Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 31.3.2009


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Interessierte an der Purkersdorfer Stadtpolitik!

Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich (ausgenommen der „nicht öffentliche Teil, in dem es oft um persönliche Anliegen Purkersdorfer Bürger geht), doch leider wird die Möglichkeit des Beiwohnens an den Gemeinderatsitzungen kaum wahrgenommen.

Damit Sie jetzt nachlesen können, wie und was in diesen Punkten der Gemeinderat entschieden hat, und wie bestimmte Mandatare gestimmt haben, bieten wir Ihnen dieses Service. Nehmen Sie online Einblick in die Tätigkeit des Gemeinderates.

Und nehmen Sie auch Einblick wie die einzelnen Fraktionen abstimmen – das sind Ihre Vertreter im Gemeinderat!

Ich habe die einzelnen Dateien in ein Gesamtdokument zusammengefügt und hoffe, dass mir dabei kein Fehler unterlaufen ist. Sollte das jedoch schon passiert sein, ersuche ich im Voraus um Entschuldigung.

Bina Aicher, Liste Baum & Grüne

 

 

 

 

Beginn:         19.00 Uhr                                                     Ende:  22.00 Uhr

 

Tagungsort:   Stadtsaal Purkersdorf

 

1)      PRÄSENZFESTSTELLUNG

 

Anwesend waren:  30/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

AICHER GR Sabine

PARZER GR Dr. Maria

BOLLAUF StR Susanne

PLEISCHL VzBgm. Mag. Maria Anna

CAMBRUZZI GR Manfred

PUTZ StR Christian

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

REISNER GR Annemarie

ERBEN GR Karin

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

FELSBERGER GR Hermann

SCHMIDL StR Margaretha

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

SCHLAGITWEIT GR Mag. Christian

GAUGL StR Mag. Hans-Jürgen

SEDA GR Michael

KEITEL GR Werner

 

MANDL StR Christine

TRAURIG GR Monika

MATZKA GR Mag. Christian
ab 19.19 Uhr, Pkt. 681

URBAN GR Silvia

MAYER StR Elisabeth

WATZNAUER GR Daniela

NEMEC GR Ingrid

WEINZINGER StR Viktor

OPPITZ GR Albrecht

WISZNIEWSKI GR Karim

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

WOLKERSTORFER GR Harald

 

ZÖCHINGER GR Leopold

 

 

 

 

entschuldigt:

BÜRGMANN GR Ayse

 

BAUER GR Dr. Manfred

 

STANGL GR Alexandra

 

 

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

NÖHRER Dkfm. Otmar

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

NOVOTNY Editha

STANEK Josefine, Schriftführerin

 

 

 

2)      Bestellen der Verifikatoren

        21)  Für die SPÖ:                GR Annemarie Reisner

        22)  Für die ÖVP:                GR Silvia Urban

        23)  Für die LiB&GR:    GR Sabine Aicher

        24)  Für die PUL:                 GR Manfred Cambruzzi

 

3)      Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

        Josefine Stanek

 

 

4)           Änderungen in der Tagesordnung

 

2) Von der Tagesordnung werden abgesetzt:

GR-0682        WIPUR Bericht aus der Gesellschaft

GR-0686        Grundstücksangelegeheiten

GR-0688        Blühendes Purkersdorf

GR-0695        Ankauf eines Klein-LKW für den Bauhof

 

5)    Eingelangte Dringlichkeitsanträge

 

51) Prüfung der WIPUR durch den Prüfungsausschuss

Antragsteller: GRe Aicher, Cambruzzi, Erben

Aufnahme in die Tagesordnung:                                         4.14.1.   GR-719

                                                               

 

52) Prüfung der WIPUR durch den Prüfungsausschuss

Antragsteller: ÖVP-Gemeinderäte

Aufnahme in die Tagesordnung:                                         4.14.1.   GR-720

                                                               

 

53) Zuschüsse für Tagesmütter

Antragsteller: ÖVP- und SPÖ-Gemeinderäte

Aufnahme in die Tagesordnung:                                         4.14.2.   GR-721

                                                               

 

54) Fahrscheinautomaten Bhf. Purkersdorf-Gablitz

Antragsteller: ÖVP-Gemeinderäte

Aufnahme in die Tagesordnung:                                         4.14.3.   GR-722

                                                               

 

55) Biosphärenpark Standort Unterbringung

Antragsteller: LiB& Grüne – Gemeinderäte, GR Erben

Aufnahme in die Tagesordnung:                                         4.14.4.   GR-723

                                                               

56) Bezügeverordnung Änderung

Antragsteller: LiB& Grüne – Gemeinderäte, GR Erben, GR Cambruzzi

Aufnahme in die Tagesordnung:                                         4.14.5.   GR-724

                                                               

 

Dazu sprachen:

Orthofer, Schlagitweit, Schlögl, Parzer, Schmidl, Aicher, Weinzinger, Putz

 

Abstimmungsergebnis 4.14.1.-4.14.4:
einstimmig

 

Abstimmungsergebnis 4.14.5.:

Dafür: 24

Enthalten: 8 (Putz, Nemec, Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Zöchinger, Oppitz)

 

6)   Berichte des Bürgermeisters

 

6.1.     Kindergarten Senecura

Die Abt. K5 des Amtes der NÖ Landesregierung hat der Stadtgemeinde die Bewilligung erteilt, die Gruppe des NÖ Landeskindergartens IV, Senecura, bis zum Ende des Kindergartenjahres 2009/2010 mit eine Kinderhöchstzahl von 18 zu führen.

6.2.     Zuschuss Kindertreff Schmetterling

Aufgrund der hohen Kinderanzahl im Kindertreff Schmetterling des NÖ Hilfswerkes beträgt der Mietzuschuss der Stadtgemeinde für die dort betreute Purkersdorfer Kinder nur mehr € 50,00 statt bisher € 80,00 pro Kind und Monat.

6.3.     Volkshochschule Sondersubvention

Der Vorstand des Verbandes Niederösterreichischer Volkshochschulen hat in seiner Jännersitzung beschlossen, 2 Sonderzahlungen für das Betriebsjahr 2009 an alle Volkshochschulen zu gewähren, die die Kriterien des Verbandes erfüllen. Die VHS Purkersdorf konnte den Nachweis für die geforderten Kursinhalte erbringen und erhält insgesamt € 2.000,00 an Sondersubvention für das Jahr 2009.

6.4.     Postkutsche

Wie bereits berichtet, konnte die Renovierung der Postkutsche zur Gänze ausfinanziert werden und konnte der tatsächliche Beitrag der Stadtgemeinde unter den vom Gemeinderat genehmigten € 6.000 gehalten werden. Die mit der Renovierung beauftragte Firma Staudner hat nunmehr mitgeteilt, dass die Kutsche voraussichtlich Ende Juni fertig sein wird und im Lauf des Sommers nach Purkersdorf überführt werden kann.

6.5.     Kindergarten Wintergasse

Mit Beschluss des Kuratoriums des NÖ Schul- und Kindergartenfonds vom 4.11.2008 wurde der Stadtgemeinde für den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens Wintergasse eine nicht rückzahlbare Sockelbeihilfe in Höhe von € 1,108.900 aus Mitteln des NÖ Schul- und Kindergartenfonds bewilligt.

6.6.     Wienerwaldnachtbus

Die Abt. RU7 des Amtes der NÖ Landesregierung hat mitgeteilt, dass für das Projekt „Wienerwaldnachtbus“ für das 6. Betriebsjahr (1.1.2007 – 31.12.2007) aus Mitteln des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes ein Förderungsbetrag in Höhe von € 6.930,00, das sind 35% der effektiven Gemeindeaufwendungen, genehmigt und angewiesen worden ist.

6.7.     Tagesanrufsammeltaxi (T-AST)

Die Abt. RU7 des Amtes der NÖ Landesregierung hat mitgeteilt, dass für das Projekt „Tagesanrufsammeltaxi (T-AST)“ für das 5. Betriebsjahr (1.1.2007 – 31.12.2007) aus Mitteln des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes ein Förderungsbetrag in Höhe von € 15.045,98, das sind 35% der effektiven Gemeindeaufwendungen, genehmigt und angewiesen worden ist.

6.8.     Kostenersatzgrundlagen für Wählerevidenzen

Als Grundlagen für die Kostenersätze für die Führung der Wählerevidenzen hat die Stadtgemeinde folgende Evidenzstände gemeldet:

Stichtag 31.12.2007:                   6.736 Bundeswählerevidenz           44 Europawählerevidenz

Stichtag 31.12.2008:                   6850 Bundeswählerevidenz            43 Europawählerevidenz

6.9.     Pensionssicherungbeitrag

Die Jahresabrechnung zum Pensionssicherungsbeitrag für Gemeindebeamte hat ein Guthaben für die Stadtgemeinde in Höhe von € 10.297,00 ergeben. Der Betrag ist vom Gemeindepensionsverband überwiesen worden.

6.10.   Freundschaftsfest Sanary

Vom 29.05. bis 01.06.2009 findet in Sanary ein Freundschaftsfest aus Anlass des 35jährigen Bestehens der Partnerschaft zwischen Sanary sur Mer und Bad Säckingen statt. Dazu sind auch Delegationen aus den anderen verschwisterten Städten eingeladen. Für Purkersdorf wurde eine offizielle Delegation in der Stärke von 4-6 Personen mitgeteilt. Ich habe den Bürgermeister von Sanary ersucht, für eine zahlenmäßig noch nicht feststehende Anzahl von „Selbstzahlern“, max. aber weitere 12 Personen, Quartiere vorzureservieren.

6.11.   Englisch im Kindergarten

Die NÖ Landesregierung, Abt. K5, hat mit Bescheid vom 18.03.2009 die Bewilligung des Kindergartenversuchs „Englisch im Kindergarten“ im Kindergarten III, Franz Ruhm-Gasse, für das Kindergartenjahr 2009/2010 verlängert. Das Land NÖ fördert diesen Versuch durch einen Beitrag zum Personalaufwand für die dafür notwendigen 25 Wochenstunden des Nativ Speakers in Höhe von € 3.000,00.

6.12.   EU-Wahl

Am Sonntag, dem 07.06.2009, finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Ausschreibung ist heute im Bundesgesetzblatt verlautbart worden. Allen FraktionssprechenrInnen ist ein Wahlkalender ins Gemeinderatsfach gelegt worden. Die Wahlbehörden sind dieselben wie bei der letzten Nationalratswahl. Eine separate konstituierende Sitzung entfällt daher. Austausche in den Wahlbehörden sind natürlich möglich.

 

7)               Sonstige Berichte und/oder Anfragen

 

7.1.     GR Cambruzzi

Anfrage 1: Satelliten-Schüssel auf dem Bauhofgrund der Gemeinde

Antwort

Die Stadtgemeinde hat der Errichtung der neuen Kopfstation hinter dem bestehenden Gebäude des Bauhofes in der Tullnerbachstraße im Jahr 1999 auf unbestimmte Zeit, maximal aber bis zum Eigenbedarf des Platzes durch die Stadtgemeinde zugestimmt. Die Verwendung des Platzes erfolgt prekaristisch. Auflage für die Zustimmung war, dass unter der Kopfstation ein zusätzlicher trockener Lagerraum entsteht, der der Stadtgemeinde übergeben wird. Das ist auch erfolgt; der Lagerraum hat eine Größe von 3,5 x 13 m.

Die ursprüngliche Nutzung geht auf die Fa Telesignal zurück (Beginn der 1980erJahre), die von der Fa. t-plus abgelöst worden ist. Durch die Übernahme von t-plus  durch UPC sind die Rechte dorthin über gegangen (2004). An der prekaristischen Überlassung hat sich nichts geändert, und es besteht auch kein Grund dazu.

Anfrage 2: Tonaufnahme der Gemeinderatssitzungen

Auf Grund von wiederholten Diskussionen von Stadträten und Gemeinderäten über gesagte Aussagen in vergangenen Gemeinderatssitzungen ersucht der Mandatar der Purkersdorfer Liste (PUL) die Gemeinderatssitzungen durch ein elektronisches Aufnahmegerät aufzuzeichnen und im Rathaus zu archivieren. So kann Gesagtes in späterer Folge nachvollziehbar  gemacht werden.

Derzeit wird lediglich das Abstimmverhalten im Protokoll festgehalten.

Mit der Bitte um Beantwortung der Anfragen und dem Ersuchen Anfrage2 zur Abstimmung im Gemeinderat am 31. 3. 2009 zu bringen.

Antwort

Die Österreichischen Gemeindeordnungen sehen uneinheitliche Vorgangsweisen in Bezug auf „Öffentlichkeit im weiteren Sinn“ vor und sind auf die Frage der Aufzeichnung von Gemeinderatssitzungen durch Film- und/oder Tonaufnahmen unterschiedlich eingegangen. Die NÖ Gemeindeordnung geht grundsätzlich davon aus, dass Aufzeichnungen durch audiovisuelle Apparate frei sind, dass jedoch vom Gemeinderat ein Aufzeichnungsverbot – ganz oder teilweise - verfügt werden könnte. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass ein solches Verbot nicht willkürlich verhängt werden darf. Es bleibt also jedem Mitglied des Gemeinderates oder auch jedem Zuseher selbst überlassen, Gemeinderatsitzungen ganz oder teilweise aufzuzeichnen.

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich aber auf die Aufzeichnung durch das Organ selbst. Dazu müsste der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss fassen und die Verwaltung anweisen, Gemeinderatssitzungen mittels Tonträgern aufzuzeichnen. Darüber hinaus wäre ein Beschluss über die entsprechende technische Ausstattung der Stadtverwaltung notwendig.

Eine Abstimmung über das in Form einer Anfrage eingebrachte „Ersuchen“ ist so nicht möglich. Um das Thema in dieser Sitzung des Gemeinderates überhaupt behandeln zu können, wäre – angesehen davon, dass die Aktualität des Themas einer raschen Behandlung und Erledigung nicht gerade bedarf - zumindest eine Vorgangsweise nach § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung notwendig gewesen.

 

Dazu sprachen: Cambruzzi, Schlögl

 

 

7.2.     GR Aicher

Anfrage 1: Kontamination Erdreich Bildungszentrum?

Es gibt Hinweise, dass im Bereich des zukünftigen Bildungszentrums Parameter für das Erdreich bzw. andere Umweltparameter nicht unbedenklich sind und Grenzwerte überschritten werden.

  1. Kann ausgeschlossen werden, dass im Bereich des Bildungszentrums im Erdreich Indikatorwerte oder darüber hinaus in Kluft und Wasser andere Umweltparameter Grenzwerte überschreiten?
  2. Sind die diesbezüglichen Untersuchungen abgeschlossen und liegen Ergebnisse vor?
  3. Kann ausgeschlossen werden, dass es dadurch zu Bauverzögerungen oder zusätzlichen Kosten kommt?

Antwort

Derartige Hinweise sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Es wäre aber gut zu wissen, woher diese Informationen stammen und wie ernsthaft diese sind, um rechtzeitig vor Baubeginn des Bildungszentrums reagieren zu können. Im Übrigen werden durch die WIPUR obligatorisch vor jeder Ausführung eines Bauvorhabens Bodenproben gezogen, um im Bedarfsfall die notwendigen Sanierungsschritte des Bodens einleiten und durchführen zu können.

Aus der Historie des Grundstückes ergeben sich keinerlei Anzeichen einer etwaigen Kontaminierung. Die Liegenschaft ist 1955 von der Stadtgemeinde erworben worden, damals wurde die Liegenschaft für Wohnzwecke (Einfamilienhaus) genutzt. Die Gemeinde Purkersdorf hat dieses Areal seit den 60erJahren zum Betrieb eines Kindergartens verwendet (bis zum Vorjahr). Das Grundstück ist weder im Verdachtsflächen- noch im Altlastenkataster als „verdächtig“ ausgewiesen.

Anfrage 2: Wienzeile 6:

  1. In dem vorderen Haus in der Weinzeile 6 wohnen wieder Personen.
  2. Ist dieses Haus wieder bewohnbar und werden die Wohnungen jetzt wieder alle vergeben?

Antwort

Auf derLiegenschaft Wienzeile 6 steht nur ein Haus, es ist daher nicht schlüssig nachvollziehbar, welches Haus gemeint ist. Die Beantwortung der Frage zielt daher auf das ehemalige Objekt der Stadtgemeinde ab.

Es ist richtig, dass in dieses Objekt wieder Parteien eingezogen sind. Im Zuge der Absiedlung von Parteien aus dem Objekt Herrengasse 4 hat die Wohnbauvereinigung für Privatangestellte einen Teil der dortigen Mieter im ebenfalls der GPA gehörenden Objekt in der Wienzeile nach Adaptierung von Wohnungen untergebracht.

Das Haus wurde – wie bereits gesagt – für die „Umsiedlungsmieter“ zum Teil wohnbar gemacht. Die Frage, ob geplant ist, das ganze Haus wieder zu vermieten, müsste an die GPA gerichtet werden.

Anfrage 3: Amtsblatt und Veranstaltungskalender:

  1. Weshalb wird der Veranstaltungskalender, der ident ist mit Teilen des Amtsblattes, separat produziert und verschickt, und das innerhalb von drei Werktagen?
  2. Warum wurde der Veranstaltungskalender nicht als Mittelteil zum Herausnehmen im Amtsblatt angefertigt?
  3. Was kosten die Herstellung und der Versand des Veranstaltungskalenders?
  4. Wann wurde die Herausgabe des Veranstaltungskalenders beschlossen?
  5. Wurden beim Veranstaltungskalender die Inserate bezahlt?

Antwort

Die Herausgabe eines eigenen Veranstaltungskalenders – ausdrücklich nicht als Beilage zum Amtsblatt – war Wunsch vieler Purkersdorfer Vereine. Im Zuge der Einführung der neuen Plakatflächen hat es eine Besprechung mit den Vereinen gegeben, das Auflegen eines eigenen Veranstaltungskalenders war eine Anregung aus dieser Zusammenkunft.

