Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 12.12.2006


Sehr geehrte NutzerInnen von Purkersdorf-Online!

Sie finden auf den folgenden Seiten ein vorläufiges Protokoll fast aller Punkte der letzten Gemeinderatssitzung. Die Sitzung hat immer auch einen nicht-öffentlichen Teil, in dem datenschutzrelevante Themen behandelt werden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen. Es gibt nicht EIN Protokoll, sondern es sind zig. Diese Fülle von Protokollen habe ich hier in ein Dokument zusammengefasst. Dabei haben sich so manche Formatierungen und Aufzählungen verselbständigt. Ich bitte um Verständnis.

Offiziell gültig werden die GR-Protokolle erst im Zuge der kommenden GR-Sitzung im März, indem die Verifikatoren der Fraktionen die Protokolle beglaubigen.

Betrachten Sie die folgenden Seiten als Information über die Gemeinderatssitzung, machen Sie sich ein Bild über die Themen und das Agieren von Parteien und Mandataren.

Christian Schlagitweit


 

 

Beginn: 19.06Uhr      Ende: 22.45 Uhr

Tagungsort: Stadtsaal Purkersdorf

1)   PRÄSENZFESTSTELLUNG

Anwesend waren: 29/Präsenzquorum: 22

 

NAME

NAME

BOLLAUF StR Susanne

PARZER GR Dr. Maria

BÜRGMANN GR Ayse ab 19.30 Uhr, Pkt. 287

PLEISCHL VzBgm. Mag. Anna Maria

CAMBRUZZI GR Manfred

PREISZ StR Heinz

ERBEN GR Karin

PUTZ StR Christian

DE BETTIN PADOLIN GR Markus

REISNER GR Annemarie

FRANKE-LOSMANN GR Katharina

RISS GR Dr. Ingram bis 21.16 Uhr, Pkt. 300

GAUGL GR Mag. Hans-Jürgen

SCHLAGITWEIT Mag. Christian

KEITEL GR Werner

SCHLÖGL Bgm. Mag. Karl

MANDL GR Christine

SCHMIDL StR Margaretha

MATZKA GR Mag.Dr. Christian

STANGL GR Alexandra

MAYER StR Elisabeth

TRAURIG GR Monika

MONDL StR Lydia

WATZNAUER GR Daniela

NEMEC GR Ingrid

WEINZINGER StR Viktor

NOVOTNY GR Editha bis 20.00 Uhr, Pkt. 289

WISZNIEWSKI GR Karim

ORTHOFER StR DI Dr. Rudolf

ZÖCHINGER GR Leopold

 

 

 

 

 

 

 

entschuldigt:

 

FELSBERGER GR Hermann 

URBAN GR Silvia

BAUER GR Dr. Manfred 

 

 

 

 

Weiters waren anwesend:

 

HAIDER Baudir. Ing. Rainald

STANEK Josefine

HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard

NÖHRER Dkfm. Otmar

 

2)  Bestellen der Verifikatoren

21)  Für die SPÖ:   GR Mag. Dr. Christian Matzka

22)  Für die ÖVP:   StR Elisabeth Mayer

23)  Für die GRÜ-LIB:   GR Dr. Ingram Riß

24) Für die PUL:  GR Manfred Cambruzzi

 

3) Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

Josefine Stanek

4) Von der Tagesordnung werden abgesetzt:

GR-0290 Stadtmuseum

GR-0317 Steuer- und/oder Zivilgerichtsverfahren

5) Eingelangte Dringlichkeitsanträge:

51) Mehr Qualität und Sicherheit für Kinder in öffentlichen Schulbussen

Antragsteller: Franke-Losmann/Schmidl/Gaugl

 

Aufnahme in die Tagesordnung:   4.14. GR-0325

Ja einstimmig

6)   Berichte des Bürgermeisters

6.1. Eislaufplatz

Die Aufbereitung des Eises für den Eislaufplatz am Hauptlatz läuft. Der Betrieb kann in den nächsten Tagen aufgenommen werden.

Folgende Firmen unterstützen die Stadtgemeinde durch eine Transparentwerbung am Eislaufplatz: Österreichische Bundesforste AG: € 4.200,00, Group 4 € 1.000,00, UPC € 1.000,00 und Wien-Energie € 700,00. Die Gesamteinnahme an Werbung betragen für die Saison 2006/07 gesamt € 6.900,00 netto.

6.2. Bürgermeisterexkursion Strassburg/Luxemburg

Wegen der Nationalratswahl wurde die Burgermeisterexkursion des Bezirkes Wien-Umgebung nach Straßburg/Luxemburg abgesagt. Es gibt nun einen neuen Termin, und zwar 23. - 26.4.2007. Interessierte Mandatare können sich bei Herrn Humpel bis 14.12.2006 anmelden.

6.3. Verkauf Schwarzhubergasse 5

Die NÖ Landesregierung hat den Verkauf des Grundstückes Schwarzhubergase 5 an die WIPUR aufsichtsbehördlich genehmigt.

6.4. UNIDO-Brücke

Über Ersuchen des Bürgermeisters hat der Landeshauptmann veranlasst, dass das Land NÖ eine Ersatzbrücke aus dem Fundus der Landesbrückenmeisterei für die schadhafte UNIDO-Brücke zur Verfügung stellt. Der Einbau dieser Brücke soll so schnell wie möglich erfolgen, vor Weihnachten kann der Einbau aber aus organisatorischen und technischen leider nicht mehr durchgeführt werden.

6.5. Förderung Wienerwaldnachtbus

Für das 4. Betriebsjahr (Februar 2005 - Dezember 2005) hat die Abteilung RU7 des Amtes der NÖ Landesregierung aus Mitteln des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes € 5.067,92 inkl. MWSt.  zur Verfügung gestellt und auch bereits angewiesen.

6.6. Stadterhebungsfeier

Ich habe Herrn Bundespräsident Dr. Fischer zu den Feierlichkeiten anlässlich „40. Jahre Stadterhebung Purkersdorf“ als Festredner eingeladen. Leider musste der Bundespräsident absagen, da er zu diesem Termin bereits andere Verpflichtungen übernommen hat. LH Dr. Erwin Pröll, den ich ebenfalls eingeladen habe, wird aller Voraussicht nach am Festakt teilnehmen und die Festrede halten.

6.7. Besuch Landesrätin Mikl-Leitner

Am Montag, 18. Dezember 2006, wird Frau Landesrätin Mikl-Leitner Purkersdorf einen Besuch abstatten. Ich lade alle Mitglieder des Gemeinderates herzlich ein, am Besuchsprogramm teilzunehmen.

  Ablauf 

09.00 Uhr  Empfang Rathaus

 Eintrag ins Goldene Buch

Gespräch mit Medienvertretern

10.00 Uhr   Besuch Kindergarten I,

Volksschule,

Sonderpädagogisches Zentrum

11.30 Uhr  Besuch Geschäfte Purkersdorf

11.45 Uhr  gemeinsames Mittagessen

Restaurant La Grappa

7) Sonstige Berichte und/oder Anfragen

3. Genehmigung von Protokollen

64) Verifizierung des Protokolles vom 26.09.2006

Die VerifikatorInnen (Matzka - SPÖ, Mayer - ÖVP, Riß - LIB & Grüne und Cambruzzi - PUL, haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 26.09.2006 keine Einwände haben.

Das Protokoll vom 26.09.2006 gilt somit als genehmigt und wird von je einem Vertreter der Parteien unterfertigt.

 

DRINGLICHKEITSANTRAG 

zur Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2006

Pkt.: GR-0325

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates Marga Schmidl, Liste Baum und Grüne und Katharina Franke-Losmann, SPÖ und Gaugl, ÖVP um Aufnahme folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am 12.12.2006:

Mehr Qualität und Sicherheit für Kinder in öffentlichen Schulbussen

In den letzten Wochen ist das erhöhte Sicherheitsrisiko für Kinder in öffentlichen Schulbussen sichtbar geworden.

Derzeit ist es z.B. gesetzlich erlaubt 101 Kinder in einem Linienbus zu führen, ( 36 Sitzplätze, 65 Stehplätze). Diese Zahl wird in der Realität häufig überschritten, so dass es oftmals zu gefährlichen Situationen für die Schulkinder kommt.

Sowohl für den Transport von Kindern in Privatautos als auch bei Schulausflügen, dem so genannten Gelegenheitsverkehr, gelten strenge Sicherheitsvorschriften (Anschnallpflicht, Sitzplatz pro Person).

Diese Sicherheitsvorschriften gelten jedoch nicht im Linienverkehr der öffentlichen Schulbusse.

Die Stadtgemeinde Purkersdorf will nicht auf einen Anlassfall warten, z.B. ein Unfall bei dem Kinder zu Schaden kommen, sondern drängt auf eine Änderung dieses unerträglichen Zustandes.

ANTRAG

Die Stadtgemeinde Purkersdorf tritt für eine Gesetzesänderung betreffend die Sicherheitsstandards für die zu führenden Personen in Schulbussen ein und ersucht die im Nationalrat vertretenen Parteien eine entsprechende Gesetzesänderung einzubringen und mitzutragen.

Dringlichkeit:

Die Problematik der überfüllten Schulbusse ist im Raum Purkersdorf in den letzten Wochen sichtbar geworden. Das Thema wird in den Medien aktuell diskutiert, daher ist eine Sensibilisierung derzeit vorhanden.

Zu diesem Antrag sprachen:     

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

      ZUR SITZUNG AM 12.12.2006

Punkt: GR - 0284 - Bgm. Mag. Karl Schlögl

GEGENSTAND:   Haftungserklärung für Darlehen Grundankauf

S A C H V E R H A L T  

In der Sitzung des Gemeinderates am 26. September 2006, Pkt. GR-0249, wurde dem Grunde nach bereits die Zustimmung für eine Garantieerklärung zu Gunsten der WIPUR

für eine Darlehensaufnahme genehmigt.

Nunmehr liegt der genaue Text dieser Erklärung vor. Die Haftungserklärung lautet über den Betrag von € 40.000,00 maximal jährlich bis zum 31. Dezember 2026.

Diese Garantieerklärung wird für BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ausgestellt.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt die beiligende Haftungserklärung (Beilage).

Zu diesem Antrag sprachen:        

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Beilage zur 9. Sitzung des Gemeinderates vom 12. Dezember 2006 GR-0284

 

BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und

Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft

Institutionelle Kunden & Öffentliche Hand

A-1018 Wien

Stadtgemeinde Purkersdorf

Hauptplatz 1

3002 Purkersdorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben davon Kenntnis, dass Sie mit der WIPUR Wirtschaftbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH in Geschäftsverbindung stehen.

Wir übernehmen zur Sicherstellung Ihrer Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung hiermit eine Garantie bis zu einem Betrag von jährlich maximal

EUR 40.000,--

(in Worten: Euro vierzigtausend)

bzw. dem jeweiligen EURO-Gegenwert des CHF-Betrages (der sich z.B. aus Konvertierungen bzw. Kursänderungen ergeben kann)

 

und verpflichten uns, nach Zustellung Ihrer Aufforderung innerhalb von drei Monaten ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses unter Verzicht auf jedwede Einwendung jeden Betrag, jedoch insgesamt höchstens den obgenannten Betrag zuzüglich Zinsen, auf ein von Ihnen bekanntzugebendes Konto zu überweisen, falls Sie der WIPUR Wirtschaftbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH gegenüber unter Hinweis auf diese Garantie im Rahmen Ihrer Aufforderung erklären, dass der jeweils angeforderte Betrag jenem Kapital- und Zinsenbetrag entspricht, dessen Rückzahlung unter dem zugrundeliegenden Schuldverhältnis geschuldet wird und bei Fälligkeit nicht geleistet worden ist. Diese Garantie kann auch mit Teilbeträgen in Anspruch genommen werden.

Die gegenständliche Garantie erlischt am 31.12.2026; eine Inanspruchnahme aus der Haftung hat daher mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen, welcher spätestens an diesem Tag bei uns einlangen muss. Nach Verstreichen des oben genannten Ablauftermines und/oder nach Erfüllung Ihrer Ansprüche nach dieser Garantie ist das Garantieoriginal der Stadtgemeinde Purkersdorf zurückzustellen.

Als Gerichtsstand gilt das nach dem Sitz der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten in Anspruch genommene Beträge frei werden, werden Sie die freigewordenen Beträge ausschließlich an uns zurückzahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Ort und Datum:                  Rechtsverbindliche Fertigung und Stampiglie:         

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

      ZUR SITZUNG AM 12.12.2006

Punkt: GR - 0285 - Bgm. Mag. Karl Schlögl

GEGENSTAND:   Neubestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates

S A C H V E R H A L T  

Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates läuft aus. Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Aufsichtsrates neu zu bestellen. Aufgrund des Verhältnisses der bei der letzten GR-Wahl erreichten Stimmen stehen den im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppen folgendes Vorschlagsrecht zu:

SPÖ:   6 Mitglieder

ÖVP:   1 Mitglied

LIB & Grüne:  1 Mitglied

PUL:   0

Bisherige Zusammensetzung:

 

SPÖ

ÖVP

LIB & Grüne

Karl Schlögl

Walter Steinacker

Jürgen Mühlbacher

Rudolf Orthofer

 

 

Katharina Franke-Losmann

 

 

Gerald Leopold

 

 

Ernst Grossmann

 

 

Heinrich Wimberger

 

 

 

SPÖ, ÖVP und LIB & Grüne haben mitgeteilt, dass ihre Mitglieder für eine weitere Funktionsperiode vorgeschlagen werden.

