlögl:

Der Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit dem Vizebürgermeister und je einem Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen über die Vorgangsweise nach Ablauf des Mietvertrages zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis Zusatzantrag Schlögl:

einstimmig

 

Mietvertrag

abgeschlossen zwischen:

1.     der Stadtgemeinde Purkersdorf, A-3002 Purkersdorf, Hauptplatz 1 (Rathaus), diese vertreten durch ihre gefertigten Organe, im Folgenden kurz Stadt/Vermieterin genannt, als Vermieterin, und

2.     der Sondergschulgemeinde Purkersdorf, per Adresse A-3002 Purkersdorf, Hauptplatz 1 (Rathaus), diese vertreten durch ihre gefertigten Organe, im Folgenden kurz SPZ/Mieterin genannt, als Mieterin,

wie folgt:

§ 1
Präambel

1.     Die WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH (im Folgenden kurz WIPUR genannt) ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 555 der KG 01906 Purkersdorf, bestehend aus dem Grundstück Nr. 493/6 im Ausmaß von 1.420 m² - Adresse: Schwarzhubergasse 5, 3002 Purkersdorf.

2.     Auf dem gegenständlichen Grundstück errichtet die WIPUR ein Gebäude, welches nach Fertigstellung (voraussichtlich September 2012) mit den entsprechenden Außenanlagen mit einem Mietvertrag an die Stadt vermietet wird. Die Stadt wird dieses Gebäude als Bildungszentrum für die Einrichtungen „Sonderpädagogisches Zentrum“, „Musikschule“, „Stadtbibliothek“ und „Volkshochschule“ nutzen.

 

§ 2

Mietgegenstand

Gegenstand dieses Mietvertrages ist das gesamte zweite und dritte Obergeschoss des im § 1 beschriebenen neuen Gebäudes (Fertigstellung voraussichtlicher September 2012) sowie die Mitbenützung sämtlicher Gangbereiche und sanitären Einrichtungen sowie die Mitbenüztung des Bewegungsraumes im Kellergeschoss und die Mitbenützung des kleinen Saales im Erdgeschoss.

Das Mietrechtsgesetz ist auf diesen Hauptmietvertrag gemäß § 1 (2) Ziffer 5 MRG nicht anzuwenden.

 

§ 3
Mietzweck

Der Mietgegenstand wird seitens der Mieterin für den Zweck der Betreibung eines Sonderpädagogischen Zentrums verwendet. Eine Änderung des Mietzwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

§ 4
Mietvereinbarung

Das SPZ mietet den vorstehend beschriebenen Mietgegenstand gemäß den folgenden Vertragspunkten von der Stadt, die die Vertragsannahme erklärt.
Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Mietgegenstandes sowie jede andere Form der Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung der Stadt ist untersagt.

 

§ 5
Beginn und Dauer, Kündigung

1.     Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2012.

2.     Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum 30.06. gekündigt werden.

3.     Die Mieterin verzichtet darauf, den Mietvertrag auf einen Zeitpunkt vor dem 31.12.2037 aufzukündigen

§ 6
Mietzins

Der halbjährliche Mietzins setzt sich aus dem Hauptmietzins, den anteiligen Betriebs- und Nebenkosten gemäß Definition im § 7 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 20%) zusammen. Der Mietzins ist halbjährlich jeweils am 15. Juni und 15. Dezember zur Zahlung fällig.

Der halbjährliche Hauptmietzins errechnet sich wie folgt: (a) Netto-Errichtungskosten des Gebäudes lt. Endabrechnung (Anteil SPZ nach Quadratmeterschlüssel – 48,46%) abzüglich der (b) Direktförderung des Landes NÖ (Anteil SPZ nach Quadratmeterschlüssel – 48,46%) von den anerkannten Netto-Errichtungskosten dividiert durch 50 zuzüglich einer Verzinsung auf eine jeweils aushaftende Summe – Ausgangsbasis: (a) minus (b) sich jeweils über die Laufzeit von 25 Jahren reduzierend um den halbjährlichen Hauptmietzins exklusive Zinsen.

Die Zinsen sind an den EURIBOR („Euro Interbank Offered Rate“) für sechsmonatige Zwischenbankgelder zuzüglich 0,55%-Punkte Aufschlag gebunden. Die Anpassung der Zinsen erfolgt halbjährlich im vorhinein für die nächste Zinsperiode, jeweils 2 Bankarbeitstage vor dem 15. Juni und 15. Dezember, auf Basis kalendermäßig/360 Tage. Der Zinssatz für den ersten Hauptmietzins (zahlbar am 15. Juni 2013) wird am 29.08.2012 festgelegt. Der in den Statistischen Monatsheften der Österreichischen Nationalbank verlautbarte EURIBOR für sechsmonatige Zwischenbankgelder ist maßgebend für den Zinssatz des nächstfolgenden Kalenderhalbjahres. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von einem Prozent monatlich vereinbart.

Die Vermieterin optiert auf die Regelbesteuerung gem. § 6 (2) UStG.

§ 7

Betriebs- und Nebenkosten

1.         Unter Betriebs- und Nebenkosten werden wie folgt verstanden:

Betriebs- und Nebenkosten

Verrechnung

Versorgung des Gebäudes mit Wasser aus einer öffentlichen Wasserleitung (Wassergebühren und Kosten, die durch die nach den Lieferbedingungen gebotenen Überprüfungen der Wasserleitungen erwachsen) oder die Erhaltung der bestehenden Wasserversorgung

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Die auf Grund der Kehrordnung regelmäßig durchzuführende Rauchfangkehrung

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Kanalräumung

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Unratabfuhr

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Schädlingsbekämpfung

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden (Feuerversicherung)

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Angemessene Versicherung des Hauses gegen die gesetzliche Haftpflicht des Hauseigentümers (Haftpflichtversicherung) und gegen Leitungswasserschäden einschließlich Korrosionsschäden

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Angemessene Versicherung des Hauses gegen andere Schäden, wie besonders gegen Glasbruch hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Aussenfenster oder gegen Sturmschäden

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Die anrechenbaren öffentlichen Abgaben der von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Ersatz der Auslagen der Verwaltung im Ausmaß von 10 % der nach dem Mietrechtsgesetz jeweils zulässigen Beträge

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Heizkosten

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Schneeräumung, Wintersicherung und Maßnahmen nach § 93 StVO

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Wartung, Instanhaltung, Erhaltung

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Reinigung

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Sonstige liegenschaftsbezogene Abgaben

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

Gesetzliche Umsatzsteuer

Innerhalb der Betriebs- und Nebenkosten von der Stadt an das SPZ

 

2.         Die anteiligen Betriebs- und Nebenkosten sind von der Mieterin zu tragen - Aufteilung erfolgt gemäß einem Quadratmeterschlüssel.

3.         Die Vermietern hat die im Laufe des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebs- und Nebenkosten spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen; sie hat die Abrechnung der Mieterin zu übermitteln und Einsicht in die Belege zu gewähren.

§ 8
Versicherungen

Die Vermieterin wird für den Abschluß und aufrechten Bestand einer Gebäudehaftpflicht-, Feuer-, Sturmschaden-, Glasbruch- und Leitungswasserversicherung inklusive Korrosionsschäden sorgen. Die aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultierenden Kosten werden von der Mieterin als Betriebskostenbestandteil getragen.

 

§ 9
Wartung, Instandhaltung, Reinigung, Informationspflicht

1.     Die Vermieterin ist für die Wartung, Instandhaltung, Erhaltung und Reinigung des Gebäudes zuständig. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Betriebs- und Nebenkosten gemäß § 7 an die Mieterin anteilig weiterverrechnet.

2.     Die Mieterin haftet in analoger Anwendung von § 1111 ABGB für alle Schäden, die der Vermieterin aus einer unsachgemäßen oder sonst vertragswidrigen Behandlung des Vertragsgegenstandes oder der Aussenanlagen durch die Mieterin entstehen.

3.     Die Mieterin ist verpflichtet, der Vermieterin ohne Verzug Anzeige von ernsten Schäden des Gebäudes zu machen. Einmal jährlich hat eine gemeinsame Begehung zur Feststellung allfälliger ernster Schäden des Gebäudes stattzufinden.

 

§ 10
Verbesserung und Veränderungen

1.         Die Mieterin ist berechtigt, Verbesserungen oder Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen oder auf ihre Kosten vornehmen zu lassen. Dabei hat sie die beabsichtigte Veränderung (Verbesserung) der Vermieterin schriftlich unter detaillierter Angabe von Art und Umfang so rechtzeitig vorher anzuzeigen, dass die Vermieterin ihre Interessen wahrnehmen kann. Die Vermieterin ist zur Ablehnung der angezeigten Veränderung oder Verbesserung berechtigt, wenn die einwandfreie Ausführung der Veränderung nicht gewährleistet ist, wenn durch die Veränderung schutzwürdige Interessen der Vermieterin beeinträchtigt werden, wenn durch die Veränderung eine Schädigung des Gebäudes erfolgt, oder wenn die Veränderung eine Gefahr für die Sicherheit von Personen und Sachen bewirkt.

2.         Die Mieterin hat auf eigene Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und sonstigen Unterlagen zu sorgen. Die Arbeiten sind unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften durchzuführen. Herstellungen von Elektro-, Gas-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie von Aufzügen und sonstigen Transportanlagen dürfen nur nach dem jeweiligen Stand der Technik erfolgen.

3.     Die Mieterin hat alle der Vermieterin unmittelbar oder mittelbar entstehenden Kosten (etwa auch als Folge behördlicher Auflagen) für Arbeiten, Änderungen und dergleichen aus eigenem zu tragen bzw. bei Vorschreibung an die Vermieterin dieser unverzüglich zu ersetzen.

4.     Bei Beendigung des Mietvertrages gehen von der Mieterin vorgenommene Investitionen, Adaptionen, Einbauten und dergleichen ersatzlos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Mieterin verzichtet auf jeden Ersatzanspruch aus welchem Rechtsgrund auch immer.

 

§ 11
Schnee, Wintersicherung

Schneeräumung, Wintersicherung und Maßnahmen nach § 93 StVO obliegen der Vermieterin.

§ 12

Sonstige Vereinbarungen

1.         Die Vermieterin und die Mieterin verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an jeden Rechtsnachfolger zu überbinden.

2.         Die Mieterin verzichtet auf eine grundbücherliche Einverleibung des Bestandrechtes.

3.         Eine Abänderung dieses Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Ein Abgehen von diesem Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.

4.         Allfällige Gebühren und Verkehrssteuern, die im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag von der Vermieterin zu bezahlen sind, verpflichtet sich die Mieterin der Vermieterin zu ersetzen. Die Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung haben die Vertragsparteien jeweils selbst zu tragen.

5.         Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet.

6.         Die Mieterin ist nicht berechtigt, eigene Forderungen, die nicht aus diesem Vertrag stammen, gegen Forderungen der Vermieterin betreffend den Mietzins aufzurechnen.

§ 13

Genehmigungspflicht

Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung der NÖ Landesregierung gemäß § 90 NÖ Gemeindeordnung. Die Genehmigung ist Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Kontraktes.

 

 

Purkersdorf, am 29.09.2010

Für die Stadtgemeinde Purkersdorf

 

 

 

Bürgermeister                                 Stadtrat

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Purkersdorf

am 28.09.2010. 201009GR0048.

 

 

 

Gemeinderat                                     Gemeinderat

Purkersdorf, am

Für die Sonderschulgemeinde Purkersdorf

 

 

 

Genehmigt in der Sitzung der Sonderschulgemeinde Purkersdorf am

 

 

GR-0049        WIPUR: Zubau AHS Purkersdorf – Vertrag mit dem Bund

                        - BGM Mag. Karl Schlögl

 

 

 

Bericht

 

Zur Zeit laufen die Verhandlungen zwischen dem Unterrichtsministerium und der WIPUR bzw. der Stadtgemeinde betreffend die Zubaumaßnahmen an der AHS Purkersdorf. Im Wesentlichen soll das Vertragswerk eine Erweiterung der bereits zwischen dem Bund und der WIPUR unter Beitritt der Stadtgemeinde bestehenden Verträge sein.

Die WIPUR soll bei der Realisierung dieses Projektes nicht nur die Bauherrschaft und somit die Finanzierung sondern auch das gesamte Baumanagement übernehmen. Beim Hauptgebäude wurde das Baumanagement durch die BIG erbracht.

Die Stadtgemeinde soll, so wie bei den beiden bisherigen Verträgen, auch dem neuen Vertrag beitreten. Eine Befassung des Gemeinderates ist voraussichtlich in der Dezembersitzung möglich.

Antrag

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:      

                                              

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

GR-0050        WIPUR: Bericht aus der Gesellschaft

                        - BGM Mag. Karl Schlögl

 

 

 

1.)       Projekt „Neubau Bildungszentrum Schwarzhubergasse 5“

 

Die Baueinreichung des Projektes Bildungszentrum ist am 01.06.2010 erfolgt – die Bauverhandlung hat am 16.09.2010 stattgefunden.

Ebenso ist die Einreichung des Projektes bei der Förderstelle des Landes NÖ bereits Anfang Juni erfolgt. Seitens des Landes NÖ liegt die technische Begutachtung und Plangenehmigung und somit auch die Projektfreigabe datiert mit 21.06.2010 für dieses Projekt vor.

Die Förderzusage des Landes NÖ sowie die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das Land NÖ der Garantieerklärung für das von der WIPUR für die Finanzierung aufzunehmende Darlehen sind noch ausständig.

Die finanzierende Bank steht mit der BAWAG P.S.K. als Billigstbieter der Ausschreibung bereits fest.

In der Zwischenzeit wird an den Detailplänen und an den Ausschreibungsunterlagen mit Volldampf weitergearbeitet.

Der Baubeginn wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 stattfinden.

 

 

2.)       Projekt „Umbau Volksschule Schwarzhubergasse 7“

 

Am Projekt „Umbau Volksschule Schwarzhubergasse 7“ wird eifrigst gearbeitet und das Projekt wird auf Basis der Einreichpläne weiter optimiert. Es gab schon einige Gesprächsrunden mit dem Architekten und den Fachplanern. Die konkreten geplanten Maßnahmen wurden auch bereits dem Lehrkörper vorgestellt.

Es wird sehr wahrscheinlich gelingen, dieses Projekt in zwei Bauteilen in einer sehr kurzen Zeitperiode durchzuziehen.

Teil 1: Optimierung des Heizsystems (Heizkörpertausch, Einbau von Raumthermostaten) in den Weihnachtsferien 2010.

Teil 2: Beginnend ca. mit März 2011 Schaffung eines neuen provisorischen Hauptzuganges in das Schulgebäude über die ehemalige Schulwartwohnung direkt von der Schwarzhubergasse, Abschottung des Bereiches des derzeitigen Haupteinganges und Neubau bzw. Zubau dieses Bereiches während der Schulzeit. In den Sommerferien 2011 werden dann alle anderen Maßnahmen – Fenstertausch, Fassade, Ausmalarbeiten, Einbau Brandmeldeanlage, etc. – durchgezogen, sodass mit Schulbeginn im September 2011 das Projekt fertiggestellt wäre – das ist zumindest derzeit die Zielsetzung.

Bei diesem Projekt ist die Förderzusage des Landes NÖ bereits eingelangt, ebenso steht die Finanzierung und die Baubewilligung liegt auch vor.

 

 

3.)       Projekt „Zubau BG/BRG Purkersdorf“

 

Bei diesem Projekt ist der Status so, dass in den Vorgesprächen mit dem BMUKK – letztes Gespräch am 23.02.2010 – definiert wurde, dass das Architekturbüro Hübner ZT GmbH mit der Durchführung der Planung bis inklusive der Schnittstelle „Einreichpläne“ vom Landesschulrat für NÖ direkt beauftragt wird – die schriftliche Beauftragung ist beim Architekturbüro Hübner am 09.07.2010 eingelangt. Die WIPUR übernimmt bzw. steigt dann in das Projekt mit Status der fertigen Einreichpläne ein.