Beschlossen wurde die Auflage des Veranstaltungskalenders nicht, ist auch nicht notwendig, weil dieser in Form von Sonderausgaben des Amtsblattes geführt wird und die Bedeckung aus dem Titel Öffentlichkeitsarbeit der Stadtgemeinde“ im Rahmen der laufenden Verwaltung erfolgt.

Die Kosten für die Herstellung eines Veranstaltungskalenders sind abhängig von der Seitenanzahl, wie bei jedem anderen Amtsblatt auch, gleiches gilt für die Portokosten, die gewichtsabhängig verrechnet werden. Im Durchschnitt kann mit Kosten von ca € 1.400 für den Druck und von ca. € 420 für den Versand, jeweils zuzüglich MWSt.  gerechnet werden.

Inserate sind keine verrechnet worden. Die Veranstaltungen im Kalender sind als Service an den Veranstaltern zu verstehen, die größeren Ankündigungen betreffen fast alle Veranstaltungen der Gemeinde selbst (Ostermarkt, Stadttaxi, Elternschule, Ausstellung Aschermann, Energiesparoffensive, Bahnhof Unter Purkersdorf) oder solche, die im Interesse der Gemeinde liegen (Energie- und Förderungsveranstaltung 11.03. im Stadtsaal, Diabetikerselbsthilfegruppe Purkersdorf, WKNÖ Veranstaltung „Bonitätsoptimierung in der Praxis“ für Unternehmen).

 

Dazu sprachen: Schlögl, Aicher

 

Anfrage Aicher:

Grundstück Feuerstein, warum abgesetzt?

Antwort Bgm. Schlögl:

Zur Beantwortung an Orthofer weitergegeben.

Antwort Orthofer:
Im Stadtrat zur Sicherheit auf die Tagesordnung des Gemeinderates genommen, aber nicht beschlussreif.

Anfrage Schlagitweit:

2 Gutachten für Grundstück Feuerstein sollen eingeholt werden, Gutachten ist nicht da.

Antwort Bgm. Schlögl:

Schätzgutachten liegt schon vor. Das Juristische ist in Auftrag gegeben, aber noch nicht da. Gutachten kommt nach Ostern.

 

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

 

8)                    Sitzungsplan 2009

Stadtrat                          Dienstag       28.04.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Dienstag       09.06.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Dienstag       28.07.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Dienstag       22.09.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Dienstag       27.10.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

                                      Mittwoch       24.11.2009, 19.00 Uhr, Rathaus

Gemeinderat                   Dienstag       23.06.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal

                                      Dienstag       29.09.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal

                                      Mittwoch       02.12.2009, 19.00 Uhr, Stadtsaal

 

 

3.             Genehmigung von Protokollen

 

Verifizierung des Protokolles vom 09.12.2008

Die VerifikatorInnen (Reisner - SPÖ, Urban - ÖVP, Aicher – LIB & Grüne und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 09.12.2008 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 09.12.2008 gilt somit als genehmigt und wird von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                   Antrag an den Gemeinderat

BGM Mag. Karl Schlögl                                            zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: GR-0680 – BGM Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: WIPUR: Bericht zu Neubau Kindergarten Wintergasse 46

 

 

Sachverhalt

 

Trotz des schlechten Bauwetters in den ersten 3 Monaten des Jahres 2009 konnte ein zufriedenstellender Baufortschritt erzielt werden. Mittlerweile ist der Gebäudekörper von oben her dicht, die Fenster werden ab der KW 16/2009 versetzt, die Verlegung der Elektro- und HLS-Installationen erfolgt laufend, die Versetzung der Trockenbauwände und der abgehängten Decken ist zur Zeit im Gange.

 

Gemeinsam mit den Kindergärtnerinnen des Kindergartens 1 wurde das Einrichtungskonzept erarbeitet. Die Ausschreibung wird in KW 14/2009 versandt.

Zur Zeit wird an der detaillierten Planung der Aussenanlagen gearbeitet.

 

Die derzeitigen Hochrechnungen der Kosten bestätigen die bereits in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2008 genannte Schätzung von Netto-Errichtungskosten in Höhe von rund € 3,5 Millionen ohne Einrichtung.

 

Sollten keine unvorhersehbaren Ereignisse mehr eintreten sieht der Bauzeitplan einen realistischen Fertigstellungstermin des Gebäudes im Oktober 2009 vor. Dies würde einer Bauzeit von ca. 13 Monaten entsprechen, was angesichts der komplexen Architektur und der Berücksichtigung der problematischen Winterbaumonate ein ausgezeichnetes Ergebnis wäre.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                     

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                   Antrag an den Gemeinderat

BGM Mag. Karl Schlögl                                            zur Sitzung am 31. 03. 2009

GR Matzka nimmt an der Sitzung teil.

 

Punkt: GR-0681 – BGM Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: WIPUR: Neubau Bildungszentrum

 

Sachverhalt

 

In den letzten Monaten wurden einerseits die Grundrisse, Raumgrößen und die Anzahl der Räume gemeinsam mit den künftigen Bewohnern des neuen Bildungszentrums definiert bzw. optimiert und andererseits eine Studie über die grundsätzliche Konzeption der bauphysikalischen und haustechnischen Ausrichtung des Gebäudes erstellt.

 

Grundrisse, Raumgrößen, Anzahl der Räume

Die derzeit vorliegende Entwurfsplanung zeichnet sich durch eine sehr durchdachte und kompakte Konzeption des Gebäudes im Hinblick auf die betrieblichen Abläufe aus. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Liftes (gleichzeitig auch für den Transport größerer Lasten ausgelegt) in allen Geschoßen gegeben. Die Trennung zwischen „Mehrzwecksaal“ (Nutzung eher Kunst und Kultur) und „Bewegungsraum“ (Nutzung eher Sport) ist grundsätzlich für den Betrieb vorteilhaft – es stehen jetzt zwei Räume zur Verfügung und ausserdem müssen bei der Ausstattung nicht schlechte Kompromisse eingegangen werden.

 

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde mit den Nutzern (Ausnahme Wienerwaldchor) abgestimmt und wie folgt kommentiert:

 

Musikschule – Zustimmung (alte Leitung)

SPZ – Zustimmung

Stadtbibliothek – Zustimmung

VHS – keine Zustimmung, Anmeldung von Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten

 

Seitens der neuen Leitung der Musikschule gibt es jetzt einen zusätzlich angemeldeten Raumbedarf von 2 Unterrichtsräumen, damit der aktuelle Bedarf gedeckt werden kann. Weitere 2 Unterrichtsräume wären notwendig, um den sehr wahrscheinlich aufgrund der NÖ Förderpolitik entstehenden zusätzlichen Bedarf decken zu können. In Summe heisst das: 4 zusätzliche Unterrichtsräume.

Darüberhinaus gibt es noch Wünsche, die Raumkonfigurationen zu ändern – das stellt kein Problem dar.

 

Die detaillierte Aufstellung der Räume pro Einrichtung sowie die derzeitigen Entwurfspläne befinden sich in der Beilage.

 

Grundsätzliche Konzeption der bauphysikalischen und haustechnischen Ausrichtung

Die WIPUR hat die Firma Allplan GmbH mit der Erstellung einer Studie über die grundsätzliche Kozeption der bauphysikalischen und haustechnischen Ausrichtung des Gebäudes beauftragt. Diese Studie wurde unter Einbeziehung der Gemeinderäte Leopold Zöchinger und Christian Schlagitweit sowie dem Ingenieurbüro DI Hofbauer gemeinsam mit der Firma Allplan GmbH erarbeitet. Die gesamte Studie liegt bei der WIPUR zur Einsichtnahme auf.

 

Zusammenfassende Ergebnisse:

 

Auf Basis dieser Studie – soferne die Freigabe vom Gemeinderat erfolgt – würde die WIPUR die Leistungen für die Haustechnikplanung ausschreiben.

 

Kosten:

Die Netto-Errichtungskosten werden zur Zeit auf ca. € 4.000.000,-- geschätzt. Das entspricht einem Kalkulationsansatz von ca. € 1.900,-- /m² Netto-Nutzfläche + 25% Nebenkosten für Honorare, Bauzinsen, etc. Der relativ hohe Kalkulationsansatz ergibt sich aus der sehr aufwendigen technischen Ausstattung des Gebäudes (alleine die Lüftungsanlage wird auf ca. € 330.000,-- geschätzt).

Für die Einrichtung muss man dann noch ca. 10-15% von den Netto-Errichtungskosten ansetzen.

 

Förderung:

Für die Bereiche der Musikschule und des SPZ sind jedenfalls Förderungsmittel zu bekommen – möglicherweise auch noch für die anderen Einrichtungen. Hier müssen seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf während der Erstellung der Detailplanungen die entsprechenden Gespräche mit dem Land NÖ geführt werden.

 

 

 

Zeitplan:

Vorausgesetzt, dass der Gemeinderat die Freigabe zu einem klar definierten Raumkonzept gibt:

Bis Anfang Juni 2009:     Erstellung der Einreichpläne

September 2009:           Baubeginn

Frühjahr 2011:              Fertigstellung

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Konzeption des Bildungszentrums Schwarzhuber-Gasse laut Sachverhalt mit der Auflage, dass die eingebrachten Änderungen beim Musikschulteil zu berücksichtigen sind und der Mehrbedarf der Musikschule (4 Klassen) und bei der Volkshochschule (2 Klassen) organisatorisch (nicht physisch) durch flexible Raumstrukturen abzudecken ist. Das heißt, dass insbesondere Klassen des Sonderpädagogischen Zentrums so auszuführen sind, dass dort auch Musikschulunterricht möglich ist und diese Räumlichkeiten in Absprache mit der Leitung des SPZ in die Stundenplanung miteinbezogen werden können. Hinsichtlich der VHS gilt gleiches.

Dieser Beschluss ist Grundlage zur Erstellung der Einreichpläne und der technischen Ausstattung des Projektes, der Ausschreibungen sowie der Bauausführung nach erfolgter Baugenehmigung.

 

 

GR Matzka nimmt an der Sitzung teil.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Schlögl, Cambruzzi, Zöchinger, Schlagitweit

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                        Antrag an den Gemeinderat

Bgmst. Mag. Karl Schlögl                                                  zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.1a.-0683 – BGM Mag. Karl Schlögl

 

Gegenstand: Errichtung Ballspielplatz

 

S a c h v e r h a l t

 

Auf dem Platz zwischen Gablitzbach, Spar und AHS soll ein Ballspielplatz errichtet werden. Im Vorfeld sind Jugendliche in die Ausführungsüberlegungen miteingebunden worden. Aus den Vorschlägen der Jugendvertreter resultierend soll folgendes vorgesehen werden:

 

Die Stadtverwaltung hat mit mehreren einschlägigen Firmen Kontakt aufgenommen und sich Grobangebote legen lassen. Die finanzielle Bandbreite ist je nach Ausführung relativ groß. Aufgrund des zuletzt stattgefundenen Gespräches vom 26.03. sind die Firmen STRABAG, Pittel & Brausewetter und Agro eingeladen worden, verbindliche Anbote zu legen. Der Vertreter der Fa. Agro hat vorgeschlagen, die Errichtung auf 2 Gewerke aufzuteilen: Oberbau – Banden, Gitter, Netze, Basketballkörbe usw. und

Unterbau – Bodenaufbau und Sportboden samt Markierungen sowie Fundamentierung der notwendigen Steher.

Diese Option sollte sich die Stadtgemeinde jedenfalls offen lassen, wenn sich dadurch ein Preisvorteil ergibt.

 

Da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Gemeinderat noch keine verbindlichen Anbote vorliegen, der Spielplatz aber möglichst rasch ausgeführt werden soll, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister und die beiden ressortmäßig zuständig Stadträte Mandl und Gaugl zu beauftragen, die Arbeiten zu vergeben.

 

A n t r a g

 

Der Gemeinderat genehmigt die Errichtung eines Ballspielplatzes wie im Sachverhalt beschrieben und beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit StR Mandl und StR Gaugl, die Arbeiten für die Errichtung des Sielplatzes nach Vorliegen verbindlicher Anbote ab Mai 2009 zu vergeben. So wie bisher sollen die Jugendlichen bei der Auswahl der Projekte miteingebunden werden. Wenn sich dadurch ein Preisvorteil ergibt ist die Option, Oberbau und Unterbau separat zu vergeben, wahrzunehmen. Als Kostengrenze zieht der Gemeinderat ein Limit in Höhe von € 75.000 zuzüglich MWSt. ein.

HHSt.: 5/259000-050080

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Schlögl, Gaugl, Mandl, Cambruzzi, Schmidl, Oppitz, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 29

Enthalten: 1 (Cambruzzi)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 31. März 2009

 

Punkt: GR–0684 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:   Rechnungsabschluss 2008

 

 

S A C H V E R H A L T

 

 

Die Finanzverwaltung der Stadtgemeinde hat den Rechnungsabschluss 2008

erstellt. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgerecht aufgelegt.

Innerhalb der Auflagefrist wurden keine schriftlichen Stellungnahmen dazu beim Stadtamt eingebracht.

 

Wie schon in den letzten Jahren gibt es einen Überschuss.

Die Einnahmen im ordentlichen Haushalt betrugen im Jahr 2008 € 15.365.071,63 (inkl. Ergebnis Vorjahr),  die Ausgaben € 15.112,061,57. Der Überschuss von € 253.010,06  wurde hinsichtlich des Betrages von € 253.010,06 zur Gänze dem außerordentlichen Haushalt zugeführt, der verbleibende Betrag von € 9.778,21 als Überschuss im Jahresergebnis ausgewiesen.

 

Im außerordentlichen Haushalt stehen Einnahmen von € 2.409.634,15,  Ausgaben von

€ 2.652.866,00 gegenüber. Der Fehlbetrag von € 243.231,85 wurde durch Zuführung des oben angeführten im ordentlichen Haushalt erwirtschafteten Mehrergebnisses ausgeglichen, sodass schließlich ein Gesamtüberschuss von € 9.778,21 ausgewiesen wird.

 

Im Nachweis der Darlehensschulden ist ein Zugang von Darlehen in Höhe € 650.159,16

ausgewiesen. Es werden Tilgungen im Ausmaß von € 690.606,22 ausgewiesen, für den

Zinsendienst sind es € 754.818,78. Der Schuldenstand der Stadtgemeinde beträgt zum 31.12.2008 € 24.575.038,68

Die Gesamtinvestitionskosten zum Jahresende betragen € 8.003.145,27. Die Leasingverpflichtungen haben sich daher insgesamt um € 535.000,88 gegenüber dem Vorjahr verringert.

 

Antrag

 

der Gemeinderat möge beschließen:

Der vorliegende Rechnungsabschluss 2008 wird genehmigt.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:        

Orthofer, Schlagitweit, Schlögl, Aicher, Erben, Parzer, Cambruzzi, Zöchinger, Gaugl

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 24

Enthalten: 6 (Parzer, Schmidl, Schlagitweit, Erben, Aicher, Cambruzzi)

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF              ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                                                                                  ZUR SITZUNG AM 31. März 2009

 

Punkt: GR–0685 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

 

GEGENSTAND:     Darlehensaufnahme

 

S A C H V E R H A L T

 

Im Voranschlag 2009 ist zur Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens „Gehwege, Straßen“ auf der Haushaltsstelle 6/612000+346237 eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 223.300,00 veranschlagt.

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat folgende Kreditinstitute um ein Darlehensangebot

ersucht:

 

                            Hypo Investmentbank AG.

Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG

Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H.

Volksbank Wien AG

UniCredit Bank Austria AG

BAWAG P.S.K.

 

Abgabetermin war Mittwoch, 25. März 2009, 12.00 Uhr.

Ersucht wurde um Anbot für ein Darlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 20 Jahren, Verrechnungsart halbjährlich dekursiv, kal/360, die Verzinsung mit Bindung an den 6 Monats-EURIBOR bei EURO oder Bindung an den 6 Monats-LIBOR bei CHF. Die UniCredit Bank Austria AG, die BAWAG P.S.K., die Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG. und die Hypo Investmentbank AG. haben innerhalb der Frist ein Anbot gelegt.

Die Volksbank Wien AG und die Raiffeisenbank Wienerwald reg.Gen.m.b.H. haben kein Angebot gelegt.

 

Gehwege, Straßen: € 223.300,00

 

Banken

6-Monats-EURIBOR

6-Monats-LIBOR

 

 

 

 

 

 

 

Raiffeisenbank Wienerwald

 

nicht abgegeben

 

nicht abgegeben

 

Volksbank Wien AG.

 

nicht abgegeben

 

nicht abgegeben

 

BAWAG P.S.K.

 

+ 0,28

 

+ 0,44

 

UniCredit Bank Austria AG

 

+ 0,90

 

kein Angebot

*)

Erste Bank

 

+ 1,25

 

kein Angebot

 

Hypo Investmentbank AG

 

+ 0,690

 

+ 1,090

**)

 

 

 

 

 

 

*) Die Kondition gilt für 1 Jahr ab Erstzuzählung. Spätestens 2 Monate vor

 

   Ablauf sind Verhandlungen über eine Neufestsetzung der Darlehenszinsen

 

   (Aufschlag) zu führen. Sollte es zu keiner Einigung kommen endet das

 

   Darlehen ein Jahr nach Erstzuzählung und ist zur Gänze zurückzuzahlen.

 

   Es bedarf keiner separaten Kündigung.

 

 

 

   Anbot gebunden bis 08.04.2009.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**) Kondition ist gültig bis 30.06.2017, danach erfolgt eine neue Zinssatz-

 

    vereinbarung. Auf Grund der aktuellen Marktsituation wird vor endgültiger

 

    Beschlussfassung im Gemeinderat um Kontakaufnahme mit dem Kundenbetreuer

    ersucht. Anbot gebunden bis 30.04.2009.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die BAWAG P.S.K. hat den LIBOR angeboten mit 0,44 %-Punkten Aufschlag.