 

 

Antrag

Der Gemeinderat bestellt für die neue Funktionsperiode des Aufsichtsrates der WIPUR GesmbH folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates:

 

SPÖ

ÖVP

LIB & Grüne

Karl Schlögl

Walter Steinacker

Jürgen Mühlbacher

Rudolf Orthofer

 

 

Katharina Franke-Losmann

 

 

Gerald Leopold

 

 

Ernst Grossmann

 

 

Heinrich Wimberger

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:            

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

      ZUR SITZUNG AM 12.12.2006

Punkt: GR - 0286 - StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND:   1. Nachtragsvoranschlag 2006

S A C H V E R H A L T

Ein 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2006 wurde erstellt und im

Finanzausschuss beraten. Der 1. NAVA 2006 lag vom 27. November 2006 bis

12. Dezember 2006 zur Einsichtnahme auf.

Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden bis Sitzungsbeginn nicht eingebracht.

Der ordentliche Haushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von

13.982.100,00 vor, um € 285.900,00 mehr als der ursprüngliche Voranschlag.

Im a.o. Haushalt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 2.771.000,00 vorgesehen, dass sind um € 968.700,00 mehr als vorgesehen.

Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag ergeben sich aus Mehr/Minderausgaben bzw. -einnahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Budgetentwurfes seitens der Finanzverwaltung bzw. politischen

Entscheidungsträger nicht eingeschätzt werden konnten.

Die größten Änderungen im a.o. Haushalt betreffen die Lärmschutzwand, Abbruch Kläranlage, Rudolfswarte und Brücken. Die zusätzlichen Ausgaben werden zu einem großen Teil durch Grundverkauf (Schwarzhubergasse 5) abgedeckt.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt den 1. Nachtragsvoranschlag 2006 in der

vorliegenden Form.

 

Zu diesem Antrag sprachen:        

Orthofer, Gaugl, Parzer, Cambruzzi

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 24

Dagegen: 4 (Schmidl, Parzer, Riß, Schlagitweit)

Enthalten: 1 (Cambruzzi)

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

      ZUR SITZUNG AM 12.12.2006

GR Bürgmann nimmt an der Sitzung teil.

Punkt: GR - 0287 - StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND:   Voranschlag 2007 und Dienstpostenplan

S A C H V E R H A L T  

Der Entwurf des Voranschlages 2007 und der Dienstpostenplan 2007 wurden erstellt und

im Finanzauschuss beraten. Der Voranschlag 2007 und der Dienstpostenplan 2007 sind vom 27. November 2006 bis 12. Dezember 2006 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.

Stellungnahmen oder Erinnerungen dazu wurden keine eingebracht.

Die geplanten Einnahmen des o. Haushaltes betragen € 14.502.400,00, die ordentlichen Ausgaben (ohne Zuführung an den a.o. Haushalt) € 14.077.600,00. Ein Betrag von

424.800,00 wird an den a.o. Haushalt zugeführt.

Die geplanten Ausgaben des a.o. Haushalt betragen € 1.793.200,00.

Diese werden zum größten Teil wie folgt bedeckt:

·      Einnahmen aus Förderungen, Werbungen, Erlöse, Beiträge: € 613.400,00,

·      Zuführungen vom ordentlichen Haushalt: € 424.800,00,

·      Aufnahme eines Darlehens insbesondere für die Finanzierung des Lärmschutzes und des Abbruchs der Kläranlage: € 755.000,00.                                                          

Trotz der Aufnahme des Darlehens wird die Stadtgemeinde auch im Jahr 2007 einen Netto-Abbau der Verbindlichkeiten (Darlehen und Leasingverpflichtungen) erreichen.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt den Voranschlag 2007 und den Dienstpostenplan 2007

in der vorliegenden Form.

Zu diesem Antrag sprachen:        

Orthofer, Cambruzzi, Schlagitweit, Schlögl, Gaugl, Schmidl, Parzer

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 26

Dagegen: 4 (Schmidl, Parzer, Riß, Schlagitweit)

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

      ZUR SITZUNG AM 12.12.2006

Punkt: GR - 0288 - StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND:   Mittelfristiger Finanzplan 2007 - 2010

S A C H V E R H A L T  

Der mittelfristige Finanzplan 2007 - 2010 (MFP) wurde auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen erstellt. Es handelt sich um um ein Zahlenwerk, in dem die absehbaren Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts gemäß derzeitigem Wissensstand fortgeschrieben werden.

Die Prognose ist schwierig, weil naturgemäß nur diejenigen Projekte berücksichtigt werden können, die bereits konkret geplant bzw. beschlossen sind.

Andere a.o. HH Projekte, die vom Gemeinderat jeweils gesondert beschlossen werden,

sind naturgemäß nicht im Detail planbar.

Der eingeschlagene Weg der Obligoreduzierung wird jedenfalls fortgesetzt.

 

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan für

die Jahre 2007 bis 2010.

Zu diesem Antrag sprachen:        

Orthofer, Gaugl, Parzer, Schlagitweit, Cambruzzi

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 20

Enthalten:  5 (Gaugl, Mayer, Preiß, Watznauer, Zöchinger)

Dagegen: 5 (Schmidl, Parzer, Riß, Schlagitweit, Cambruzzi)

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF  ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

      ZUR SITZUNG AM 12.12.2006

Punkt: GR - 0289 - StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND:   Subventionsrichtlinien

S A C H V E R H A L T  

Auf Vorschlag des Sport- und Jugendstadtrats und in Abstimmung mit der für Vereine zuständigen Stadträtin hat der Finanzausschuss Richtlinien für die Subventions-

vergaben erstellt. Die Subventionsrichtlinien basieren auf ähnlichen Regelungen anderer vergleichbarer Städte.

Diese Richtlinien ermöglichen eine bessere Information der Förderungswerber und klarere Vorgaben über die Subventionswürdigkeit von Vereinen.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt die vorliegenden Subventionsrichtlinien (Beilage 2) und das

Formblatt für Ansuchen um Basissubvention (Beilage 1).

GR Novotny verläßt die Sitzung.

Zu diesem Antrag sprachen:        

Orthofer, Preiß

Abstimmungsergebnis:

einstimmig


[Stadtgemeinde Briefkopf]           Beilage 1

                                                       zur 9. Sitzung des Gemeinderates

                                                       vom 12. Dezember 2006

Ansuchen um Basissubvention für das Jahr 200_

 

Vereinsname

 

Vereinsregister-Nr

 

Vereinssitz

 

AnsprechpartnerIn

·      Adresse

·      Telefonnummer

·       E-mail

 

Vereinsziel

 

Mitglieder

Anzahl

Jährl Mitgliedsbeitrag

Tätigkeit in den Vorjahren

(evtl. eigenes Beiblatt anschließen)

 

Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten in Purkersdorf (z.B. Säuberungsaktion, Messen, Jakobimarkt, Adventmarkt etc.)

 

Jahresbudget

·      Einnahmen

·       Ausgaben

Vorjahr (200_)

Vor-Vorjahr (200_)

Bisher erhaltenen Subventionen

·      von Stadtgemeinde

·       von anderen öffentl Stellen

Vorjahr (200_)

Vor-Vorjahr (200_)

Ausmaß der gewünschten Basissubvention für das laufende Jahr

 

Begründung und geplante Verwendung

 

 

Anmerkungen:

Für Ansuchen um Basissubventionen von Vereinen ist dieses Formular zu verwenden.

Das Ansuchen ist bis spätestens 15. Mai des Jahres in der Stadtgemeinde einzubringen, damit es bei der Vergabe der Mittel für das laufende Jahr berücksichtigt werden kann. Dem Ansuchen ist ein Tätigkeitsbericht des Vorjahres samt einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben im jeweils vergangenen Jahr beizuschließen.

Förderungswürdig sind Vereine, welche durch ihre Aktivitäten zum stärkeren Zusammenhalt des sozialen Netzwerkes in der Stadtgemeinde Purkersdorf beitragen. Diese Leistungen sind etwa an den jeweiligen Mitgliederzahlen, an der öffentlichen Präsenz der Vereine, oder an deren Beiträgen zu gemeinschaftsfördernden Veranstaltungen zu messen. Bei der Zuerkennung der Basissubventionen wird auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine Bedacht genommen.

Die zweckgemäße Verwendung ist der Stadtgemeinde Purkersdorf mit einem Tätigkeitsbericht des Vorstandes - der insbesondere auf die Verwendung der Fördermittel eingeht - sowie einer detaillierten Jahresabrechung der Einnahmen und Ausgaben bis längstens 15.Mai des jeweils folgenden Kalenderjahres nachzuweisen. Bei Subventionen unter € 1.000,-- ist die Jahresabrechnung der Einnahmen und Ausgaben nur auf gesondertes Verlangen der Stadtgemeinde vorzulegen. Originalbelege der Einnahmen und Ausgabenpositionen sind nur beizubringen, wenn dies von der Stadtgemeinde gesondert verlangt wird.

Der Förderungswerber verpflichtet sich, die Bestimmungen der jeweils geltenden Subventionsrichtlinien anzuerkennen.

……………

Datum

………………………………….. …………………

Name des Antragstellers/Funktion  Unterschrift

Beilagen:

Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das Vorjahr

Jahresabrechung Einnahmen/Ausgaben für das Vorjahr


Beilage 2

zur 9. Sitzung des Gemeinderates vom 12. Dezember 2006

Vorschlag für Subventionsrichtlinien der Stadtgemeinde Purkersdorf

A. Geltungsbereich

Die Stadtgemeinde unterstützt Anliegen zum Zwecke des Gemeinwohls. Diese umfassen die Förderung der Tätigkeit von Vereinen (Basisförderung von Vereinen) als auch die Subvention von bestimmten näher definierten Aktivitäten (Projektsubventionen)

Über die Gewährung von Subventionen zur Basisförderung von Vereinen entscheidet der Gemeinderat, über Projektsubventionen der Stadtrat im Rahmen seiner Kompetenzen, ansonsten der Gemeinderat.

Subventionen im Sinne dieser Richtlinien sind vermögenswerte Zuwendungen, welche die Stadtgemeinde Purkersdorf physischen oder juristischen Personen zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes gewährt, ohne dafür ein marktgerechtes Entgelt zu erhalten. Die Zuwendung kann in Form einer Geldleistung, einer Sachleistung, einer Dienstleistung, der Beistellung von Personal oder in Form einer Ausfallhaftung bestehen.

Subventionen werden nur für das jeweilige Haushaltsjahr gewährt.

Vom Geltungsbereich dieser Richtlinien ausgenommen sind:

·      Förderungsmaßnahmen auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen

·      Preisverleihungen

·      Zuwendungen an politische Parteien

·      Förderungsmaßnahmen, für die gesonderte Richtlinien des Gemeinderates bestehen

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen von diesen Richtlinien beschließen.

B. Voraussetzungen und Förderungswürdigkeit

Basissubventionen für Vereine

Förderungswürdig sind Vereine, welche durch ihre Aktivitäten zum stärkeren Zusammenhalt des sozialen Netzwerkes in der Stadtgemeinde Purkersdorf beitragen. Diese Leistungen sind etwa an den jeweiligen Mitgliederzahlen, an der öffentlichen Präsenz der Vereine, oder an deren Beiträgen zu gemeinschaftsfördernden Veranstaltungen zu messen. Bei der Zuerkennung der Basissubventionen wird auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine Bedacht genommen.

Weiters haben sich die Förderungswerber schriftlich zu verpflichten, die Bestimmungen dieser Subventionsrichtlinien anzuerkennen.

Projektsubventionen 

Projektsubventionen sind unabhängig von Basissubventionen.

Eine Subvention kann nur dann gewährt werden, wenn ein Vorhaben ohne Förderung nicht verwirklicht werden kann. Förderungswürdig sind Aktivitäten im öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Purkersdorf - insbesondere touristischer, sportlicher, kultureller, sozialer, religiöser,  kommunikativer, volksbildnerischer, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer sowie zivil-

gesellschaftlicher Natur - sowie Vorhaben der Gemeinschaftspflege, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Jugendförderung.

Die Förderungswerber sollen glaubwürdig versuchen, auch Mittel anderer Förderungsgeber zu lukrieren. Die Subvention kann von der Gewährung dieser anderen Mitteln abhängig gemacht werden.

C. Subventionsansuchen

Um die Gewährung einer Subvention können eigenberechtigte natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (vertreten durch ihre gesetzlichen Organe) -

unabhängig vom Wohnort oder Sitz des Antragstellers - bei der Stadtgemeinde Purkersdorf in schriftlicher Form ansuchen.