Betreffend Vertrag WIPUR/BMUKK/Stadtgemeinde wurde von der WIPUR ein Vertragsentwurf am 30.07.2010 an das BMUKK gesandt. Die Antwort des BMUKK ist am 08.09.2010 eingetroffen. Darin gibt es eine Reihe von Punkten, die so in keinster Weise zu akzeptieren sind – d.h. es wird hier noch einige Zeit dauern, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Nächster Termin mit dem BMUKK ist am 28.09.2010. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die notwendigen Gremialbeschlüsse in der WIPUR und in der Stadtgemeinde im Dezember 2010 zu fassen sein werden.

 

 

4.)       Wienerwaldbad Purkersdorf

 

Mittlerweile ist auch schon wieder die 5. Badesaison, die von der WIPUR gemanagt wurde, am 12.09.2010 zu Ende gegangen. Wetterbedingt würde man meinen, dass es katastrophal war – die Zahlen sprechen aber eine andere Sprache. In der abgelaufenen Saison konnten rund 22.800 Badegäste ohne Mehrfachzählungen Saisonkartenbesitzer begrüßt werden à Nettoeinnahmen für die Stadtgemeinde € 70.541,36 (Vorjahr: € 73.963,64). Das heißt, die Einnahmen liegen gegenüber dem Vorjahr nur knapp zurück, was angesichts der wetterbedingten Ausfalltage eigentlich sehr überraschend ist.

Von Seiten der WIPUR war es wieder eine gelungene Saison. Alle Bereiche - Bademeister, Buffet, Betriebsführung – haben wieder sehr zuverlässig und gut funktioniert. Es gab kaum Zwischenfälle und die wenigen, die es gab, wurden vom Personal sehr professionell abgewickelt.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Schlögl, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 28. September 2010

 

Punkt: GR–0051 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

 

GEGENSTAND:    a) Hundeabgabe

 

Sachverhalt

 

In das NÖ Hundehaltegesetz §§ 2 und § 3  wurden Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential aufgenommen, daher muss die Verordnung der Hundeabgabe (siehe Beilage)  wie folgt geändert werden.

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf  beschließt die neue Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe  ab 1. Jänner 2011.

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                             

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

VERORDNUNG

 

über die Einhebung der Hundeabgabe

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am

 

28. September 2010  aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes

 

1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen, für das Halten von

 

Hunden eine Abgabe wie folgt einzuheben:

 

 

     1. für Nutzhunde jährlich                                              €    6,54  pro Hund

 

     2. für alle übrigen Hunde jährlich:

         für den ersten Hund                                       €  37,00  pro Hund

         für jeden weiteren Hund                                  €  52,00  pro Hund

 

    3. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

        und auffällige Hunde im Sinne des §§2 und

        §§ 3 NÖ Hundehaltegesetz  jährlich                   €  100,00  pro Hund

 

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen einem Monat nach dem Tage der

Rechtswirksamkeit der Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis

spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu

entrichten.

 

 

Inkrafttreten

 

 

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

 

 

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am:

Abgenommen am:

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 28. September 2010

 

Punkt: GR–0051 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

 

b) Richtlinien für die Ermäßigung der Hundeabgabe

 

 

Sachverhalt

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in der Sitzung vom 14.6.2005 eine Ermäßigung der Hundeabgabe für den 1. Hund auf € 30,00 beschlossen.

Da in das NÖ Hundehaltegesetz §§ 2 und § 3 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential aufgenommen wurden und die Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe (lt. Beilage) geändert wurde , sind die Richtlinien für die Ermäßigung der Hundeabgabe wie folgt abzuändern:

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf ermäßigt die Hundeabgabe von derzeit € 37,00 auf € 30,00 für den 1. Hund, wenn Hund und Halter/in eine gemeinsame Ausbildung gemacht haben, und ist auf die Haltezeit des Hundes gültig.

Die Ermäßigung gilt ab dem Kalenderjahr, das auf die Vorlage eines bei einer Verbandskörperschaft  (z.B. ÖKV,ÖHU,ESV) oder ein spezieller Ausbildungskurs (z.B. Alltagstauglichkeitsprüfung) bei einem renomierten Hundesportclub  beschriebenen Ausbildungsnachweises folgt.

 

Diese Ermäßigung ist nicht auf Hunde im Sinne des §§2 und §§ 3 NÖ Hundehaltegesetz anzuwenden.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

                                                          

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 28. September 2010

 

Punkt: GR–0052 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:  Liegenschaftsverkehr – Veräußerung einer Restfläche in der Baunzen

 

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Herr und Frau XXXXX und XXXXXXX XXXXXXX, XX XXX XXXXXXX XX, 3002 Purkersdorf,

haben mit Schreiben vom 22. März 2010 und E-Mail vom 19. September 2010 ihr Interesse am Erwerb der ihrem Grundstück anschließenden Liegenschaft EZ 2245, Parz. 315/16 (309 m²) mitgeteilt und um Erteilung der erforderlichen Zustimmung ersucht.

Der angebotene Kaufpreis für die Liegenschaft beträgt € 170,00 pro m2; dies entspricht einem Kaufpreis von € 52.530,00.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat am 15. September 2010 Herrn Heinz Hiermaier,

Immobilientreuhänder, Allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

für das Immobilienwesen, Wintergasse 117a, 3002 Purkersdorf,  zur Schätzung obiger Liegenschaft beauftragt.

Mit Schätzungsgutachten vom 16. September 2010 hat Herr Heinz Hiermaier einen

gerundeten Verkehrswert des gegenständlichen Grundstückes in Höhe von

€ 51.500,00 erhoben.

     

Antrag

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf verkauft die Liegenschaft EZ 2245, Parz. 315/16,

zu einem Preis von € 170,00/m², dies entspricht bei 309 m² Grundfläche einem

Verkaufspreis von € 52.530,00, an Herrn und Frau XXXXX und XXXXXXX XXXXXXX,

XX XXX XXXXXXX XX, 3002 Purkersdorf.

Sämtliche Kosten, Gebühren und Abgaben der Vertragserrichtung gehen zu Lasten

des Käufers.

Mit der Erstellung des Kaufvertrages und Abwicklung des Kaufes wird treuhändisch

das Notariat Fuchs & Reim, Hauptplatz 3, 3002 Purkersdorf, beauftragt.

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

                                                          

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                       ZUR SITZUNG AM 28. September 2010

 

Punkt: GR–0053 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:  Landesbürgerevidenzen – Festlegen eines Kostentarifes für Abschriften

 

 

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind, haben einen Rechtsanspruch lt. Gesetz auf Abschriften aus den Landesbürgerevidenzen. Die Abschriften haben also sämtliche Informationen – auch das vollständige Geburtsdatum – zu enthalten.

Die Antragstellung hat jeweils durch den zustellungsbevollmächtigten Vertreter der Partei oder Wählergruppe zu erfolgen.

Die Abschriften sind, wenn es verlangt wird, mit adäquaten Medien (Datenträger …) zu übermitteln und beinhalten jenen Personenkreis der vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 15. Lebensjahr vollendet hat.

Hinsichtlich der genauen Kosten für die Abschriften sagt das Gesetz nichts aus, jedoch

befindet sich die Vollziehung im Kompetenzbereich (eigener Wirkungsbereich) der Gemeinde. Ein Kostentarif sollte auch gewährleisten, dass nicht ständig und wahllos Abschriften verlangt werden.

     

Antrag

 

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

Die erste Abfrage pro Kalenderjahr für die wahlwerbenden Parteien soll pauschal

€ 100,00 kosten, sofern dies mit elektronischen Medien durchgeführt wird. Jede weitere Abfrage bzw. Abfragen, die nicht über elektronischen Weg übermittelt werden, wird ein Kostenersatz von € 0,15 pro Evidenzeintragen eingehoben.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:      

Orthofer, Aicher, Liehr

 

Zusatzantrag Liehr:

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des § 22 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994. Aus Zwecken der Verwaltungsökonomie wird jedoch die Kostenvorschreibung laut Gemeinderatsbeschluss bei Beantragung und Abholung bis zum Fristablauf für die Einreichung des Wahlvorschlages gestundet und erst dann vorgeschrieben, wenn das Fristende verstreicht und kein Wahlvorschlag eingebracht wurde.                               

 

Abstimmungsergebnis Grund- und Zusatzantrag Liehr:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                       Bericht an den Gemeinderat

VzBgm Mag. Dr. Christian Matzka              zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: GR-0054 – VzBgm Mag. Dr. Christian Matzka

 

Gegenstand: Purkersdorf Kultur - Bericht

 

 

Der Purkersdorfer Kultursommer wurde erfolgreich mit dem Konzert von Schallers Kapelle einem Open Air Konzert und dem Frühschoppen am Dirndlsonntag abgeschlossen. Viele Purkersdorfer Künstlerinnen und Künstler gestalteten die gut besuchten Vorstellungen und Konzerte.

 

Am Samstag, 2. Oktober 2010 findet von 15.00-18.00 Uhr in Kooperation von Stadtmuseum und Volkshochschule ein Museumsnachmittag statt. Dabei werden auch Fahrten mit der Postkutsche durchgeführt.

 

Die Klassikkonzerte finden am 25. 11. 2010 (Valery Oistrach) in der AHS, das Neujahrskonzert (Quinternio Wien) am 14. Jänner 2011 in den Räumlichkeiten der Österr. Bundesforsten AG, 

und das Frühjahrskonzert am 1. April 2011 (Ensemble Tris) in der AHS Purkersdorf statt.

Dazu wird eine Abonnement-Broschüre für alle drei Klassikkonzert aufgelegt, die an die Purkersdorfer Haushalte versendet wird. Neu ist, dass alle drei Konzerte im Abonnement erworben werden können.

 

Der nun seit 30 Jahren stattfindende Jakobimarkt soll 2011, wieder Ende Juli zum Zeitpunkt des Patroziniums stattfinden. Für die Zukunft soll der Jakobimarkt ein neues inhaltliches wie optisches Design bekommen. Der Jakobimarkttermin sollte zwecks besseren Merkens immer an jenem Wochenende (Samstag/Sonntag) stattfinden, das dem 25. Juli am nächsten ist. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet die gemeinsam mit dem Wirtschaftausschuss den Jakobimarkt neu entwickeln wird. Der Kulturausschuss nominiert  den Vorsitzenden Vzbgm Matzka, GR Inge Nemec und GR Annemarie Reisner.

 

Im Rahmen des Purkersdorfer Kultursommers 2011 soll eine Veranstaltung mit dem Arbeitstitel „Mulitkultureller Event“ stattfinden. Gedacht ist an unterschiedliche internationale Musikdarbietungen in Kombination mit kulinarischen Angeboten verschiedener Kulturen. Angesprochen sollen auch ethnische - in Purkersdorf lebende Gruppierungen - werden. Eine Arbeitsgruppe soll eingerichtet werden.

Der Kulturausschuss  richtet einen Arbeitsgruppe ein und nominiert  den Vorsitzenden Vzbgm Matzka, GR Sabine Aicher, GR Manfred Cambruzzi und Ernst Jauck.

Termin vorzugsweise Ende August 2010

 

Am 22. Oktober 2010, um 19.30 Uhr, findetl im Stadtsaalfoyer eine Ausstellung mit den Werken des Malakademieteilnehmers Marten Berger statt.  M. Berger ist ein erfolgreicher Teilnehmer der Purkersdorfer Malakademie und beschäftigt sich derzeit mit Landschaftsdarstellungen.

 

Die Stadtbibliothek plant folgende Veranstaltungen:

1.    LiteraTour 2010: Dabei fallen keine Kosten für die Gemeinde oder die Stadtbibliothek an. In das Programm kann der Kulturausschuss auf Wunsch Einsicht nehmen.

2.    Purkersdorfer Bücherkino: Am Dienstag, dem 12. Oktober 2010, startet das „Purkersdorfer Bücherkino“ im Cafe Jugendstil (Salettl). Mit diesem neuen Projekt möchte die Stadtbibliothek Purkersdorf einen cineastisch-literarischen Schwerpunkt in Purkersdorf setzen. In der ersten Vorstellung wird das Road Movie „Pilgern auf Französisch“, Beginn 19.30 Uhr, in der zweiten am 9. November die Verfilmung des Buchbestsellers von Michael Ondaatje „Der englische Patient“, gezeigt. Der Film für den 14. Dezember wird am 9. 11. in einer Publikumsbefragung ermittelt. Die Filmreihe soll 2011 fortgeführt werden und im Kultursommer 2011 in ein Freilicht-Sommerkino übergehen.

3.    Szenische Lesung „Die Manns – Genie und Tragik einer Künstlerfamilie“: Es ist genau jenes Spannungsverhältnis zwischen Genie und Tragik einer Künstlerfamilie, das die Stadtbibliothek in Form einer szenischen Lesung zum Ausdruck bringen will: Am Sonntag, dem 21. November 2010, ab 11.00 Uhr, werden Mitglieder des Lesekreises der Bibliothek im Cafe Jugendstil aus den Werken und Briefen von Thomas, Heinrich, Katja, Nelly, Monika, Elisabeth, Michael, Erika, Golo und Klaus Mann vortragen. Moderiert wird die Matinee von Ingrid Schlögl und Manfred Bauer, der Eintritt ist frei.

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                                

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 28. September 2010

 

Punkt: GR–0055 – STR Christian Putz

 

 

 

GR-0055        Pachtvertrag Tennisclub Purkersdorf

 

 

Der Pachtvertrag mit dem Tennisclub Purkersdorf soll in eine zeitgemäße Form gebracht werden. Der bestehende Vertrag läuft jeweils auf 10 Jahre und verlängert sich um diesen Zeitraum, wenn nicht eine Kündigung unter Einhaltung einer einjährigen Frist durch einen der Vertragspartner ausgesprochen wird. Der Vertrag ist mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.10.1981 abgeschlossen worden. Die Unterfertigung des Vertrages durch den TCP datiert vom 18.05.1983, jene durch die Organe der Stadt vom 31.05.1983.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beabsichtigt den Pachtvertrag mit dem Tenniclub Purkersdorf hinsichtlich der Pachtflächen in der Hardt Stremayr-Gasse/Bad Säckingen-Gasse anzupassen und kündigt den Pachtvertrag mit dem Tennisclub Purkersdorf per 31.12.2011. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, Verhandlungen für die Erarbeitung eines neuen Pachtvertrages aufzunehmen.

 

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Putz, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28  (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger, Franek, Schlagitweit )

Enthalten: 3 (Teufl, Aicher, Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                     Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                  zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: 4.4.-0056 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 11. Änderung

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Das Büro Dipl.Ing. Pluharz hat den nachstehenden Entwurf für die 11. Änderung vorgelegt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Auflage der 11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes hat derart zu erfolgen, dass in der Sitzung des Gemeinderates im Dezember 2010 die entsprechende Verordnung beschlossen werden kann.“

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Weinzinger, Aicher, Franek

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

Stadtgemeinde  Purkersdorf

 

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSPROGRAMM

 

 

11. Änderung

 

 

 

 

 

Auflageexemplar

 

 

Projektnummer: 0301-11

 

                                                     Wien, am 14. 09. 2010

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt, das geltende örtliche Raumordnungsprogramm

 

                                            Gemeinderatsbeschluss:                 01. 10. 1992

 

                                            Genehmigung durch das

                                         Amt der NÖ Landesregierung:    Z. R/1-R-475/013

                                                                                              vom 18. 05. 1993

 

zuletzt geändert mit

 

                                                    10. Änderung

                                            Gemeinderatsbeschluss:                 23. 06. 2009

 

                                            Genehmigung durch das

                                         Amt der NÖ Landesregierung:    Z. RU1-R-475/025-2009

                                                                                              vom 10. 08. 2009

 

 

entsprechend der beiliegenden Rotdarstellung des Flächenwidmungsplanes zu ändern.