Zum Angebotsstichtag (17.03.2009) betrug der Zinssatz beim LIBOR 1,005 %.

Die Zinsanpassung erfolgt halbjährlich auf Basis 6-Monats-CHF-Libor 2 Bankarbeitstage vor dem nächsten Fälligkeitstermin. 

Die Konvertierung des EUR-Darlehens in ein CHF-Darlehen und umgekehrt  ist zu jedem Fälligkeitstermin unter Einhaltung einer Frist von 5 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit gegen schriftliches Aviso ohne Verrechnung von Spesen durch die Darlehensgeberin möglich.

 

Antrag

 

Aufnahme eines Darlehens für die Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens ”Gehwege,Straßen” des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von € 223.300,00 in CHF bei der BAWAG P.S.K. zu folgenden Bedingungen:

Zuzählung 100 %, rückzahlbar in 40 Halbjahresraten ab dem 30.06.2011, Bindung des Zinssatzes an den 6 Monats-LIBOR (CHF) mit einem Aufschlag von 0,44 %-Punkten und halbjährlicher Anpassung.

Die Konvertierung des EUR-Darlehens in ein CHF-Darlehen und umgekehrt  ist zu jedem Fälligkeitstermin unter Einhaltung einer Frist von 5 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit gegen schriftliches Aviso ohne Verrechnung von Spesen durch die Darlehensgeberin möglich.

 

Haushaltsstelle: 6/612000+346237

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                               

Orthofer, Gaugl, Schlagitweit, Schlögl, Schmidl, Aicher, Weinzinger

 

Urban, Watznauer verlassen die Sitzung

 

 

Abänderungsantrag Schlagitweit:

Rückzahlung ab sofort, d.h. ab der Darlehnungsaufnahme.

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 19

Dagegen: 6 (Mayer, Zöchinger, Oppitz, Gaugl, Erben, Aicher)

Enthalten: 3 (Parzer, Schmidl, Schlagitweit)

 

 

Nach Annahme des Grundantrages war die Abstimmung über den Abänderungsantrag obsolät.

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Der Stadtrat                                                   ZUR SITZUNG AM 31.03.2009

 

GR-0687                Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:           Berichte

 

a) Einladung Naturfreunde nach Sanary sur Mer

Im September 2008 war eine Delegation aus Sanary sur Mer auf Einladung der Naturfreunde in Purkersdorf. Für die erste Oktoberwoche 2009 wurde nun eine Gegeneinladung für die Naturfreunde ausgesprochen. Am 3. Oktober 2009 ist eine Nachtwanderung auf das Massiv „Le Gros Cerveau“ geplant. Die Unterbringung erfolgt in privaten Unterkünften. Sollte es Interesse an einem Hotel geben, sind die Wanderfreunde bereit, diese zu vermitteln.

 

b)Regionsbeirat Biosphärenpark Wienerwald:

Am 4. März 2009 fand die 1. Sitzung des Regionsbeirates des Biosphärenpark Wienerwald statt. Mitglieder des Regionsbeirates sind die BürgermeisterInnen der 51 NÖ Biosphärenpark  Gemeinden und die BezirksvorsteherInnen der 7 Wiener Biosphärenpark Gemeindebezirke. 

Purkersdorf war durch Vizebürgermeisterin Pleischl vertreten. 

Aufgabe des Beirates ist es, regionale Interessen zu wahren und die Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH bei der Abstimmung von regionsweiten Fragestellungen zu beraten. Die operativen Geschäfte wie die Entwicklung von Initiativen, die Behandlung strategischer Fragestellungen und die Bearbeitung einzelner Themenbereiche werden durch einen Ausschuss geführt.

 

c)Feihlerhöhe

Das Projekt wird in das Jahr 2010 zurückgestellt. Zu den bereits vorhandenen stark diskutierten Anboten für eine Gestaltung liegt nun auch ein Anbot für eine sanfte Renaturierung der Österreichischen Bundesforste vor.

Um auch vor der geplanten Renaturierung eine sichere Begehung zu gewährleisten, werden Bauhofmitarbeiter im Frühjahr den Weg provisorisch befestigen und um die Sicht auf Purkersdorf wieder zu ermöglichen, einige Sträucher um die obere Plattform herum entfernen.

 

Antrag

 

Die Berichte  werden zur Kenntnis genommen

 

Zu diesen Berichten sprachen:                                                  

Pleischl, Mayer, Cambruzzi, Nemec, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Der Stadtrat                                                   ZUR SITZUNG AM 31.03.2009

 

Urban und Watznauer nehmen wieder an der Sitzung teil.

 

GR-0689        Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:           Kultursommer Eröffnung

 

S A C H V E R H A L T

Die für den 23. Mai 2009 geplante Purkersdorfer Kultursommer Veranstaltung steht unter dem Motto „SCHEIN & SEIN Mythos-Magie-Illusion“.

Mit der Wirklichkeit steht der Schein im Gegensatz. Tanzende, leuchtende, fliegende Fantasie-Wesen erzählen mit der Ausdrucksfähigkeit des Körpers eine Geschichte, die aus dem Mythos von Orpheus schöpft. Tanz, modern bis klassisch, wie Gymnodance und Tanzakrobatik. Profitänzer und Artisten, die Feuertanz, Kung-Fu Tanz, Schwerttanz und Schamanen, Ilusionisten und Magier sowie Akrobatik am hängenden Tuch präsentieren. Zusammen mit den Musik- und Tanzschülern der Musikschule Purkersdorf, Chor vom Gymnasium, Karate-Verein, Team Teigl, Theatergruppe Purkersdorf und der „Pachergruppe“. Die Fantasiekostüme kommen teilweise von „art for art“ (vorm. Bundestheater), größtenteils entwerfen und fertigen die Kreativgruppen des Gymnasiums (Leitung Frau A. Schrag) und der Hauptschule (Frau Fötsch) die Fantasiekostüme an. Bei großen Szenen präsentieren die Schüler ihre eigenen Entwürfe.

Ausführende:

Profitänzer, Magier, Profi-Band, Tanzsolisten, Ballett der Musikschule, Chor der AHS Purkersdorf, Schüler der AHS und Hauptschule, Karate Club, Team Teigl, Theatergruppe Purkersdorf

 

Kostenschätzung:

Bühne                   

Licht, Ton               € 10.000,00

Special Effects        €   2.000,00

Live Band                €   5.000,00

Honorare                €   5.000,00

Kostüme                 €   2.000,00

Organisation            €   3.000,00

Gesamt             rd.  € 27.000,00

 

Im Budget sind € 22.000,00 für die Veranstaltung vorgesehen.

BGM Schlögl wurde der Betrag von € 3.000,00 über den Sponsor „Vienna Insurance Company“ zugesagt.

Antrag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadtgemeinde genehmigt die Veranstaltung „Eröffnung des Kultursommers 2009“  und die Finanzierung wie im Sachverhalt angeführt.

HH-Stelle: 5/859000-728003

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:  24

Enthalten: 6 (Nemec, Keitel, Franke, Bollauf, Weinzinger, Putz)

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

 Der Stadtrat                                                  ZUR SITZUNG AM 31.03.2009

 

GR-0690                           Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:           Grab Friedrich Winkelmüller

 

S A C H V E R H A L T

 

Am 22. Jänner 2009 ist in der Stadtgemeinde eine Mail von Herrn Kraml, Stiefsohn von Herrn Friedrich Winkelmüller, eingegangen. Er bittet, dass die Stadtgemeinde Purkersdorf die Obsorge über die Grabstelle von Herrn Friedrich Winkelmüller übernimmt, da er nicht mehr in der Lage ist, das Grab weiter zu erhalten. Friedrich Winkelmüller war Heimatdichter und Lyriker und lebte in Purkersdorf. Er verstarb am 7.8.1979. Nach ihm wurde eine Straße in der Baunzen benannt. Er war – anders als im Mail dargestellt – jedoch nicht Ehrenbürger von Purkersdorf und er ist auch nicht in einem Ehrengrab beigesetzt. Die Kosten der Pflege für ein Jahr betragen 143,- Euro pro Jahr.

Der Kulturausschuss regt an anlässlich des 30. Todestages von Friedrich Winkelmüller in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek und dem Stadtmuseum im Herbst 2009 einen Winkelmüller Schwerpunkt zu setzen.

Antrag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Bitte von Herrn Kraml nachzukommen und folgenden Beschluss zu fassen: die Stadtgemeinde Purkersdorf übernimmt für die nächsten 10 Jahre die Obsorge für das Grab von Herrn Friedrich Winkelmüller.

HH-Stelle: 1/817000-613200 (Ehrengräber Instandhaltung)

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Pleisch, Schmidl, Matzka, Schlagitweit, Aicher, Schlögl, Cambruzzi

 

Geschäftsordnungsantrag Schlögl:

Zurückweisung an Kulturausschuss.

 

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag:

Einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

Der Stadtrat                                                   ZUR SITZUNG AM 31.03.2009

 

GR-0691                           Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:           Allgemeiner Entschädigungsfond für Opfer des Nationalsozialismus - Fristerweiterung

 

 

S A C H V E R H A L T

 

Die allgemeine Frist für Anträge auf Naturalrestitution nach dem EF-G ist prinzipiell am 31. Dezember 2007 abgelaufen. Der Gesetzgeber hat nun mit Bundesgesetz, BGBI 89/2008, die Antragsfrist bezüglich Ländern und Gemeinden, die sich gemäß § 38 EF-G (Opt-In) dem Naturalrestitutionsverfahren der Schiedsinstanz unterworfen haben oder noch unterwerfen, bis 31. Dezember 2009 verlängert. Nach diesem Zeitpunkt können Länder und Gemeinden nur mit Zustimmung der Schiedsinstanz vom Opt-In Gebrauch machen. Anträge auf Naturalrestitution können jedenfalls innerhalb von 24 Monaten, nachdem sich die Gebietskörperschaft der Schiedsinstanz angeschlossen hat, beim Entschädigungsfonds eingebracht werden.

 

Die Schiedsinstanz vertritt die Ansicht, dass diese bundesgesetzliche Regelung eine rechtliche Wirkung für die betroffenen Länder und Gemeinden nur dann entfalten kann, wenn diese einer solchen zustimmen (§ 28 Abs 1 Z 3 EF-G und § 28 Abs 2 Z 3 EF-G). Der Bundesgesetzgeber hat mit seiner Regelung nur die Rahmenbedingungen für die jeweilige Fristverlängerung geschaffen.

 

Antrag

 

Der Gemeinderat stimmt einer Verlängerung der Antragsfrist bis 31.12.2009 zu.

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                    Antrag an den Gemeinderat

STR Christian Putz                                                          zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: GR-0692 – STR Christian Putz

 

Gegenstand: Wohnungsvergaben

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Wintergasse 8/2/3 - Geppl

Frau Maria Geppl, Wintergasse 8/2/3, ist in den letzten Tagen in das Senecura Pflegeheim übersiedelt. Die Wohnung wäre ab sofort für eine Weitergabe frei. Die Wohnung hat eine Größe von 33,73 m², Kat. B, die Miete beträgt ca. € 160,- pro Monat zuzüglich MWSt und BK.

Herr Jürgen Goldgruber, geb. 1981, muss aus seiner derzeitigen Wohnung (An der Stadlhütte) bis spätestens Ende Mai ausziehen, da es sich dabei um eine Dienstwohnung des Vaters handelt, hat sich um eine kleine Gemeindewohnung beworben.

 

ANTRAG

 

Die Wohnung Wintergasse 8/2/3, ehem. Geppl, wird an Herrn Jürgen Goldgruber, derzeit Purkersdorf, An der Stadlhütte 6, vergeben.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                  

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                      Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                              zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0693 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 10. Änderung

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Das Büro Dipl.Ing. Pluharz hat den Entwurf für die 10. Änderung vorgelegt. Dieser liegt dieser Vorlage bei.

Die vorgesehenen Änderungen wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die vom Büro Dipl.Ing. Pluharz ausgearbeiteten Änderungsvorschläge für die 10. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes werden genehmigt. Die Auflage der 10. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wird derart erfolgen, dass in der Sitzung des Gemeinderates im Juni 2009 die entsprechende Verordnung beschlossen werden kann.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Weinzinger, Parzer, Schlögl, Zöchinger

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtgemeinde  Purkersdorf

 

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSPROGRAMM

 

 

10. Änderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorentwurf

 

 

Projektnummer: 0301/0301-10

0301/0302-10

 

 

Wien, am 25. 03. 2009       


 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt, das geltende örtliche Raumordnungsprogramm

 

         Gemeinderatsbeschluss:               01. 10. 1992

 

         Genehmigung durch das

         Amt der NÖ Landesregierung:                  Z. R/1-R-475/013

                                                        vom 18. 05. 1993

 

zuletzt geändert mit

 

         9. Änderung

         Gemeinderatsbeschluss:               25. 09. 2007

 

         Genehmigung durch das

         Amt der NÖ Landesregierung:                  Z. RU1-R-475/023-2007

                                                        vom 11. 12. 2007

 

 

entsprechend der beiliegenden Rotdarstellung des Flächenwidmungsplanes zu ändern.

 

 

auf max. 3 Wohneinheiten pro Grundstück

         Detailliert ausgewiesene Teilbereiche im gesamten Gemeindegebiet

 

 

Mit der 17. Novelle des NÖ ROG vom 7. Sept. 2007 wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, in der Widmungsart Bauland-Wohngebiet die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück auf maximal 2 oder 3 Wohneinheiten zu begrenzen, um in bestimmten Bereichen den strukturellen Charakter des Gemeinde-gebietes zu sichern. Da die Gemeinde Purkersdorf bereits im Stadtentwicklungskonzept 2003 diesbezügliche Zielvorgaben formuliert hat, die mit den damaligen Instrumentarien jedoch nur schwierig und teilweise unzureichend umsetzbar waren, möchte sie diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.

 

Purkersdorf hat mit dem Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahre 2003 eine klare Positionierung hinsichtlich der künftigen Siedlungsentwicklung vorgenommen. Als Leitmotive wurden dem Entwicklungskonzept neben dem Nachhaltigkeitsgrundsatz vor allem die Bewahrung der Charakteristik des Stadt- und Landschaftsraumes und die Steigerung der Lebens- und Umweltqualität vorangestellt. Besonders die kleinteiligen überschaubaren Strukturen wurden hervorgehoben, welche die Stadt prägen und ihr Image als Wienerwaldstadt und als Stadt im Grünen bestimmen.

 

Die Konsolidierung der Einwohnerzahl und der Erhalt der gewachsenen Strukturen gehören zu den wesentlichsten Zielsetzungen. Einer maßvollen Verdichtung im Ortszentrum und in den ausgewiesenen Entwicklungsachsen Wiener Straße, Linzer Straße, Tullnerbachstraße und Wintergasse steht eine Eindämmung des Wachstums in den peripheren Siedlungsteilen gegenüber. Um den kleinstädtische Charakter von Purkersdorf als identifikationsstiftendes Merkmal zu erhalten, sollen die bestehenden Strukturen vor unmaßstäblichen, die Baustrukturen und das Sozialgefüge sprengenden Einbauten geschützt werden.

 

Auf der Ebene des Flächenwidmungsplanes wurden mit der Festlegung von Siedlungsgrenzen und Wohndichten (Einwohner pro ha) die entsprechenden Vorgaben geliefert. Auf der Ebene des Bebauungsplanes konnte mit der detaillierten Festlegung von Bebauungsdichten eine größere Treffsicherheit und eine bessere Differenzierung erzielt werden. Für insgesamt fünf Siedlungsgebiete mit besonders schützenswerten kleinteiligen Strukturen (Heimgarten, Feuerstein, Postsiedlung, Minder-siedlung, Wurzbachtal) wurden Sonderregelungen hinsichtlich der Bebaubarkeit festgelegt. Für die übrigen Wohnbereiche wurde versucht, die Ziele mit einer entsprechend geringen Bebauungsdichte zu erreichen. Allerdings sind diese Möglichkeiten begrenzt - schon eine Änderung der Parzellengröße (z.B. Zusammen-legung mehrerer kleiner Parzellen), kann auch bei einer geringen Bebauungsdichtefestlegung zu großvolumigen Neubauten führen.

 

Da seit September 2007 die legistische Möglichkeit besteht, die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück in der Widmungsart Bauland-Wohngebiet zu beschränken, wird die Gemeinde Purkersdorf dieses Mittel einsetzen, um die Ziele des Entwicklungskonzeptes wirkungsvoller umzusetzen.

 

Eine umfangreiche Bestandserhebung wurde durchgeführt und die Anzahl der Wohneinheiten für alle Grundstücke, die als BW gewidmet sind und sich außerhalb der Entwicklungszonen befinden, erhoben. Die Daten wurden planlich dargestellt (Grundlagenplan, M = 1:10.000). Im darauf aufbauenden Maßnahmenplan (M = 1:10.000) wurden diese Daten bewertet und mit den Zielen des Entwicklungs-konzeptes verknüpft. Für die auf dem Plan gelb dargestellten Bereiche wurde daraufhin eine Beschränkung des Bauland-Wohngebietes auf max. 3 WE festgelegt.