Basissubventionen für Vereine

Für Ansuchen um Basissubventionen von Vereinen ist das entsprechende Formular der Stadtgemeinde zu verwenden. Ansuchen, die nach dem 15 Mai eines Jahres in der Stadtgemeinde einlangen, können bei der Vergabe der Mittel dieses Jahres nicht berücksichtigt werden.

Dem Ansuchen der Förderung ist ein Tätigkeitsbericht des Vorjahres samt einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben im jeweils vergangenen Jahr beizuschließen.

Projektsubventionen

Ansuchen um Projektsubventionen sind formlos an die Stadtgemeinde Purkersdorf zu richten. Im Ansuchen ist Inhalt und Zweck des Vorhabens darzustellen und die Förderungswürdigkeit (siehe oben) zu begründen. Die Förderungswerber haben weiters bekanntzugeben, welche Eigenmittel ihnen zur Verfügung stehen und inwieweit auch von anderen Stellen Förderungsmittel beantragt und allenfalls zugesagt wurden. Wenn es zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit nötig ist, hat der Förderungswerber die zusätzlich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Weiters haben sich die Förderungswerber schriftlich zu verpflichten, die Bestimmungen dieser Subventionsrichtlinien anzuerkennen.

D. Nachweis der Verwendung

Die Förderungswerber haben sich zu verpflichten, den Förderungsbetrag ausschließlich zum widmungsgemäßen Zweck zu verwenden und über die widmungsgemäße Verwendung der Subvention zu berichten. Die Förderungswerber haben zum Zweck der Überprüfung den zuständigen Organen der Stadtgemeinde Einsicht in die Belege und Aufzeichnungen zu gewähren und alle verlangten Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen.

Basissubventionen für Vereine

Die zweckgemäße Verwendung ist der Stadtgemeinde Purkersdorf mit einem Tätigkeitsbericht des Vorstandes - der insbesondere auf die Verwendung der Fördermittel eingeht - sowie einer detaillierten Jahresabrechung der Einnahmen und Ausgaben bis längstens 15 Mai des jeweils folgenden Kalenderjahres nachzuweisen. Bei Subventionen unter 1000,-- ist die Jahresabrechnung der Einnahmen und Ausgaben nur auf gesondertes Verlangen der Stadtgemeinde vorzulegen.

Originalbelege der Einnahmen und Ausgabenpositionen sind nur beizubringen, wenn dies von der Stadtgemeinde gesondert verlangt wird.

Projektsubventionen

Die zweckgemäße Verwendung ist der Stadtgemeinde Purkersdorf mittels Projektbericht und Projektabrechnung (Einnahmen/Ausgabenrechnung) unter Beigabe der Originalbelege bis längstens 3 Monate nach Abschluss des Vorhabens nachzuweisen. Bei Projektförderungen unter € 1000,-- ist eine Projektabrechnung nur auf gesondertes Verlangen der Stadtgemeinde vorzuweisen.

Wird ein Vorhaben durch die Übernahme einer Ausfallshaftung gefördert, hat der Förderungswerber bei Inanspruchnahme der Ausfallshaftung bis längstens 3 Monate nach Abschluss des Vorhabens eine genaue Abrechnung vorzulegen. Die endgültige Höhe der Förderung wird aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung der Abrechnung festgesetzt.

E. Widerruf einer Subvention

Eine Subvention ist zu widerrufen

·      wenn im Ansuchen wissentlich unrichtige Angaben gemacht wurden

·      die Subvention widmungswidrig verwendet wurde

·      der Verwendungsnachweis trotz Aufforderung nicht binnen Monatsfrist erbracht wurde

·      die bei der Gewährung erteilten Bedingungen, Auflagen und Befristungen nicht eingehalten wurden.

Widerrufene Subventionen sind innerhalb eines Monats zurückzuzahlen.

F. Schlussbestimmungen

Auf die Gewährung einer Subvention nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch

Alle mit der Durchführung einer Förderung verbundenen Kosten oder Gebühren hat der Förderungswerber zu tragen.

Ein Anspruch auf Auszahlung der gewährten Förderungsmittel innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht

Diese Richtlinien treten am ................... in Kraft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                 Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 12.12.2006       

 

GR-0291  Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

GEGENSTAND:  Berichte zu Biosphärenpark, Lesungen, NÖ Woche in Bad Säckingen und Kleinregion Troppberg

S A C H V E R H A L T

a) Biosphärenpark Wienerwald

UNESCO Biosphärenpark Anerkennungsurkunde

Ab dem 1. Jänner 2007 wird der Biosphärenpark Wienerwald durch die „Biosphärenpark Management Gesellschaft mbH“ verwaltet werden. Diese GesmbH wurde vom Verein „Niederösterreich-Wien - gemeinsame Entwicklungsräume“ gegründet. Über die Finanzierung der Verwaltung haben sich Wien und NÖ geeinigt. Das Biosphärenpark-Zentrum wird in der Landwirtschaftlichen Fachschule Tullnerbach errichtet werden. Das Biosphärenparkbüro wird ab Dezember 2006 in Purkersdorf/Deutschwald für voraussichtlich 2-3 Jahre stationiert sein. Die Wienerwald-Deklaration, die UNESCO-Anerkennung und der Gesetzesbeschluss im NÖ Landtag im Juni 2006 bilden die Grundlagen für die Arbeit im Biosphärenpark. Konsequente Vorarbeit, um den Biosphärenpark so zu entwickeln, erfolgte über das Biosphärenparkbüro Laxenburg und dessen Leiter Mag. Loiskandl.

In Niederösterreich betrifft die Arbeit des Biosphärenpark Managements  51 Gemeinden mit 200.000 Einwohnern, in Wien die Bezirke 13., 14., 16., 17, 18. und 23. In Niederösterreich entspricht die Fläche im Wesentlichen dem Landschaftsschutzgebiet Wienerwald. Insgesamt bilden 32 einzelne Kernzonenflächen ein ökologisches Netzwerk über den gesamten Wienerwald. 20 Waldtypen finden sich in diesen Naturwaldflächen, die große Bedeutung für Artenvielfalt und Lebensraumsicherung haben. Die Kernzonen werden nicht eingezäunt oder abgesperrt, sollen aber auch touristisch nicht beworben oder speziell genutzt werden. Ziel ist es, das durch eine ungestörte Entwicklung aus den Kernzonen mit der Zeit Urwälder werden. Damit können die ökologisch wertvollen Kernzonen als Naturschutzgebiete auch für künftige Generationen gesichert werden. Insgesamt handelt es sich dabei um rund 5.100 Hektar, die von verschiedensten Grundeigentümern freiwillig eingebracht wurden. Künftig wird dort keine Forstbewirtschaftung mehr stattfinden.

Am 28. November 2006 wird als Abschluss der Vorarbeiten an die Verantwortlichen des Biosphärenpark Wienerwalds die UNESCO Biosphärenpark Anerkennungsurkunde überreicht werden.

b) Lesungen Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek Purkersdorf hat 2006 Lesungen zu Karl Kraus und Elfriede Jelinek veranstaltet. Beide Veranstaltungen waren ein großer Erfolg. Die Reihe der Lesungen wird im März 2007 mit Werken von Henry Miller weitergeführt werden.

c) NÖ Woche in Bad Säckingen

Unsere Partnerschaftsstadt Bad Säckingen organisiert von 2.-6. Mai 2007 ein Festival unter dem Motto „NÖ-Woche in Baden - Württemberg“ oder auch „3 Viertel im 4/4 Takt“. Purkersdorfer Vereine werden dabei unsere Stadt vertreten und durch ihre speziellen Aktivitäten präsentieren. Die Veranstaltung wird mit finanzieller Unterstützung der EU organisiert. Die Stadt Bad-Säckingen lädt alle Akteure für die Dauer des Aufenthaltes auf „Kost und Logis“ ein, sonstigen Besuchern wird Übernachtung mit Frühstück um € 25.- geboten. Die Stadtgemeinde Purkersdorf unterstützt bei der Finanzierung der Reisekosten, indem sie Reisebusse zur Verfügung stellt (pro Bus ca. 4.000,-). Die Fahrt mit diesem Bus wird für Akteure gratis sein und Besuchern, die nicht Akteure sind, € 80,- kosten. Die Fixkosten pro Besucher betragen somit mindestens € 180.-.

d) Kleinregion „Rund um den Troppberg

Ein Marktentwicklungsprozess soll für das gesamte Biosphärenparkgebiet gemeinsam vom Biosphärenpark Wienerwald Management und der Tourismusdestination Wienerwald gestartet werden. Seitens des BPWWM werden nun Managementpläne für die Kernzone Troppberg als erste Region erarbeitet. Im Rahmen des Projektes soll es um die Spezifizierung des vorhandenen Angebots, eine durchgängige Dienstleistungskette und vor allem um die Wegepflege u. -beschilderung (vorrangig der großen, aber auch die internen kleinen Wege) gehen. Ziel ist es, die Kernzone Troppberg als „Werbeträger“ zu nutzen und Interesse für „rund um eine Kernzone“ bzw. touristische Angebote zu wecken. Das Angebot soll in einer eigenen Freizeitkarte „Rund um den Troppberg“ festgehalten werden.

Derzeit wird in allen fünf - in der Projektgruppe zusammenarbeitenden - Gemeinden eine Erhebung über den Zustand der Wegebeschilderung durchgeführt. Für die Stadtgemeinde Purkersdorf hat dies dankenswerterweise Hr. Gerhard  Stoschka übernommen. Der „Feinschliff“ für diese Bestandaufnahme erfolgt gemeinsam mit Hr. Holzinger von den ÖBF.

ANTRAG

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Zu diesem Bericht sprachen:     

Pleischl, Riß, Schlögl, Orthofer, Parzer, Schlagitweit, Schmidl

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                 Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 12.12.2006       

GR-0292  Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

GEGENSTAND:  Projekt Stadterneuerung

S A C H V E R H A L T

Stadterneuerung, eine Aktion der Niederösterreichischen Landesregierung, verfolgt das Ziel, Städte dahin zu unterstützen, gemeinsam mit den BürgerInnen ein umfassendes Leitbild zu erarbeiten sowie Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung und Stadterneuerung zu formulieren und umzusetzen.

Die ganzheitliche Stadterneuerung umfasst soziale, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Aspekte des Stadtgefüges. Sie ist bestrebt, die Bereitschaft der Bewohner wachzurufen, mit eigenen Kräften eine Verbesserung der Lebensqualität anzustreben und die Eigenverantwortung für den Lebensraum zu erhöhen.

Der Verband für Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung hat die Aufgabe, die Aktion in der Stadtgemeinde Purkersdorf gemeinsam mit dem Gemeinderat, der Stadtverwaltung und aktiven Personen zu organisieren und die begleitende Prozessbetreuung durchzuführen.

Das dafür notwendige Arbeitsübereinkommen wurde am 13.September 2006 für die Gemeinde von Bgm. Mag. Schlögl, für den Verband für Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung der NÖ-Landesreg., Hr. Tiefenbacher, unterzeichnet. Es regelt die Arbeitsweise für die Erstellung des Stadterneuerungsleitbildes, die Umsetzung der Maßnahmen und die Evaluierung des Prozesses zwischen Bürgermeister, Gemeinderäten, Stadtverwaltung, aktiven Personen, die im Stadterneuerungsprozess mitarbeiten, und dem Mitarbeiter des Verbandes der Stadterneuerung der NÖ Landesregierung.

Die Arbeitsgruppen wurden am 15. September 2006 bei der ersten BürgerInnenversammlung präsentiert.

Im Stadterneuerungsbeirat als Koordinationsstelle aller Arbeitskreise werden insgesamt 15 - 20 Personen arbeiten:

Bürgermeister Mag. Karl Schlögl

als ArbeitskreisleiterInnen:

Vbgm. Mag. Maria-Anna Pleischl

STR. Lydia Mondl

STR. Marga Schmidl

Dkfm. Othmar Nöhrer

Hr. Georg Karl

Hr. Robert Glattau

als weitere Mitglieder:

STR. Viktor Weinzinger

GR. Dr. Christian Matzka

StR. Dr. Rudolf Orthofer

GR. Inge Nemec

GR. Mag. Hans-Jürgen Gaugl

STR.a.D. D.I. Erich Liehr

Ing. Roland Grenus

Hr. Gerhard Stoschka

Fr. Ursula Burg

Hr. Werner Prohaska

Dr. Michael Endl

Fr. Sigrid Rydl

Den Vorsitz wird Frau Vbgm. Pleischl übernehmen

Der Stadterneuerungsbeirat wird seine Arbeit Anfang 2007 aufnehmen.

 

Antrag

Der Gemeinderat nominiert die im Sachverhalt angeführten angeführten Personen für den Stadterneuerungsbeirat.