 

 

 

Pkt. 1: Flächenneutrale Umwidmung von BW-30, max.3WE in Glf  und umgekehrt

                                             Prof. J. Humplik-Gasse         Parz. 578/2, (Gesamtfl. ca. 500 m²)

 

Umwidmungsansuchen: Schreiben von Herrn Thomas ADAM vom 26. 05. 2010

Der von der Umwidmung betroffene Bereich befindet sich am nördlichen Rand des Stadtzentrums von Purkersdorf an den Ausläufern des Eichberges.

Für die Liegenschaft Josef Humplik-Gasse 3a (Parz. 578/2) ist geplant, die Bauplatzkonfiguration und damit die Widmungsgrenze abzuändern. Der östliche, bewaldete Abschnitt des Grundstückes soll in einem Ausmaß von ca. 460 m² in Grünland rückgewidmet und dafür ein flächengleiches Teilstück im Norden ins Bauland übernommen werden.

Beide Teilflächen des Umwidmungsbereiches sind Natura 2000 Gebiete mit den Schutzobjekten Alpenkammmolch, Wespenbussard, Schwarzspecht, Grauspecht, Halsbandschnäpper und Mittelspecht. Zusätzlich ist der untere, östliche Teil der Parz. 578/2 mit pannonischen Eichen-Hainbuchenbeständen bestückt, die ebenfalls Natura 2000 - Schutzobjekte darstellen. Durch die Umwidmung soll den Naturschutz-Vorgaben besser entsprochen werden, da die Ausgleichsfläche im Norden nicht in den Bereich der Eichen-Hainbuchenwälder fallen. (siehe Abb. nächste Seite)

Die Abänderung ist weiters darin begründet, dass eine bessere und wirtschaftlichere Nutzung des Baulandes erreicht werden soll und die Bebauung an den flacheren Mittelteil des Hanggrundstückes (Hangneigung 14,6% statt 24%) herangeführt werden kann.

      Luftaufnahme                                                                                     Natura 2000: Darstellung des Schutzobjektes

Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder

 

Durch den flächengleichen Abtausch mit dem bestehendem Bauland, das großteils die gleichen Schutzobjekte aufweist, sind keine Beeinträchtigungen hinsichtlich des Naturschutzes zu erwarten. Im Gegenteil, es wird der Waldbestand im unteren östlichen Abschnitt in Grünland zurückgewidmet.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der flächengleiche Abtausch mit bestehendem Bauland bei der Liegenschaft Prof. J. Humplik-Gasse        , Parz. 578/2, wird genehmigt.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

Pkt. 2:  Umwidmung von Grünland-Friedhof (G++) in Bauland-Wohngebiet mit Beschränkung auf maximal 2 Wohneinheiten pro Grundstück

                                                   Rochusgasse;               Teilfl. Parz. 474/2, 474/3, 474/4;            BW-40: 2.871 m²                                                V-privat:  378 m²

 

Beim vorliegenden Änderungspunkt handelt es sich um die Umwidmung eines Teilebereiches der Friedhofsfläche von Grünland-Friedhof in Bauland-Wohngebiet.

Der städtische Friedhof der Gemeinde Purkersdorf ist in Zentrumsnähe situiert und weist eine gewidmete Fläche von 28.134 m² auf. Er grenzt im Südosten an die Berggasse, an den zwei Schmalseiten an bebautes Siedlungsgebiet und im Nordwesten auf eine Länge von ca. 300 m an den Wald der Österreichischen Bundesforste.

 

Vor der Behandlung der Umwidmung ist die Frage zu klären, ob die Friedhofsgröße den Bedarf der Gemeinde deckt und ob genügend Reserveflächen für die zu erwartende wachsende Einwohnerzahl vorhanden sind.

Bei der Berechnung der notwendigen Friedhofsflächen ist man bisher von ca. 3,5 m² pro Einwohner ausgegangen. Solche Kenngrößen sind nur mehr bedingt als gültig zu betrachten. Friedhöfe, die nach früheren Berechnungen mittlerweile vollständig belegt wären, weisen noch immer zum Teil erhebliche Reserveflächen auf, die tatsächlichen Belegungen weichen von den Planungen beträchtlich ab. Auch in Purkersdorf hat sich die Anzahl der Grabstellen in den vergangenen Jahrzehnten trotz teilweise gravierenden Bevölkerungsanstiegs nicht wesentlich erhöht.

In den letzten Jahren konnte eine deutliche Änderung des Bestattungsverhaltens der Bevölkerung festgestellt werden, nämlich eine Abkehr von der Erdbestattung hin zur Urnenbestattung. Als Gründe hierfür sind in der Hauptsache einerseits das rückläufige Interesse an einer dauerhaften Pflege eines Erdgrabes durch die Angehörigen und andererseits die Urnenbestattung als kostengünstigere Variante zur Erdbestattung zu nennen. Zunehmend wichtiger wird vor allem das Argument der einfachen Pflege der Grabstätte. Längst nicht alle Hinterbliebenen können es sich leisten, diese Aufgabe in professionelle Hände zu legen. Immer mehr Angehörigen fehlt durch geänderte Lebens- und Arbeitswelten, durch veränderte Familienstrukturen oder durch einen Umzug in eine andere Stadt auch die Zeit, sich um das Grab zu kümmern.

Weitere Einflussfaktoren auf die Bedarfsrechnung sind neben den veränderten Bestattungsformen die leicht zurückgehenden Sterberaten aufgrund steigender Lebenserwartung und damit eine Verringerung der Bestattungen. Die Sterbeziffer in NÖ ist von 12,6 (1961) auf 9,9 (2009) gesunken. Ein aufkommendes alternatives Bestattungsangebot (Urnenverwahrung außerhalb des Friedhofs, private Begräbnisstätten) trägt zu einem geringen Teil ebenfalls zu einer Reduzierung der benötigten Flächen bei.

Diese Entwicklung macht eine Neuberechnung der Friedhofsbedarfsfläche für einen langfristigen Zeitraum erforderlich. Die Verhaltensänderung bei der Auswahl der Bestattungsart lässt weiterhin erwarten, dass für eine steigende Anzahl von Verstorbenen die Feuerbestattung gewählt wird. Da eine Erdbestattung naturgemäß größeren Flächenbedarf hat als eine Bestattung in Urnengräbern oder Urnenwänden, ist langfristig von einer deutlichen Reduktion des Flächenbedarfs auszugehen.

Nachfolgend wird anhand der aktuellen Daten für Purkersdorf der Friedhofs-Flächenbedarf neu errechnet.

Zur Bevölkerungsentwicklung wurden im Stadtentwicklungskonzept vom Februar 2002 folgende Aussagen getroffen:

·         keine direkten Aussagen zu Einwohner-Höchstzahlen

·         keine Baulanderweiterungen an den Siedlungsrändern - maßvolle Innenverdichtung

·         Berechnung der max. möglichen Einwohnerzahl bei maximaler Ausnutzung des Baulandes auf Grundlage des Bebauungsplanes: 15.000 Einwohner

 

Veränderung der Wohnbevölkerung         zwischen 1981 – 1991:       + 24,6 % (+ 1.266 Einw.)

                                      zwischen 1991 – 2001:       + 20,7 % (+ 1.326 Einw.)

                                      zwischen 2001 – 2010:       + 17,0 % (+ 1.313 Einw.)

 

Vereinfachte Annahme für den künftigen Bevölkerungszuwachs: gleich bleibende Steigerungsraten

Bevölkerungs-Zuwachsraten pro 10 Jahre:         ca.15%

Bestehende Einwohnerzahl 2010:               9.052

Prognostizierte Einwohnerzahl 2020:                  10.500 (=Faktor 1,16, verglichen mit 2010)

Prognostizierte Einwohnerzahl 2030:                  12.000 (Faktor 1,33)

Prognostiziert Einwohnerzahl 2045:          15.000 (Faktor 1,66)

 

Folgende statistische Daten für den Purkersdorfer Friedhof wurden von der Stadtgemeinde zur Verfügung gestellt bzw. vom Ortsplaner errechnet:

Dzt. gewidmete Friedhofsfläche                        28.134 m²

Davon als Parkplatz gekennzeichnet                              3.139 m²

Nettofläche Friedhof                             24.995 m²  =  100,0 %

Davon genutzte Flächen                                  15.874 m²  =    63,5 %

Reserveflächen                                                9.121 m²  =   36,5 %

Flächennutzung des derzeit gewidmeten Friedhofsareals

 

Dzt. als Friedhof genutzte Fläche:                                                 15.874 m²

Bestehende Grabstellen (Erdgräber, Urnengräber, Grüfte)                    1.692

Flächenbedarf pro Grabstelle (incl. Wege, Freiflächengestaltung, Infrastruktur)                    9,38 m²

 

Jährliche Begräbnisse:                                    70

Jährlich benötigte neue Grabstellen:                  15

Jährlich zurückgegebene Grabstellen:                  5

Jährlicher Zuwachs an neuen Grabstellen:          10

 

Jährliche Begräbnisse:                                    70  =  100 %

Anzahl Erdbestattung, Gruftbestattung:              48  =    69 %

Anzahl Urnenbestattung:                                 22  =    31 %

 

Bedarf 2010 bis 2020:                 100 Grabstellen x Faktor 1,16*)      =   116 Grabstellen

Bedarf 2020 bis 2030                   100 Grabstellen x Faktor 1,33*)      =   133 Grabstellen

Bedarf 2030 bis 2040                   100 Grabstellen x Faktor 1,66*)      =   166 Grabstellen

Bedarf 2040 bis 2045                     50 Grabstellen x Faktor 1,66*)     =     83 Grabstellen

                            Bedarf an neuen Grabstellen insgesamt    =   498 Grabstellen

                            Bestehende freie Grabstellen 2010           =   191 Grabstellen

                            Zuwachs / Bedarf an neuen Grabstellen    =   307 Grabstellen

 

Brutto-Flächenbedarf pro Grabstelle                                       9,38 m²

Brutto-Flächenbedarf für 307 Grabstellen                             2.880 m²

Vorhandene Flächenreserve:                                              9.121 m²

Überschussflächen, auf max. Bevölkerungszahl gerechnet        6.241 m²

*) siehe Prognose Bevölkerungsentwicklung

Seitens der Gemeinde wird somit eine Flächenreserve von über 6.000 m² gehalten, die weder aktuell noch zukünftig für Bestattungen benötigt wird, derzeit jedoch mit großem Pflegeaufwand zu betreuen ist. Im Rahmen der Stadtentwicklung ist eine Anpassung des Bestattungsflächenpotentials erforderlich.

Zielsetzung der Stadtgemeinde Purkersdorf ist es, die vorhandenen und nicht mehr für das Bestattungs-wesen benötigten Flächenreserven aus dem Friedhof herauszulösen und so Einfluss auf die Friedhofs-gestaltung, die zukunftsorientierte Stadtentwicklung und letztlich auf die Friedhofskosten zu nehmen.

Es erscheint somit gerechtfertigt, die langfristig nicht erforderlichen Friedhofsreserveflächen zu verringern und einen Teilbereich von 3.249 m² zugunsten der Siedlungsentwicklung zu entwidmen. Die Notwendigkeit neuer Baulandausweisungen ist begründet in der positiven Bevölkerungsentwicklung und der damit zusammenhängenden starken Nachfrage nach verfügbaren Baugrundstücken. Die geplante Umwidmungsfläche ist im Eigentum der Gemeinde, eine sofortige Nutzung wäre daher sichergestellt.

Darstellung der Friedhofs-Reserveflächen nach Umwidmung

Die geplante Baulanderweiterung von 2.871 m² + 378 m² Erschließungsflächen stellt eine geringfügige Vergrößerung der Ziegelfeldsiedlung dar. Hierfür wurde eine Parzellierung samt Verkehrserschließung erarbeitet. Es ist geplant, die Fläche mit einer Straße entlang der westlichen Grundgrenze zu erschließen. Das neue Bauland soll in fünf Bauplätze zu je ca. 550 m² geteilt werden. Es ist geplant, energiesparende Bauweisen zu forcieren, alle Parzellen können gleichwertig nach Südosten orientiert werden. Eine Erweiterung des Baulandes auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, die Reserveflächen des Friedhofes reichen dafür bei weitem aus. Der als Parkplatz vorgesehene, jedoch nicht als solcher genutzte Flächenanteil müsste hiezu einer detaillierten Bedarfs- bzw. Standortanalyse unterzogen werden.

Die Umwidmungsfläche liegt nicht im Natura 2000 Gebiet. Gefährdungen lt. § 15 Abs.3 (z.B. Hochwasser, ungenügende Tragfähigkeit, Rutschungsgefahr, erhöhter Grundwasserspiegel, Verdachtsfläche lt. Umweltbundesamt) bestehen für das Planungsgebiet nicht.

Wasser und Kanal können ohne großen Erschließungsaufwand hergestellt und an die bestehenden Versorgungsnetze angeschlossen werden. Ein neuer Kanal entlang der östlichen Grundgrenze soll die anfallenden Abwässer sammeln und in den Kanalstrang in der Berggasse einleiten.

Eine Fläche von 2.871 m² soll von Grünland-Friedhof in Bauland-Wohngebiet-40, max 2 WE (= 40 Einw. pro Hektar, Beschränkung auf max. zwei Wohneinheiten pro Bauplatz) umgewidmet werden. Mit diesen Festlegungen, die in der angrenzenden Ziegelfeldsiedlung ebenso gelten, wird sichergestellt, dass die Strukturen des umgebenden Siedlungsgebietes übernommen werden und dessen Charakteristik beibehalten wird. Weiters wird die notwendige Erschließungsfläche im Ausmaß von 378 m² von dzt. Grünland-Friedhof in öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet.

Im Sinne einer vorausschauenden Gestaltung und geordneten räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes soll durch die Umwidmung eine bedarfsorientierte Nutzung der brachliegenden und langfristig nicht benötigten Friedhofs-Reserveflächen ermöglicht werden. Die vorgesehene Änderung stellt eine notwendige Anpassung an die aktuelle Situation dar. Die räumlichen Gegebenheiten sollen daher in diesem Bereich abgeändert werden.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Umwidmung der Teilflächen der Parz. 474/2, 474/3, 474/4; (Gesamtfläche: 3.250 m²) von Grünland-Friedhof (G++) in Bauland-Wohngebiet (BW-40, max. 2 WE) und Vö wird genehmigt.

Der Bürgermeister wird gemeinsam mit dem Stadtrat für Finanzen beauftragt, die neu geschaffenen Teilflächen anzubieten und dem Gemeinderat das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Gemeinderat legt für den Verkauf einen m²-Preis im Betrag von mindestens € 360,00 fest. Ein Gutachten ist bereits erstellt worden.

Etwaige Kaufverträge sollen so vorbereitet werden, dass Verkaufserlöse noch im Jahr 2010 erzielt werden können.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Weinzinger, Zöchinger, Schlögl, Aicher, Cambruzzi, Schlagitweit, Franek, Matzka, Orthofer, Mayer

 

Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Getrennte Abstimmung Umwidmung und Verkauf

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

einstimmig

 

Zusatzantrag Schlögl:

Diese 3.000 m² werden auf 5 Parzellen mit je ca. 550 m² aufgeteilt, der Rest ist Verkehrsfläche.