 

Anlage 1: Grundlagenerhebung und Maßnahmenplan,  M = 1:10.000

Rot/Schwarz-Darstellung der Änderungsmaßnahmen: siehe Flächenwidmungsplan, M = 1:5000

 

Pkt. 2:            Korrektur der Gründlandwidmung von "Landwirtschaftliche Vorrangflächen" auf "Offenlandflächen" über das gesamte Gemeindegebiet verteilt

 

 

Anlässlich der 6. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes vom Juni 2003 hat die Gemeinde Purkersdorf die bestehenden großflächigen Wiesenkomplexe als "Landwirtschaftliche Vorrangflächen" gewidmet. Ziel war, die für Fauna und Flora wichtigen Lebensräume zu sichern und nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstrukturen, die durch die Verluste von Wiesenflächen als Folge von Aufforstung oder Naturverjüngung eintreten, zu vermeiden. Darüber hinaus sollten die für die Kulturlandschaft des Wienerwaldes so charakteristischen und wichtigen Wiesen für den Erholungsraum Wienerwald erhalten werden. Damit gingen die formulierten Ziele deutlich über die damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche als Widmungs-Voraussetzung lediglich die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Agrarstruktur anführte.

 

Im März 2006 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Festlegung von Landwirtschaftlichen Vorrangflächen, mit denen die Aufforstung von unbewaldeten Flächen verhindert werden konnte, nicht allein in der Entscheidungskompetenz der Gemeinden liegen darf. Mit dem Inkrafttreten des überörtlichen Raumordnungsprogrammes über die Freihaltung der offenen Landschaft (LGBl. 8000/99-0) vom 28. Dez. 2007 wurde nunmehr für namentlich aufgezählte Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, Offenlandflächen festzulegen. Die Gemeinde Purkersdorf ist in dieser Auflistung enthalten. In diesem Verordnungstext sind die Ziele weiter gefasst und erstrecken sich auch auf typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft, auf Fremdenverkehr, Naherholung, Siedlungsstrukturen sowie auf das Orts- und Landschaftsbild. Somit entsprechen alle Voraussetzungen, die im Juni 2003 zur Widmung von Landwirtschaftlichen Vorrangflächen geführt haben, vollinhaltlich den neuen rechtlichen Bestimmungen. Aufgrund einer nochmaligen genauen Überprüfung der betreffenden Flächen ist die Gemeinde zum Schluss gekommen, sämtliche bisherigen "Landwirtschaftlichen Vorrangflächen" (Glf-LV) in "Offenlandflächen" (Glf-OF) im Sinne der aktuellen gesetzlichen Grundlagen umzuwandeln.

 

Die Offenlandbereiche befinden sich überwiegend im Süden des Gemeindegebietes und erstrecken sich über den Glasgraben und die Baunzen bis zum Brandstadel. Weitere Wiesenflächen sind vom Dambachtal über den Glaskogel bis zur Stadelhütte in die umgebenden Waldbereiche eingebettet. Im Nordwesten des Gemeindegebietes befinden sich drei größere Wiesenkomplexe im Grenzbereich sind zu Tullnerbach und Gablitz.

 

Bei dieser Änderung handelt es sich lediglich um das Einfügen des neuen Planzeichens für die Abgrenzung von Offenlandflächen sowie um die Bezeichnungsänderung von Glf-LV auf Glf-OF. Die Fläche bleibt unverändert.

 

Plandarstellung siehe Flächenwidmungsplan, M 1:5000

 

            der provisorischen Überflutungsbereiche entlang des Wienflusses

 

 

Das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Wasser, Abteilung Wasserbau WA3 hat im Zeitraum von 2006 bis 2007 Abflussuntersuchungen für den Wienfluß im Bereich Purkersdorf–Pressbaum–Tullnerbach durchgeführt. Im Zuge der Untersuchungen wurden die Hochwasserabflussbereiche parzellenscharf ermittelt. Seit Ende 2007 stehen diese Daten digital zur Verfügung.

 

Der Abschnitt des Gablitzbaches, der vom Kreuzungsbereich B 1 mit dem Gablitzbach bis zur Gemeinde-grenze von Gablitz reicht, wird derzeit ausgearbeitet und sollte bis Ende 2009 fertig gestellt sein.

 

Der Abflussbereich eines 100-jährlichen Hochwassers ist für die Raumordnung und für baurechtliche Bestimmungen maßgeblich. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

• keine Widmung von Bauland (Ausnahme: Baulücken im geschlossenen Siedlungsgebiet)

• Fußböden von Wohnräumen müssen mind. 30 cm über dem 100-jährlichen Hochwasser liegen

• Lagerungen von Öl müssen besonders gesichert sein.

Über bereits gewidmetes, unbebautes Bauland, das innerhalb von 100-jährlichen Hochwasserabflussgebieten (HQ100) liegt, ist eine Bausperre zu verhängen, bis die Hochwassergefährdung beseitigt ist. Für Hochwasserschutzmaßnahmen können grundsätzlich Förderungsmittel nach dem Wasserbautenförderungsgesetz in Anspruch genommen werden. Falls keine Gegenmaßnahmen getroffen werden können, sind diese Flächen einschädigungsfrei rückzuwidmen.

 

Im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde werden hiermit die HQ100-Bereiche kenntlich gemacht. Unbebaute Grundstücke, die gänzlich innerhalb dieser Hochwassergefährdungszonen liegen, sind nicht vorhanden, ein Widmungsbedarf ist nicht gegeben.

 

Anlässlich der 5. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes aus dem Jahre 2003 wurden als Änd.-Pkt. 9 provisorische Hochwassergefährdungsbereiche entlang des Wienflusses festgelegt. Diese Maßnahme erfolgte in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr und in Ermangelung von Abfluss-untersuchungen durch die zuständige Landesbehörde. Mit der Eintragung der ausgewiesenen HQ100 Bereiche in den Flächenwidmungsplan sind die provisorischen Überflutungsbereiche hinfällig und sollen gestrichen werden.

 

Plandarstellung siehe Flächenwidmungsplan, M 1:5000

 

Pkt. 4:            Streichen einer Aufschließungszone für Bauland-Sondergebiet

         Wintergasse 46, Kindergarten        Parz. 605/3

 

 

Anlässlich der 9. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Purkersdorf, beschlossen im September 2007, wurde die Liegenschaft Wintergasse 46 zwecks Errichtung eines Kindergartens als Bauland-Sondergebiet Soziale Einrichtungen-Aufschließungszone gewidmet. Die Freigabe-bedingungen (Lärmschutzwand, Bebauungs- und Nutzungskonzept) sind erfüllt, mit Gemeinderats-beschluss vom 24.06.2008 wurde das Bauland zur Bebauung freigegeben.

 

Im Zuge des aktuellen Änderungsverfahrens ist für das Bauland-Sondergebiet die Aufschließungszone A1 zu streichen.

 

Pkt. 5:Umwidmung von Bauland-Sondergebiet in Bauland-Kerngebiet

         Paula-Villa, Wiener Straße 62        Parz. 170/10

 

 

Mehrmalige Neukonzeptionen bezüglich der Nutzung des Sanatoriumsareals führten dazu, dass die denkmalgeschützte Paula-Villa nicht wie ursprünglich geplant als Verwaltungsgebäude für die im Hoffmanbau eingerichtete Seniorenresidenz Verwendung fand, sondern vom Sanatorium abgekoppelt und Teil der neu errichteten Wohnhausanlage Wiener Straße 60 wurde.

 

Die Paula-Villa wurde entsprechend den Vorgaben des Bundesdenkmalamtes restauriert und im Inneren umgestaltet. Die Wohnnutzung blieb somit erhalten, das Gebäude wurde wieder seiner historischen Nutzung zugeführt.

 

Hiermit soll die Widmungsänderung von Bauland-Sondergebiet-Pflegeh., Seniorenbetreuung in Bauland- Kern-gebiet erfolgen.

 

 

 

Pkt. 6:                                  Korrektur einer Widmungsgrenze

                                     Bei Wenzel Anton Prager-Gasse 7-9 Parz. 151/2

 

 

Fehlerkorrektur: Parz. 151/2, EZ 136 ist im Eigentum der Stadtgemeinde Purkersdorf, ist Verkehrsfläche und ein Teil der A.W.Prager-Gasse, fälschlicherweise als BW-350 gewidmet

 

 

 

Pkt. 7:            Korrektur einer Widmungsgrenze

         Linzer Straße 30+32  Parz. 500/9

 

Beim vorliegenden Änderungspunkt handelt es sich um das Einarbeiten eines Teilungsplanes des Vermessungsbüros Angst Ziviltechniker GmbH, 1020 Wien, Mayergasse 11, (Teilungsplan GZ 11812 vom 10.07.2007). Eine Fläche von 3,2 m² ist von Parz. 500/9 (Bauland-Kerngebiet) an die Parz. 501/1 (Gewässerfläche Gablitzbach) übertragen worden. Mit diesem Flächenabtausch ändert sich die Widmungsgrenze zwischen Bauland und Gewässer.

 

Der Flächenwidmungsplan soll an die aktuellen Grundgrenzen angepasst werden. Die gegenständliche Fläche soll von derzeit Bauland-Kerngebiet in Gewässer umgewidmet werden.

 

 

 

Pkt. 8:            Korrektur einer Widmungsgrenze

         Fürstenberggasse/Wienerwaldbad   Parz. 486/3 und .194/1

 

 

Beim gegenständlichen Änderungspunkt handelt es sich um das Einarbeiten eines Teilungsplanes des Vermessungsbüros Koller ZT GmbH, 3002 Purkersdorf, Hauptplatz 11/19 (Teilungsplan GZ 5284/08 vom 12.06.2008). Eine Fläche von 21 m² ist von Parz. .194/1 (Bauland-Kerngebiet) an die Parz. 486/3 (Bauland-Sondergebiet - Bad und kommunale Zwecke) übertragen worden.

 

Der Flächenwidmungsplan soll an den Teilungsplan angepasst werden. Die betroffene Fläche soll von derzeit Bauland-Wohngebiet in Bauland-Sondergebiet - Bad und kommunale Zwecke umgewidmet werden.

 

 

 

 

Pkt. 9:            Korrektur einer Widmungsgrenze

         Berggasse 18 Parz. 47/1 und 476

 

 

Beim gegenständlichen Änderungspunkt handelt es sich um das Einarbeiten zweier Teilungspläne des Vermessungsbüros Miedler ZT GmbH, (Plan-Nr. 1795/06 vom 6.12.2006, Plan-Nr. 2036/07 vom 15.10.2008). Die Abgrenzung zwischen Parz. 47 und der Berggasse wurde geringfügig verändert, weiters erfolgte die Abtretung eines Brunnens.

 

Der Flächenwidmungsplan soll an die aktuellen Grundlagen angepasst werden, wodurch sich eine Verschiebung der Widmungsgrenze zwischen Bauland-Wohngebiet und Verkehrsfläche ergibt. Die geringfügige Änderung erfolgt im Ausmaß von 21 m², diese Fläche soll von derzeit öffentliche Verkehrsfläche in "Bauland-Wohngebiet max 3 WE" umgewidmet werden.

 

 

 

Pkt. 10:    Änderung der Straßenfluchtlinie - Eintragung Bushaltestelle

              An der Stadelhütte 9     Parz. 375/5

 

 

Gegenstand des Änderungsverfahrens ist eine geringfügige Änderung der Baulandabgrenzung im Bereich der Liegenschaft An der Stadelhütte 9. Anlässlich der aktuellen Überarbeitung des örtlichen ROP wurde festgestellt, dass die bestehende Bushaltestelle vor dieser Liegenschaft mit dem Buswartehäuschen (11m²) in Privatgrund ragt und als Bauland-Sondergebiet-Alten- und Pflegeheim gewidmet ist.

 

Im Zuge der gegenständlichen Änderung soll dies korrigiert werden. Der Standort des Buswartehäuschens mit einer Fläche von 11 m² soll von Bauland in öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet werden.

 

 

 

Pkt. 11:    Änderung einer Widmungsgrenze

              Tullnerbachstraße 111    Parz. 406/1, 407/3

 

 

Im Zuge einer Grundteilung wurde die südliche Grenze der Parz. 406/1, die gleichzeitig die Widmungsgrenze zwischen dem Bauland-Kerngebiet in der Tullnerbachstraße und dem Bauland-Wohngebiet in der Franz Steiner-Gasse bildet, geringfügig verschoben. Der Teilungsplan wurde vom Vermessungsbüro DI Karl Koller, 3002 Purkersdorf, Hauptplatz 11, unter der Plan-Nr. 4833A/05 vom 30.11.2005 erstellt.

 

Der Flächenwidmungsplan soll an die aktuellen Grundlagen angepasst werden, wodurch sich eine Verschiebung der Widmungsgrenze zwischen Kerngebiet und Wohngebiet ergibt. Die geringfügige Änderung erfolgt im Ausmaß von 71 m², diese Fläche soll von derzeit Bauland-Wohngebiet in Bauland-Kerngebiet umgewidmet werden.

 

 

 

Pkt. 12:    Änderung der Straßenfluchtlinie – Umwidmung von Vorgärten

              Wientalstraße 44 bis 50           Parz. 278/7, 278/27, 278/10 und 278/11

 

 

Entlang der Grundstücke Wientalstraße 44 bis 50 ist eine Begradigung der nördlichen Straßenfluchtlinie vorgesehen. Die im privaten Eigentum stehenden Vorgärten mit einer Tiefe von 1,0 m befinden sich ausnahmslos außerhalb der Einfriedungen, sind jedoch als Bauland gewidmet. Die örtliche Situation stellt sich so dar, dass diese begrünten Privatflächen (Rasen- bzw. in einem Fall Strauchbestand) einen Teil der Verkehrsfläche bilden.

 

Anlässlich der aktuellen Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes soll eine Begradigung der Straßenfront, wie sie in der Natur existiert, auch planlich erfolgen.

 

 

 

 

 

Pkt. 13:                              Begradigung der Straßenfluchtlinie

              Lichteiche 14 und 10-12          Parz. 442/178 und 442/76

 

 

Entlang der Lichteiche erfolgten im Zuge von Baubewillligungsverfahren sukzessive Abtretungen ans öffentliche Gut, um die geplante Straßenbreite von 8,50m zu erreichen. Anlässlich der aktuellen Überarbeitung des örtlichen ROP wurde festgestellt, dass die im Flächenwidmungsplan festgelegte Straßenfluchtlinie an der Grundgrenze zwischen den Parzellen 442/178 und 442/209 einen Sprung von 60 cm macht. Offensichtlich wurde die bereits durchgeführte Abtretung von Parz. 442/209 nicht korrekt berücksichtigt.

 

Im Zuge der gegenständlichen Änderung soll dieser Zeichenfehler behoben und eine Begradigung der Straßenfluchtlinie durchgeführt werden. Durch diese Maßnahme verringert sich das Bauland-Wohngebiet um insgesamt 8 m².

 

 

 

Pkt. 14:    Begradigung der Straßenfluchtlinie

              Deutschwaldstraße 62 bis 64    Parz. 307/19, -/20 und -/21 sowie Parz. 262 öffentl.Gut

 

 

Im Zuge einer Grenzfeststellung, durchgeführt vom Vermessungsbüro Dipl.Ing. Koller, GZ. 3926/97 vom 16. 07. 1997, wurde ermittelt, dass die Einfriedung zur Deutschwaldstraße im gegenständlichen Bereich teils außerhalb teils innerhalb der Grundgrenze verläuft. Der festgestellte Verlauf der Einfriedung soll die neue, begradigte Straßenfluchtlinie bilden. Die Begradigung der südöstlichen Straßenfluchtlinie bedingt eine Änderung der Widmungsgrenze zum Bauland. Anlässlich eines aktuellen Bauverfahrens wird der Flächenabtausch bzw. die Abtretung ans öffentliche Gut erforderlich.

 

Der Flächenwidmungsplan soll dem Vermessungsplan angepasst werden. Die geringfügige Änderung erfolgt im Ausmaß von insgesamt 9,5 m², diese Fläche soll von derzeit Bauland-Wohngebiet in öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet werden.

 

 

 

 

Pkt. 15:    Umwidmung von Verkehrsfläche Bahn in Bauland Sondergebiet

              Auf der Schanz             Parz. .792 und Teilfl. 154/1

              Fläche: ca. 8.000 m²

 

 

Gegenstand der Änderung ist die Widmung eines privaten Betriebsstandortes am bisherigen Gelände der Österreichischen Bundesbahnen in Höhe von Bahn-km 11,0.

 

Seit 1953, mit Entwicklung der ersten hydraulischen Gleis-Stopfmaschine, ist die Firma Plasser international führend auf dem Gebiet des Bahnmaschinenbaus. Im Stammwerk in Linz wird ein Großteil der Komponenten hergestellt, die Montage der Maschinen erfolgt sowohl in Linz als auch an den weltweiten Standorten der Firma. Das Zweigwerk Purkersdorf wurde 1963 an seinem derzeitigen Standort eröffnet. Neben der Montage von vorgefertigten Maschinenteilen erfolgt im Serviccenter Purkersdorf vor allem die Wartung und Reparatur von Maschinen sowie die Lagerhaltung von Ersatzteilen.

 

Zusätzlich zu den betriebseigenen Hallen auf Parz. 603/1, gewidmet als Bauland-Industriegebiet, hat die Firma Plasser seit Jahren die von der ÖBB gemietete ehemaligen Brückenmeisterei (Parz. .792) in Verwendung.

 

Durch die Umstrukturierungsmaßnahmen der ÖBB im Zusammenhang mit dem Ausbau der neuen Westbahnstrecke werden Bahnflächen frei und z.T. auch veräußert. Die Firma Plasser kann somit die bisher gemietete Halle samt den dazugehörenden Gleisanlagen erwerben, wobei der Betrieb unverändert weitergeführt wird und es zu keiner Nutzungsänderung oder Ausweitung der Tätigkeiten kommt.

 

Die Überführung von bisherigen Bahnflächen in Privateigentum macht eine Umwidmung der Flächen erforderlich.