Zu diesem Antrag sprachen:     

Pleischl, Cambruzzi, Schlagitweit, Schlögl

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                 ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT

                  Der Stadtrat                                             ZUR SITZUNG AM 12.12.2006                 

GR-0293                                                                                                        Vizebgm. Mag. Maria Anna Pleischl

 

GEGENSTAND:                                  Postkutsche

 

S A C H V E R H A L T

Die Purkersdorfer Postkutsche wurde 1963 von Herrn KR Ottokar Irschik um ATS 5.000.- gekauft und noch im gleichen Jahr dem Heimatmuseum geschenkt. Bis 1999 war sie zur Freude der Besucher immer wieder für Festfahrten im Rahmen von Veranstaltungen im Einsatz.

1999 nahm sich eine der Stadtverwaltung nicht angehörende Person der Kutsche an und beauftragte einen Kutschenbauer mit einer Restaurierung, ohne dass dafür ein Gemeinderatsbeschluss oder ein sonstiger Auftrag der Gemeinde bestanden hätte. Es existiert derzeit lediglich ein Beschluss, in dem die Stadtgemeinde einen Kostenbetrag von S 60.000.- garantiert. Überdies hat Herr KR Irschik am 20.3.2001 einen Betrag von 100.000.- Schilling gespendet. Da jedoch schon damals abzusehen war, dass die – tatsächlich nun € 60.000.- betragenden - Kosten jedenfalls über 500.000.- Schilling liegen würden, ist letztlich eine rechtliche und wirtschaftlich nahezu unauflösbare Situation entstanden.

Vom Bürgermeister von den seit 1999 zuständigen Kulturverantwortlichen erbetene Stellungnahmen haben keine weiteren Aufklärungen oder Lösungsmöglichkeiten ergeben. Auch über die Entwicklung eines seinerzeit eingerichteten Spendenkontos liegen keine Informationen vor. Der letzte Stadtrat für Kultur hat dieses Konto während seiner Amtszeit storniert, als es ein Guthaben von nur € 351,83 aufwies. Dieser Betrag wurde der Stadtgemeinde gutgeschrieben und scheint seitdem auf dem Durchlaufkonto „alte Postkutsche“ auf.

Um diese verfahrene Situation zu bereinigen, soll nun der für die Restaurierung – und eine allfällige NÖ-Kulturförderung - unbedingt erforderliche GR-Beschluss erwirkt werden, wobei der folgende Finanzierungsplan erarbeitet wurde, zu welchem zu bemerken ist, dass die 20%ige USt entfällt, wenn die Kutsche kommerziell genutzt wird:

Ausgaben:       € 60.000.- Gesamtkosten

Einnahmen:     €   7.267.- (Spende von 100.000.- Schilling von KR. Irschik)

                        € 10.900.- von den ÖBF zugesagte Unterstützung

€   4.360.- von der Stadtgemeinde bereits beschlossener Kostenbeitrag

von 60.000.- Schilling

€ 18.000.- Kulturförderung durch das Land NÖ

€ 19.500.- Sponsoren

 

Antrag

Die Stadtgemeinde bekennt sich zur Restaurierung der Postkutsche und genehmigt den vorliegenden Finanzierungsplan. Sollten die 19.500,- Euro über Sponsoren nicht gänzlich beigeschafft werden übernimmt die Stadtgemeinde den Differenzbetrag bis zu 5.000,- Euro.

HHST: 5/859000-618000

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                          

Pleischl, Gaugl, Schlagitweit, Matzka, Cambruzzi, Reisner, Schlögl, Orthofer, Mayer, Riß

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 24

Enthalten: 5 (Erben, Schmidl, Parzer, Riß, Schlagitweit)

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                           Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                   zur Sitzung am 12.12.2006

 

Punkt: 4.4.-0295) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Vertrag mit ÖBfAG für die Nutzung der Parz. 5/1 und 10

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die ÖBfAG hat den beiliegenden Vertrag für die Nutzung eines Teiles der Parz. 5/1 und der Parz. 10 durch die Stadtgemeinde Purkersdorf übermittelt. Als Gegenleistung müsste sich die Gemeinde den Winterdienst auf den im beigelegten Plan ersichtlichen Flächen übernehmen.

Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass als Gegenleistung nicht der Winterdienst übernommen, sondern eine finanzielle Leistung erbracht werden soll.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 30. 10. 2006 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Vertrag mit der ÖBfAG für die Nutzung eines Teiles der Parz. 5/1 und der Parz. 10 durch die Stadtgemeinde Purkersdorf wird unter der Vorausetzung genehmigt, dass als Gegenleistung anstelle des Winterdienstes eine finanzielle Abgeltung (Pacht) Ausverhandelt wird. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit den ÖBfAG zu führen und dem Gemeinderat darüber zu berichten.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Riß

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                                            Antrag an den Gemeinderat

STR Weinzinger                                                                                     zur Sitzung am 12.12.2006

 

Punkt: 4.4.-0296) – STR Viktor Weinzinger

 

Gegenstand: Bebauungsplan und Freigabe BK-A2 (Wintergasse 48)

 

 

 

 

S a c h v e r h a l t

 

 

Die Liegenschaft Wintergasse 48 (Ehemalige Kläranlage) hat zur Zeit die Widmung Bauland-Kerngebiet – Aufschließungszone 2. Die WIPUR hat mit Schreiben vom 20. 11. 2006 um die Freigabe der Aufschließungszone ersucht und einen Verbauungsvorschlag vorgelegt.

Außerdem soll die Vorgartentiefe von derzeit 4,5 m auf 3,0 m reduziert werden. Die Änderung der Vorgartentiefe bedeutet jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes.

Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 30. 10. 2006 den

A n t r a g,

 

der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Gemeinderat gibt die Aufschließungszone BK-A2 (ehemalige Kläranlage Wintergasse 48) für die mit Schreiben der WIPUR vom 20. 11. 2006 vorgelegte Bebauungsstudie des Büro Günter A. Spielmann, Stadtbau GmbH, vom November 2006, 1996.00.004, bei Einhaltung einer Vorgartentiefe von 4,5 m zur Wintergasse frei.

Die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes für die Liegenschaft Wintergasse 48, Parz. 604/1, soll im Zuge der 13. Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Purkersdorf erfolgen. Die Änderungen haben entsprechend dem Auflagevorschlag des Büro Dipl.Ing. Pluharz vom 29. 11. 2006 zu erfolgen. Die neuen Bebauungsbestimmungen lauten: 45 % Verbauungsdichte, offene Bauweise, Bauklasse II, 3,0 m Vorgartentiefe zur Wintergasse.“

 

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:

Weinzinger, Parzer, Riß, Schlögl, Preiß, Orthofer, Schmidl

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Dagegen: 4 (Schmidl, Parzer, Riß, Schlagitweit)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                              Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                      zur Sitzung am 12.12.2006

 

Punkt: 4.5. – GR-0298                                                           StR Lydia Mondl

                                                                                               

 

Gegenstand:  Mobile Jugendbetreuung - Weiterführung

                        Bericht

 

SACHVERHALT

 

Am 27.11.2006 fand ein Vernetzungstreffen zwischen Bürgermeister, Vertretern der Stadtgemeinde, des Jugendamtes, des Jugendzentrums und der Polizei zum Thema „mobile Jugendarbeit“ statt.

 

Für die mobile Jugendbetreuung sind Heidemarie Haberleitner und Bernhard Rubik vom Jugendzentrum seit Mitte Oktober eingesetzt.

 

Bericht des Jugendzentrums zur derzeitigen Situation:

Der  Verein Jugend- und Kulturzentrum Purkersdorf bietet seit dem Jahr 1999 neben dem Betrieb des Jugend- und Kulturhauses AGATHON auch aufsuchende Jugendarbeit im Rahmen der Mobilen Betreuung (MOBE) an.

Die Erfahrungen in diesen Jahren haben gezeigt, wie wichtig es ist,  die Jugendlichen  auch an ihren eigenen Treffpunkten aufzusuchen und ganzjährig kontinuierlichen Kontakt zu halten.  Dadurch kann vor allem besser cliquenspezifisch  gearbeitet werden und es gibt keine Einschränkungen, die durch  Räumlichkeiten gegeben sind.

In den letzten Monaten traten verstärkte Probleme mit (Jugend)gruppen auf, die sich in Vandalismus in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen äußerten. Auch das

Jugendzentrum war in der letzten Zeit mit  ähnlichen Problemen konfrontiert.

Wir halten es daher für sehr wesentlich, mit diesen Gruppen schwerpunktmäßig außerhalb des Jugendzentrums, bzw. in der schlechten Jahreszeit außerhalb der regulären Öffnungszeiten arbeiten zu können. Das bietet den Vorteil, diesen sozial stark benachteiligten  Jugendlichen verstärkte Aufmerksamkeit schenken zu können und andererseits die Freizeit-Angebote im Jugendzentrum auch für andere Jugendliche attraktiver zu machen (z.B. Musikprojekt).

Die mobile Betreuung wurde im Herbst des laufenden Jahres stundenmäßig erweitert und es konnte ein regelmäßiger Austausch zwischen MOBE, Gemeinde, Polizei und Jugendamt etabliert werden. Durch die Intensivierung der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum konnte der Kontakt zu den „schwierigen“ Jugendlichen wesentlich verbessert werden.

 

Durchführung 2007

Wir möchten im kommenden Jahr diese Erfolg versprechende Linie fortsetzen.

Zwei BetreuerInnen sind von Anfang Jänner bis Ende Oktober 2007 je 6 Stunden an durchschnittlich 2-3 Tagen pro Woche 2-3 Stunden in Purkersdorf unterwegs, um mit den Jugendlichen Kontakt zu halten.

In der kalten Jahreszeit und bei Schlechtwetter kann das Jugendzentrum genutzt werden.

Die Aktivitäten werden in regelmäßigen Teambesprechungen geplant, dokumentiert und  von einem/einer SupervisorIn fachlich begleitet.

Zusätzlich zur Betreuung der Jugendlichen soll die regelmäßige Vernetzung mit Gemeinde, Jugendamt und Polizei fortgeführt werden.

 

Zielsetzungen und Zielgruppen

Die Hauptzielgruppen der Mobilen Betreuung in Purkersdorf sind  Jugend-Cliquen an beliebten Treffpunkten, wie dem Skaterplatz, der Bad Säckingen – Brücke, Kirchenplatz und Post, aber auch andere Jugendliche im Alter von ca. 12-20 Jahren im öffentlichen Raum.

Die Zielsetzungen sind vor allem:

Aufbau einer Vertrauensbeziehung mit den Jugendlichen, um als AnsprechpartnerIn fungieren zu können

Stärkung der  Ressourcen und Fähigkeiten, der sozialen und kommunikativen Handlungskompetenzen und des kreativen Potentials der Jugendlichen.

Beratung und konkrete Hilfestellung bei Problemen

Aufzeigen friedlicher Konfliktregelungsmöglichkeiten, Vermittlung zwischen AnrainerInnen, Polizei und Jugendlichen.

 

 

Eine Entspannung der Situation konnte durch die Betreuung festgestellt werden, daher wird sich der Ausschuss Frauen und Soziales mit diesem Thema und dem vom Jugendzentrum vorgelegten Konzept weiterhin befassen. 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                    

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig
STADTGEMEINDE PURKERSDORF                              Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                      zur Sitzung am 12.12.2006

 

Punkt: 4.5. – GR-0299                                                           StR Lydia Mondl

                                                                                               

 

Gegenstand:  Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

 

SACHVERHALT

 

Im Rahmen des Europäischen Gemeindetages 2006 wurde die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene präsentiert. Diese Charta richtet sich an die politisch Verantwortlichen auf lokaler und regionaler Ebene in Europa und lädt sie ein, sich durch die Unterzeichnung dieser Charta formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihrer Möglichkeiten umzusetzen.

 

Mit Schreiben vom 30. 10. 2006 des Österreichischen Städtebundes wurden die Gemeinden eingeladen, diese Charta zu unterfertigen.

 

Aufgrund des Umfanges dieser Charta wurde diese dem Antrag nicht beigelegt, sondern liegt diese zur Einsichtnahme im Stadtamt, Allg. Verwaltung, auf bzw. kann auf Wunsch mittels Mail übermittelt werden.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat stimmt der Unterfertigung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20061212GR-0300

Betriebsführung Stadtsaal

StR Susanne Bollauf

 

Sachverhalt

Betrieb Stadtsaal

Wie beschlossen, hat die WIPUR mit 01.07.2006 die Betriebsführung des Stadtsaals Purkersdorf übernommen. Die Ausarbeitung eines Übereinkommens mit der WIPUR wurde für die Sitzung des Gemeinderates im Dezember vorgesehen.

Gemeinsam mit den beiden Geschäftsführern der WIPUR hat die Stadtverwaltung ein Übereinkommen ausgearbeitet das nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt.