 

Abstimmungsergebnis Zusatzantrag Schlögl:

Dafür: 24

Dagegen: 1 (Liehr)

Enthalten: 6 (Zöchinger, Stangl, Aicher, Franek, Cambruzzi, Franke-Losmann)

 

Geschäftsordnungsantrag Zöchinger:

Geheime Abstimmung über Umwidmung

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Zöchinger:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Umwidmung (in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel):

Dafür: 22

Dagegen: 9

 

Abstimmungsergebnis Verkauf:

Dafür: 25

Dagegen: 5 (Aicher, Franek, Schlagitweit, Cambruzzi, Stangl)

Enthalten: 1 (Liehr)

 

 

 

 

 

Pkt. 3   Korrektur der Straßenfluchtlinie in der Bahnhofstraße

                                              Bahnhofstraße 62-64 Parz. 611/10; (Gesamtfl.: 64 m²)

 

 

Beim vorliegenden Änderungspunkt handelt es sich um das Einarbeiten eines Teilungsplanes des Vermessungsbüros DI Johanna Fuchs-Stolitzka, GZ 607 vom 23.9.2009. Die Grundteilung wurde von der Stadtgemeinde Purkersdorf am 9. 12. 2009 unter der Aktenzahl B-031/4-Wo-2866/23-2009 bewilligt. Eine Fläche von 64 m² wurde dem Grundstück 611/10 zulasten der Bahnhofstraße übertragen. Mit diesem Flächenabtausch ändert sich die Widmungsgrenze zwischen dem Bauland-Kerngebiet und der Bahnhofstraße.

Die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes soll in Anpassung an den vorliegenden Teilungsplan erfolgen und führt zu einer geringfügigen Arrondierung des Bauland-Kerngebietes sowie zu einer Begradigung der Straßenfluchtlinie. Die Fläche soll von derzeit öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland-Kerngebiet umgewidmet werden.

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Korrektur der Straßenfluchtlinie in der Bahnhofstraße 62-64, Parz. 611/10, Gesamtfl.: 64 m², wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Pkt. 4   Bungalowclub – Widmungskorrektur wegen bestehender Eigentumsrechte

Wintergasse 119;                          Parz. 601, 600/2;   (Gesamtfl.: 577 m²)

                                                        584/52 (Fläche: 124 m²)

                                               Parz. 548/51 (Weg)  (Fläche: 203 m²)

Wintergasse 123;                        Parz. 584/46, 600/3 (Gesamtfl.: 1.928 m²)

 

 

Anlässlich einer Überprüfung der Plangrundlagen wurden im Bereich des Bungalowclubs Unstimmigkeiten zwischen Widmung und Nutzung festgestellt. Offensichtlich wurden die seit Jahrzehnten bestehenden Besitzverhältnissen und damit zusammenhängend die jeweiligen Nutzungen nicht korrekt eingearbeitet.

Folgende Korrekturen sind notwendig:

·         Parz. 584/51 ist eine Zufahrt zum Areal des Bungalowclubs, dzt. jedoch als Bauland-Wohngebiet gewidmet. Eine Widmungsänderung in private Verkehrsfläche soll durchgeführt werden.

·         Parz. 584/52 ist im Eigentum des Bungalow-Clubs, widmungsmäßig jedoch dem angrenzenden Bauland-Wohngebiet zugeordnet. Eine Änderung in Bauland-Sondergebiet Sport- und Freizeiteinrichtungen ist erforderlich.

·         Die beiden Parzellen 601 und 600/2 sind als Bauland-Sondergebiet gewidmet, gehören jedoch zum angrenzenden Wohnhaus und soll daher in Bauland-Wohngebiet umgewidmet werden.

·         Auf den beiden Parz. 584/46 und 600/3, die im Kataster fälschlich als Erholungsfläche (E, Waldbad) gekennzeichnet sind, steht seit 1935 ein eingeschossiges Wohnhaus, das auch stets als solches in Verwendung stand. Gewidmet ist die Liegenschaft Wintergasse 123 jedoch als Bauland-Sondergebiet. Eine nutzungsgemäße Korrektur in Bauland-Wohngebiet (BW-85) soll hiermit erfolgen.

Die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes stellt eine notwendige Anpassung an die bestehenden Gegebenheiten dar.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 22. 06. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Widmungskorrektur aufgrund von bestehenden Eigentumsrechten bei Wintergasse 119   Parz. 601, 600/2     Gesamtfl.:   577 m²

                  Parz. 584/52         Gesamtfl.:   124 m²

                  Parz. 548/51         Gesamtfl.:   203 m²

Wintergasse 123   Parz. 584/46         Gesamtfl.: 1.928 m²

wird genehmigt.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                    

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Pkt. 5   Umwidmung von Grünland-Forst in Bauland-Wohngebiet-40

Wurzbachgasse 13, 15 und 17; Parz. 584/54, -/55 und -/56;(Gesamtfl.: 740 m²)

 

 

Ansuchen der Eigentümer Suchy Silvia, Parz. 584/54, Rosenberger Johanna und Dr. Wermer Püringer, Parz. 584/55, Trubatsch Gustav und Trubatsch Gerhard, Parz. 584/56, vom 10. 06. 2010, betreffend der Umwidmung der vorgenannten Parz. von Grünlanf-Forst in Bauland-Wohngebiet.

Gegenstand des Änderungspunktes ist eine geringfügige Erweiterung des Bauland-Wohngebietes im Bereich der Wurzbachgasse am östlichen Ortsrand der Stadtgemeinde Purkersdorf.

Das Bauland entlang der Wurzbachgasse ist bis auf 2 Parzellen im südlichsten Abschnitt vollständig bebaut. Die Liegenschaften Wurzbachgasse 13, 15 und 17 bestehen aus jeweils 2 Parzellen, wobei der vordere, straßenseitige Teil als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist, der hintere Bereich als Grünland-Forstgebiet (Parz. 584/54, -/55 und -/56 mit insgesamt 740 m²). Im Kataster sind diese drei Parzellen als Wald gekennzeichnet, in der Natur jedoch Teile der Hausgärten der drei Liegenschaften. Der Waldrand verläuft dahinter. (siehe Abb. nächste Seite)

Der gesamte Baulandbereich entlang der Wurzbachgasse liegt innerhalb des FFH-Gebietes von Natura 2000, wobei jedoch bis auf punktuelle Ausweisungen von pannonischen Eichen-Hainbuchenwäldern keine Schutzobjekte angeführt werden.

Im Bereich der drei gegenständlichen Parzellen wird dieses Schutzobjekt nur für die südlichste Parzelle Nr. 584/54 angezeigt, die sich in der Natur jedoch als Wiese darstellt.

Sämtliche Grundstücke an der westlichen Straßenseite der Wurzbachgasse mit Ausnahme der drei gegenständlichen Liegenschaften sind bis zum Waldrand als Bauland gewidmet. Im Sinne der Gleichbehandlung soll auch für diese dzt. als Wald gewidmeten Teilbereiche eine Baulandausweisung erfolgen. Durch diese Baulandarrondierung ergibt sich die Möglichkeit, die hinteren Grundstücksanteile für die Errichtung von ev. erforderlichen Nebengebäuden zu verwenden, was insgesamt zu einer Verbesserung der Nutzbarkeit des Baulandes führt.

Voraussetzung für die Umwidmung von dzt. Wald (Glf-Fo) in Bauland-Wohngebiet ist die behördliche Feststellung, dass die Parzellen 584/54 bis /56 nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sind. Ein Waldfeststellungsverfahren wurde bereits beantragt, das Ergebnis ist abzuwarten und bei der Umwidmung zu berücksichtigen.

Vorbehaltlich eines entsprechenden Ergebnisses des Waldfeststellungsverfahrens (KEIN Wald) soll somit der gegenständliche Bereich von derzeit Grünland Land- und Forstwirtschaft, Forst (Glf-Fo) in Bauland Wohngebiet (BW-40, max. 3 WE) umgewidmet werden.

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Umwidmung von Grünland-Forst in Bauland-Wohngebiet-30, bei Wurzbachgasse 13, 15 und 17;        Parz. 584/54, -/55 und -/56; Gesamtfl.: 740 m², wird, vorbehaltlich des Ergebnisses des Waldfeststellungsverfahrens, genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                    

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

StR Oppitz verlässt die Sitzung.

Pkt. 6   Neuwidmung von erhaltenswerten Gebäuden im Grünland (Geb)

                                                    Glasgraben;                Parz. 188/2 und .514;

 

Ansuchen von Herrn Oppitz vom 30.05.2010 um eine Geb-Widmung für sein bestehendes Wohnhaus

Am südöstlichen Ortsrand von Purkersdorf, an der Grenze zu Wien, befinden sich im Glasgraben zwei Gebäude im Grünland, die ehemals als Meierei, bzw. später als Ausflugsgasthaus geführt wurden. Beide Gebäude wurden auch für Wohnzwecke genutzt und noch vor Erstellung des Flächenwidmungsplanes baubehördlich bewilligt. Nach Aufgabe der gastgewerblichen Nutzung vor etlichen Jahren wurde die Wohnnutzung beibehalten, eine Weiterführung der Ausflugsgaststätte ist künftig jedoch nicht mehr geplant.

 

Durch die geänderten Nutzungsverhältnisse besteht nun die Notwendigkeit einer Korrektur des Flächenwidmungsplanes.

Um einen gesicherten Fortbestand der beiden Wohngebäude zu gewährleisten, sollen die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist daher geplant, die beiden Gebäude von derzeit Grünland Land- und Forstwirtschaft in "Erhaltenswerte Gebäude im Grünland (Geb)" umzuwidmen.

Die beiden Wohngebäude liegen - wie auch die angrenzende Kleingartensiedlung Glasgraben - am Rande des ausgewiesenen Natura 2000 Vogelschutzgebietes, Schutzobjekte sind Neuntöter, Wespenbussard, Schwarzspecht, Grauspecht und Mittelspecht. Da sich an der Nutzung der bestehenden Gebäude nichts ändert und lediglich deren gesetzlicher Status auf den aktuellen Stand gebracht wird, ist eine Beeinträchtigung nicht gegeben.

 

Erhebung der Geb-Voraussetzungen:

Baubehördliche Bewilligungen:

·         Umbau eines bestehenden Gebäudes (ehem. Meierei, BParz. .514) in ein Wohn- und Gasthaus: Baubewilligung AZ 153/9-Ra-186-2-1963 vom 06.11.1963

·         Umbau und Renovierung eines ehem. Nebengebäudes auf Parz. 188/2 in ein Wohnhaus: Baubew. AZ 153/9-Ra-186/2-1963 v. 23.04.1963; Zubau sowie Stiegen- und Terrassenerneuerung lt. Baubewilligung AZ B-131/9-jk-1758/3-1995 vom 13.02.1995

·         Errichtung eines Nebengebäudes lt. Baubewilligung AZ B-131/9-wo-1758/10-1997

Wasserversorgung: Entnahmerecht von öffentlichem Trinkwasser aus der Quelle auf GSt. 184,      Versorgung erfolgt über eine 425 m lange, verzinnte Eisenrohrleitung.

Abwasserentsorgung: Senkgrube

Erschließung: Öffentl. Gut der Gemeinde Purkersdorf (Weg Parz. 186/1) Zufahrt über die Leischinggasse bzw. den anschließenden Forstweg der Gemeinde Wien sowie über den Weg in Verlängerung Pernerstorferstraße

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: nein

Abweichung von der Bautradition des Umlandes: nein

Lage auf Fläche gem § 15(3), Z.1 bis 3: nein

Die Voraussetzungen für eine Geb-Widmung sind somit gegeben.

 

Um die Wohnfunktion nach Aufgabe der ursprünglichen Nutzung rechtlich abzusichern, sollen die beiden Wohnhäuser als erhaltenswerte Gebäude im Grünland (Geb) umgewidmet werden. Sie erhalten die lfd. Nr. 13 und 14 (siehe aktualisierte Geb-Liste im Anhang)

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Neuwidmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland (Geb), Glasgraben, Parz. 188/2 und .514 wird genehmigt.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                    

Weinzinger, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

Pkt. 7       Umwidmung von Bauland Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet

Tullnerbachstraße 67;                       Parz. 454/4;      (Gesamtfl.: 1.290 m²)

Tullnerbachstraße 48 bis 50 Parz. 442/12, .1119, 442/100, .303, 442/99, 442/116     (Gesamtfl. 6.123 m²)

 

Ansuchen von Frau Elisabeth Holzer-Klemmer vom 04.05.2009 um Umwidmung der Liegenschaft Tullnerbachstraße 67. Dzt. steht das Wohnhaus im Betriebsgebiet.

Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung von bisher als Betriebsgebiet gewidmeten Flächen im Bereich Tullnerbachstraße 46 bis 50 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Liegenschaft Tullnerbachstraße 67 (ehem. Forsthaus)

 

 

Durch den Erwerb eines Grundstückes im Anschluss an den städtischen Bauhof durch die Gemeinde Purkersdorf konnte ein zusammenhängender Bereich von über 6.000 m² geschaffen werden, der nunmehr in Gemeindeeigentum ist.

Der Bereich Tullnerbachstraße ist im Stadtentwicklungskonzept (Datum: Jänner 2003) als Entwicklungs-achse festgelegt. Für das Ortszentrum und die Entwicklungsachsen ist langfristig eine kleinräumige Nutzungsmischung vorgesehen, was durch die Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet verwirklicht werden soll.

Die von der Gemeinde neu erworbenen Flächen sind für die Errichtung kleinerer wohnumfeldverträglicher Betriebe und Büros vorgesehen, jedenfalls aber soll die Wohnnutzung nicht ausgeschlossen sein. Entsprechend den Zielen des Entwicklungskonzeptes ist die Stadtgemeinde Purkersdorf daher bestrebt, die gegenständliche Fläche von dzt. Betriebsgebiet in Kerngebiet umzuwidmen.

Bei der Liegenschaft Tullnerbachstraße 67 (Parz. 454/4) auf der gegenüberliegenden Straßenseite handelt es sich um das ehemalige Forsthaus der Österreichischen Bundesforste. Das Gebäude war seit jeher bewohnt (Dienstwohnung), das Grundstück war bisher als Betriebsgebiet gewidmet.

Das Wohnhaus wurde 2004 mittels Baurechtsvertrages an eine betriebsfremde Person vergeben. Die damit erfolgte Nutzungsänderung (von Betriebswohnung auf Privatwohnung) macht eine Korrektur des Flächenwidmungsplanes erforderlich, es sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen gesicherten Fortbestand des Wohnhauses geschaffen werden.

Um die Wohnfunktion nach Aufgabe der ursprünglichen Nutzung rechtlich abzusichern, soll die Parz. 454/4 von Bauland-Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet umgewidmet werden.

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„Die Umwidmung von Bauland Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet bei Tullnerbachstraße 67, Parz. 454/4, Gesamtfl.: 1.290 m², und Tullnerbachstraße 48 bis 50   Parz. 442/12, .1119, 442/100, .303, 442/99, 442/116, Gesamtfl. 6.123 m², wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                    

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

StR Oppitz nimmt wieder an der Sitzung teil.

Pkt. 8 Kletterpark Irenental, Widmung einer Grünland-Sportfläche-Baumklettergarten

Irenental 67;           Teilfl. Parz. 436/14 und 436/1;      (Gesamtfl. Gspo: ca. 3.400 m²)

 

 

Gegenstand des Änderungspunktes ist eine Widmungskorrektur für die Infrastruktureinrichtungen des bestehenden Kletterparks Irenental.

 

Am Areal der Bundesforste, bestehend aus den Parz. 436/1 und 436/14, wurde nach Einholung der erforderlichen Bewilligungen im Zeitraum von Mitte 2007 bis 2008 ein Kletterpark errichtet.

Unter der Aktenzahl WUL1-V-079/008 wurde von der BH Wien-Umgebung, DI Alexander Mayer, am 27.03.2007 eine bis 31.12.2018 befristete Rodungsbewilligung für den ausschließlichen Zweck des Betriebes eines Kletterparks incl. Parkplatz und Kassenkiosk erteilt. Nach Ablauf der Frist ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen und sämtliche Einrichtungen (Klettergarten, Parkplätze sowie Kassenkiosk) vollständig zu entfernen.

Für die Errichtung der zwei Parkplätze des Kletterparks Irenental wurde seitens der BH Wien-Umgebung am 26.06.2007 die naturschutzbehördliche Genehmigung erteilt. Die Errichtung des eigentlichen Kletterparkes bedarf nach dem NÖ Naturschutzgesetz keiner Bewilligung, da es nicht erforderlich ist, Waldbestände zu fällen, die Befestigung der Klettervorrichtungen an den Bäumen stammschonend erfolgt, und auch keine Baulichkeiten im eigentlichen Areal errichtet werden.