 

Die Gemeinde ist bestrebt, bestehende Betriebsstandorte zu sichern und in ihrer Funktion zu stärken. Bei der Wahl der Widmungskategorie sieht die Gemeinde im vorliegenden Fall die Chance, eine wesentliche Verbesserung der dzt. Situation herbeizuführen. Anstelle einer Ausweitung der bestehenden Bauland-Industriegebiets-Widmung soll das gesamte Betriebsareal als "Bauland-Sondergebiet – Reparatur, Wartung und Montage von Bahnmaschinen" gewidmet werden. Durch diese Maßnahme ist die Weiterführung des bestehenden Betriebes einwandfrei gewährleistet, mögliche Nachteile, die durch eine Industriegebiets-Widmung prinzipiell gegeben sind, können jedoch ausgeschlossen werden. Beachtet man die Risken einer BI-Widmung bei Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten (Betriebe mit übermäßigen Lärm- und Geruchsbelästigung, mit überdimensionaler räumlicher Ausdehnung, mit Störung des Ortsbildes können hier angesiedelt werden), so stellt die Festlegung von "BS – Reparatur, Wartung und Montage von Bahnmaschinen" langfristig eine wesentliche geringere Beeinflussung der Umgebung und der Umwelt dar.

 

Eine Grundteilung vom Vermessungsbüro Koller, Purkersdorf, ist derzeit in Ausarbeitung, der Vorentwurf vom 10. 03. 2009 mit der GZ. 5197/07 liegt vor. Die bisherige Parz. .792 (Halle) und Teilflächen der Parz. 154/1 (Gleisanlagen) werden zur neuen Parz. .792 mit insgesamt 8.800 m² vereinigt.

 

Es soll somit ein Teilbereich der Parz. 603/2 (bisher Bauland-Industriegebiet) sowie die neue Parz. .792 (bisher öffentliche Verkehrsfläche – Bahn) als Bauland-Sondergebiet mit der Zweckbindung "Reparatur, Wartung und Montage von Bahnmaschinen" umgewidmet werden. Für den an der nördlichen Grundgrenze von Parz. .792 gelegenen Grünstreifen mit Baum- und Buschbestand soll die Widmung Grüngürtel-Immissionsschutz festgelegt werden, er bildet den Übergang zur Wintergasse und zum baumbestandenen Parkplatz des Bungalowclubs.

 

Mit dieser Umwidmung wird die seit den 1960er Jahren bestehende Nutzung fixiert, erhebliche zusätzliche Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Die Widmung von Bauland-Sondergebiet mit der gewählten Zweckbindung bewirkt im Austausch mit der Industriegebiets-Widmung eine wesentliche Verbesserung der Umweltsituation.

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                      Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                               zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0694 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: NÖ Verkehrs-Raumordnungsprogramm - Aufhebung

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Das Amt der NÖ Landesregierung hat mit Schreiben vom 10. 12. 2008, RU1-RO-22/002-2008, einen Entwurf für die Aufhebung des NÖ Verkehrsraumordnungsprogramm, LGBl. 8000/26, vorgelegt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

 

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt die Aufhebung des NÖ Verkehrsraumordnungsprogramm, LGBl. 8000/26, zur Kenntnis. Stellungnahmen sind bei der Stadtgemeinde Purkersdorf nicht eingelangt.“

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                              zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0696 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Sanierung Friedhofsmauer

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Am 04. 03. 2009 wurde die Stadtgemeinde Purkersdorf in Kenntnis gesetzt, dass bei der Friedhofsmauer entlang der Berggasse Steine ausbrechen und auf die Fahrbahn fallen. Als Sofortmaßnahme wurde der Parkstreifen vor der Mauer gegenüber der Liegenschaft Berggasse 19 gesperrt. Die Begutachtung durch den Bausachverständigen hat folgendes ergeben:

„Ein Lokalaugenschein am 04.03.2009 um 14.30 Uhr hat ergeben, dass sich einzelne Steine aus der Stützmauer der Friedhofseinfriedung gelöst haben und auf die Berggasse gestützt sind.

Eine nähere Besichtigung der Mauer hat ergeben, dass weitere Mauersteine aus Naturstein gelockert sind und jederzeit nach Starkregen oder Tauwetter aus dem Mauerverband ausbrechen können.

Die Fugen des Natursteinmauerwerkes sind großteils offen, teilweise sind Reparaturstellen an den Fugen erkennbar, die jedoch ebenfalls keinen kraftschlüssigen Verbund unter den Steinen gewährleisten.

An den ausgebrochenen Stellen ist der Mauerwerkshintergrund aus bindigen, lehmigen Material erkennbar. Dieses Material des aufsteigenden Hanges hat die Eigenschaft bei Durchfeuchtung und bei Frost/Tauwechsel aufzuquellen und auf das Natursteinmauerwerk Druck auszuüben.

Die dauerhafte Standfestigkeit des Mauerwerkes ist nicht mehr gesichert.

Eine Sanierung des Natursteinmauerwerkes ist nach Ansicht des Sachverständigen aufgrund des vorgefundenen beeinträchtigten Bauzustandes aus wirtschaftlicher Sicht nicht anzuraten.

Eine Neuerrichtung der Mauer nach statischen Vorgaben und mit den Erkenntnissen der Bautechnik ist daher erforderlich.

Der geschädigte Mauerabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 35 m und beginnt ca. 3 m südlich des neu versetzten E-Bocks. Der nördlich anschließende niedrigere Mauerwerksbereich ist in einem ordnungsgemäßen Zustand. Weiters wurde bei dem an den geschädigten Mauerwerksbereich südlich anschließend vorhandenen Stützmauerwerk aus Betonsteinen kein Baumangel festgestellt.“

Um eine rasche Sanierung durchführen zu können, soll ein entsprechender Ermächtigungsbeschluss gefasst werden. Es sollen zwei Varianten ausgearbeitet werden (Stahlbetonmauer mit und ohne Steinschlichtung).

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Herr Arch Dipl.Ing. Pluharz wird mit der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und der Ausschreibung beauftragt. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Arbeiten nach erfolgter Ausschreibung gemeinsam mit dem Bauausschuss zu vergeben.“

 

HHSt.: 1. Nachtragsvoranschlag

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                  Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                              zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0697 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Neubau Heimgartenbrücke – Vergabe der Arbeiten

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Das Büro Dipl.Ing. Kath arbeitet zur Zeit an der Ausschreibung der Bauleistungen für den Neubau der Heimgartenbrücke. Damit die Arbeiten ehestens begonnen werden können, soll ein entsprechender Ermächtigungsbeschluss gefasst werden

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Arbeiten für den Neubau der Heimgartenbrücke nach erfolgter Ausschreibung gemeinsam mit dem Bauausschuss zu vergeben.“

 

HHSt.: 5/612400-002000

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                        Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0698 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Straßenbauarbeiten 2009 – Vergabe der Arbeiten

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Wintergasse Bereich 46 – Herstellen der Nebenflächen

 

Für die Herstellung der Nebenflächen (Gehsteig, Parkflächen und Grünflächen) im Bereich Wintergasse 46 hat das Büro Dipl.Ing. Kath die Massenermittlung durchgeführt und das Leistungsverzeichnis erstellt. Die Fa. Pittel + Brausewetter hat die Preise auf Grundlage der Rahmenausschreibung 2006 ermittelt. Die Gesamtkosten betragen € 156.832,02 inkl. MWSt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Nebenflächen in der Wintergasse im Bereich ONr. 46 und 48 an die Fa. Pittel + Brausewetter zu einer Auftragssumme von € 156.832,02 inkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 05. 03. 2009, Preisbasis der Rahmenausschreibung 2006.“

 

HHSt.: 5/612000-002300 nach Maßgabe der finanziellen Mittel

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Weinzinger, Schmidl, Schlagitweit, Cambruzzi

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Sanierung Franz Steiner-Gasse

 

Die Fa. Pittel + Brausewetter hat die Arbeiten für die Sanierung der Franz Steiner-Gasse entsprechend dem Anbot vom 12. 02. 2008 um
€ 134.000,- inkl. MWSt., Preisbasis Ausschreibung 2006, angeboten.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

der Gemeinderat wolle beschließen:

 „Vergabe der Arbeiten für die Sanierung der Franz Steiner-Gasse an die Fa. Pittel + Brausewetter zu einer Auftragssumme von € 134.000,- inkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 12. 02. 2008, Preisbasis der Rahmenausschreibung 2006. Vor und während der Auftragsdurchführung ist das Einvernehmen mit der für den Baumkataster und Baumpflege beauftragten Firma Kontakt herzustellen.“

 

HHSt.: 5/612000-002300 nach Maßgabe der finanziellen Mittel

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Sanierung Ernst Wolf-Gasse

 

Die Fa. Pittel + Brausewetter hat die Arbeiten für die Sanierung der Ernst Wolf-Gasse entsprechend dem Anbot vom 11. 02. 2008 um € 76.000,- inkl. MWSt., Preisbasis Ausschreibung 2006, angeboten.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Vergabe der Arbeiten für die Sanierung der Ernst Wolf-Gasse an die Fa. Pittel + Brausewetter zu einer Auftragssumme von € 76.000,- inkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 11. 02. 2008, Preisbasis der Rahmenausschreibung 2006.“

 

HHSt.: 5/612000-002300 nach Maßgabe der finanziellen Mittel

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Sanierung Sagbergstraße im Bereich Bahndurchlass

 

Die Fa. Pittel + Brausewetter hat die Arbeiten für die Sanierung der Sagbergstraße im Bereich des Bahndurchlasses entsprechend dem Anbot vom 25. 02. 2009 um € 35.263,05 inkl. MWSt., Preisbasis Ausschreibung 2006, angeboten.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Vergabe der Arbeiten für die Sanierung der Sagbergstraße im Bereich des Bahndurchlasses an die Fa. Pittel + Brausewetter zu einer Auftragssumme von € 35.263,05 inkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 25. 02. 2009, Preisbasis der Rahmenausschreibung 2006.“

 

HHSt.: 5/612000-002300 nach Maßgabe der finanziellen Mittel

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Sanierung Wiener Straße – Angleichung der Einbautenabdeckungen und Sanierung der Nebenflächen

 

Die NÖ Straßenverwaltung beabsichtigt 2009 den nördlichen Fahrstreifen der Wiener Straße von der Wienflussbrücke bis ONr. 81 mit einem neuen Verschleißbelag zu versehen. Die Stadtgemeinde Purkersdorf muss daher die Einbautenabdeckungen (Kanaldeckel und Wasserschieber) ins erforderliche Niveau versetzen und die Nebenflächen (Randsteine zu den Gehsteigen bzw. Abstellflächen sanieren. Die Fa. Pittel + Brausewetter hat diese Arbeiten mit € 40.262,58 inkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 25. 02. 2009, Preisbasis Rahmenausschreibung 2006 angeboten.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Vergabe der Arbeiten für das niveaugerechte Versetzen der Einbautenabdeckungen und die Sanierung der Nebenflächen im Zuge der Fahrspursanierung der Wiener Straße von der Wienflussbrücke bis ONr. 81 durch die NÖ Straßenverwaltung an die Fa. Pittel + Brausewetter zu einer Auftragssumme von € 40.262,58 inkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 25. 02. 2009, Preisbasis der Rahmenausschreibung 2006.“

 

HHSt.: 5/612000-002300

       5/851000-004001

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                        Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0699 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Umgestaltung Nebenflächen Linzer Straße – Übernahme in die Verwaltung und Erhaltung der Stadtgemeinde Purkersdorf

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Der NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Tulln, hat im Vorjahr die Umgestaltungsarbeiten der Nebenflächen in der Linzer Straße von der Hardt-Stremayr-Gasse bis zur Stadtgrenze durchgeführt. Mit Schreiben vom 19. 12. 2008, STBA2-BL-489/007-2008, hat die NÖ Straßenbauabteilung 2 die beiliegende Erklärung mit der Bitte um Unterfertigung übermittelt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Die beiliegende Erklärung ST-LH-P-107/012-2007 für die Übernahme der durchgeführten Bauarbeiten an den Nebenflächen in der Linzer Straße von der Hardt-Stremayr-Gasse bis zur Stadtgrenze wird genehmigt.“

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                    Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                               zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0700 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Wasserleitung Christkindlwald – Vertrag mit ÖBB

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf beabsichtigt die Liegenschaften im Christkindlwald an die öffentliche Wasserleitung anzuschließen. Dazu ist die Verlängerung der Wasserleitung in der Wienzeile entlang den Kleingärten auf Bahngrund erforderlich. Das vom Büro Kernstock ausgearbeitete Projekt wurde der ÖBB mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt. Die ÖBB hat der Stadtgemeinde Purkersdorf das beiliegende Benützungsübereinkommen mit der Bitte um Unterfertigung übermittelt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende Einverständniserklärung und Benützungsübereinkommen Zl.: IR/BV-373089-2008, abgeschlossen mit der ÖBB für die Wasserleitungsentlanglegung auf der Parz. 155/1, Bahn km 11,350 bis 11,540 l.d.B. (Wienzeile bis Christkindlwald).“

 

HHSt.: 5/810000-004001 einmaliger Betrag € 2.968,- exkl. MWSt.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                               zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.-0701 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Kanal- und Wasserleitungsquerungen bei ÖBB km 12,610, km 12635, km 12,658, km 12,763 – Vertrag mit ÖBB

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Die ÖBB haben der Stadtgemeinde Purkersdorf für bereits hergestellte Kanal- und Wasserleitungsquerungen bei km 12,610, km 12,635, km 12,658 und km 12,763 die beiliegende Einverständniserklärung und Benützungsübereinkommen mit der Bitte um Unterfertigung übermittelt.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Gemeinderat genehmigt die beiliegende Einverständniserklärung und Benützungsübereinkommen Zl.: IR/BV-372462-2004, abgeschlossen mit der ÖBB für die bereits hergestellte Kanal- und Wasserleitungsquerungen bei km 12,610, km 12,635, km 12,658 und km 12,763 (Bereich Hauptplatz).“

 

HHSt.: 5/810000-004001 einmaliger Betrag € 7.454,- exkl. MWSt.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Weinzinger, Schmidl, Mayer

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                 Antrag an den Gemeinderat

STR Viktor Weinzinger                                                      zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: 4.4.GR-0702 – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand:

Neubau Mindersiedlungsbrücke – Herstellung der Grundbuchsordnung

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Im Zuge des Neubaues der Mindersiedlungsbrücke wurde die Stadtgemeinde Purkersdorf von der Wasserrechtsbehörde beauftragt, die Grundbuchsordnung nach Fertigstellung der Brücke herzustellen. Das Büro Dipl.Ing. Koller hat bereits den erforderlichen Teilungsplan erstellt, welcher noch grundbücherlich durchzuführen ist. Es sind dabei geringe Teilflächen in das öffentliche Wassergut zu übertragen bzw. sind geringe Flächen vom öffentlichen Wassergut abzuschreiben. Mit der grundbücherlichen Durchführung soll das Notariat Dr. Fuchs beauftragt werden.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 03. 2009 den

A n t r a g,

 

 

 „Das Notariat Dr. Fuchs wird mit der grundbücherlichen Durchführung des Teilungsplanes des Büro Dipl.Ing. Koller GZ. 4194A/08 beauftragt, wobei die Stadtgemeinde alle anfallenden Kosten zu tragen hat.“

 

HHSt.: 5/612400-002000

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                   

Weinzinger, Aicher

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 31.3.2009

 

Punkt: 4.5. – GR-0703                                                                   StR Christine Mandl

                                                                                                          StR Marga Schmidl

Gegenstand:  Purkersdorfer Vorteilskarte

 

SACHVERHALT

 

Die im Zuge der Stadttaxi-Fahrpreisgestaltung entstandene Ermäßigungskarte für BezieherInnen von niedrigem Einkommen (HeizkostenzuschussbezieherInnen, SozialhilfebezieherInnen) ist geeignet, auch auf andere Bereiche ausgedehnt zu werden.

 

Deshalb wurde die Purkersdorfer Vorteilskarte geschaffen. Diese ist derzeit als Stadttaxi-Ermäßigungskarte und für den verbilligten Einkauf in der Spezerei Lendl gültig.

 

Angedacht ist, dass InhaberInnen der Purkersdorfer Vorteilskarte in gekennzeichneten Betrieben eine Vergünstigung erhalten. Diese Vergünstigung wird vom jeweiligen Betrieb individuell angeboten.

 

Frau StR Mandl und Frau StR Schmidl haben bereits mit Purkersdorfer Betrieben und der aktiven Wirtschaft Gespräche geführt, die Purkersdorfer Vorteilskarte vorgestellt und die Betriebe zur Mitwirkung gebeten. Bei der Generalversammlung der aktiven Wirtschaft wird diese Karte vorgestellt. Es haben bereits mehrere Betriebe ihre Zustimmung bekundet.

 

Neu ist, dass die Karte persönlich, unter Nachweis der Identität und Mitnahme eines Fotos im Stadtamt, Allgemeine Verwaltung, von den Anspruchsberechtigten abgeholt werden muss. Die Karte wird wie in der Vergangenheit vom Inhaber unterschrieben, anschließend von der Stadtgemeinde mit dem Siegel versehen und foliert. Die Purkersdorfer Vorteilskarte ist zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.

 

Die Stadtgemeinde stellt den teilnehmenden Betrieben eine Kennzeichnung unter dem Titel: „Hier wird die Purkersdorfer Vorteilskarte angenommen“, zur Verfügung.

 

Die InhaberInnen der Purkersdorfer Vorteilskarte werden über die Neuerungen in einem persönlichen Schreiben informiert. Der Start wird mit 1. Juni 2009 festgelegt.

Die Kosten für die Bewerbung im Amtsblatt, Aussendung und Kennzeichnungsschild werden mit € 600,-- angenommen und jeweils zur Hälfte von den beiden Ausschüssen getragen.

 

ANTRAG

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag über die Vorgangsweise und Erweiterung der Purkersdorfer Vorteilskarte entsprechend dem oben angeführten Sachverhalt zu und genehmigt die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von € 600,--.