 

Entwurf – 13.11.2006

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Betriebsführungsvereinbarung

Stadtsaal Purkersdorf

abgeschlossen zwischen

der Stadtgemeinde Purkersdorf, Hauptplatz 1, 3002 Purkersdorf, im folgenden

„Stadtgemeinde“ genannt, einerseits, und

der WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH, Hauptplatz 1, 3002

Purkersdorf, im folgenden „WIPUR“ genannt, andererseits,

wie folgt:

1. Vertragsgegenstand

Die Stadtgemeinde ist Besitzerin der kompletten Anlage des Stadtsaales Purkersdorf.

Die Stadtgemeinde betreibt aufgrund der Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Wien-

Umgebung vom Jänner 1987 den Stadtsaal Purkersdorf.

2. Betriebsführungsvereinbarung

Die WIPUR betreut und verwaltet für die Stadtgemeinde die Anlage des Stadtsaals

Purkersdorf, wobei die komplette Anlage in betriebsbereitem Zustand zu Beginn der

Betriebsführungsvereinbarung von der Stadtgemeinde an die WIPUR übergeben wird und

dieselbe Anlage am Ende der Betriebsführungsvereinbarung von der WIPUR wieder an die

Stadtgemeinde zurückgegeben wird.

3. Geltungszeitraum

Diese Vereinbarung gilt ab 01. Juli 2006. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres

Jahr, wenn nicht bis jeweils 31. Dezember (Datum des Poststempels) die Auflösung

dieser Vereinbarung durch einen der beiden Vertragspartner in schriftlicher Form dem

anderen Vertragspartner mitgeteilt wird.

4. Betriebsführungsentgelt

Für die Betreuung und Verwaltung erhält die WIPUR von der Stadtgemeinde ein

jährliches Betriebsführungsentgelt in der Höhe von € 5.000,-- zuzüglich gesetzlicher

MwSt., das in folgenden Teilbeträgen ausbezahlt wird:

10. Juli: € 2.500,-- zuzüglich MwSt.

10. Jänner € 2.500,-- zuzüglich MwSt.

Im Falle einer Verlängerung dieser Vereinbarung über das Jahr 2007 hinaus gelten alle

Vertragspunkte weiter. Das vereinbarte Betriebsführungsentgelt wird unter Anwendung

des VPI 2000 angepasst, wobei als Basis der Berechnung der Index des Monats April

2006 herangezogen wird. Die erste Anpassung erfolgt daher für das Betriebsjahr 2007/08

(Juli 2007 bis Juni 2008) auf Basis des VPI 2000 für den Monat April 2007.

Desweiteren stellt die WIPUR an die Stadtgemeinde monatlich eine Rechnung im

nachhinein aus, worin die jeweils tatsächlich geleisteten Stunden für die Saallogistik und

Reinigung zur Abrechnung gelangen. Stundensatz für das Betriebsjahr 2006/07: € 18,--

zuzüglich gesetzlicher MwSt. Für alle weiteren Betriebsjahre wird der Stundensatz am

Beginn des Betriebsjahres seitens der WIPUR bekanntgegeben.

Entwurf Nr. 1 – 13.11.2006

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5. Aufgaben

Die WIPUR sorgt für einen ordnungsgemäßen, betriebsanlagenkonformen Ablauf des

Betriebes des Stadtsaales Purkersdorf unter Beachtung der gewerberechtlichen

Betriebsanlagengenehmigung. Insbesondere sind der WIPUR folgende Aufgaben

übertragen:

5.1.) Betriebsmanagement

Die Terminkoordination und –vergabe für den Stadtsaal Purkersdorf obliegt

ausschließlich der WIPUR. Die WIPUR wird sich eines eigenen elektronischen

Kalenders bedienen, auf den auch die Stadtgemeinde mittels Leseberechtigung

Zugriff hat. Stadtsaal-Termine werden mit Einverständnis des Veranstalters

automatisch auch im offiziellen Veranstaltungskalender der Stadtgemeinde auf

www.purkersdorf.at eingefügt.

Der Abschluß von Nutzungsverträgen für den Stadtsaal Purkersdorf erfolgt

ausschließlich durch die WIPUR im Namen und auf Rechnung der Stadtgemeinde.

Die Rechnungslegung und das Inkasso der Nutzungsgebühren erfolgt durch die

Stadtgemeinde auf Basis eines von der WIPUR erstellten und unterfertigten

Abrechnungsformulares.

Der WIPUR obliegt die Organisation der Saallogistik, Saaltechnik,

Blaulichtorganisationen, und der Reinigung.

Der WIPUR obliegt die Organisation des kompletten Instandhaltungs- und

Investitionsmanagements auf Basis eines jährlich im vorhinein festgesetzten

Budgets durch die Stadtgemeinde – Grundlage für dieses Budget ist der von der

WIPUR jeweils bis Ende August ermittelte und vorgelegte Instandhaltungsbedarf.

Innerhalb dieses Budgets beauftragt die WIPUR die entsprechenden

Professionisten, überwacht die Ausführung der Arbeiten, prüft die Rechnungen

und übernimmt die Abwicklung während der Gewährleistungsfristen.

5.2.) Vertriebs- und Werbemanagement

Die Vermarktung des Stadtsaals Purkersdorf obliegt ausschließlich der WIPUR.

5.3.) Tarife

Die Hoheit für die Gestaltung der Tarife für den Stadtsaal liegt bei der Stadtgemeinde

Purkersdorf.

6. Allgemeine Bestimmungen

Verstößt ein Vertragspartner gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, so kann

diese vom jeweils anderen Vertragspartner aufgelöst werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu deren Wirksamkeit der

Schriftform.

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift verfasst, diese verbleibt bei der WIPUR. Bei

der Stadtgemeinde verbleibt eine Kopie.

Purkersdorf, am 01.07.2006

Für die Stadtgemeinde Purkersdorf Für die WIPUR Wirtschaftsbetriebe

der Stadtgemeinde Purkersdorf GmbH

 

ANTRAG

Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Übereinkommen mit der WIPUR hinsichtlich der Betriebsführung des Stadtsaales.

 

GR Riß verlässt die Sitzung.

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                  

Bollauf, Schlagitweit, Erben

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 26

Enthalten: 2 (Schmidl, Schlagitweit)

 

 

 

 

20061212GR-0301

Investitionen Stadtsaal

StR Susanne Bollauf

 

Sachverhalt

 

Investitionen Stadtsaal

Von der WIPUR wurde eine Liste wichtiger und dringend notwendiger Investitionen im Stadtsaal vorgelegt. Die Gesamtsumme für die Anschaffungen 2007 beläuft sich auf € 30.000. Im Budget 2007 und 2008 soll dafür Vorsorge getroffen werden.

Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:

Neue Lichttraverse für Scheinwerfer                              €          5.000,00

Umbau Saallicht auf TXM-Technologie

(keine Ersatzteile für bisherige Anlage mehr!!!)  €          5.000,00

Mobiles Sound Case                                                    €          5.000,00

Umbau Lampen unteres Foyer                          €          2.000,00

Umbau „Sternenhimmel“ unteres Foyer             €             800,00

Wandleuchten Stiegenaufgang                           €             800,00

Umbau „Sternenhimmel“ oberes Foyer              €             400,00

Neues Saallicht kleiner Saal                                          €          2.800,00

Neues Außenlicht Haupteingang                                    €          2.400,00

Sonstige Instandhaltungen                                             €          5.800,00

 

Summe Invest 2007/2008                                          €          30.000,00

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat genehmigt für Investitionen im Stadtsaal einen Kostenrahmen in Höhe von € 30.000 für die Rechnungsjahre 2007 und 2008 im Sinne der Aufstellung im Sachverhalt und beauftragt den Stadtrat mit der Umsetzung der Investitionsabwicklung.

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                  

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20061212GR-0302

Anschaffung Plakatflächen

StR Susanne Bollauf

 

Sachverhalt

 

Wie bereits in der letzten Ausschusssitzung berichtet, wird eine einheitliche Plakatierung von Veranstaltungen auf Purkersdorfer Ortsgebiet angestrebt.

1.) Ziel dieser Vereinheitlichung ist      
     -  Verbesserung des Ortsbildes

      -  Verbesserung der Verkehrssituation (Plakatständer in Kreuzungsbereichen)

      -  Entfernung von nicht genehmigten Plakatierungen

      -  geregelte Dauer der Plakatierung einer Veranstaltung ohne „Überkleben“

         gegen geringes Entgelt an die Gemeinde

 

2.) Kosten

Kostenvoranschläge wurden bereits eingeholt (Fr. Burg)

Bevorzugter Plakatständer ist jener von der Firma Advantec aus Eichgraben

Kosten € 293,25 pro Plakatständer ohne Montage excl. MWSt

 

Erhoben wurde von Fr. Burg auch die Anzahl der möglichen Plakatstellen:

Hauptplatz – Linzerstraße bis Firma Gruber (B1 Rtg. Gablitz)                      14 Stellen

Hauptplatz – Linzerstraße – Wienerstraße (B1 Rtg. Wien)                20 Stellen

Wienerstraße – Feuerwehr – Tullnerbachstraße (B 44 Rtg. Tullnerb)           50 Stellen

See Passecker bis Autobahnbrücke (Richtung Wolfsgraben)                      14 Stellen

                                                                              Gesamt                      98 Stellen

Geschätzte Kosten für die Anschaffung insgesamt:  ca. €35.000,--  ohne Montage

 

Die Anschaffung der Plakatständer erfolgt durch die WIPUR, die Plakatständer werden gegen ein jährliches Entgelt (welches sich an der Höhe der zu erwarteten Einnahmen orientiert) von der Stadtgemeinde angemietet.

Vorteil dieser Anschaffungsvariante ist, dass die Gemeinde Purkersdorf lediglich Mieter der Plakatflächen, die WIPUR jedoch für die laufende Instandhaltung der Plakatständer zuständig ist.

Für eine Verordnung ist eine genaue Platzbeschreibung notwendig.

 

3.) Durchführung der Plakatierung

      - Bekanntgabe durch Anmeldung der Veranstaltung auf der Gemeinde (wie bisher)

      - Abgabe der Plakate betreffend die Veranstaltung

      - Organisation der Plakatierung durch Fr. Burg

      - Durchführung der Plakatierung durch Mitarbeiter des Bauhofes

  (durch die einfache Handhabung des Plakatständers durch Herabziehen und     Wechseln ohne Kleben, nur mit Clip-System Zeiteinsparung gegenüber bisherigen System)

- Verrechnung der Plakatierung durch Finanzverwaltung (gemeinsam mit    Anmeldung?)

 

Geschätzte Kosteneinnahmen bei durchgehender Plakatierung an 10 Monaten des Jahres und einer Verrechnung von € 2,-- pro Plakat ca. € 8.500,--

Die Kosten für eine zweiwöchige Plakatierung von 20 Stück Plakaten würde somit insgesamt € 40,00 betragen.

 

4.) rechtliche Grundlagen

Die Durchführung einer einheitlichen Plakatierung auf Ortsgebiet erfolgt nach Erlassung einer Verordnung des Bezirkshauptmannes nach dem Mediengesetz.

·                       Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung unter Berufung auf § 48 Mediengesetz zur Erlassung einer Verordnung betreffend das Anschlagen von Druckwerken und Transparenten an öffentlichen Orten im Stadtgebiet Purkersdorf

·                       Verlautbarung durch Anschreiben an alle Vereine, Veranstalter etc. sowie Verlautbarung im Amtsblatt der Stadtgemeinde und auf der Homepage der Stadtgemeinde

·                       Sondergenehmigungen betreffend Grätzelfeste sind nicht notwendig, da in allen Einfahrten zu den Siedlungsgebieten Werbetafeln der Stadtgemeinde Purkersdorf angebracht sind, welche nach wie vor zur Verfügung stehen.

·                       StR Preisz regt an, Leerzeiten mit Werbung für die Stadtgemeinde und deren Institutionen zu bestücken.

 

Vor einer Entscheidung des Gemeinderates soll noch eine Stellungnahme des für Ortsbildfragen zuständigen Ausschusses Nr. 2 – Kultur und Wissenschaft eingeholt werden.

 

Antrag

 

Der Sachverhalt wird als Bericht zur Kenntnis genommen.

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

Bollauf, Cambruzzi, Schlagitweit, Schlögl

 

Anregung Schlögl:

Die Kosten für die Durchführung mittels externer Betreiber soll überprüft werden. Interessierte Gemeinderäte sind zur Mitwirkung eingeladen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20061212GR-0303

Naturalrestitution

StR Susanne Bollauf

 

Sachverhalt

 

0053) Naturalrestitution

Ende des Jahres läuft die Frist für Anträge auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen nach dem Entschädigungsfondsgesetz BGBl. I 12/2001 ab. Das Gesetz sieht u.a. auch vor, dass sich die Gebietskörperschaften bei der Beurteilung von fraglichen Fällen der im Gesetz vorgesehenen Schiedsinstanz bedienen.

Seither haben 8 von 9 Bundesländern sowie zahlreiche Städte und Gemeinden davon Gebrauch gemacht, die Möglichkeit des „Opt-in“ wahrzunehmen. Die Option im Sinne § 38 des Entschädigungsfondsgesetzes bietet jedenfalls Rechtssicherheit für die optierende Gebietskörperschaft.