Eine Natura 2000 – Vorprüfung durch die NÖ-Landesregierung, Abt. Naturschutz wurde von der Gemeinde Purkersdorf zusätzlich beantragt. Es konnten keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Schutzobjekte festgestellt werden.

Die Baubewilligung für die Errichtung des Kassenkiosks samt Sanitäreinrichtungen wurde daraufhin von der Stadtgemeinde Purkersdorf am 13.07.2007 unter der Aktenzahl B 131/9-Ku-2765/06-2007 erteilt. Der Standort des Kiosks befindet sich direkt an der Irenentalstraße. Die Baubewilligung stützte sich auf die Annahme, dass der Kiosk für die beabsichtigte Grünlandnutzung (Klettergarten) notwendig und daher keine zusätzliche Widmung erforderlich ist.

Mittlerweile wurde die Gemeinde Purkersdorf von Hr. Mag. DI Gmeiner (Fachbereichsleiter Naturschutz, NÖ-LR) darauf aufmerksam gemacht, dass für die zum Betrieb des Kletterparks erforderlichen baulichen Anlagen eine entsprechende Widmung zu erwirken ist.

Mit dem aktuellen Änderungsverfahren soll daher die nachträgliche Widmungskorrektur erfolgen.

Die Infrastruktureinrichtungen des Kletterparks sind entlang der Irenentalstraße (L 2129) auf den Parz. 436/14 und 436/1 situiert und bestehen aus:

Kassenkiosk mit WC-Gruppe und Gurten-/Helmlager
geschotterter Gurtanlegeplatz, ca 50 m²
geschotterter Platz für Sitzgelegenheiten, ca. 50 m²
geschotterter Parkplatz westlich des Kassenkiosks, ca. 500 m²
geschotterter Parkplatz östlich des Kassenkiosks, ca. 1000 m²

Es ist geplant, jene Flächen, die die notwendige Infrastruktur für den Betrieb des Kletterparks aufnehmen, als Grünland-Sportfläche-Baumklettergarten (Gspo-Baumklettergarten) zu widmen.

Mit diesem Änderungspunkt wird den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes nach Sicherung und Erweiterung des bestehenden Netzes von Freizeit- und Erholungseinrichtungen in Purkersdorf entsprochen.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Nachträgliche Widmungskorrektur für die bereits naturschutzbehördlich genehmigten Infrastruktureinrichtungen des Kletterparks Irenental ("Gspo" für den Kiosk) wird genehmigt.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Schlagitweit                                          

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Enthalten: 2 (Franek, Schlagitweit)

Pkt. 9       Umwidmung von Bauland-Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet

Auf der Schanz 3 bis 17           Parz. 160/16 und 603/2, .305, .306 .349, .320, .345, .346, .347     Gesamtfl.: 4.610 m²

 

Gegenstand des Änderungspunktes ist die Widmungsanpassung für die ehemaligen Betriebswohnungen im Bereich "Auf der Schanz". Diese Wohnhäuser wurden in den 1950er Jahren für Betriebsangehörige eines angrenzenden Betriebes errichtet und waren demnach auf Betriebsbauland situiert. Mittlerweile wurden die Wohnhäuser an Privatpersonen verkauft, es besteht kein Zusammenhang mehr mit dem ursprünglich zugehörigen Betrieb.

Genutzt werden die Gebäude dzt. überwiegend für Wohnzwecke, teilweise sind auch Kleinbetriebe darin untergebracht. Die bestehende Betriebsgebiets-Widmung entspricht nicht mehr der aktuellen Nutzung.

 

Für allfällige künftige Bauverfahren zur Erhaltung und weiteren Nutzung der Objekte soll Rechtssicherheit gegeben sein. Es ist daher geplant, den Bereich von dzt. Bauland-Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet umzuwidmen.

Der gesamte Bereich grenzt unmittelbar an die Trasse der Westbahn. Für Kerngebiete sind die Lärmhöchstwerte lt. Verordnung 8000/4 § 2 der NÖ Landesregierung mit 60/50 dB (Tag/Nacht) festgelegt. Ab 2009 wurden von den ÖBB Lärmschutzwände errichtet, die Gebäude sind nunmehr durch eine 2m hohe Lärmschutzwand schalltechnisch geschützt. Die Schallbelastung wurde von vorher 65dB/67dB auf 51dB/53dB gesenkt (Tag-/Nachtwerte). Da die Immissionen hauptsächlich durch den Schienenverkehr verursacht werden, sind lt. VO 8000/4 § 3 (3) der NÖ Landesregierung die Höchstwerte um 5 dB zu erhöhen. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, den gegenständlichen Bereich ins Bauland-Kerngebiet zu übernehmen.

Sämtliche Infrastruktureinrichtungen wie Wasser, Kanal und Anschluss an öffentliches Gut sind vorhanden. Die Entfernung zu den beiden nächstliegenden Bahnstationen beträgt jeweils ca. 600 m.

Gefährdungen lt. § 15 Abs.3 (z.B. Hochwasser, ungenügende Tragfähigkeit, Rutschungsgefahr, erhöhter Grundwasserspiegel, Verdachtsfläche lt. Umweltbundesamt) bestehen für das Planungsgebiet nicht. Die Umwidmungsfläche liegt nicht im Natura 2000 Gebiet.

Die vorgesehene Änderung stellt eine notwendige Anpassung an die aktuelle Situation dar. Zwecks Sicherung des seit den 1950er Jahren bestehenden Wohnstandortes soll die Widmung daher von dzt. Bauland-Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet abgeändert werden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Grundstücke Auf der Schanz 3 bis 17, Parz. 160/16 und 603/2, .305, .306 .349, .320, .345, .346, .347 werden von Bauland-Betriebsgebiet auf Bauland-Kerngebiet umgewidmet.“

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Liegenschaft Auf der Schanz 3 bis 17, Parz. 160/16 und 603/2, .305, .306 .349, .320, .345, .346, .347 wird von Bauland-Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet umgewidmet.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

ANLAGE  1:

 

List der erhaltenswerten Gebäude im Grünland

Stand: Sept. 2010

 

 

Lfd.

Nr.

Adresse

Parz.

Nr.

EZ

Eigentümer

Gebäude-nutzung

Baube-willigung

1

Christkindlwald 8

.267

2420

DEMMER Andrew u. Doris

Wohnhaus

1893

2

Christkindlwald 9

599/2

500

DEMMER Andrew

Wohnhaus

vor 1975

3

Christkindlwald 10

599/6

500

DEMMER Andrew

Wohnhaus

1959

4

Wurzbachstraße 5

584/57

2435

ZORN Heinrich u. Rautgundis

Wohnhaus

vor 1900

5

Deutschwaldstr. 70

310/2

2418

Republik Österreich

Österr. Bundesforste

Wohnhaus

vor 1900

6

Dambach 1

.108

1168

FACHATHALER Elisabeth

Wohnhaus, leerstehend

vor 1877

7

Dambach 11

382/1

299

STEINHAUSER Karl

Wohnhaus

vor 1975

8

An der Stadelhütte 11

.332/1

1424

DUCHEK Otto, Dkfm

Wohnhaus

1893

9

An der Stadelhütte 13

366/2

659

HOCHENEGG Michael

Wohnhaus

1894

10

An der Stadelhütte 15

366/1

2002

HUBER-CEMPER Eva, Dr.

Wohnhaus

1961

11

Brandstadl 1

355

99

ASCHAUER Michael

Wohnhaus

1931

12

Tullnerbachstraße 24

436/18

2390

ROGGENBAUER Karl

Wochenendhaus       *)

1980

13

Glasgraben 1a

.513

236

OPPITZ

Wohnhaus

Altbestand

Umbau 1963

14

Glasgraben 1

188/2

236

OPPITZ

Wohnhaus

Altbestand

Umbau 1963

 

 

*)   Beschränkung: max. 100 m² bebaute Fläche

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                            Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                              zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: 4.4.-0057 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bausperre 2008 – Aufhebung - Verordnung

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 11. März 2008 eine Bausperre gemäß § 23 Abs. 2 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 verordnet.

Die Bausperre gemäß § 23 Abs 2 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 ist vom Gemeinderat aufzuheben, wenn die vermutete Gefährdung nicht mehr besteht. Da die 10. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes bereits rechtskräftig ist, ist auch das Ziel der Bausperre erreicht und besteht daher auch eine vermutete Gefährdung nicht mehr. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, die dem Gemeinderat einen Spielraum für die Aufhebung lässt, es sagt eindeutig und klar, dass aufzuheben ist, sobald die vermutete Gefährdung nicht mehr besteht. Diese Rechtsansicht wurde auch vom Amt der NÖ Landesregierung bestätigt.

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

 

„V E R O R D N U N G

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in seiner Sitzung am 28. 09. 2010, TOP 4.4.-     , gemäß § 52 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-16, folgende Verordnung erlassen:

 

§ 1

Gemäß § 23, Abs. 2 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, wird für die mit Verordnung vom 12. 03. 2008, B-031/2-Ha-928, als Bauland-Wohngebiet, Bauland-Sondergebiet oder Bauland-Kerngebiet gewidmeten Bereiche des Gemeindegebietes von Purkersdorf erlassene Bausperre aufgehoben.

 

§ 2

Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-16, mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

 

Der Bürgermeister:

 

(Mag. Karl Schlögl)

 

Angeschlagen am:

Abgenommen am:“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Weinzinger, Aicher, Oppitz, Zöchinger

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 28

Enthalten: 3 (Liehr, Franek, Aicher)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                         Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                     zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: 4.4.-0058 – STR Viktor Weinzinger

Gegenstand:

Wurzbachforststraße – Straßennutzungsvertrag – 1. Nachtrag

 

S a c h v e r h a l t

 

Der 2005 mit den ÖBfAG abgeschlossene Vertrag zur Benützung der Wurzbachforststraße läuft Ende 2010 ab. Zwecks Verlängerung bis 2015 haben die ÖBfAG einen 1. Nachtrag mit der Bitte um Unterfertigung übermittelt.

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der vorliegende 1. Nachtrag zum Straßenbenützungsvertrag für die Benützung der Wurzbachforststraße vom 24. 05. 2005 wird genehmigt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                              zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: 4.4.-0059 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand:

Heimgartengasse – Übernahme Teilfläche ins öffentliche Gut

 

S a c h v e r h a l t

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat in der Sitzung am 11. 12. 2007 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadtgemeinde Purkersdorf übernimmt die Parz. 301/35, Heimgartengasse, nach Fertigstellung der Wohnhausanlage Heimgartengasse 4, Immorent, und nach Herstellung der Heimgartengasse entsprechend den Vorgaben der Stadtgemeinde Purkersdorf.“

Mit Schreiben vom 13. 07. 2010 hat die Immorent Österreich Ges.m.b.H. mitgeteilt, dass die Arbeiten für die Neugestaltung der Heimgartengasse abgeschlossen wurden und ersuchen um die Übernahme in das öffentliche Gut.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die Stadtgemeinde Purkersdorf übernimmt die Parz. 301/35, Heimgartengasse, nach ordnungsgemäßer Abnahme der erfolgten Bauarbeiten durch die Behörde. Sämtliche anfallenden Kosten die durch die Übernahme entstehen sind von den derzeitigen Eigentümern zu übernehmen. Der Stadtgemeinde Purkersdorf dürfen aus diesem Titel keine Kosten erwachsen.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Enthalten: 2 (Franek, Aicher)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                          Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                           zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: 4.4.-0060 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand:

Schülerhort Alois Mayer-Gasse 4 – Anschluss an die Fernwärme

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Der Schülerhort in der Alois Mayer-Gasse 4 war für die Heizung und Warmwasseraufbereitung an die Gasleitung des ehemaligen Kindergartens I in der Schwarzhubergasse 5 angeschlossen. Das Kindergartengebäude in der Schwarzhubergasse, und somit auch die Gasleitung, müssen wegen des Neubaues des Bildungszentrums abgetragen werden. Damit ist das Hortgebäude nicht mehr mit Gas versorgt. Da auch der Gasheizkessel im Hort erneuert werden müsste, soll das Hortgebäude nunmehr an die Fernwärmeleitung der Energiecomfort, wie bereits bei der Hauptschule und Volksschule bestehend, angeschlossen werden. Für den Anschluss der Fernwärme ist das nachstehende Übereinkommen zu unterfertigen.

 

 

 

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der vorgelegte Vertrag der Enegiecomfort für den Anschluss des Hortgebäudes in der Alois Mayer-Gasse 4 an die Fernwärme wird genehmigt.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                       Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                     zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: 4.4.-0061 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Deutschwaldstraße 22 - Löschungserklärung

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Frau Ing. Katharina Mika, Alte Poststraße 32, 2410 Hainburg, hat mit Schreiben vom 09.09.2010 um die Aufhebung folgender in der Einlagezahl 91, KG. 01906 Purkersdorf, Deutschwaldstraße 22, eingetragenen Reallast

„der Verpflichtung zur Herstellung der Höhenlage und zur Übergabe gem Pkt. 1 Bescheid 1953-07-18“, angesucht.

Die Höhenlage der Deutschwaldstraße wurde im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft bereits in der Natur hergestellt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 21. 09. 2010 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

“L Ö S C H U N G S E R K L Ä R U N G

Die Stadtgemeinde Purkersdorf erklärt hiermit ausdrücklich, dass folgende Reallast, eingetragen in der EZ 91, KG. 01906 Purkersdorf, A2 1 a 1560/1954          „Verpflichtung zur Herstellung der Höhenlage und zur                                Übergabe gem Pkt 1 Bescheid 1953-07-18“ gegenstandslos geworden ist.

Sie erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne ihr ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten, die Einverleibung der Löschung der Reallast Blatt A2 LNR. 1a 1560/1954, eingetragen in der Einlagezahl 91, Parz. 267 und Bp. .99, KG. 01906 Purkersdorf, vorgenommen werden kann, da die Höhenlage der Deutschwaldstraße im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft bereits in der Natur hergestellt wurde.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                           zur Sitzung am 28. September 2010

 

Punkt: 4.5. –            GR-0062                                                                   StR Susanne Bollauf

                                                                                                         

 

Gegenstand:  Gemeindeabgabenförderung – Adaptierung der Richtlinien

 

 

SACHVERHALT

 

Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.6.2010 sollen die Förderungsmodalitäten für Zuschüsse zu den Hausbesitzabgaben überarbeitet und den neuen Gegebenheiten angepasst werden, sodass die neuen Richtlinien mit Inkrafttreten der geänderten Abgabenordnungen (1.10.2010) wirksam werden können.

 

Im Zuge der Gebühren- und Abgabenanpassungen (9,5%) wird auch die Gemeindeabgabenförderung, von der derzeitigen Höchstförderungsgrenze von € 250,00 um 9,5 % auf € 274,00 (gerundet auf €) ab 01. Oktober 2010 angehoben.

 

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat spricht sich für eine Anpassung der Gemeindeabgabenförderung insofern aus, dass die derzeitige Höchstförderungsgrenze von € 250,00 um 9,5 % auf € 274,00 (gerundet auf €) ab 01. Oktober 2010 angehoben wird. Der Deckelbeitrag wird mit einem Betrag von € 11.000,-- neu festgelegt. .

 

Höchstgrenze: € 11.000,--

HH-Stelle: 1/424000-768002

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                    

Bollauf,  Franek, Zöchinger

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                          zur Sitzung am 28. September 2010

 

Punkt: 4.5. –            GR-0063                                                        StR Susanne Bollauf

 

 

Gegenstand:  Eltern-Kind-Zentrum

 

 

SACHVERHALT

 

Auf Initiative von Frau Barbara Hlavka de Martin wird ab Mitte Oktober 2010 im Objekt, Wienerstr. 2, in den ehemaligen Räumlichkeiten des Provisoriums des Landeskindergarten I ein sogenanntes Eltern-Kind-Zentrum mit Unterstützung der Stadtgemeinde eröffnet.