 

HH-Stelle:     01/529000-620001             € 300,--

                   01/419000-728005   € 300,--

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                          

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 31.03.2009

 

Punkt: 4.5. – GR-0704        StR Christine Mandl

                                               StR Elisabeth Mayer

 

Gegenstand:  Tag der Generationen

 

SACHVERHALT

 

Am Freitag, 8. Mai 2009, findet von 10.00 bis 18.00 Uhr ein Generationentag statt.

 

In Zusammenarbeit der beiden Stadträtinnen Frau Elisabeth Mayer und Frau Christine Mandl, wird dieses Fest in einem gemeinsamen Arbeitskreis der Ausschüsse „Bildung und Familie“ und „Frauen und Soziales“ vorbereitet.

Im Vordergrund stehen „SPASS und INFORMATIONEN“ für Jung und Alt:

Als Anziehungspunkt werden verschiedene attraktive Highlights (z.b. Clinikclowns für Kinder, Seniorentanz, Tanzaufführung  für Jugendliche und Vorträge) über den Tag verteilt stattfinden. Alle Betreuungseinrichtungen, Sozialeinrichtungen, die Bildungseinrichtungen der Stadtgemeinde Purkersdorf und Firmen mit passenden Angeboten haben die Möglichkeit an diesem Tag zu präsentieren. Für Firmen, die nicht in Purkersdorf ihren Firmensitz haben, wird eine Standgebühr von € 50,-- eingehoben.

Es fanden bisher zwei Besprechungen des Arbeitskreises statt, bei einer dieser Besprechungen wurde dem Event folgender Kostenrahmen unterlegt:
Öffentlichkeitsarbeit           € 1.000,--

Stadtsaal und Technik        € 1.000,--

Restl. Budget                    € 2.000,--

Die Kosten werden zu gleichen Teilen vom Ausschuss für Bildung und Familie und vom Ausschuss Frauen und Soziales getragen.

 

ANTRAG

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des Generationentages und genehmigt die erforderlichen Kosten, wie im Sachverhalt dargestellt und setzt die Standplatzmiete für Nichtpurkersdorfer Firmen mit € 50,-- fest.

 

Haushaltsstelle:   5/859000-729000(Gesundheitstag)              € 2.000,--

                        5/259000-757730 (Familienprojekte)  € 2.000,--

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Mandl, Mayer, Traurig, Aicher, Schlögl

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 31.3.2009

 

Punkt: 4.5. – GR-0705                                                                   StR Christine Mandl

                                                                                                         

 

Gegenstand:  Essen auf Rädern - Indexanpassung

 

 

SACHVERHALT

 

Seit Jänner 2006 bezieht die Stadtgemeinde Purkersdorf von der Seniorenresidenz Hoffmannpark das Essen auf Rädern zum Nettopreis von € 4,50, brutto € 4,95 pro Portion. Die Gestehungskosten haben sich laut Verbraucherpreisindex 2009 um 3,2% erhöht. Daraus ergibt sich ab 1.2.2009 ein neuer Betrag von € 4,64 exkl. MWSt, brutto € 5,10 pro Portion.

 

So wie in der Vergangenheit soll die Preisdifferenz, die sich durch die Indexanpassung ergibt, von der Stadtgemeinde Purkersdorf getragen werden, sodass der Bruttopreis pro Essen für die Kunden in Höhe von 4,72 unverändert bleibt.

Damit erhöht sich die derzeitige Förderung pro Essen von € 0,23/Portion auf € 0,38/Portion, das ergibt eine jährliche Mehrbelastung bei einer Abnahme von durchschnittlich 40 Essen pro Tag in Höhe von € 2.190,--.

Der Sozialausschuss sieht die Notwendigkeit dieser sozialen Förderung, die hauptsächlich der älteren Bevölkerung zu Gute kommt.

 

Einkaufspreis – Hoffmannpark:       alt brutto € 4,95      neu brutto € 5,10

Verkaufspreis – Kunden                alt brutto € 4,72      neu brutto € 4,72

Diff. Stadtgemeinde                     alt brutto € 0,23      neu brutto € 0,38

 

Antrag

an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt die Indexanpassung des Menüpreises für Essen auf Rädern ab 1.2.2009 um 3,2%, von derzeit € 4,50 auf € 4,64 exkl. MWSt, und stimmt der Übernahme der Bruttodifferenz pro Menü zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis in Höhe von € 0,38 inkl. MWSt zu. 

 

HH-Stelle: 01/423000-728000

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                 Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                                zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

 

Punkt: GR-0706 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Löschungserklärung Kressgasse 7-9

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Herr Helmut Novotny, Theodor Kramer Straße 8/2/4, 1220 Wien, im Namen und Auftrag von Frau Gisela Novotny, Rechenfeldstraße 3b, 3002 Purkersdorf, mit Schreiben vom 13.01.2009 um die Aufhebung folgender in der Einlagezahl 1026, KG. 01906 Purkersdorf, eingetragenen Verpflichtung 2 a 475/1952 „zur Herstellung der Höhenlage und zur Übergabe Pkt 1 Bescheid 1951-02-27“, angesucht.

Anlässlich einer Grundteilung im Jahre 1951 wurde als Auflage grundbücherlich festgehalten, dass die in den Abteilungsplänen umschriebenen Grundflächen gleichzeitig mit der grundbücherlichen Durchführung dieser Abteilung unentgeltlich und lastenfrei in das Verzeichnis des öffentlichen Gutes zu übertragen und über Auftrag der Baubehörde in der festgesetzten Höhenlage in den physischen Besitz (damalig) der Stadt Wien zu übergeben ist. Der Bauplatz sind so lange unbebaut zu bleiben, bis die vor ihnen gelegenen Verkehrsflächen befestigt und die öffentlichen unterirdischen Einbauten hergestellt sind.

In der Kressgasse sind die Verkehrsflächen bereits befestigt und sämtliche öffentlichen unterirdischen Einbauten hergestellt.

Daher ist die o.a. Auflage gegenstandslos und besteht gegen die Ausstellung der angesuchten Löschungserklärung keine Bedenken.

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:

 

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf erklärt hiermit ausdrücklich, dass folgende Verpflichtung, eingetragen in der EZ 1026, KG. 01906 Purkersdorf

A2      2 a 475/1952           „Verpflichtung zur Herstellung der

Höhenlage und zur Übergabe gem Pkt 1

Bescheid 1951-02-27“

gegenstandslos geworden ist.

Sie erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne ihr ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten, ob obiger Liegenschaft die Löschung der ersichtlich gemachten Verpflichtung Blatt A2 LNR. 2a 475/1952, eingetragen in der Einlagezahl 1026, Parz. 462/17, KG. 01906 Purkersdorf, vorgenommen werden kann, da die Verkehrsfläche vor dem Grundstück bereits befestigt und die öffentlichen unterirdischen Einbauten hergestellt sind.“

 

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                             

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                 Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                                zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

 

Punkt: GR-0707 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Löschungserklärung Speichberggasse 26

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Löschung Wiederkaufsrecht und Veräußerungsverbot Speichberggasse 26

Mit Schreiben vom 05. Dezember 2008 ersucht Herr Ing. Nobert Schabas, Speichberggasse 26, 3002 Purkersdorf, um Löschung des Wiederkaufrechtes der Stadtgemeinde Purkersdorf im Grundbuch.

Mit Kaufvertrag vom 09. August 1974 wurde nach § 4 ein Veräußerungsverbot und ein Wiederkaufsrecht für die Stadtgemeinde Purkersdorf ob der Liegenschaft Grst. 291/8, 291/25, EZ. 2260, verbüchert.

Nach Durchsicht des Kaufvertrages stellte der Finanzausschuss fest, dass sich das Veräußerungsverbot und das Wiederkaufsrecht nur auf den Fall beziehen, dass die damaligen Käufer kein Gebäude innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss errichtet hätten.

Die Prüfung durch den Rechtsausschuss hat ergeben, dass die Bedingungen des Kaufvertrages durch die Käufer (Ehegatten Schabas) im vereinbarten Zeitraum erfüllt worden sind, die eingetragenen Rechte zu Gunsten der Stadtgemeinde sind nicht mehr exekutierbar, dieser Vertragsteil ist somit obsolet. Einer Löschung der eingetragenen Rechte stehen keine Hindernisse entgegen.

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde stimmt der Löschung der zu Gunsten der Stadtgemeinde Purkersdorf ob der Liegenschaft Grst. 291/8, 291/25, EZ. 2260, aufgrund § 4 des Kaufvertrages vom 09.08.1974 eingetragenen Rechte und Pflichten (Veräußerungsverbot, Wiederkaufsrecht) zu. Die Löschung erfolgt auf Kosten der Liegenschaftseigentümer.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                              

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                 Antrag an den Gemeinderat

STR Susanne Bollauf                                                zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

 

Punkt: GR-0708 – STR Susanne Bollauf

 

Gegenstand: Übereinkommen Stadt Wien betreffend Fisch-Aufstiegshilfen Wienfluss

 

 

S a c h v e r h a l t

 

Übereinkommen mit der Stadt Wien, MA 45

Die Stadt Wien, MA 45, Wiener Gewässer, beabsichtigt die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Wienflusses für die Fischpassierbarkeit von der Stadtgrenze Wien bis zum Wienerwaldsee zu realisieren.

Die erforderliche Wasserrechtsverhandlung fand am 08.01.2009 statt. Für die Bescheiderlassung durch die Wasserrechtsbehörde ist durch ein Übereinkommen zwischen der MA 45 und der Stadtgemeinde Purkersdorf für die Instandhaltung der Anlagen abzuschließen. Die MA 45 hat am 16.03.2009 ein Konzept für ein derartiges Übereinkommen vorgelegt (siehe Beilage).

 

ANTRAG

 

Das vorliegende Übereinkommen, welches zwischen der MA 45, Wiener Gewässer, und der Stadtgemeinde Purkersdorf für die Erhaltung der Durchgängigkeit des Wienflusses zwecks Fischpassierbarkeit von der Stadtgrenze Wien bis zum Wienerwaldsee wird genehmigt.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                                             

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 31.03.2009

 

 

4.7.     Bildung und Familie                                               StR Elisabeth Mayer

 

GR-0709 - Ferienbetreuung

 

SACHVERHALT

 

Ferienbetreuung in den Landeskindergärten:

Im Sommer findet in der 1., 2., 3., 7., 8. und 9. Ferienwoche in den Landeskindergärten die Ferienbetreuung statt. In dieser Zeit ist auch tageweise Betreuung möglich (geregelt in der Novelle zum NÖ Kindergartengesetz 2006).

 

Ferienbetreuung im Schülerhort:

Im Sommer findet in der  1., 2., 3., 7., 8. und 9. Ferienwoche im Schülerhort die Ferienbetreuung statt. In dieser Zeit ist derzeit keine tageweise Betreuung möglich.

 

Ferienbetreuung der Stadtgemeinde Purkersdorf:

In den Semester-, Osterferien und während der Sommerferien (4., 5. und 6. Ferienwoche) bietet die Stadtgemeinde Purkersdorf für Kindergarten- und Schulkinder eine Betreuung an. Erstmalig wird heuer die Betreuung der Kindergartenkinder (im Landeskindergarten I) und der Schulkinder (im Schülerhort) getrennt erfolgen. Der Elternbeitrag für eine Woche Betreuung (inklusive Mittagessen, Jause und Ausflug) beträgt € 52,-- pro Kind. Eine tageweise Staffelung ist derzeit nicht möglich.

 

Für die Ferienbetreuung der Stadtgemeinde in den Sommerferien bereiten die Betreuerinnen ein sehr interessantes und buntes Programm vor, dass bei Kindern und Eltern gleichermaßen beliebt ist. Eine tageweise Betreuung erfordert von allen Beteiligten eine gewisse Flexibilität. Um die damit verbundenen Herausforderungen für die Betreuerinnen abschätzbar zu machen und die pädagogisch/didaktische Planung zu ermöglichen, ist die rechtzeitige und verbindliche Anmeldung für die konkreten Wochentage im Zuge der Bedarfserhebung erforderlich.

 

Während der Schulzeit wird die Betreuung für alle Kindergartenkinder und Hortkinder auch tageweise angeboten. Eine tageweise Betreuung während der Ferienwochen würde eine spürbare finanzielle Entlastung für Familien und vor allem für AlleinerzieherInnen bedeuten. Darüber hinaus erweitern wir mit dieser Maßnahme die Wahlmöglichkeiten der Eltern, die Ihr Kind in den Sommermonaten verstärkt selber betreuen möchten. Die Entscheidung, was für ihr Kind das Beste ist und wie oft ihr Kind fremd betreut wird, sollte nach wie vor bei den Eltern liegen.

 

ANTRAG

 

1)                 Die Ferienbetreuung im Schülerhort während der Sommerferien (1., 2., 3., 7., 8. und 9. Ferienwoche) wird ab 2009 auch tageweise angeboten. Der Beitrag pro Kind und Woche bleibt gleich und wird entsprechend aliquotiert.

€ 52,-- pro Kind und Woche für Purkersdorfer (pro Tag € 10,40)

€ 104,-- pro Kind und Woche für Auswärtige (pro Tag € 20,80).

Die Bedarfserhebung ist in diesem Jahr schon abgeschlossen. Die Eltern werden nachträglich über die Änderung informiert und um Meldung bis Ende April 09 ersucht.

 

2)                 Die Ferienbetreuung der Stadtgemeinde Purkersdorf für Kindergarten- und Schulkinder während der Semester-, Osterferien und der 4., 5. + 6. Woche in den Sommerferien wird ab 2009 auch tageweise angeboten. Der Beitrag pro Kind und Woche bleibt gleich und wird entsprechend aliquotiert.

€ 52,-- pro Kind und Woche für Purkersdorfer (pro Tag € 10,40)

€ 42,-- für Purkersdorfer Geschwisterkinder (pro Tag € 8,40)

€ 104,-- pro Kind und Woche für Auswärtige (pro Tag € 20,80)

Die Eltern werden nachträglich über die Änderung informiert und um Meldung bis Ende Mai 09 ersucht. Im Vorfeld erhalten die Eltern eine detaillierte Programmgestaltung der 3 Ferienwochen.

 

Bedeckung: HH-Stelle: 2/439000+810300 (Ferien)

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

Mayer, Orthofer, Schlagitweit, Schlögl

 

Abänderungsantrag Orthofer:

...Ferienbetreuung im Jahr 2009 testweise auch tageweise angeboten...

 

 

Abstimmungsergebnis Mayer:

Dafür:  11

Dagegen: 3 (Orthofer, Pleischl, Wiszniewski)

Enthalten:16 (Cambruzzi, Traurig, Seda, Reisner, Nemec, Matzka, Keitel, Felsberger, De Bettin Padolin, Franke-Losmann, Wolkerstorfer, Putz, Bollauf, Weinzinger, Schlögl, Mandl)

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag samt Abänderungsantrag:

Dafür: 28

Enthalten: 2 (Erben, Schlagitweit)

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                     Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                        zur Sitzung am 31.03.2009

 

 

4.7.     Bildung und Familie                       StR Elisabeth Mayer

 

GR-0710 – NÖ Elternschule - Sondermodul

 

 

SACHVERHALT

 

Im Rahmen der NÖ Elternschule sind auch Vorträge für einen Abend, sogenannte Spezialmodule, möglich. Die Ausschussmitglieder haben den Wunsch geäußert, das Thema „Suchtprävention“ oder „Was ist Mobbing und was können wir dagegen tun?“ zu planen. Nach Rücksprache mit den Direktorinnen der Volks- und Hauptschule ist die Wahl auf das Thema „Suchtprävention“ gefallen.

Der Vortragsabend wird im April oder Mai 2009 stattfinden. Der genaue Termin für dieses Spezialmodul wird von der Ausschussvorsitzenden in Absprache mit der zuständigen Fachabteilung des NÖ Landes vereinbart.

Als örtlicher Veranstalter bezahlt die Stadtgemeinde einen Beitrag von € 109,--, die restlichen Kosten für den Referenten werden vom NÖ Familienreferat übernommen. Die Kosten für die Bewerbung (Amtsblatt und Plakate) werden mit € 350,-- veranschlagt.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des Spezialmoduls der NÖ Elternschule zum Thema „Suchtprävention“ und genehmigt die erforderlichen Kosten von max. 500,--.

 

Bedeckung: Haushaltsstelle: 5/259000-728600

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                      

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                   Antrag an den Gemeinderat

StR Marga Schmidl                                                  zur Sitzung am 31. 03. 2009

 

Punkt: GR-0711 – StR Marga Schmidl

 

Gegenstand:

Berichte zu Baumkataster, Maßnahmen Kaiser Josef-Straße und Energiezukunft Purkersdorf

 

Bericht

 

·                     Baumkataster

Ing. Hudak, ÖBF hat am 02.03.2009 den 2.Teil des Baumkatasters Purkersdorf präsentiert. Insgesamt wurden 999 Bäume aufgenommen. Allgemein wurde festgestellt, dass Purkersdorf einen hohen Baumbestand hat. Die grundsätzliche Erhaltung dieser Baumbestände ist ein positiver Grundsatz. Auch die Alleen sollen soweit das aus verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen möglich ist weitgehend erhalten, bzw. nach Fällungen ersetzt werden. Um die wichtigen Maßnahmen der letzten 3 Jahre fortzuführen ist eine regelmäßige Betreuung des Baumkatasters aufbauend auf einem Pflegekonzept für 5 Jahre notwendig. Zu diesem Zweck wird Ing. Hudak in den nächsten Wochen ein Anbot für ein Baumpflegekonzept an die Stadtgemeinde schicken. Weitere Anbote werden zusätzlich eingeholt. Dieses soll dann in den zuständigen Gremien diskutiert werden. Am 24.03.2009 haben Ing. Hudak, STR Schmidl, Baudirektor Ing. Haider und DI Dörflinger die weitere Vorgangsweise im Bezug auf zur Fällung vorgeschlagene Bäume abgeklärt. Dabei wurde ein Begehungstermin vereinbart,  Donnerstag, 02.04.2009 Treffpunkt 09.00 Uhr Rathaus, voraussichtliche Dauer ca. 2,5 Stunden. Darauffolgend wird eine Dringlichkeitsliste der Maßnahmen erarbeitet.