Dass Purkersdorf über keine Liegenschaften verfügt, die für eine Naturalrestitution auf Grundlage des Entschädigungsfondsgesetzes in Frage kommen, kann nur dann mit Sicherheit angenommen werden, wenn keine einzige Liegenschaft, die sich zum Stichtag 17.01.2001 im Eigentum der Stadt befunden hat, zwischen März 1938 und Mai 1945 ihren Eigentümer gewechselt hat. Hat ein derartiger Eigentümerwechsel stattgefunden, müsste jedenfalls ausgeschlossen werden, dass der frühere Eigentümer nationalsozialistischer Verfolgung ausgesetzt war.

Bei einer Besprechung in den Räumlichkeiten der israelitischen Kultusgemeinde in Wien (Bgm. Mag. Schlögl und StADir. Humpel)  ist vereinbart worden, dass die Stadtgemeinde die ihr zum Stichtag gehörenden Liegenschaften bekannt gibt und historische Grundbuchsdaten aus dem Eigentumsblatt mitliefert. Mit diesen ersten Unterlagen können mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zu 98% aller Grundstücke „entlastet“ werden. Die Unterlagen werden derzeit ausgehoben und sollten bis Ende November der Kultusgemeinde zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat hat nunmehr darüber zu entscheiden, ob Purkersdorf in das Entschädigungsfondsgesetz optiert oder nicht. Ein positiver Beschluss wäre dem Völkerrechtsbüro des Außenamtes mitzuteilen, weil Purkersdorf damit nach amerikanischem Recht nicht mehr über Gerichte geklagt werden könnte, sondern ausschließlich Verfahren nach diesem Gesetz stattfinden können.

 

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde Purkersdorf nimmt die Möglichkeit des „Opt-In“ nach § 38 Entschädigungsfondsgesetz BGB. I 12/2001 wahr. Der Völkerrechtsabteilung des Außenamtes ist dieser Beschluss mitzuteilen, ebenfalls der israelitischen Kultusgemeinde in Wien.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                            Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                     zur Sitzung am 12.12.2006

 

Bgm. Schlögl verlässt die Sitzung. Vizebgm. Pleischl übernimmt den Vorsitz.

 

Punkt: 4.7 – GR-0304        StR Elisabeth Mayer

 

Gegenstand: Kindergarten I – Planung Räumlichkeiten

 

 

SACHVERHALT

 

 

Der Neubau des NÖ Landeskindergarten I bietet die Möglichkeit für zukünftige Generationen vorausschauend und nach modernsten pädagogischen Erkenntnissen zu planen. Grundlegendes ist im NÖ Kindergartengesetz und in der NÖ Bauordnung geregelt. Den Ausschussmitgliedern ist sehr wichtig, dass zusätzlich folgende bauliche Maßnahmen eingeplant und realisiert werden:

 

·           barrierefreier Zugang

·           1 behindertengerechtes WC für Kinder und Erwachsene

·           1 multifunktionaler Raum (8 – 12 m²)

·        als Rückzugsmöglichkeit für Kinder

·        für Elterngespräche

·        für Einzelförderung

·        für Kleingruppenförderung

 

ANTRAG

 

 

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass bei einem allfälligen Neubau des NÖ Landeskindergarten I in Purkersdorf die im Sachverhalt angeführten baulichen Maßnahmen im Bauprojekt umgesetzt werden.

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                             

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                            Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                     zur Sitzung am 12.12.2006

 

Punkt: 4.7 – GR-0305        StR Elisabeth Mayer

 

Gegenstand: Musikschule – Familien- und Nachwuchsförderung

 

SACHVERHALT

Die Beiträge der Musikschule Purkersdorf befinden sich im Niederösterreich weiten Durchschnitt im oberen Drittel. Eine Familien- und Begabtenförderung als besondere Bildungsmaßnahme ist zu begrüßen.

Im nachfolgenden Fördermodell sind folgende Zielsetzungen berücksichtigt:

Soziale Komponente

Besondere Begabungen

Berücksichtigung öffentlicher Interessen

Die Finanzierung der Förderung erfolgt über:

zusätzliche Einnahmen durch die Ausweitung des Unterrichtsangebotes.

zusätzliche Einnahmen durch die 3 Stufenförderung (Musikschulgesetz NEU seit 1.9.2006) – im Jahr 2007 ist mit einer Steigerung der Förderung (ca. 8%) zu rechnen.

 

Die Zuerkennung der Förderung unterliegt folgenden Richtlinien und Abläufen:

Art der Förderung

Gefördert werden die Musikschulbeiträge von SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlingen für den Einzelunterricht (E1) in allen angebotenen Einheiten.

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderung kann nur dann zuerkannt werden, wenn

der/die minderjährige SchülerInnen und mindestens ein Elternteil ihren Hauptwohnsitz in Purkersdorf haben

der/die volljährige MusikschülerInnen ihren Hauptwohnsitz in Purkersdorf haben

Studenten und Lehrlinge ihren Hauptwohnsitz in Purkersdorf haben.

Einreichen um Förderung

Für die Einreichung um Förderung legt das Stadtamt ein Antragsformular auf, das für die Antragstellung zwingend ist. Dieses Formular liegt sowohl in der Musikschule als auch im Stadtamt auf. Es kann auch von der Homepage der Stadtgemeinde herunter geladen werden.

Höhe der Musikschulbeitragsförderung

In Anlehnung an die Förderungsrichtlinien des Landes NÖ für die Tagesbetreuung wird das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen errechnet.  Als monatliches Familiennettoeinkommen gelten die Einkünfte aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, einschließlich Alimente, Arbeitslosen- und Notstandsunterstützung,  aber ohne Familienbeihilfe. Als Einkommensnachweis dienen insbesondere Jahreslohnbestätigungen, Einkommenssteuerbescheide u.ä.m.

Berechnungstabelle für den zumutbaren Musikschulbeitrag

 

 

Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen monatlich

 

 

 

Förderung der Stadtgemeinde

 

Zumutbarer Beitrag

 

bis

€     582,--

30 %

70 %

€     583,--

bis

€     669,--

20 %

80 %

€     670,--

bis

€     756,--

10 %

90 %

 

Pro-Kopf-Einkommen über 756,-- werden nicht mehr gefördert.

 

5)  Nachwuchsförderung

Werden die Voraussetzungen nach Punkt 2) erfüllt, und ist der/die SchülerIn, Lehrling oder StudentIn darüber hinaus aktives Mitglied der Purkersdorfer Stadtkapelle, fördert die Stadtgemeinde 15 % jenes Betrages, der sich aus der Summe der tatsächlich in Anspruch genommenen Einzelunterrichtseinheiten in der Musikschule, unabhängig vom Familieneinkommen, ergibt.

6)  Dauer der Förderung

Die Förderung wird für jeweils maximal 1 Schuljahr (Sept. bis Juni) gewährt.

Im laufenden Schuljahr bis 30.11. eingebrachte Anträge werden für das gesamte Schuljahr, alle anderen nach diesem Datum einlangenden Anträge werden ab dem dem Antrag folgenden Monatsersten bis Ende des laufenden Schuljahres zuerkannt.

Die Förderung ist für jedes einzelne Schuljahr und für jede/n MusikschülerIn separat zu beantragen. Eine automatische Weiterförderung ist ausgeschlossen.

Unterjährig austretende MusikschülerInnen verlieren den Anspruch auf Förderung und haben bereits erhaltene Förderbeträge des laufenden Schuljahres zurückzuerstatten.

Für das Schuljahr 2006/2007 wird der Einreichungsstichtag mit 28.02.2007 festgelegt.

7)  Administration und Entscheidung

Die Stadtverwaltung Purkersdorf prüft in Zusammenarbeit mit der Leitung der Musikschule alle Anträge, bewertet sie im Sinne der Richtlinien und entscheidet darüber. In strittigen Fällen ist der Stadtrat zu einer endgültigen Entscheidung berufen.

8)  Inkrafttreten/Gültigkeit

Diese Richtlinien treten aufgrund des Gemeinderatsbeschluss vom 12. Dez. 2006, 20061212GR-0305, mit 1. Jänner 2007 in Kraft. Alle bisherigen Förderungen und Ermäßigungen für den Besuch der Musikschule Purkersdorf werden durch diesen Beschluss außer Kraft gesetzt. In bestehende Vereinbarungen, welche für 1 Schuljahr gelten, wird nicht eingegriffen – sie haben bis Juni 2007 Gültigkeit.

ANTRAG

Die vorliegenden Richtlinien für die Zuerkennung einer Musikschulbeitragsförderung für den Besuch der Musikschule Purkersdorf werden genehmigt. Für die Gewährung der Förderung ist mit Mindereinnahmen zu rechnen. Im Nachtragsvoranschlag 2007 ist dafür ein eigener Budgetposten vorzusehen und mit € 5.000,-- zu bedecken.

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                     

Mayer, Orthofer

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STADTGEMEINDE PURKERSDORF                            Antrag an den Gemeinderat

DER STADTRAT                                                     zur Sitzung am 12.12.2006

 

 

Punkt: 4.7 – GR-0306                    StR Elisabeth Mayer

 

Gegenstand: NÖ Elternschule

 

 

SACHVERHALT

 

 

Im heurigen Jahr wurden das Modul II und III der NÖ Elternschule mit insgesamt je 3 Abenden in Purkersdorf veranstaltet. Die Vorträge wurden sehr gut besucht und haben insgesamt ca. 160 Eltern erreicht. Starkes Interesse besteht auch für das Modul I – Vortragsreihe für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Für das Jahr 2007 erscheint es sinnvoll im Frühling/Sommer das Modul I und II anzubieten und im Herbst/Winter das Modul III der NÖ Elternschule.

 

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat möge beschließen, dass im Jahr 2007 die Module I, II + III der NÖ Elternschule stattfinden.

 

Haushaltsstelle: 5/259000-728600

Kostenrahmen: € 2.500,--

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                         

Mayer, Traurig, Nemec

 

Bgm. Schlögl übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 25

Enthalten: 3 (Nemec, Stangl, Traurig)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20061212GR-0307 - 0308

Sport und Jugend

StR Heinz Preisz

 

Sachverhalt

 

0307   Wienerwald Bad – Betriebsführung durch WIPUR

Es fanden Gespräche mit den Geschäftsführern der WIPUR im Zusammenhang mit der Übernahme der Ganzjahresbetreuung für das Wienerwaldbad statt und beide waren dieser Aufgabenübernahme positiv eingestellt.

Nach Vorlage der bisherigen Arbeitsstunden und Arbeitsgebiete der Bauhofmitarbeiter (in den letzten Jahren zwischen 500 und 1000 Stunden) wird ein Zusatzvertrag für die Übernahme der Ganzjahresbetreuung inkl. Eines Aufgabenkataloges vorgelegt.

Für diese Übernahme wurde ein Pauschalbetrag in der Höhe von Euro 20.000,-- vereinbart, wobei am 10. April Euro 15.000,-- und am 10. Oktober Euro 5.000,-- auszubezahlen wären.

 

 

0308   Jugendsportpreis

Nach Gesprächen mit einigen Jugendbetreuern zeichnet sich folgender Weg ab:

Sinnvoll wird eine Unterteilung in 3 Kategorien betrachtet:

Kategorie 1: bis 10 Jahren

Kategorie 2: bis 15 Jahren

Kategorie 3: bis 18 Jahren

Weiters soll zwischen Einzel- und Mannschaftssport unterschieden werden, wobei für den Einzelsport auch zwischen männlich und weiblich unterschieden werden soll.

Geldpreise als solches sind nicht gewünscht, sondern entweder Sachpreise oder eine Unterstützung bezüglich Training (Traineranteil, Sportlageranteil, …).

Eine entsprechende Urkunde sollte von der PR-Beauftragten Fr. Burg entworfen werden.

Als zusätzlicher Gedanke wurde die Ehrung von Behindertensportlern angeregt.

Bei den Kategorien ist eine einzelne Staffelung vorgesehen.

Kategorie 1: 50,-- Euro

Kategorie 2: 70,-- Euro

Kategorie 3: 100,-- Euro

Behinderten je nach Altersgruppe

Mannschaften mit 200,-- Euro

Die Gesamtsumme beträgt 1.140,-- Euro.

Das Vorschlagsrecht bezüglich der Sportler würde bei den Vereinen selbst liegen, wobei der Ausschuss die endgültige Vergabe festlegt.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und leitet diesen an den Gemeinderat weiter. Eine Ausformulierung für die Richtlinien zum Jugendsportpreis wird der Ausschuss bis zum ersten Quartal 2007 vorbereiten.

 

Jugendpass

Der Jugendpass soll – wie schon im letzten Ausschuss berichtet – für Purkersdorfer Jugendliche der Altersgruppe 14 – 18 Vergünstigungen in Lokalitäten, Veranstaltungen etc. bieten.

Das Echo bei den Gastronomen und auch Geschäftsleuten war ein durchaus positives, wobei noch nicht alle Möglichkeiten der Teilnehmenden vollständig eruiert werden konnte.