Die Stadtgemeinde Purkersdorf stellt die Räumlichkeiten für 2 Vormittage (Mittwoch und Freitag) unter Beibehaltung der Nutzungsmöglichkeiten für die Musikschule Purkersdorf ab 12.00 Uhr pro Woche befristet auf das Schuljahr 2010/2011 unentgeltlich zur Verfügung. Für die kindgerechte Ausstattung des Raumes (Spielteppiche, Trinkbecher, Spiele usw.) stellt die Stadtgemeinde einen Betrag von max. € 200,-- zur Verfügung. Von den Eltern wird seitens der Organisatorin ein Unkostenbeitrag von € 4,-- pro Vormittag eingehoben.

Weiters ist angedacht eine regelmäßige Betreuung durch die Säuglingskrankenschwester Frau Alder, durch die Hebamme Frau Kristan und durch die Sozialarbeiterin Frau Mandl anzubieten.

 

Angestrebt wird im Mai 2011 eine Evaluierung des Eltern-Kind-Zentrums durchzuführen.

 

Durch dieses Eltern-Kind-Zentrum wird das Angebot der halbjährlich stattfindenden Eltern-Kind Jause erweitert und ersetzt. Am 7. Oktober 2010, 15:00 Uhr werden die Eltern mit ihren Kindern  (Alter bis 2 ½) zur Eltern-Kind-Jause in den Stadtsaal eingeladen, wo ihnen das Projekt vorgestellt wird.

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat befürwortet und unterstützt das Eltern-Kind-Zentrum mit einem Kostenbeitrag von € 200,-- für die Grundausstattung und stellt die Räumlichkeiten für max. 2 Vormittage wöchentlich im Objekt, Wienerstraße 2, befristet bis Ende des Schuljahres 2010/2011 unentgeltlich zur Verfügung.

HH-Stelle: 1/439000-757000

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                           zur Sitzung am 28. September 2010

 

Punkt: 4.5. –            GR-0064                               StR Susanne Bollauf

Gegenstand:  Essen auf Rädern - Kundenbeitrag

 

 

SACHVERHALT

 

Für die Durchführung des Essens auf Rädern wird von der Stadtgemeinde das Geschirr kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Ausstattung kostet € 121,60 ohne MWSt. Pro Teilnehmer müssen zwei Garnituren zur Verfügung gestellt werden. Aus Erfahrungswerten der vergangenen Jahre ist ein gleichbleibender Schwund des Geschirrs zu verzeichnen. An einem runden Tisch mit der Administration des Hoffmannparks und mit den Organisationen Rotes Kreuz und ASB wurde zur Minimierung des Abganges vereinbart, dass bei Abholung des Leergeschirrs dieses auf Vollzähligkeit kontrolliert wird.

 

In Hinkunft wird der Kundenbeitrag für eine Essensportion von derzeit € 4,72 um € 0,10 auf

€ 4,82 ab 1. November 2010 erhöht. Diese Erhöhung dient zur Finanzierung der laufend notwendigen Ergänzungen des Geschirrs.

 

Vom Essenslieferanten, Seniorenresidenz Hoffmannpark wird der Stadtgemeinde ein Betrag von € 5,10 pro Portion in Rechnung gestellt. Die Kunden bezahlten jedoch € 4,72, d. h. die Stadtgemeinde hat den Abgang zwischen Einkauf und Verkauf in Höhe von € 0,38/Portion zur Gänze getragen. Dieser Abgang vermindert sich durch die Erhöhung des Kundenbeitrages auf € 4,82 pro Portion nunmehr auf € 0,28/Portion.

 

Die KundenInnen werden von der Erhöhung durch ein Schreiben der Stadtgemeinde informiert.

 

ANTRAG

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung des Essensbeitrages der Kunden von derzeit

€ 4,72 um € 0,10 auf  € 4,82 ab 1. November 2010.

 

HH-Stelle: Ausgabenverminderung 1/423000-728000

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

Bollauf, Franek

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                             zur Sitzung am 28. September 2010

 

Punkt: GR–0065 – STR Harald Wolkerstorfer

 

GR-0065        Stadtbus Machbarkeitsstudie

 

 

Wie im Wirtschaftsausschuss angekündigt, sind über die Sommermonate die Stadtbussysteme von Klosterneuburg und Krems besichtigt worden.

Dazu der nachfolgende Bericht:

 

Stadtbus Klosterneuburg, Donnerstag, 01.07.2010

Teilnehmer: STR Wolkerstorfer, Stadtamtsdirektor Reg.rat Humpel, Baudirektor Ing. Haider, DI Dörflinger

Einführung des Systems Stadtbus 1992 als öffentliche Alternative zum privaten Personenverkehr, schon 1993 Erweiterung auf Wunsch der Bevölkerung unterstützt durch Argumentation der guten Auslastung, weitere Erweiterung 1995

Zusätzliche Angebote zum Linienstadtbus wie Zubringerbus zu Allerheiligen und Leopoldi sowie einen Bäderbus im Juli und August, längerer Betrieb an Einkaufssamstagen

Derzeit Streckenlänge von 30,3km, 4 Busse sind immer im Umlauf, Linien halten einen ½h Takt, Betriebszeiten von ca.07.00 Uhr – 19.00 Uhr von Mo-Fr, Fahrgastzahlen  von 350.100/2008. Tarif derzeit € 1,30 (angeglichen an den VOR)

Finanzierung: Kosten werden zu 100% von der Gemeinde gezahlt, ca. € 700.000,-/Jahr Nettoaufwand, Besteller des Betriebs ist Gemeinde – komplette Organisation wird über den VOR abgewickelt (haben Leistung vergeben an Dr.Richard und ZuklinBus)

Jährliche Auflage eines kombinierten Fahrplanhefts (Stadtbus, Regionalbusse, Wiesel, Anruf-Sammeltaxi und Bahn) – wird vom VOR herausgegeben nur für Klosterneuburg – Kosten ca. € 12.000,- ohne Versand

Klosterneuburg bietet zusätzlich noch ein Anruf-Sammeltaxi (AST) (Start 1989) an, bedarfsorientiertes Nahverkehrsmittel im Anschluss an Fahrzeiten anderer öffentlicher Verkehrsmittel bzw. Erschließung abgelegener Gebiete die sonst nicht versorgt wären. Auslastung von durchschnittlich 17.115 Personen bei 8695 Fahrten/Jahr (Zahlen der letzten 6 Jahre), Einteilung des Gemeindegebietes in mehrere Zonen, Fahrpreis für eine ASTZone derzeit € 1,70

 

Stadtbus Krems, Montag, 16.08.2010

Teilnehmer: STR Wolkerstorfer, Stadtamtsdirektor Reg.rat Humpel, Baudirektor Ing. Haider, DI Dörflinger

Einführung des Systems Stadtbus 1991 – 2009 ausgehend von der Prämisse größtmöglicher Kostenreduzierung Adaptierung des Angebots (unterstützt durch Kundenumfragen, Frequenzmessungen und Analyse der Arbeitsplatzstrukturen), Neustart 2010, AST deckt Bereiche ab wo kein Stadtbus mehr fährt.

Derzeitige Finanzierung durch die Gemeinde in der Höhe von rund € 1 Mio – Kostenreduzierung für die Stadt auf maximal € 500.000,-, Ziel wird wahrscheinlich erreicht, Prognostizierter Aufwand 2011(Stadtbus + AST) € 850.000,- gegenüber Einnahmen von rund € 300.000,-

Ursprünglich durchgehend 5 Linien/30min Takt – Reduktion auf 4 Linien und Taktänderungen (z.T. auf Stundentakt)

Stadt hat Vertrag mit Post AG abgeschlossen – Konzeption und Planung kam von der Stadt – Ausführung durch Post AG (stellt Busse und Fahrer – Dieselbusse da es derzeit keine Infrastruktur für Gasbusse gibt) – System wird im gemeindeeigenem Betrieb geführt. Betriebszeiten von 06.20 – 18.20 Uhr, Haltestellen wurden/werden durch Stadt eingerichtet und laufend betreut. Zentrale Haltestelle Bahnhof Krems - Bus-Bahn-Stadtbus – Busse haben einheitliches Design, Busse sind werbefrei, AST – neue Einteilung des Stadtgebiets in 7 Zonen, pro Zone Tarif von € 2,50, Vergünstigungen für soziale Fälle möglich

 

Umgelegt auf Purkersdorf bedeuten die beiden Visiten, dass vorerst einmal eine ausgiebige Grundlagenstudie herzustellen ist, die in eine Kosten-/Nutzenanalyse mündet., wobei verschiedene Ansätze zu beleuchten sein werden; zum Beispiel: Anzahl und Länge der Touren, Intervall der Touren, Anzahl der Stationen, Beförderungsentgelt, Beiträge aus öffentlichen Mitteln usw. All diese Parameter führen schließlich zu einer Kostenrechnung, die als wirtschaftliche Grundlage für die Entscheidung eines solchen Systems heranzuziehen sein wird.

 

Der Stadtrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben, die Grundlage für weitere Beratungen in einem Ressort übergreifenden Gremium sein soll. Nach Möglichkeit sollen das Land NÖ und/oder der VOR bei der Erstellung und Bezahlung der Studie miteinbezogen werden. Das Stadtamt wird beauftragt, Anbote einzuholen bzw. mit der zuständigen Abteilung der NÖ Landesverwaltung eine „Amtsstudie“ zu besprechen.

Der Stadtrat ist bei seinem Beschluss davon ausgegangen, dass für die Studie vorerst einmal keine Kosten anfallen, bestenfalls solche, die eine „Amtsstudie“ verursacht.

 

ANTRAG

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

Wolkerstorfer, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                  zur Sitzung am 28. September 2010

 

Punkt: GR–0066 – STR Harald Wolkerstorfer

 

GR-0066        Streuobstwiese Feihlerhöhe - Bericht

 

 

Streuobstwiese Feihlerhöhe - Wiederherstellung einer Fläche von hohem Kultur- und Naturwert in Purkersdorf

Früher waren Streuobstwiesen im Wienerwald weit verbreitet. Sie lieferten gleichzeitig Obst als Nahrungsmittel für den Menschen als auch Heu für das Vieh.

Traditionell wurden sie extensiv bewirtschaftet, d.h. nicht gedüngt und nur ein bis zwei Mal im Jahr gemäht. So entstand eine vielfältige Kulturlandschaftsfläche, die vielen besonderen Wiesenpflanzen und vor allem vielen seltenen Tierarten einen Lebensraum gab. Durch die Veränderungen in der Landwirtschaft wurden viele Streuobstwiesen aufgegeben und wuchsen über die Jahrzehnte zu. Da die Streuobstwiesen oft in der Nähe der Häuser lagen, wurden viele Flächen auch mit der Erweiterung der Dörfer verbaut. Viele Arten der Kulturlandschaft verloren so ihren Lebensraum und sind heute sehr selten geworden:

 

Die Blüten der Wiese und der Obstbäume bieten zahlreichen Insekten Nahrung. In Baumhöhlen und Spalten alter Hochstamm-Obstbäume finden Steinkauz, Fledermäuse, Siebenschläfer, Wendehals und viele Tiere mehr einen Unterschlupf. Die reiche Insektenwelt der ungespritzten Streuobstwiesen dient ihnen als Futterquelle. Im Totholz alter Obstbäume leben außerdem zahlreiche Totholzbewohner, wie der seltene Kirschenprachtkäfer. Auf der Rinde findet man eine Vielzahl von Flechten. Auf der Schattseite der Äste und Stämme leben ganz andere Kleintiere und Pflanzen als auf der Sonnseite. So kann ein alter Apfelbaum bis zu 1000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten beherbergen! Gerade alte Hochstammobstbäume haben daher einen besonders hohen Naturschutzwert!

 

Aber nicht nur die Lebensgemeinschaft der Streuobstwiesen sondern auch viele alte Obstsorten - ein wertvolles Kulturgut - sind heute bereits ausgestorben oder verschollen. Von einst tausenden Apfelsorten sind nur mehr wenige hundert erhalten. Im Handel landen überhaupt nur ein paar wenige moderne Sorten, obwohl die alten Sorten meist wesentlich mehr Geschmacksstoffe und gesunde Inhaltstoffe aufweisen. Auf alten Streuobstwiesen werden aber nach wie vor noch alte Sorten wieder neu entdeckt und können dann gezielt wieder vermehrt werden. 

 

Die Wiese auf der Feihlerhöhe war eine dieser wertvollen Streuobstwiesen. Heute ist sie leider zugewachsen. Die alten Obstbäume sind aber nach wie vor vorhanden. Diese Tatsache bietet eine ausgezeichnete Chance, die historische Streuobstwiese als kulturelles aber auch wichtiges Gut für den Naturschutz neu zu beleben!

 

In einem Projekt möchte die Gemeinde Purkersdorf mit Unterstützung des Biosphärenpark Wienerwald und den Österreichischen Bundesforsten die Obstwiese wiederherstellen. Die alten Obstbäume sollen erhalten werden. In bestehende Lücken sollen neue Hochstamm-Obstbäume alter Sorten gesetzt werden. Die Wiese soll wieder zu einer artenreichen extensiven Streuobst-Wiese entwickelt werden.

 

 

Die Wiederherstellung bringt dabei folgende positive Effekte für die Gemeinde:

 

* Die Vielfalt seltener Arten und Lebensräume in Purkersdorf wird wesentlich bereichert! (Tiere wie Fledermäuse, Wendehals, Siebenschläfer und viele mehr werden dadurch gefördert. Pflanzen artenreicher Extensivwiesen finden wieder einen neuen Lebensraum.) Denn in Purkersdorf sind nur relativ wenige Wiesen bzw. Streuobstwiesen vorhanden. Der Waldanteil in Purkersdorf ist mit 80% hingegen außergewöhnlich groß.

* Das Projekt passt perfekt zum heurigen Internationalen Jahr der Biodiversität. Purkersdorf kann so einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten! Das Projekt kann als Vorbildprojekt im Biosphärenpark Wienerwald präsentiert werden.

 

* Die Vielfalt an alten Obstsorten kann durch das Projekt gefördert werden. Wertvolles Kulturgut wird so erhalten.

 

* Für die Bevölkerung ergibt sich außerdem - ganz nah zum Ortszentrum - ein attraktiver Platz zum Entspannen, Verweilen und die Natur genießen, zeigen doch zahlreiche Studien, dass der Erholungswert in einer reich strukturierten, offenen Kulturlandschaft besonders groß ist.

 

 

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Obstwiese:

 

*vorbereitende Öffentlichkeitsarbeit in Form einer Ausstellung „Nutzungsgeschichten aus dem Wienerwald“ mit Schwerpunkt Streuobstwiesennutzung sowie in den Gemeindemedien (mit kostenloser fachlicher Unterstützung des Biosphärenparks Wienerwald) sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit

 

* Kennzeichnung jener Bäume, die erhalten werden sollen durch einen Experten (von Seiten des Biosphärenparks kostenlos zur Verfügung gestellt)

 

* Entfernen der anderen Gehölze durch die Österreichischen Bundesforste

 

* Bearbeiten der Flächen mit dem Forstmulcher (max. 5cm tief um das Wurzelsystem der Obstbäume nicht zu schädigen!) zur Entfernung der Gehölzstöcke

 

* Ansähen einer Gräsermischung (ausschließlich Gräser, keine Schmetterlingsblütler wie Klee oder Luzerne da sonst keine Extensivwiese entsteht! Alle anderen Arten kommen von selbst!) um das Aufkommen von Ruderalpflanzen zu verhindern (vorher kostenlose fachliche Beratung durch den Biosphärenpark Wienerwald bezüglich Saatgut)

 

* jährliche Mahd nach Notwendigkeit (in den ersten Jahren öfter, dann maximal 1-2Mal pro Jahr) zur Entwicklung als artenreiche Extensivwiese (kostenlose fachliche Beratung durch den Biosphärenpark Wienerwald). Eine Extensivwiese bringt dabei mit nur 1-2maliger Mahd den Vorteil eines geringen Pflegeaufwandes mit sich!