 

·                     Maßnahmen Kaiser Josef-Straße

Auf Basis der Grundlagenerhebung und auf Basis der Vorbesprechungen mit der

Stadtgemeinde Purkersdorf wurde vom Büro Rennhofer der Entwurf „Neugestaltung Kaiser Josef Straße“ erstellt.

Dieser Vorschlag weist folgende Merkmale auf:

Abstimmung des Entwurfes

Die erstellte Planunterlage wurde mit den Beteiligten abgestimmt:

Weitere Vorgehensweise

Derzeit werden die Änderungen, welche sich in den Abstimmungsgesprächen ergeben haben, in den Entwurf eingearbeitet. Es ist folgende weitere Vorgehensweise geplant:

Parallel dazu werden weitere Erhebungen und Planungen durchgeführt:

Die Präsentation der Planung zur Abstimmung mit den Anrainern ist für Ende April oder Anfang Mai geplant.

 

·                     Energiezukunft Purkersdorf

Die Arbeiten zur Umsetzung des Energiekonzeptes haben begonnen.

Derzeit wird auf Gemeindeebene der Fahrplan zu Durchführung des Energiekonzeptes festgelegt und die notwendigen internen Strukturen geschaffen. Eine Steuerungsgruppe als strategische Einheit koordiniert das Projekt. Weiters soll in einer breit angelegten Arbeitsgruppe - der Plattform Energiezukunft Purkersdorf (PEZ) - das Projekt fachlich und umsetzungsorientiert vorangetrieben werden. In einer für Mai 09 geplanten Auftaktveranstaltung wird das Energiekonzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Zur dieser Veranstaltung und zur weiteren Mitarbeit sind alle Purkersdorfer Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Fragebogen zu Energiedaten

Die Erhebung von Energiedaten ist ein wichtiger Schritt zur Definition der Energiezukunft in Purkersdorf. Aus den Daten des Ist-Zustandes und der Verbrauchssituation sollen Leitlinien für das weitere Handeln zum Thema Energie in der Stadtgemeinde erarbeitet werden. Die Erhebung konzentriert sich auf die Bereiche öffentliche Gebäude, Haushalte und Betriebe. Dabei wird Energie in Form von Wärme- und Strombedarf, Mobilität aber auch Beleuchtung betrachtet. Neben der Darstellung der Energiestrukturen geht es vor allem um die Erhebung des Energiebewusstseins und die Erfassung von Grundlagen für die Diskussion und Realisierung von weiteren Maßnahmen. Die Fragebögen für die Betriebe, großvolumige Wohnhausanlagen und die Haushalte werden derzeit ausgearbeitet. Im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde wird über das Projekt Energiezukunft Purkersdorf laufend informiert. Der Fragebogen an alle Haushalte wird im nächsten Amtsblatt angekündigt und demnächst verschicken.

Wenn der ausgefüllte Erhebungsbogen auf der Gemeinde abgegeben oder an diese zurückgeschickt wird, werden die Daten ausgewertet und das Ergebnis an die Haushalte zurückgesendet, die nicht anonym abgegeben haben. Damit kennen die BürgerInnen die Energiekennzahl fürs Heizen bzw. elektrische Energie ihres Haushaltes. Um die größtmögliche Beteiligung bei der Energieerhebung zu erreichen, ist geplant, die Beantwortung des Fragebogens mit einem Gewinnspiel zu verbinden. Die BürgerInnen haben somit die Chance, interessante themenbezogene Preise zu gewinnen.

 

Antrag

Der Gemeinderat nimmt die vorliegenden Berichte zur Kenntnis.

 

Zu diesen Berichten sprachen:                                                  

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

23. Sitzung

des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss

vom 19. März 2009

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 18.08 Uhr, begrüßt die Anwesenden und besonders Herrn Ing. Rainald Haider (ab 19.00 Uhr), der zu den Tagesordnungspunkten 2 als Auskunftsperson erschienen ist, und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

In die Tagesordnung wird einstimmig der Punkt „Prüfung der Subventionen“ unter dem Tagesordnungspunkt 6) Allfälliges aufgenommen.

 

zu 2) Sanierung Wiener Straße (StR v. 23.09.2008, STR-0668)

 

Herr Baudirektor Ing. Rainald Haider stellt den Sachverhalt dar und der Prüfungsausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis (siehe Beilage 1).

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

________________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter nehmen den Bericht zur Kenntnis.

_______________________________________________________________________

 

zu 3) Rechnungsabschluss 2008

 

Der Vorsitzende führt aus, dass das Hauptthema der aktuellen Sitzung die Beschäftigung mit dem Rechnungsabschluss 2008 ist. Nach § 82 Abs. 2 ist es Aufgabe, den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist auf seine rechnerische Richtigkeit und die Übereinstimmung mit dem Voranschlag zu prüfen.

 

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses ist vor der Vorlage an den Gemeinderat, die spätestens drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen hat, zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied freisteht, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen. Spätestens bei Beginn der Auflagefrist hat der Bürgermeister jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei eine Ausfertigung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses auszufolgen. Der Bürgermeister hat den Entwurf des Rechnungsabschlusses mit den Anlagen, dem Bericht des Prüfungsausschusses sowie allfälligen Stellungnahmen unverzüglich dem Gemeinderat zuzuleiten.

Die allgemeine Einsichtnahme ist in der Zeit vom 16. März 2009 bis zum

31. März 2009 während der Amtsstunden beim Stadtamt möglich.

 

Der Rechnungsabschluss umfasst nach § 83 Abs. 1 den Kassenabschluss, welcher die gesamte Kassengebarung nachzuweisen hat, die Haushaltsrechnung, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Haushalts in der Gliederung des Voranschlags enthalten sein müssen, und die Vermögensrechnung.

 

Es wird festgestellt, dass im ordentlichen Haushalt Einnahmen in Höhe von

€ 15.365.071,63 (+0,86%) (inkl. Ergebnis Vorjahr), Ausgaben in Höhe von

€ 15.112.061,57 (+3,12%)  gegenüberstehen. Der Überschuss von € 253.010,06 (entspricht 1,65% der Einnahmen o.HH.) wird hinsichtlich des Betrages von

€ 253.010,06  dem außerordentlichen Haushalt zugeführt der verbleibende Betrag von € 9.778,21 als Überschuss im Jahresergebnis ausgewiesen.

 

Im außerordentlichen Haushalt stehen Einnahmen von € 2.409.634,15 Ausgaben von € 2.652.866,00 gegenüber. Der Fehlbetrag von € 243.231,85 wird durch Zuführung des oben angeführten Teiles des im ordentlichen Haushalt erwirtschafteten Mehrergebnisses kompensiert, sodass schließlich ein Gesamtüberschuss im außerordentlichen Haushalt von € 9.778,21 ausgewiesen wird.

 

Weiters wird festgestellt, dass die Personalkosten mit € 3.525.981,00 zum Vorjahr um 8,18% gestiegen sind und bereits 22,95 % Anteil an den Einnahmen des ordentlichen Haushaltes aufweisen. 

 

Weiters wird festgestellt, dass dem Nachweis der Rücklagen zum Rechnungsabschluss 2008 zu entnehmen ist, dass eine Rücklagen in Höhe von

€ 20.000,00 (Gehwege, Straßen) und in der Höhe von € 25.000,00 (Grundankäufe/-verkäufe) besteht.

 

Das Vermögen aus bebauten und unbebauten Grundstücken wurde  durch Richtigstellung des Verkehrswertes und durch Erfassung von vorher nicht erfassten Grundstücken um € 3.907.041,30 erhöht.

Da die Neubewertung erstmals wieder nach 10 Jahren erfolgt ist, ist ein Vergleich mit den vorhergehenden Vermögensaufstellungen nicht möglich.

 

Einnahmenüberschreitungen und Ausgabenüberschreitungen bieten keine Auffälligkeiten, die nicht nachvollzogen werden können.

 

Im Nachweis der Darlehensschulden ist ein Zugang von Darlehen in Höhe von

€ 650.159,16 ausgewiesen. Es werden Tilgungen im Ausmaß von € 690.606,22 ausgewiesen, für den Zinsendienst sind es € 754.818,78. Der Darlehensrest beträgt zum 31.12.2008 € 24.575.038,68

 

Im Nachweis über Leasing werden Gesamtinvestitionskosten von € 8.003.145,27, mit einem Leasingrest von € 2.206.023,71,  bei Ratenzahlungen von € 535.000,88 ausgewiesen.

 

Im Nachweis der Haftungen wurde die Haftung gegenüber der Bank Austria CA AG. hinsichtlich des Baues der Doppel- und Reihenhausanlage Wintergasse 48 für die WIPUR unter Hinweis auf den GR-Beschluss vom 24.06.2008 in einer Höhe von 3.000.000,00 übernommen.

 

Das gesamte Haftungsvolumen beträgt per 31.12.2008 € 6.359.703,01

 

Die Kontensalden per Ende 2008 wurden für zwei Bankkonten überprüft

 

 

Bank Austria Konto (619070006)              mit einem Endstand per 31.12.2008 € 319.179,61

Volksbank Wien AG (40410078006)          mit einem Endstand per 31.12.2008 €         630,41

Raiffeisenbank Wienerwald (220.178)        mit einem Endstand per 31.12.2008 €      1.458,26

BAWAG P.S.K. (00001-671-160)     mit einem Endstand per 29.12.2008 €    - 3.809,81    

Erste Bank AG Konto (287568347/01)       mit einem Endstand per 31.12.2008 €    - 5.127,99

 

und dabei die Übereinstimmung mit dem Kassenbestand festgestellt.

 

Die getroffenen Feststellungen erfolgen einstimmig.

 

Der vorliegende Rechnungsabschluss wurde somit vom Prüfungsausschuss überprüft. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit wurde dabei nach erfolgter Abstimmung einstimmig festgestellt.

 

Der Vorsitzende wird beauftragt, im Rechnungsabschluss 2008 die erfolgte Prüfung und als Ergebnis derselben die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit mit seiner Unterschrift zu beurkunden und in der kommenden Gemeinderatssitzung diesen Bericht vorzutragen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die

konstruktive Aufbereitung des Rechnungsabschlusses 2008.

_______________________________________________________________________

 

zu 4) Überstunden 2008

 

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass drei Bedienstete mehr als 200 Überstunden per anno geleistete haben.

Die genaue Überprüfung wird mittels vorzulegenden Überstundennachweisen in der nächsten Sitzung durch den Prüfungsausschuss erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

_________________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter nehmen den vorläufigen Zwischenbericht zur

Kenntnis.

______________________________________________________________________

 

zu 5) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Termin der nächsten Sitzung:     

Dienstag, 12. Mai 2009, 18.00 Uhr

 

Termin der Begehung Bauhof:

Freitag, 05. Juni 2009, 7.30 Uhr (Treffpunkt Bauhof)

 

Tagesordnung:

  1. Prüfung von Subventionen
  2. Überstunden 2008

 

zu 6) Allfälliges

 

Prüfung von Subventionen

 

a) Basissubvention 2008 - FCP

 

Der Prüfungsausschuss prüft die Unterlagen des FCP und ersucht für die Ausgaben 2007 um eine detailliertere Beschreibung der Bereiche „Spielbetrieb“, „Sportplatzerhaltung und Pflege“ und vor allem „Aufwand Jugend“.

 

b) Basissubvention 2008 – Kulturbund Wiental

 

Wurde vom Prüfungsausschuss geprüft und in Ordnung befunden.

 

c) Feuerwerk 2008 (Sonnwendfeier) – Sportunion Purkersdorf

 

Wurde vom Prüfungsausschuss geprüft und in Ordnung befunden.

 

d) Basissubvention 2008 – PUKK

 

Wurde vom Prüfungsausschuss geprüft und in Ordnung befunden.

 

e) Basissubvention 2008 – Aktive Wirtschaft

 

Der Prüfungsausschuss ersucht die Aktive Wirtschaft um Vorlage der Ausgaben – Einnahmen – Abrechnung für die subventionierten Projekte 2007 und dass das aufliegende  Formular für die Basissubventionen verwendet wird. 

_______________________________________________________________________

Antwort

Der Bürgermeister und Kassenverwalter danken für die Prüfung und werden die

Aktive Wirtschaft und FCP um Vorlage einer Ausgaben – Einnahmen – Abrechnung für die subventionierten Projekte 2007 und um Verwendung des Formulares für das Subventionsansuchen 2009 ersuchen. _______________________________________________________________

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.09 Uhr.

 

Dazu sprachen:

Zöchinger, Parzer

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

 

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009

 

Dringlichkeitsantrag

zur Sitzung des Gemeinderates am 31.03.2009

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne

PULPurkersdorfer Liste

fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben

 

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 31.03.2009:

 

I. Zur Dringlichkeit:

Aus Anlass der jüngsten Entwicklung eines Immobilienprojekts der Gesellschaft, die u.a. eine weitere Haftungsübernahme für einen Kredit der WIPUR GesmbH zur Folge hatte, ist es geboten, dass sich der Gemeinderat möglichst bald einen Überblick über die Gebarung und Tätigkeit der WIPUR verschafft.

Aus unserer Sicht ist es auch dringend, dass der Gemeinderat über die Tätigkeit der WIPUR GesmbH die für weitere Entscheidungen notwendige Transparenz gewinnt.

 

II. Antrag

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt

ab sofort die „WIPUR – Wirtschaftsbetriebe Purkersdorf GesmbH“ durch den Prüfungsausschuss zu prüfen und Einschau in die Tätigkeit der Wipur GesmbH zuzulassen.

Auf Grund der Tatsache, dass die Stadtgemeinde nunmehr Patronatserklärungen über insgesamt 5 Millionen Euro für die WIPUR GesmbH übernommen hat, ist eine stichprobenartige Überprüfung sowie die regelmäßige Überprüfung des jährlichen Rechnungsabschlusses und die Einschau in die Tätigkeitsberichte durch den Prüfungsausschuss zuzulassen.

Der Bürgermeister als Eigentümervertreter wird beauftragt, die Geschäftsführung der WIPUR GesmbH zur Offenlegung der Geschäftsbücher dem Prüfungsausschuss gegenüber anzuweisen.

Purkersdorf, am 17.03.2009

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 6

Dagegen: 23 (Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Zöchinger, Oppitz)

Enthalten: 1 (Traurig)

 

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009

 

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Mag. Hans-Jürgen GAUGL (ÖVP), Elisabeth MAYER (ÖVP), Silvia URBAN (ÖVP), Daniela WATZNAUER (ÖVP, Leopold ZÖCHINGER (ÖVP) und Albrecht OPPITZ (ÖVP)

um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009:

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

 

Die Satzung der WIPUR wird umgehend dahingehend geändert, dass hinkünftig der Prüfungsausschuss (§ 30 NÖ Gemeindeordnung 1973) befugt ist, die Überprüfung der laufenden Gebarung der Gesellschaft auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit vorzunehmen. Zu diesem Zweck kann er Einschau in die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu nehmen. Die Kompetenzen des Wirtschaftsprüfers sowie des Aufsichtsrates bleiben davon unberührt.

 

 

 

Begründung

 

I. Zur Dringlichkeit:

In den letzten Tagen ist erneut eine öffentliche Diskussion rund um die Gebarung und Projektabwicklung durch die WIPUR aufgetreten. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf in Richtung einer den übernommenen Haftungen und Patronanzerklärungen Rechnung tragenden Transparenz. Infolge des auch im Hinblick auf laufende Projekte dringend gebotenen raschen Agierens besteht lediglich in der Gemeinderatssitzung am 31. März 2009 die Möglichkeit einer zeitgerechten Beschlussfassung.

 

 

II. Zum Antrag

§ 82 der NÖ Gemeindeordnung 1973 normiert, dass dem Prüfungsausschuß (§ 30) unter anderem die Überprüfung der laufenden Gebarung der Gemeinde einschließlich der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit obliegt. Zur Gebarung gehören die gesamte Ausgaben- und Einnahmengebarung der Gemeinde, ihre gesamte Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögen.

 

Ein nicht unbeträchtliches Volumen an Gemeindevermögen wurde in die im alleinigen Eigentum der Stadtgemeinde stehende WIPUR ausgelagert. Weiters wurden Haftungen sowie Patronanzerklärungen in einem Gesamtumfang von weit mehr als 100 Prozent der jährlichen Einnahmen aus ausschließlichen Gemeindeabgaben übernommen beziehungsweise abgegeben. Dies rechtfertigt ein gesteigertes Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an einer auch politischen Kontrolle der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit in der Geschäftsführung der WIPUR. Im Sinne der gebotenen Transparenz der Gemeindegebarung erscheint es unumgänglich, die Kompetenzen des Prüfungsausschusses auch auf die Tochtergesellschaft der Stadtgemeinde auszudehnen.

 

Neben der Tätigkeit des Aufsichtsrates, an dessen Funktionieren innerhalb des gesetzlichen Rahmens kein Zweifel besteht, und der vorgesehenen Prüfung der Bilanz der Gesellschaft durch einen Wirtschaftsprüfer, muss entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der Gesellschaft hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen von allfälligen Fehlentwicklungen in der Gesellschaft auf den Gemeindehaushalt sowie hinsichtlich des Eigentums an wesentlichen Bestandteilen der Purkersdorfer Infrastruktur wie etwa Kindergärten auch die Kontrolle durch den demokratisch legitimierten Prüfungsausschuss ermöglicht werden. Damit ist es dem Gemeinderat möglich, sich über seinen Prüfungsausschuss ein Bild über die Entwicklungen zu Projekten, für welche Haftungen und Patronanzerklärungen in Millionenhöhe abgegeben wurden, zu verschaffen und sich von Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit in der Geschäftsführung zu vergewissern. Darüber hinaus wird ein politisches Signal der Transparenz gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gesetzt.