Folgende Betriebe stehen dem Projekt positiv gegenüber

 

·           PUKK – eine Reduktion der Kartenpreise für Veranstaltungen

·           Die Bühne – Reduktion der Kartenpreise und auch ev. der alkoholfreien Getränke

·           Shakespeare Pub – prinzipiell bereit für die Unterstützung, jedoch genaueres erst im Jänner möglich

·           Karner Stehbeisl – Reduktion der alkholfreien Getränke, ev, à la quartalsmässige Aktionswoche

·           Aktive Wirtschaft – auch der Obmann Georg Karl ist von dieser Idee begeistert und kann sich eine Teilnahme der Gewerbebetriebe sehr gut vorstellen (Aktionswochen)

·           Div. Sportvereine: kostenlose Schnuppermitgliedschaft

 

Einige Gewerbetreibenden konnten nicht angetroffen werden bzw. durch den vorweihnachtlichen Stress erst genaueres nach den Weihnachtsfeiertagen besprechen. Auch wird noch ein Gespräch mit einer Bank am Hauptplatz geführt werden, ob hier eine Teilnahme vorstellbar ist.

Die Kosten wären hierfür zum einen der Versand (Hinweis, dass es einen Jugendpass in Purkersdorf geben wird mit Auflistung der Unterstützer, Logos im Amtsblatt bzw. auch Teilnahme bei einer Pressekonferenz)

Auch die Herstellungskosten würden sich in einen überschaubaren Rahmen halten, da hier die Variante einer Laminierung eines Jugendpasses im Scheckkartenformat, hergestellt im Kopierverfahren die kostengünstigste Möglichkeit darstellt.

Weiters wäre durchaus vorstellbar für diesen Jugendpass einen minimalen Beitrag von Euro 2,-- bis Euro 4,-- einzuheben, welche die Druckkosten bei weiten abdecken würde.

ANTRAG

0307   „Da der bestehende Vertrag, durch die nicht ausgesprochene Kündigung, automatisch verlängert wurde, wird der Badbetrieb auch nächstes Jahr wieder durch die WIPUR durchgeführt. Der bestehende Vertrag wird durch die „Diestleistungsvereinbarung Wienerwaldbad Purkersdorf“ (siehe Anhang A) erweitert und somit die WIPUR zur Ganzjahres Betreuung beauftragt.“

 

0308   Der Bericht wird zur Kenntnis genommen

HH: 1/83500-728600

 

 

Zu diesen Anträgen sprachen                                                   

Preiß, Schmidl, Schlögl, Orthofer

 

Abstimmungsergebnis 0307:

Dafür: 25

Enthalten: 3 (Parzer, Schmidl, Schlagitweit)

 

Abstimmungsergebnis 0308:

Einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20061212GR-0309              Wienerwaldnachtbus

 

Antragstellerin:                   StR Marga Schmidl

 

Sachverhalt

Der Wienerwald Nachtbus, der täglich nach der letzten U-Bahn von Hütteldorf bis zur Haltestelle Purkersdorf/Irenental verkehrt, wird von der Purkersdorfer Bevölkerung gut angenommen. Aufgrund der unklaren Vertragssituation zwischen der Stadt Wien und dem VOR wurde allerdings der Gesamtvertrag für den Wienerwaldnachtbus  im heurigen Herbst von Seiten des VOR gekündigt. Nach Rücksprache der Stadtgemeinde mit dem VOR, der Stadt Wien und dem Land NÖ konnte eine Klärung mit der Stadt Wien erzielt werden. Um die Kosten für die Stadtgemeinde so niedrig wie möglich zu halten, wurde vom VOR das Modell der Finanzierungsvereinbarung angeboten, da sich die Stadtgemeinde in diesem Fall die Mehrwertsteuer erspart. Die Stadt Wien übernimmt in Zukunft 31,3 % der Kosten. Vom Land Niederösterreich wird eine Förderung der Projektkosten der Stadtgemeinde für 2007 im Ausmaß von 35 % in Aussicht gestellt. Seitens der ÖBB-Postbus GmbH werden wie bisher € 87,10 netto/pro Fahrtag in Rechnung gestellt. Sollte es im Zuge einer Verlängerung des Wienerwald Nachtbusses auf Wunsch der Gemeinden Tullnerbach und Pressbaum zu etwaigen Kosteneinsparungen kommen, werden diese in erster Linie der Stadtgemeinde Purkersdorf zu gute kommen.

FINANZIERUNGSVEREINBARUNG

·       Vertragspartner:

·         Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung,   Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, im Folgenden kurz als „VOR“ bezeichnet und

·         Die Stadtgemeinde Purkersdorf, Hauptplatz 1, 3002 Purkersdorf, im Folgenden kurz als Stadtgemeinde bezeichnet

·                Präambel:

Ziel der Vereinbarung ist

·         das Bestreben, eine möglichst umweltschonende und sichere verkehrsmäßige Erschließung in den Nachtstunden zu erzielen,

·         das Bestreben, eine Verbesserung der Anbindung der Gemeinde Purkersdorf an Wien durch öffentliche Verkehrsmittel zu gewähren, 

·         das Bestreben, ein kundenfreundliches, nachfragegerechtes und wirtschaftlich vertretbares Verkehrsangebot anzubieten.

·         Vertragsgegenstand:

(1)     Die VOR beabsichtigt, die aus dem Anhang dieses Vertrages ersichtliche Leistungsvereinbarung (Anlage 1) mit der ÖBB-Postbus GmbH abzuschließen.
Vertragsgegenstand ist die Nachtbusverbindung im Abschnitt Hütteldorf – Untertullnerbach Bhf. auf der Linie 351 (Kfl 1087) Hütteldorf – Wolfsgraben/Pressbaum - Rekawinkel.

(2)     Der Verkehrsdienst wird im gemeinwirtschaftlichen Bereich durchgeführt.

(3)     Die Stadtgemeinde anerkennt die Inhalte der Leistungsvereinbarung (Anlage 1) und erklärt sich mit deren Inhalten einverstanden. Eine Abänderung der im Anhang beiliegenden Leistungsvereinbarung bedarf der Zustimmung der Stadtgemeinde.

(4)     Die VOR verpflichtet sich, den Bedarf der Bevölkerung hinsichtlich der

     Benützung halbjährlich zu überprüfen und der Stadtgemeinde zu berichten.

4.  Abrechnung:

(1)   Zur teilweisen Abdeckung der Verluste leistet die Stadtgemeinde für eine zwölfmonatige Laufzeit (Probejahr) eine Gesamtförderung iHv. max.

    EUR 19.800,-.

(2)   Dieser Betrag wird in 2 Halbjahresraten geleistet.  

(3)   Die Zahlungen der Stadtgemeinde gelten als Subvention im öffentlichen Interesse, auf welche keine Umsatzsteuer entfällt und eine solche auch nicht in Rechnung gestellt wird.

5.  Kontrollrechte:

(1)   Die VOR räumt der Stadtgemeinde ein Kontrollrecht ein. Dieses Recht umfasst die Einsicht in sämtliche Grunddaten und Berechnungen, die der berechneten Verlustabdeckung zugrunde liegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht dadurch in Rechte Dritter eingegriffen wird

(2)   Die Vertragsteile verpflichten sich wechselseitig strengstes Stillschweigen über die ihnen im Rahmen der Ausübung ihrer Kontrollrechte zur Kenntnis gelangten Daten etc. gegenüber Dritten zu bewahren.

6.  Salvatorische Klausel:

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Restvertrag unberührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.

7.      Schlussbestimmungen:

(1)   Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart.

(2)   Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

der Schriftform und beiderseitiger Unterfertigung.

(3)   Sämtliche in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten gehen auf allfällige Rechtsnachfolger über.

Wien, am ....................                   

 

.............................................                                       .............................................. 

Stadtgemeinde Purkersdorf                                                          VOR GmbH

 

 Anlage 1

LEISTUNGSVEREINBARUNG

 

Erfolgt im Rahmen des geltenden Kooperations- und Leistungsvertrages vom

24. August 1988, gültig ab 1. September 1988.

1. Vertragspartner

(1)   Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, im Folgenden kurz als „VOR“ bezeic
hnet und

(2)   ÖBB – Postbus GmbH, Wagramerstraße Str. 17 – 19, 1220 Wien, im Folgenden kurz als „ÖBB - Postbus “ bezeichnet

2. Leistungsumfang, Fahrplandaten

Das Leistungsangebot der VOR - Kraftfahrlinien 351 (Kfl 1087) hat mit 10.12.2006 folgendermaßen zu erfolgen:

 

Linie 351:

Streckenbeschreibung für Montag bis Sonntag:

Linie 351:

 

Wien Hütteldorf U4, S- Bahn – Wien Bujattigasse – Wien Samptwandnergasse – Wien Wolf in der Au – Wien Mariabrunn Kirche – Wien Badgasse – Wien Hadersdorf Postamt – Wien Weidlingau-Wurzbachtal Abzw. – Wien Mooswiesengasse – Purkersdorf Sanatorium – Unter Purkersdorf Bahnhof – Purkersdorf Kellerwiese – Purkersdorf Pestsäule – Purkersdorf Rechenfeldstraße – Neupurkersdorf Tullnerbachstraße 49 – Neupurkersdorf Postsiedlung – Neupurkersdorf Dombachweg – Neupurkersdorf Richter-Minder-Siedlung – Untertullnerbach Bahnhof/Irenenstraße

Intervalle und Betriebszeiten:

Montag bis Sonntag:  0:50 von Wien Hütteldorf        

Der genaue Fahrplan, gültig ab 10.12.2006, ist beigelegt.

Mehrkosten für die Linie 351 bedingt durch die Angebotsausweitung:  € 28.771,50 netto

3. Qualitätskriterien und Qualitätssicherung

Die Leistung ist durch moderne Niederflurbusse zu erbringen.

Darüber hinaus sind weitere Kriterien betreffend die verwendeten Fahrzeuge, Ausstattung der Haltestellen und Personal gemäß Kooperations- und Leistungsvertrag einzuhalten.

 

Ferner wird die VOR dafür sorgen, dass die im ÖPNRV-Gesetz festgelegten Qualitätsanforderungen eingehalten werden; dies betrifft insbesondere den Einsatz moderner Niederflurbusse (lärm- und emissionsarm sowie behindertengerecht), die Verwendung von Berufskraftfahrern mit langjähriger Erfahrung und spezieller auf Verbundbedürfnisse ausgerichteter Schulung,

abgestimmte Fahrpläne mit anderen Verkehrsträgern sowie ausreichende Kundeninformation über die elektronische Fahrplanauskunft der VOR.

Die Qualitätssicherung erfolgt gemäß Kooperations- und Leistungsvertrag.

4. Marketing

Die VOR und die Firma ÖBB – Postbus GmbH werden für eine entsprechende Bewerbung des Leistungsangebotes sorgen.

5. Entgelt

Als Entgelt für die Gesamtleistungen auf der VOR – Regionalbuslinie (Kfl 1087) für den Zeitraum 10.12.2006 bis 9.12.2007 wird ein Betrag in der Höhe von  € 28.771,50 netto ausbezahlt.

Dieser Betrag wird in zwölf Monatsraten geleistet.

6. Tarif

Auf dem unter Punkt 2 dargestellten Linienabschnitten gilt der im Rahmen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für den Verkehrsverbund OstRegion genehmigte Verbundtarif sowie der Kraftfahrlinientarif.

 

7. Abrechnung

Erfolgt gemäß Kooperations- und Leistungsvertrag.

 

8. Vertragsdauer

Die VOR GmbH beauftragt im Rahmen des geltenden Kooperations- und Leistungsvertrages die Firma ÖBB – Postbus GmbH mit der Erbringung Mehrleistung im Rahmen der Angebotsausweitung auf den VOR-Buslinien 351 (Kfl 1087). Beauftragung gilt – beginnend mit 10.12.2006 - grundsätzlich auf die Dauer von 3 Jahren.

Dabei ist die Beauftragungsdauer abhängig von der Förderzusage der Gebietskörperschaften, sodass bei Ausbleiben der Förderungen die VOR GmbH vorzeitig die Beauftragung kündigen kann.

Vorerst ist die Förderung beginnend mit 10.12.2006 auf ein Probejahr zugesagt.

9. Kündigungsgründe

Gemäß Kooperations- und Leistungsvertrag.

10. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Restvertrag unberührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.

11. Schlussbestimmungen

(1)   Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart.

(2)   Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

der Schriftform und beiderseitiger Unterfertigung.

(3)   Sämtliche in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten gehen auf allfällige Rechtsnachfolger über.

 

Wien, am ....................                      