 

* Setzen neuer Obstbäume alter Sorten zwischen die alten Bäume (hohe Förderung über Biosphärenpark-Obstprojekt möglich)

 

 

mögliche Maßnahmen zur Erhöhung des Erholungswertes:

 

* Herrichten des kleinen, bereits vorhandenen Weges über die Wiese

 

* Schaffung von Sitzmöglichkeiten (entlang des Weges und am oberen Ende, da die Wiese schlussendlich für einen hohen Naturwert nicht öfter als 1-2Mal im Jahr gemäht werden sollte)

 

* Errichten von Infotafeln zu den Themen „historische Nutzung der Kulturlandschaft“, „Lebensraum Streuobstwiese“, Lebensraum „Extensivwiese“, „besondere Arten“, „Sortentafeln“ etc. (kostenlose fachliche Beratung durch den Biosphärenpark Wienerwald)


Anmerkung: Eine teure Gestaltung durch einen Gartengestalter ist jedenfalls nicht notwendig sondern meist kontraproduktiv, da von Gartengestaltern wenig auf wichtige ökologische Punkte geachtet wird und meist sogar kontraproduktive Maßnahmen vorgeschlagen werden.

 

 

 

ANHANG - historisches Kartenmaterial:

3.Landesaufnahme, 1872

Die dicke schwarze Linie (roten Pfeile) zeigen die damalige Waldgrenze an. Die betroffene Fläche auf der Feihlerhöhe war damals offene Kulturlandschaft (leicht bläuliche Hintergrundfarbe, ehemals hellgrün).

historische Postkarte Purkersdorf 1931 (Quelle: http://www.heimatsammlung.de/topo_unter/oesterreich_ab_05/oesterreich-14/purkersdorf.htm): auch hier ist die offene Kulturlandschaft mit Obstbäumen zu sehen

 

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 21.09.2010 für die Wiederherstellung der Streuobstwiese Feihlerhöhe im Sinne des Sachverhaltes ausgesprochen. Die Realisierung soll in enger Zusammenarbeit mit dem Biosphärenpark  erfolgen. Der Stadtrat hat dafür  einen Kostenrahmen in Höhe € 6.000 inkl. MWSt. für die Maßnahmen 2010 und für 2011 wird einen weiterer Umsetzungsrahmen für Maßnahmen zur Erhöhung des Erholungswertes im Ausmaß von € 6.000 bewilligt; zweitere sind im Voranschlag 2011 vorzusehen ist. Die Ausführung der 2. Tranche ist von einem weiteren Umsetzungsbeschluss durch den Stadtrat abhängig gemacht worden.

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Wolkerstorfer, Schlagitweit, Cambruzzi, Franek

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                      ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Funktionsperiode 2010/2015                             zur Sitzung am 28. September 2010

 

GR-0067        Mittagessen für Kindergärten und Hort – Elternverrechnung

– StR Elisabeth Mayer

 

BERICHT

 

In den letzten Wochen wurde von den Eltern vermehrt der Wunsch nach einer transparenten und gerechten Abrechnung des Mittagessens ausgesprochen. Derzeit stellt die Stadtgemeinde Purkersdorf den Eltern das Mittagessen – im Hort auch die Jause – pauschal in Rechnung.

 

Ein Rechenbeispiel hat gezeigt, dass in einem konkreten Fall den Eltern im Jahr 2009 insgesamt 15 Mittagessen mehr in Rechnung gestellt wurden, die vom Kind aber nicht konsumiert wurden.

 

Die Anzahl der in Rechnung gestellten Mittagessen wird wie folgt berechnet:

Angemeldete Wochentage x 4 Wochen = Anzahl der in Rechnung gestellten Mittagessen/Monat

z.B. Kind besucht 3 Tage (Di, Do, Fr) den Kindergarten x 4 Wochen = 12 Mittagessen

 

Die Pauschalberechnung bedeutete für diese Familie eine Mehrbelastung von € 63,-.

Bedingt durch Feiertage und Weihnachtsfeiertage wurden wesentlich weniger Mittagessen konsumiert als verrechnet.

 

Um eine gerechte und transparente Form der Verrechnung zu finden, hat StR Elisabeth Mayer, die Leiterinnen der NÖ Landeskindergärten, die für die Verrechnung zuständigen Sachbearbeiterinnen und die Ausschussmitglieder zu einem gemeinsamen Gespräch am Dienstag, 21. Sept. 2010 um 14.00 Uhr einladen. Bei diesem Arbeitsgespräch wurde die Problematik besprochen und folgende Punkte herausgearbeitet:

·         Grundsätzlich ist die Aufzeichnung der konsumierten Mittagessen / Jause für die Gruppenleiterinnen in den NÖ Landeskindergärten vor Ort im Zuge der Anwesenheitsdokumentation kein wesentlich größerer Aufwand. Herzlichen Dank an die Leiterinnen/Pädagoginnen für die Unterstützung.

·         Veränderungen bei den technischen Möglichkeiten (EDV) für die Verrechnung werden vom zuständigen Sachbearbeiter geprüft.

·         StR Elisabeth Mayer wird mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen in der Finanz- und Allgemeinen Verwaltung die einzelnen Budgetposten aus- und einnahmenseitig beleuchten.

 

Ein höchst mögliche Form von Bürgerservice in dieser Angelegenheit ist das Ziel: Eine transparente und nachvollziehbare Elternverrechnung beim Mittagessen (Hort auch Jause) mit einer entsprechenden Kostenwahrheiten zu finden, die dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Antrag

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF           Antrag an den Gemeinderat

STR Oppitz                                                   zur Sitzung am 28. 09. 2010

 

Punkt: 4.8.-0068 – STR Albrecht Oppitz

 

Gegenstand: Projekt Beachvolleyball-Anlage Sportanlage Speichberg

 

 

B e r i c h t

 

 

Eingelangte KVs:

FA STRABAG                     € 71.836,01 inkl. MWSt.

Sport Z                        € 51.464,00 inkl. MWSt.

Maschinenring                  € 68.745,14 inkl. MWSt.

 

Alle KVs beinhalten zwei komplett ausgestattete turnierfähige Beachvolleyballplätze inkl. Umzäunung und professionellem Unterbau.

 

Nachdem nun alle angeforderten Kostenvoranschläge eingelangt sind ist schnell klar geworden, dass die Baukosten mit dem 2010 vorhandenen Budget nicht zu finanzieren sind.

 

Das Projekt wurde in Rücksprache mit Bgm. Mag. Schlögl bei der Dorf- und Stadterneuerung mittels "Amtsbekanntmachung" angemeldet. Eine Einreichung der Projektkosten kann nun in den kommenden zwei Jahren stattfinden, auch wenn die Mitgliedschaft der Stadtgemeinde Purkersdorf bei der Dorf- und Stadterneuerung Ende 2010 ausläuft.

 

Der Vorsitzende hat während der Sommermonate mit vielen volleyballbegeisterten PurkersdorferInnen gesprochen, und es wurde mehrfach der Wunsch geäußert, einen Beachvolleyballverein zu gründen, der die Anlage pflegt. Der Vorsitzende möchte die Gründung eines Beachvolleyballvereines noch im Jahr 2010 forcieren.

 

Ebenfalls während der Sommermonate hat der Vorsitzende mit zwei Anrainerfamilien gesprochen, die gegen den Stadtort "Schotterparkplatz" sind. Jede andere Positionierung der Beachanlage wäre ihnen lieber. Auch dieser Aspekt ist bei der endgültigen Standortwahl zu berücksichtigen.

 

Die weitere Vorgehensweise sieht nun vor, dass das Projekt auf Einsparungsmöglichkeiten durchleuchtet wird, diese dann mit den Firmen nachverhandelt werden, sodass ein überschaubarer Kostenrahmen entsteht. Die Finanzierung ist dann im Rahmen der Budgetverhandlungen für das Jahr 2011 zu fixieren.

 

A n t r a g,

 

Bericht wird zur Kenntnis genommen

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                              

Oppitz, Cambruzzi, Seda, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

GR 0069 – Radverkehr                  STR Mag. Christian Schlagitweit

 

„Purkersdorf radfit machen“ – Vorhabensbericht

 

1) Austausch mit Vorarlberger Gemeinden

Das Austauschprojekt zur Evaluierung der Radanlagen hat die nö. Umweltberatung gemeinsam mit dem KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) durchgeführt.

Im Juli statteten die Vorarlberger uns einen Besuch ab, im August radelten Philipp Hamann und StR Christian Schlagitweit in Vorarlberg.

Die Teilnahme am Austauschprojekt mit den Vorarlberger Gemeinden Wolfurt und Mäder im vergangenen Sommer haben nicht nur die Schwachstellen unserer Radinfrastruktur aufgezeigt, sondern auch Lösungen angeregt. Vorarlberg hält einen Radverkehrsanteil von gut 20%, in etwa das Dreifache von NÖ und auch Purkersdorf.

 

Im Vorfeld gab es eine telefonische Befragung von 110 Personen aus jeder der beteiligten Gemeinden. Diese lieferten Aufschluss über Stimmung und Bereitschaft zum Radfahren:

So nutzen in Wolfurt 43% das Fahrrad täglich, in Purkersdorf 11%.

Und in Wolfurt sind 62% mit der Radinfrastruktur sehr zufrieden, in Purkersdorf 17%.

In Purkersdorf wurde die Fahrbahnbreite als größtes Sicherheitsproblem genannt, sowie die wenigen bzw. fehlenden Radwege.

 

Das Land Vorarlberg hat schon vor 20 Jahren mit der Radoffensive begonnen. Großzügige Investitionen in eine moderne Infrastruktur wurden begleitet von Aufklärung und Bewusstseins bildenden Maßnahmen. Während in Wolfurt eher die baulichen Maßnahmen für den Radverkehr beeindruckten, war es in Mäder vor allem der Mut der Politik, die den Autoverkehr konsequent entschleunigt hat.

Die 20jährige Erfahrung mit dem Thema hat zur Erkenntnis geführt: Wenn die Verkehrspolitik den Radverkehr fördern will, muss sie das Verkehrsgeschehen aus dem Sattel betrachten. Der Radbeauftragte des Landes Vorarlberg, Peter Moosbrugger, fasst die Anforderungen an Radwege unter der Devise zusammen: SICHER – KOMFORTABEL – SCHNELL.“

Der Endbericht der Umweltberatung kann für Dezember 2010 erwartet werden.

Die Auswertung der tel. Befragung und die Evaluierung der Purkersdorfer Radinfrastruktur durch die Vorarlberger RadlerInnen werden weitere Aufschlüsse geben.

 

 

2) Vorhaben für Purkersdorfer Radinfrastruktur

Bauliche Maßnahmen zur Schaffung einer durchgehenden West-Ost-Verbindung im Wiental (unter Vermeidung von Umwegen)

 

Weitere Maßnahmen:

 

3) Öffnung von Einbahnen für Fahrräder in die Gegenrichtung

Von der Wintergasse führt eine direkte Radverbindung zum Hauptplatz, vorbei an der AHS. Ein Teilstück davon ist die Dr. Weiß-Gasse, die allerdings eine Einbahn hinauf zur Wintergasse ist. Eine Öffnung für Fahrräder zum Fahren gegen die Einbahn würde eine erhebliche Verkürzung und weitgehende Trennung vom Autoverkehr bringen.

Auch ist die Pummergasse westlich der Einmündung der Schwarzhubergasse und die Schöffelgasse hinauf zur Kaiser Josefstraße eine Einbahn.

Eine Öffnung zum Fahren gegen die Einbahn würde die Kaiser Josefstraße entlasten und ermöglicht auch ein Radfahren auf deutlich verkehrsruhigeren Routen.

 

 

Antrag 1:

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum Austausch mit Vorarlberger Gemeinden zur Kenntnis.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                           

 

 

 

Antrag 2:

Der Gemeinderat nimmt den Vorhabensbericht zur Kenntnis und unterstützt grundsätzlich die Modernisierung der Purkersdorfer Radinfrastruktur wie im Vorhabensbericht dargelegt.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                 

Schlagitweit, Orthofer, Schlögl, Reisner, Franek, Traurig, Liehr, Franke-Losmann, Wolkerstorfer

 

Geschäftsordnungsantrag Wolkerstorfer:

Antrag 2 und 3 zurück an den Ausschuss.                            

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Wolkerstorfer Antrag 2:

Dafür: 21

Dagegen: 8 (Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger, Aicher, Franek, Schlagitweit)

Enthalten: 2 (Cambruzzi, Schlögl)

 

 

Antrag 3:

Der Gemeinderat spricht sich für die Öffnung der genannten Einbahnen aus und beauftragt den Hr. Bürgermeister und den Stadtrat für Umwelt, Energie und Verkehr die erforderlichen behördlichen Schritte zu veranlassen.

          

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination                                                

Abschätzung der Kosten:   

Bedeckung:  

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:      

Schlagitweit, Köckeis, Orthofer, Schlögl, Franek, Traurig, Liehr 

 

Geschäftsordnungsantrag Liehr:

Letzten 4 Worte streichen.

 

Schlagitweit zieht Antrag 3 zurück, daher kommt es zu keiner Abstimmung über Antrag 3.

 

 

 

        

 

GR0070 - StR Christian Schlagitweit

 

Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkungen        

 

Sachverhalt

 

Derzeitiger Stand Nebenstraßen

Im Großteil der Siedlungsgebiete ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung mittels VZ 30 km/h Zone kundgemacht. Weiters wurden zahlreiche Seitengassen auf Wunsch der Anwohner als Wohnstraßen gewidmet.

 

Vorschlag:

Eine Vereinheitlichung der 30 km/h Beschränkung könnte bereits an den jeweiligen Ortstafeln erfolgen. In mehreren Gemeinden wird am Ortsanfang mit Verkehrszeichen „50 km/h auf Bundesstraßen und 30 km/h auf Nebenstraßen“ eine klare Situation für die Verkehrsteilnehmer geschaffen.

 

Insbesondere im dicht verbauten Gebiet würde die Maßnahme auf Zustimmung der Anwohner stoßen. Auch auf Grund der Fahrbahnbreite wäre eine 30 km/h Beschränkung in der Kaiser Josef-Straße (bereits vorhanden) und in der Wintergasse über die gesamte Fahrtstrecke zu bevorzugen.

 

Im teilweise unverbauten Gebiet (Irenentalstraße und Heimbautalstraße im Gemeindegebiet) könnte eine 50 km/h Beschränkung beibehalten bzw. eingerichtet werden. Es handelt sich bei diesen Straßen um sog. Landesstraßen.

 

Die Vorteile würden mehrheitlich den oa. angeführten Punkten (Vereinheitlichung B 1 und B 44) entsprechen.

 

Als Ausnahme könnte man die Deutschwaldstraße ansehen. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h ist mehrmals durch 30 km/h Beschränkungen unterbrochen. Aufgrund der Länge der Deutschwaldstraße (ca. 2,4 km) und der Lage im unverbauten Waldgebiet könnte man andenken eine durchgehende 40 km/h Beschränkung mit dem Zusatz „Ausflugsgebiet“ einzurichten. Auch müsste man überlegen ob sich dieser Vorschlag mit den Anwohnern und den Verantwortlichen der Buslinie vereinbaren lässt. Es wäre allerdings ein Sonderfall der einer Vereinheitlichung entgegen sprechen würde.

 

Zusammenfassend wäre eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbeschränkungen sicher von Vorteil und würde insbesondere der Verkehrsberuhigung, dem subjektiven Gefühl der Verkehrssicherheit der betroffenen Bewohner und der Wahrnahme von klaren Richtlinien für den Fahrzeugverkehr entsprechen.