 

Formell wird dies durch eine Änderung der Satzung der Gesellschaft erreicht, in welcher die Wortfolge „einschließlich der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen“ in § 82 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 dahingehend interpretiert wird, dass die WIPUR sich der Überprüfung durch den Prüfungsausschuss innerhalb der gesetzlichen Kompetenzen und Verpflichtungen desselben unterwirft.

 

Dazu sprachen:

Gaugl, Schlögl, Aicher, Orthofer, Zöchinger, Parzer, Schlagitweit

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12

Dagegen: 18 (Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Pleischl, Putz, Reisner, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer)

 

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009

 

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die Mitglieder

der ÖVP- und SPÖ-Fraktion (gemeinsamer Antrag),

eingebracht von StR Mag. Hans-Jürgen GAUGL

um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009:

 

Betreff: Zuschüsse an Tagesmütter

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

 

Der Zuschuss für die Purkersdorfer Tagesmütter von der Stadtgemeinde Purkersdorf wird rückwirkend ab 1. Jan. 2009 wie folgt festgelegt:

 

Für die Betreuung pro Kind und Monat erhält die Tagesmutter folgende Unterstützung:

                                                                                                                         

Ab 20 Betreuungsstunden/Monat:  Euro 20,--

Ab 60 Betreuungsstunden/Monat:          Euro 25,--

Ab 100 Betreuungsstunden/Monat:          Euro 30,--

                  

Voraussetzung ist, dass das Kind und ein Elternteil in Purkersdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

 

Begründung

 

I. Zur Dringlichkeit:

 

Die verschiedensten Tarife, Entgelte und Zuschüsse wurden in den letzten Jahren auf Basis des Verbraucherpreisindex angehoben.

Der Zuschuss für die Purkersdorfer Tagesmütter ist seit 13 Jahren nicht erhöht worden.

 

Die Kinderbetreuung durch Tagesmütter ist flexibel, individuell und familienfreundlich. Die beste Betreuung für jedes einzelne Kind, heißt Wahlmöglichkeiten für die Eltern anbieten. Jedes Kind ist einzigartig und es heißt die richtige Betreuung zu finden. Neben der Betreuung in Kindergärten, in Kindergruppen und im Hort ist die Kinderbetreuung bei der Tagesmutter ein wichtiges Angebot. Vor allem für sehr junge Kinder und für Kinder, welche in der Großgruppe emotional überfordert sind, ist diese Betreuungsform eine gute Alternative. 

 

Tagesmütter leisten qualifizierte Bildungs- und Betreuungsarbeit und unterstützen die Eltern bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe. Sie betreuen in den eigenen vier Wänden, stellen ihre eigenen Materialien zur Verfügung und tragen somit entscheidend zur Kostenreduktion im Betreuungsbereich bei.

 

Eine Erhöhung des Zuschusses und somit Würdigung dieser verantwortungsvollen Aufgabe ist absolut dringlich.

 

II. Zum Antrag

 

Seit 1990 erhalten die Purkersdorfer Tagesmütter einen Zuschuss von der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

In der Gemeinderatssitzung am 26. März 1996 wurde folgende Regelung beschlossen:

 

Für die Betreuung pro Kind (mit Hauptwohnsitz in Purkersdorf) und Monat erhält die Tagesmutter folgende Unterstützung:

Ab 20 Betreuungsstunden/Monat - Schilling 100,-- (€ 7,30)

Ab 60 Betreuungsstunden/Monat - Schilling 200,-- (€ 14,60)

Ab 100 Betreuungsstunden/Monat - Schilling 300,-- (€ 21,90)

 

Im Zuge der allgemeinen Währungsumstellung wurden in der Gemeinderatssitzung im Sept. 2001 diese Zuschüsse auf EURO umgestellt, jedoch nicht erhöht.

 

 

Dazu sprachen:

Mayer, Schmidl, Schlögl, Mandl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009

 

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die Mitglieder

der ÖVP- und SPÖ-Fraktion (gemeinsamer Antrag),

eingebracht von StR Mag. Hans-Jürgen GAUGL

um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009:

 

Betreff: Zuschüsse an Tagesmütter

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

 

Der Zuschuss für die Purkersdorfer Tagesmütter von der Stadtgemeinde Purkersdorf wird rückwirkend ab 1. Jan. 2009 wie folgt festgelegt:

 

Für die Betreuung pro Kind und Monat erhält die Tagesmutter folgende Unterstützung:

                                                                                                                         

Ab 20 Betreuungsstunden/Monat:  Euro 20,--

Ab 60 Betreuungsstunden/Monat:          Euro 25,--

Ab 100 Betreuungsstunden/Monat:          Euro 30,--

                  

Voraussetzung ist, dass das Kind und ein Elternteil in Purkersdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

 

Begründung

 

I. Zur Dringlichkeit:

 

Die verschiedensten Tarife, Entgelte und Zuschüsse wurden in den letzten Jahren auf Basis des Verbraucherpreisindex angehoben.

Der Zuschuss für die Purkersdorfer Tagesmütter ist seit 13 Jahren nicht erhöht worden.

 

Die Kinderbetreuung durch Tagesmütter ist flexibel, individuell und familienfreundlich. Die beste Betreuung für jedes einzelne Kind, heißt Wahlmöglichkeiten für die Eltern anbieten. Jedes Kind ist einzigartig und es heißt die richtige Betreuung zu finden. Neben der Betreuung in Kindergärten, in Kindergruppen und im Hort ist die Kinderbetreuung bei der Tagesmutter ein wichtiges Angebot. Vor allem für sehr junge Kinder und für Kinder, welche in der Großgruppe emotional überfordert sind, ist diese Betreuungsform eine gute Alternative. 

 

Tagesmütter leisten qualifizierte Bildungs- und Betreuungsarbeit und unterstützen die Eltern bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe. Sie betreuen in den eigenen vier Wänden, stellen ihre eigenen Materialien zur Verfügung und tragen somit entscheidend zur Kostenreduktion im Betreuungsbereich bei.

 

Eine Erhöhung des Zuschusses und somit Würdigung dieser verantwortungsvollen Aufgabe ist absolut dringlich.

 

II. Zum Antrag

 

Seit 1990 erhalten die Purkersdorfer Tagesmütter einen Zuschuss von der Stadtgemeinde Purkersdorf.

 

In der Gemeinderatssitzung am 26. März 1996 wurde folgende Regelung beschlossen:

 

Für die Betreuung pro Kind (mit Hauptwohnsitz in Purkersdorf) und Monat erhält die Tagesmutter folgende Unterstützung:

Ab 20 Betreuungsstunden/Monat - Schilling 100,-- (€ 7,30)

Ab 60 Betreuungsstunden/Monat - Schilling 200,-- (€ 14,60)

Ab 100 Betreuungsstunden/Monat - Schilling 300,-- (€ 21,90)

 

Im Zuge der allgemeinen Währungsumstellung wurden in der Gemeinderatssitzung im Sept. 2001 diese Zuschüsse auf EURO umgestellt, jedoch nicht erhöht.

 

 

Dazu sprachen:

Mayer, Schmidl, Schlögl, Mandl

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009

 

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Mag. Hans-Jürgen GAUGL (ÖVP), Elisabeth MAYER (ÖVP), Silvia URBAN (ÖVP), Daniela WATZNAUER (ÖVP, Leopold ZÖCHINGER (ÖVP) und Albrecht OPPITZ (ÖVP)

um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2009:

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen:

 

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf fordert die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf, auf die ÖBB-Personenverkehr AG dahingehend einzuwirken, dass umgehend die Errichtung eines Fahrscheinverkaufsautomaten im Bahnhof Purkersdorf-Gablitz auch in Fahrtrichtung St. Pölten veranlasst wird. Bis zur Errichtung dieses Automaten ist die Einstufung des Zugverkehrs in Fahrtrichtung St.Pölten als sogenannte „Selbstbedienungsstrecke“ mit der Wirkung auszusetzen, dass der Kauf von Fahrscheinen im Zug zum reinen Beförderungstarif – also ohne Aufpreis – möglich ist.

 

Diese Aufforderung richtet sich auch direkt an die ÖBB-Personenverkehr AG.

 

 

 

Begründung

 

I. Zur Dringlichkeit:

Wiederkehrend kommt es bedingt durch den Umstand, dass lediglich in Fahrtrichtung Wien ein Fahrscheinverkaufsautomat aufgestellt ist, zu gefährlichen Situationen: entweder kommen Menschen, die dennoch ihren Zug rechtzeitig erreichen wollen, bei der Unterquerung der Bahnstrecke auf dem sehr schmalen und unebenen Gehsteig zu Sturz oder es muss sogar beobachtet werden, dass Menschen die Bahngleise ohne gesicherten Übergang queren. Ein Zuwarten bedeutet daher die Verlängerung dieser Gefahren für die Purkersdorferinnen und Purkersdorfer sodass in der Gemeinderatssitzung am 31. März 2009 die Möglichkeit einer Beschlussfassung unumgänglich erscheint.

 

II. Zum Antrag

Im Bahnhof Purkersdorf-Gablitz ist derzeit lediglich in Fahrtrichtung Wien ein Fahrscheinverkaufsautomat aufgestellt. Allerdings ist auch die Personenbeförderung mittels Zug in Fahrtrichtung St.Pölten als „Selbstbedienungsstrecke“ qualifiziert. Der Ankauf eines Fahrscheines erst im Zug ist somit nicht zu den geltenden Beförderungsentgelten möglich, es werden empfindliche Aufpreise verrechnet. Personen, welche die Zugsverbindung nach St.Pölten nutzen, müssen daher über den Weg der Unterführung zum Bahnsteig Richtung Wien, um beim nur dort aufgestellten Fahrscheinverkaufsautomaten einen Fahrschein zu lösen. Infolge der im Regelfall auftretenden unregelmäßigen Zugsfolgen, welche nach den praktischen Erfahrungswerten nur in den seltensten Fällen mit dem Fahrplan übereinstimmen, birgt dies vor allem für Menschen, die mit Kindern unterwegs sind, Personen mit besonderen Bedürfnissen sowie ältere Menschen Gefahrenquellen: die Versäumung des Zuges oder Sturzgefahr bei hastiger Nutzung des durch einen schmalen und unebenen Gehsteig geprägten Unterführung etwa. Oftmals muss auch die ungesicherte Querung der Gleisanlage, welche mit Lebensgefahr verbunden ist, beobachtet werden.

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf fordert daher die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf, auf die ÖBB-Personenverkehr AG dahingehend einzuwirken, dass umgehend die Errichtung eines Fahrscheinverkaufsautomaten im Bahnhof Purkersdorf-Gablitz auch in Fahrtrichtung St. Pölten veranlasst wird. Bis zur Errichtung dieses Automaten ist die Einstufung des Zugverkehrs in Fahrtrichtung St.Pölten als sogenannte „Selbstbedienungsstrecke“ mit der Wirkung auszusetzen, dass der Kauf von Fahrscheinen im Zug zum reinen Beförderungstarif – also ohne Aufpreis – möglich ist.

 

Dazu sprachen:

Urban, Schlögl, Cambruzzi, Putz

 

Ergänzungsantrag Putz:

Bei den Bahnhaltestellen Unterpurkersdorf, Purkersdorf-Sanatorium und Untertullnerbach soll auch überprüft werden, ob Fahrscheinautomaten auf jedem Bahnsteig stehen. Wenn dies nicht so ist, dann sollen diese Bahnhaltestellen ebenfalls im Schreiben angeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.14.4. – GR 723

Dringlichkeitsantrag

zur Sitzung des Gemeinderates am 31.03.2009

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne

fraktionsfreie Gemeinderätin Karin Erben

 

 

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates und stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 31.03.2009:

 

I. Zur Dringlichkeit:

Neuesten Berichten zufolge sollen die Pläne zur Errichtung von Räumlichkeiten für die Verwaltung des Biosphärenparks Wienerwald im Bereich des Standortes Norbertinum nicht realisiert werden. Es ist daher anzunehmen, dass die provisorisch in Purkersdorf lokalisierte Verwaltung des Biosphärenparks Wienerwalds wieder auf Standortsuche ist. Die Stadtgemeinde Purkersdorf liegt mitten im Wienerwald und ist verkehrstechnisch gut erreichbar. Es ist daher im Interesse der Stadtgemeinde, bei der Standortsuche behilflich zu sein und gegebenenfalls geeignete Räumlichkeiten im Gemeindegebiet anzubieten bzw. bei der Entwicklung entsprechender Räumlichkeiten hilfreich zu sein.

 

II. Antrag

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beauftragt

 Bürgermeister Schlögl und Umweltstadträtin Schmidl im obigen Sinne tätig zu werden, und mit den für die Verwaltung des Biosphärenparks zuständigen Stellen der Bundesländern Wien und NÖ Kontakt aufzunehmen.

 

Purkersdorf, am 30.03.2009

 

Dazu sprachen:

Schlögl, Schmidl, Pleischl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 5 (Orthofer, Pleischl, Nemec, De Bettin Padolin, Reisner)

4.15.5 – GR 724

 

 

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates am 31.03.2009

 

 

 

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates Sabine Aicher, Christian Schlagitweit, Marga Schmidl und Maria Parzer (Liste Baum & Grüne), Karin Erben (fraktionsfrei) und Manfred Cambruzzi (Purkersdorfer Liste – PUL) um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am 31.03.2009

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen

 

 

Die Bezügeverordnung der Stadtgemeinde in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 12.12.2000 wird gemäß §§ 15 und 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 wie folgt geändert:

 

 

 

Funktion

derzeit (in % des Bezuges des Bürgermeisters)

Neu laut Antrag (in % des Bezuges des Bürgermeisters)

Vizebürgermeisterin/ Vizebürgermeister

40 %

26,4 % *)

Stadträtin/ Stadtrat

22 %

14 % *)

AusschussvorsitzendeR

15 %

10 % *)

Gemeinderätin/ Gemeinderat

6,4 %

4,1 %*)

*) beziehungsweise mindestens Bezug gleich wie Jänner 2009

 

Der Bezug des Bürgermeisterin/ Bürgermeister der Gemeinde Purkersdorf ist nach dem oben genannten Landesgesetz gemäß § 65 % der Ausgangsbasis von € 8.160,00(Bezug eines Nationalrates/einer Nationalrätin)

 

Begründung

 


Zuletzt hat der Gemeinderat im Dezember 2000 die Bezüge der GemeindefunktionärInnen festgesetzt, und zwar in der Höhe eines prozentuellen Anteils des Bürgermeisterbezuges.

 

Durch die Änderungen zum NÖ Landes- und Gemeindebezügesetzes, LGBl 0032, in Kraft getreten mit 01.03.2009, wurden die Bezüge der Bürgermeister in NÖ erhöht.

Durch die Bindung der Bezüge der anderen GemeindemandatarInnen an den Bezug des Bürgermeisters kam es automatisch zu einer Erhöhung der Bezüge der anderen MandatarInnen um ca. 60 Prozent.

Der Bezug des Bürgermeisterin/ Bürgermeister der Gemeinde Purkersdorf ist nach dem oben genannten Landesgesetz beträgt 65 % der Ausgangsbasis von € 8.160,00 (durch den Gemeinderat nicht zu verändern, weil durch Land festgelegt!!)

 

Diese Erhöhung ist nicht gerechtfertigt.

Die Funktion einer Bürgermeisterin/ eines Bürgermeisters, der auch als Behörde tätig ist, ist nicht eins zu eins umzusetzen auf die Tätigkeit und Aufwände der Gemeindemandatare und StadträtInnen.

Ein Verständnis der Bevölkerung für diese umfassende Erhöhung ist nicht zu erwarten.

 

Wir schlagen daher vor, durch Änderung (Senkung) der Prozentsätze die Bezüge der oben angeführten MandatarInnen bei der jetzigen Höhe zu belassen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

 

Die Änderung ist schon in Kraft getreten und muss umgesetzt werden. Um die Erhöhung nicht bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates auszahlen zu müssen, wäre es dringlich, diesen Beschluss in dieser Sitzung zu fassen.

Es soll auch dem Argument, die MandatarInnen komme in Bezug auf die Höhe ihrer Bezüge ein Vertrauensschutz zu, der Boden entzogen werden.

 

Eine Initiative, dieses Thema in den Gemeinderat aufzunehmen, kam von Seiten des Bürgermeisters oder eines/ einer in Frage kommenden Ausschussvorsitzenden gab es nicht.

 

Liste Baum & Grüne

Karin Erben

Manfred Cambruzzi

 

 

Dazu sprachen:

Schlagitweit, Schlögl, Parzer, Cambruzzi, Wolkerstorfer

 

Zusatzantrag Wolkerstorfer und Gaugl:

Im Wissen, dass Gemeinderäte in der Ausübung ihres Mandates grundsätzlich frei und an keinen Auftrag gebunden sind, ist es dem Gemeinderat ein starkes Anliegen, alle Mandatare zu ersuchen, aus ihren Gemeinderatsbezügen, noch mehr wie bisher, Purkersdorfer Anliegen, seien es soziale, sportliche oder gesellschaftliche, nach eigenem Gutdünken bestmöglich zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 6

Enthalten: 23 (Bollauf, De Bettin Padolin, Felsberger, Franke-Losmann, Keitel, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Pleischl, Reisner, Schlögl, Seda, Traurig, Weinzinger, Wiszniewski, Wolkerstorfer, Mayer, Gaugl, Urban, Watznauer, Zöchinger, Oppitz)

Dagegen: 1 (Putz)

 

Abstimmungsergebnis Zusatzantrag Wolkerstorfer und Gaugl:

Dafür: 26

Enthalten: 4 (Aicher, Schlagitweit, Cambruzzi, Erben)


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