 

Derzeitiger Stand B 1 und B 44

Auf der B 1 (Wienerstraße) beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von der Stadtgrenze Wien bis zur Kreuzung mit der B 44 laut VZ 60 km/h. Vor dem Kreuzungsbereich ist die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.

Nach dem Kreuzungsbereich beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der B 44 (Tullnerbachstraße) in Fahrtrichtung Pressbaum wieder 60 km/h.

 

Auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Wien besteht bei der Stadtgrenze wieder eine kundgemachte  Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h  (laut Luftimmissionsschutzgesetz).

 

Die unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten sind für die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicher nicht von Vorteil.

 

Die Gesamtlänge der angeführten Strecke (60 km/h) beträgt 3,2 km und wird bei Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit in einem Zeitraum von 3 min 12 sec durchfahren (bei Grünlicht der aVLSA in der jeweiligen Fahrtrichtung).

 

Bei einer einheitlichen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h würde sich der Zeitaufwand für die gesamte Strecke um 40 sec erhöhen.

 

Vorteile einer einheitlichen Fahrgeschwindigkeit:

 

.)       Schon der geringe Mehraufwand an Zeit würde für die Vereinheitlichung einer erlaubten Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h sprechen.

 

.)       Die Bewohner der zum Großteil verbauten Strecke würden einer Verringerung der Fahrgeschwindigkeit sicher nicht entgegenstehen.

 

.)       Die Verkehrssicherheit würde sich durch die geringe Geschwindigkeitsreduktion nicht verschlechtern, sondern, wenn auch nur geringfügig, erhöhen.

 

.)       Im Hinblick auf das in Wien kundgemachte Luftimmissionsschutzgesetz wird die Umweltbelastung, wenn auch nur geringfügig, herabgesetzt.

 

.)       Ortsunkundige Fahrzeuglenker wären mit einer einheitlichen Geschwindigkeit weniger belastet, als mit ständigen, durch Verkehrszeichen, veränderten Fahrgeschwindigkeiten.

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat befürwortet die Temporeduktion auf 50/30 im Ortsgebiet lt. obigem Sachverhalt. Im Irenental wird das Schild Purkersdorfer Ortsende deutlich nördlich des Wohnhauses Irenental 9 verlegt. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit dem Stadtrat für Umwelt-Energie-Verkehr und GR Röhrich, der die Vorarbeit dazu geleistet hat, mit der Einleitung der notwendigen Schritte zur Umsetzung der Geschwindigkeitsreduktionen.

 

Zuständigkeit:                            Umweltkoordination                    

Abschätzung der Kosten:   

Bedeckung:                     

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Schlagitweit, Schlögl, Stangl, Röhrich, Franek, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 30

Enthaltung: 1 (Nemec)

 

 

 

3. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 09. September 2010

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr, begrüßt die Anwesenden und

besonders Herrn Baudirektor Ing. Rainald Haider, der zum Tagesordnungspunkt 2

erschienen ist und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

zu 2) Straßenbau – Ausschreibung, Umsetzung, Abrechnung

 

Herr Baudirektor Ing. Rainald Haider erläutert den Bereich der Rahmenausschreibung, die 2006 erfolgte, und 2008 die Option der Verlängerung wahrgenommen wurde. Für 2011 sollte eine neue Ausschreibung vorgenommen werden. Da derzeit keine größeren Straßenbauvorhaben durchgeführt wurden, ist eine detaillierte Kontrolle nicht möglich.

Der Prüfungsausschuss dankt Herrn Baudirektor Ing. Haider für die gute fachliche Information.

  

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_________________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken und nehmen das Ergebnis zur Kenntnis.      

_________________________________________________________________________

 

zu 3) Musikschule - Inventarverzeichnis

 

Der Prüfungsausschuss nimmt in die vorliegende Inventarliste (erstellt per

09. September 2010) Einsicht und ersucht um Klärung folgender Frage:

 

      -     Sind das alle Instrumente?

      -     Verhältnis Musikschule Elternverein?

      -     Leihgebühren, wie lange laufen diese?

      -     Sind die Elternvereininstrumente versichert?

      -     Haftungsfragen? 

      -      Welche Instrumente gehören Elternverein, welche der Stadtgemeinde

             Purkersdorf (eventuell separate Liste)?

-        Wer zahlt das Service?

-        Auslastung der Mangelinstrumente?

-        Wiederbeschafffungswert (Neukauf)?

-        Zeitwert?

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_________________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken für die Prüfung und haben

Herrn Musikschuldirektor Lorenz Huber bereits per E-Mail  um Klärung der Fragen

bis zur nächsten Sitzung des Prüfungsausschusses ersucht.

________________________________________________________________________

 

 

zu 4) Allfälliges

 

Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Termin der nächsten Sitzung:     

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 19.00 Uhr,

hinzu wird Herr Musikschuldirektor Lorenz Huber als Auskunftsperson eingeladen.

 

Tagesordnung:

 

  1. Musikschule – Inventar
  2. Abrechnung Open Air Sommer 2010

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19.47 Uhr.

 

 

P R O T O K O L L

 (zugleich Bericht an den Gemeinderat)

 

aufgenommen am 28. September 2010 über die 4. Sitzung des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss (unangesagte Kassaprüfung).

 

Anwesend waren:

                  GR Leopold ZÖCHINGER

                  GR Sabine AICHER 

                  GR Walter JAKSCH

                  GR Manfred WEINZINGER

                  Ursula KICKINGER (Schriftführerin)

Abwesend entschuldigt:

                  GR Beatrix KAUKAL

                  GR Ingrid NEMEC

                  GR Silvia URBAN

 

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet Sitzung um 07.45 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Es wird festgestellt, dass die Einladung (eingeladen wurde am 21. September 2010) zur gegenständlichen Sitzung gemäß § 57 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 NÖ GO 1973 i.d.g.F. rechtzeitig schriftlich unter Bekanntgabe der Gegenstände der Tagesordnung einberufen worden ist.

 

Es wird weiters festgestellt, dass neben dem Vorsitzenden drei  Mitglieder erschienen sind, womit das Mindestpräsenzquorum von mindestens der Hälfte der weiteren Mitglieder neben dem Vorsitzenden gemäß § 57 Abs. 2 i.V. mit § 121 NÖ GO 1973 i.d.g.F. erfüllt ist. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

zu 2) Kassenprüfung

 

Nebenkassa – Standesamt

 

Wurde alle Beträge am 24. September 2010 an die Hauptkassa abgeführt.

Der Wechselgeldbestand von € 25,00 ist vorhanden.

 

Nebenkassa - Bauverwaltung

 

Im Bauamt wurde ein Sollbestand von € 187,01 von Frau Wolek ermittelt.

Demgegenüber wurde ein Istbestand von € 255,01 festgestellt.

Lt. Frau Wolek dürfte der Mehrbetrag von € 68,00 durch eine nicht ausgestellte

Sachverständigenrechnung in der Höhe von € 67,00 entstanden sein.  

 

 

 

elektronisches Kassabuch (Hauptkassa) - Finanzverwaltung

 

Eingesehen wird das elektronische Kassabuch der Hauptkassa und festgestellt,

dass der Endsaldo mit dem ordnungsgemäß verwahrten Bargeld übereinstimmt.

Der Endsaldo beträgt zum heutigen Tage: € 1.314,64.

 

Ende der Sitzung:    08.20 Uhr

 

Antwort

Für eine Bauberatung – Ziegelfeldgasse 4 – sind zwar die festgelegten Kosten eingehoben worden, und liegt auch der entsprechende Beleg dafür auf, ins Kassabuch ist der Betrag aber leider nicht eingetragen, weshalb bei der Nebenkassa in der Bauverwaltung ein Kassenmehrvorfund festgestellt worden ist. Die Buchung wurde in der Zwischenzeit nachgeholt, sodass nunmehr der Soll- mit dem Iststand übereinstimmt.

Die Bediensteten sind darauf hingewiesen worden, dass Bewegungen in den Nebenkassen unmittelbar zu dokumentieren sind!

 

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

 

***********************************************************

 

 

 

 

GR-0081 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2010

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne

 

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 28.09.2010

 

 

ERSUCHEN AN DEN BÜRGERMEISTER UM HERBEIFÜHRUNG EINES WOHNUNGSTAUSCHES

 

Sachverhalt:

 

Anna Wakulicz, ein berufstätige alleinerziehende Mutter wohnt in einem Wohnbau einer Genossenschaft, in dem einige Wohnungen durch den derzeitigen Neubau der GPA-Genossenschaft in der Herrengasse nicht nur vom Baulärm, sondern noch viel mehr auch von der zukünftigen Entwertung der Wohnqualität durch mangelndes Sonnenlicht infolge der hohen und dichten Bebauung betroffen sind

Die getätigten Kompensationsangebote für ein Wellness-Wochenende können die dauernde Beeinträchtigung nicht ausgleichen. Unabhängig von der Frage, ob hinsichtlich der Verbauung im gegenständlichen Fall in der Vergangenheit nachlässig oder fehlerhaft gehandelt wurde, ist eine schnelle Hilfe für die Betroffenen in einer Stadt angemessen.

 

Bekanntlich werden Wohnungen für viele Anlagen in Purkersdorf über den Bürgermeister vergeben. Es liegt daher nahe, dass der Bürgermeister seine faktischen Wohnungsvergabekompetenzen nun auch dafür zu verwenden kann, dass er dieser Familie einen Ersatz anbietet (Die GPA-Wohnbaugenossenschaft stellte die Tragung der Kosten für einen Umzug in den Raum) Für den verbleibenden Wohnraum kann der Bürgermeister voraussichtlich eine andere Verwendung, z. b. für Büros finden.

I. Zur Dringlichkeit:

 

Die Wohnsituation der Familie stellt eine unzumutbare Lebenssituation dar und hat ein untragbares Ausmaß erreicht. Bitte siehe Fotos.

 

II. Antrag:

 

Der Gemeinderat ersucht den Bürgermeister infolge seiner faktischen Wohnungsvergabekompetenzen im Falle der Anna Wakulicz (siehe Sachverhalt und wenn gewünscht auch anderer betroffener Besitzer einer Genossenschaftswohnung im Sinne eines Wohnungstausches tätig zu werden, und bis Weihnachten eine Lösung zu finden

 

Purkersdorf, am 28.09.2010

Dazu sprachen:

Aicher, Schlögl, Orthofer, Mayer

 

Abänderungsantrag Schlögl:

GR ersucht den Bgm, so wie bisher, Fr. Wakulicz bei der Suche nach einer anderen Wohnung in Purkersdorf behilflich zu sein.

 

GR Aicher zieht den Antrag zurück. Zusage Bgm. Schlögl, dass er, wenn

 Fr. Wakulicz es will, ihr behilflich sein wird, eine andere Wohnung zu bekommen.

 

 

 

Mittlerweile hat der Neubau 5 Stöcke!

 

 

 

                                                  

 

 

 

 

 

GR-0079 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2010

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder der Gemeinderatin Christa Franek und FreundInnen (Liste Baum und Grüne) um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am 28.09.2010

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

1.       eine kurz-, mittel- und langfristige Bedarfsplanung für Kindergärten, Schulen, Nachmittagsbetreuung für die nächsten 5 Jahre, sowie eine Abschätzung der nächsten 10 und 15 Jahre an eine mit der Materie vertraute Institution in Auftrag zugeben.

2.       Bedarfsgerechte Erweiterung und Schaffung geeigneter Infrastruktur für Nachmittagsbetreuungsplätze im Pflichtschulbereich.

3.       bedarfsgerechten Erweiterung und Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen Kindergartenbereich (2,5-6Jahre).

 

Begründung

I. Zur Dringlichkeit:

Zu1, 2 und 3 .:

Die Gemeinde wird dem stetig wachsenden Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen nicht mehr gerecht. Sowohl in der Kinderbetreuung als auch in der Nachmittagsbetreuung im Pflichtschulbereich werden Ausnahme- und Übergangslösungen durch zu kurzfristige Planung und Umsetzung zu Dauerprovisorien, die den geltenden Empfehlungen für Betreuungsinfrastruktur keinesfalls gerecht werden Trotz des neu errichteten Kindergartens fehlen wieder 2 Gruppen, im Hort mussten Kinder wegen Platzmangels abgelehnt werden. Um für den kommenden Herbst ausreichende aber auch pädagogisch adäquate Betreuungsplätze anbieten zu können, besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Bedarfsplanung und rascher Umsetzung von neuen Standorten bzw. Adaptierung nachhaltiger Lösungen für Schülerhort und  Kinderbetreuung im (2,5-6Jahre)

II. Zum Antrag

Zu 1,2,und 3

Der Gemeindrat möge den Bildungsausschuss damit beauftragen raschest möglich eine Bedarfsplanung für Kindergärten und Nachmittagsbetreuung auszuschreiben (Ergebnisse bis Ende des Jahres) Auf Basis der Erhebung soll eine Arbeitsgruppe im Bildungsausschuss, unter Einbeziehung von ExpertInnen, Vorschläge für nachhaltige Lösungsvarianten zur Schaffung von zusätzlich notwendigen und pädagogisch adäquaten Kindergartengruppen- und Hortplätzen erarbeitet.

 

 

Dazu sprachen:

Franek, Schlögl, Mayer

 

Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Zuweißung an Bildungsausschuss inkl. der mittelfristigen Finanzplanung

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:

Einstimmig

 

 

*********************************************

GR-0080

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates Liste Baum & Grüne um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat am 28.09.2010

 

Rücknahme der Erhöhung der Funktionsbezüge für Mandatare

 

I. Zur Dringlichkeit:

 

Zur Dringlichkeit dieses Antrags

 

Schon in der Juni-Sitzung des GR wollten wir diesen Antrag behandelt sehen. Damals ist selbst die Aufnahme in die Tagesordnung durch eine Mehrheit abgelehnt worden. Im laufenden Jahr zeichnet sich ein erheblicher budgetärer Abgang ab. Um Notverkäufe von unwiederbringlichen Ressourcen wie in den letzten Jahren zu verhindern, möge der Gemeinderat bei den laufenden Ausgaben auf die Kostenbremse steigen und v.a. bei sich selbst beginnen und mit gutem Beispiel voran gehen.

 

 

 

Sachverhalt

 

Im März 2009 hat eine Mehrheit im Gemeinderat für die Erhöhung der Funktionsbezüge von GR, StR, Vize- und Bürgermeister von satten 60% gestimmt. Damals waren viele Gemeinderäte im Glauben, dass unser Budget dies verkrafte. 2010 muss die Budgetnotbremse gezogen werden, ein Abgang von nahezu einer Million Euro zeichnet sich ab. Gebühren werden erhöht, Kreditrückzahlungen ausgesetzt und notwendige Investitionen hinausgeschoben.

Die Mandatare im Gemeinderat verrichten ihre Arbeit ehrenamtlich. Die meisten Gemeinde- und Stadträte liefern einen nennenswerten Teil ihrer Aufwandsentschädigung an ihre Parteien ab. Steuergelder aus einem leeren Budget werden somit teilweise in Parteikassen umgeleitet.

Eine Rücknahme der 60%-igen Erhöhung der Funktionsbezüge für GR, StR und Vizebürgermeister würde dem Budget der Stadtgemeinde Purkersdorf immerhin 100.000.- jährlich ersparen. „Beginnen wir bei uns zu sparen!“

 

II. Zum Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, die Erhöhung der Funktionsbezüge aus 2009 für Gemeinde- und Stadträte und Vizebürgermeister mit Wirkung Juli 2010 rückgängig zu machen.

 

Kosten: Ersparnis ca. 100.000.- p.a.

 

Purkersdorf, am 28. September 2010

 

Dafür: 3

Dagegen: 25 (Bollauf, Brunner, Franke-Losmann, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Seda, Teufl, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer, Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Zöchinger)

Enthalten: 3 (Matzka, Traurig, Cambruzzi)


AnfangZum Anfang der Seite
Letzte Änderung: 2010-10-16 - Stichwort - Sitemap