 

.............................................                                       ..............................................         VOR         GmbH                                       ÖBB – Postbus GmbH

 

 

Anlage 2

Finanzierung der VOR-Buslinie 351, Nachtbus Kurs um 0:50 täglich

vom 10.12.2006 bis 9.12.2007

Gesamtkosten:                                                                       28.771,50 €

davon geschätzte Mehrerlöse:                                                   100,00 €

Betriebsabgang:                                                          28.671,50 €

Förderung durch Bund:                                                                   0,00 €

Förderung durch Land NÖ:                                           6.918,11 €

Förderung durch Land Wien:                                        9.005,48 €

Förderung durch Stadtgemeinde Purkersdorf:           12.847,91 €

 

 

Antrag

 

Der Gemeinderat genehmigt die Weiterführung des Nachtbusses zu oben genannten Bedingungen.

 

Zuständigkeit:                          Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:       max. 19.800,-€  vor Förderung durch das Land

Bedeckung:                             5/529000-620002

 

 

Zu diesem Antrag sprachen:                                                          

Schmidl, Putz

 

Zusatzantrag Putz:

Der Wienerwaldnachtbus soll auf die letzte U-Bahn warten.

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag und Zusatzantrag:

Einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20061212GR-0310              Baumkataster Purkersdorf

 

Antragstellerin:                   StR Marga Schmidl

 

Bericht

 

Die Arbeiten für den beauftragten ersten Teil des Purkersdorfer Baumkatasters sind nahezu abgeschlossen. Ing. Hudak, ÖBF hat angeboten diese Daten allen interessierten Gemeinderäten voraussichtlich am Dienstag, 19.12.2006 um 9.30 Uhr im Natur & Aktiv Zentrum, Irenental zu präsentieren. Einladung folgt.

Derzeit liegt ein Anbot über die weiterführenden Arbeiten zur Fertigstellung des Baumkatasters (Umfang rund 600 Bäume) vor. Der Umweltausschuss hat sich grundsätzlich für die Weiterführung des Baumkatasters ausgesprochen, bezüglich des Anbotes müssen noch einige Punkte geklärt werden.

 

Antrag

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu diesem Bericht sprachen:                                                    

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

 

20061212GR-0311              Stadttaxi Purkersdorf

 

Antragstellerin:                   StR Marga Schmidl

 

Sachverhalt

Das Stadttaxi hat sich in den letzten Jahren zu einer erfolgreichen Einrichtung entwickelt und wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Die Fahrpreise sind von Beginn an (Oktober 2002) gleich geblieben. Da der finanzielle Aufwand für die Stadtgemeinde durch die hohe Auslastung stark gestiegen ist und sich mittlerweile auf sehr hohem Niveau befindet, wurde ein neues Tarifmodell entwickelt, das eine moderate Preiserhöhung vorsieht. Dadurch kommt es auch zu einer  Vereinfachung der Tarifsituation (Reduzierung von 4 auf 3 Preisklassen). Die Gesamtkosten für die Gemeinde verringern sich durch die Tariferhöhung im Ausmaß von ungefähr € 12.000,- bei gleich bleibender Auslastung.

 

Stadttaxi tagsüber (Rostek, Förderung vom Land NÖ in der Höhe von 35%)

 

Erwachsene   (ohne Ermäßigung):                                      € 2,50 (bisher 2,-)

Erwachsene   (mit Ermäßigung, VOR- Monats-Jahreskarte)):     € 2,- (bisher 1,-)

 

Kinder, Jugendliche (von 6 bis 16 Jahre) einheitlicher Tarif:       € 1,-    

(ohne Ermäßigung         bisher € 1,50)

(mit Ermäßigung VOR    bisher € 0,50)

 

Stadttaxi  abends (Schmidt, keine Förderung)

 

Ohne Ermäßigung:    € 2,50

Mit Ermäßigung:        € 2,-

 

Da die Preiserhöhung für Erwachsene ohne Ermäßigung von € 2,- auf € 2,50  BezieherInnen von geringen Einkommen (Obergrenze € 900,-) besonders hart treffen kann, schlägt der Umweltausschuss eine Abfederung durch Einführung einer Stadttaxi-Vorteilskarte vor. Diese personenbezogene Karte berechtigt ebenfalls zur Inanspruchnahme des ermäßigtenTarifes.

Die geplante Preiserhöhung soll sobald als möglich (angepeilter Termin 1.1.2007) in Kraft treten.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt die Änderung der Tarifgestaltung zur Budgetentlastung laut Vorschlag im Sachverhalt sowie die Ausgabe der Stadttaxi-Vorteilskarte laut Sachverhalt. Weiters beauftragt der Gemeinderat Bürgermeister Mag. Schlögl und StR Schmidl zu Verhandlungen mit den Stadttaxibetreibern mit dem Ziel der Kostenreduktion.

 

Zuständigkeit:                                    Umweltkoordination

Abschätzung der Kosten:                geschätzter Kostenrahmen € 84.000,- vor Abzug der Förderung

Bedeckung:                           1/529000-620001

 

Zu diesem Antrag sprachen:     

Schmidl, Erben, Gaugl, Franke-Losmann, Schlagitweit, Parzer, Orthofer, Preiß, Schlögl, Cambruzzi

 

Abänderungsantrag Erben:

Streichung Obergrenze € 900,-.

 

… Stadttaxi-Vorteilskarte vor. Die Vorteilskarte erhalten SozialhilfebezieherInnen und Personen deren Einkommen nicht über den jeweils geltenden Bestimmungen der Ausgleichzulagenrichtsätze liegt. Die Stadttaxi-Vorteilskarte kann nur an Personen ausgegeben werden, die ihren Hauptwohnsitz in Purkersdorf haben. Diese personenbezogene …

 

… Ziel der Kostenreduktion, insbesonders der Entwicklung eines Systems zur genauen Erfassung der verkauften Karten.

 

Zusatzantrag Gaugl:

Der neue Tarif soll frühestens mit dem Monatsersten in Kraft treten, der der Verteilung der Berechtigungskarten folgt.

 

Zusatzantrag Schlögl:

StR Schmidl wird beauftragt, einen Vorschlag zu machen, wie man stichprobenartig kontrollieren kann, ob die Fahrkarten ausgegeben werden.

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag samt Abänderungsantrag Erben und Zusatzanträgen Gaugl und Schlögl:

Dafür: 27

Enthalten: 1 (Schlagitweit)

 

 

20061212GR-0312

Feihlerhöhe – Erwerb durch die Stadtgemeinde

Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

Sachverhalt

 

Im Zuge der zahlreichen Rückwidmungen zu Beginn der 90er Jahre wurde u.a. auch das der Wohnbaugenossenschaft ALPENLAND gehörende Grundstück in der Neugasse (Feihlerhöhe), das bis dahin als Bauland-Wohngebiet gewidmet war, in Grünland rückgewidmet. Die Intention des damaligen Beschlusses war, dieses Areal in seinem natürlichen Zustand der Nachwelt zu erhalten und den PurkersdorferInnen ihren „Hausberg“ mitten in der Stadt  zu sichern.

 

Nach der Rückwidmung kam es ursprünglich zu Schadenersatzforderung nach dem NÖ Raumordnungsgesetz gegenüber der Stadtgemeinde. Inhalt der Forderung war einserseits der Wertausgleich zwischen Bauland und Grünland und andrerseits der Ersatz jener Investitionen, die die ALPENLAND im Hinblick auf die Verbauung der Liegenschaft bereits getätigt hatte.

 

Nach dem Wechsel in der Obmannschaft der ALPENLAND, Altlandeshauptmann Siegfried Ludwig wurde neuer Obmann, konnte in Gesprächen ein Stillhalten erreicht werden.

 

Im Zuge der letzten Besprechung zwischen Ludwig und Schlögl wurde der Vorschlag eingebracht, die Feihlerhöhe an die Stadtgemeinde zu verkaufen.

Bgm. Schlögl hat der Alpenland vorgeschlagen vorerst einmal einen Grundsatzbeschluss für den Ankauf herbeizuführen und in weiteren Verhandlungen mit einem vom Gemeinderat einzusetzenden Komitee die weiteren Modalitäten festzulegen.

 

Für Purkersdorf wäre der Ankauf dieser Liegenschaft jedenfalls die Chance, sich dieses sehr wertvolle Naturareal in Mitten der Stadt zu sichern. Gemeinsam mit dem Naturpark könnte ein Nutzungskonzept für dieses Areal erarbeitet werden und so ein Natur- und Naherholungsraum bester Güte geschaffen werden.

Zu prüfen wäre noch, ob dieser Schritt nicht auch in das Projekt Stadterneuerung aufgenommen werden könnte und sollte.

 

ANTRAG

 

Die Stadtgemeinde spricht sich grundsätzlich für den Ankauf der Liegenschaft „Feihlerhöhe“ von der Wohnbaugenossenschaft ALPENLAND aus. Der Gemeinderat setzt für die weiteren Verhandlungen mit der Alpenland folgendes Verhandlungsteam ein: Bgm. Schlögl, StR Orthofer, GR Gaugl und StADir. Humpel.

Parallel zu den Verhandlungen soll gemeinsam mit dem Naturparkverein ein Konzept für die künftige Nutzung des Areals erarbeitet werden.

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

Schlögl, Cambruzzi, Parzer, Schlagitweit, Gaugl, Matzka

 

Antrag Schlagitweit:

Die Gemeinde möge Grundstücke nur dann kaufen, wenn ein Bedarf daran besteht.

 

Abstimmungsergebnis Antrag Schlagitweit:

Dafür: 3 (Schmidl, Parzer, Schlagitweit)

Dagegen: 4 (De Bettin Padolin, Reisner, Nemec, Weinzinger)

Enthalten: 21 (Bollauf, Bürgmann, Cambruzzi, Erben, Franke-Losmann, Gaugl, Keitel, Mandl, Matzka, Mayer, Mondl, Orthofer, Pleischl, Preiß, Putz, Schlögl, Stangl, Traurig, Watznauer, Wiszniewski, Zöchinger)

 

 

Abstimmungsergebnis Grundantrag:

Dafür: 25

Dagegen: 3 (Schmidl, Parzer, Schlagitweit)

 

 

 

 

 

20061212GR-0313

Open Air 2007

Bgm. Mag. Karl Schlögl

 

Sachverhalt

 

Im Jahr 2007 sollen neben dem Feierlichkeiten aus Anlass „40 Jahre Stadterhebung“ und den Verschwisterungsjubiläen mit Bad Säckingen (30 Jahre), Sanary sur Mer und Göstling/Ybbs (je 5 Jahre) 2 Open Air Veranstaltungen stattfinden. Die Termine sollen möglichst an das Schuljahresende und an den Schuljahresanfang gelegt werden. Es gibt folgende Konzertvorschläge:

2.      Austro Pop – 40 Jahre – Ambros, Ostbahn Kurti, Georg Danzer, Grünzweig etc.

3.      Reaggy Festival u.a. mit Bob Marley jr.

4.      Silbermond

5.      Chris Norman & Bonny Taylor

Niki Neunteufel ist derzeit dabei, abzuklären, welche Künstler möglich sind und auch in den finanziellen Rahmen der Stadt passen.

Geplant ist, eine Veranstaltung mit freiem Eintritt und eine mit Ticketverkauf zu organisieren. Der Kartenpreis wäre je nach Künstler festzulegen.

 

Kostenplanung

Ausgaben:

2 Events all in                        €                      85.000,00

Einnahmen:

Sponsoren                             €                      39.000,00

Land NÖ                                 €                      15.000,00

Eintritte                                   €                      15.000,00

 

Das Delta sollte, je nach Kartenverkauf, maximal € 30.000,00 betragen.

 

ANTRAG

 

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, im Jahr 2007 2 Open Air Events durch die Stadtgemeinde am Hauptplatz zu organisieren und zu veranstalten.

Von den beiden Veranstaltungen soll eine mit freiem Eintritt sein. Eine Veranstaltung soll durch Tickets finanziert werden.

Der Gemeinderat genehmigt den vorgeschlagenen Kostenrahmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Veranstaltungen durchzuführen. Weiters wird der Bürgermeister ermächtigt, für die „Verkaufsveranstaltung den Preis pro Ticket je nach Künstler zwischen € 12,00 und  € 20,00 festzulegen.

Dem Gemeinderat ist eine Abrechnung des Open Air Sommers vorzulegen.

Bedeckung: ao 5/859000-728002

 

Zu diesem Antrag sprachen                                                       

Schlögl, Cambruzzi, Pleischl

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 24

Enthalten: 4 (Schmidl, Parzer, Schlagitweit, Cambruzzi)

 

 

 

 

 

 

20061212GR-0314              Bericht des Prüfungsausschusses

20061212GR-0315              Stellungnahmen Bürgermeister und Kassenverwalter

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12. Sitzung

vom 06. November 2006

 

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die 12. Sitzung des Ausschusses 10 – Prüfungsausschuss und begrüßt die anwesenden Mitglieder, die Schriftführerin und den Leiter der Finanzverwaltung.

Es wird festgestellt, dass die Einladung zur gegenständlichen Sitzung gemäß

§ 57 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 NÖ GO 1973 i.d.g.F. rechtzeitig schriftlich unter Bekanntgabe der Gegenstände der Tagesordnung einberufen worden ist und allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses nachweislich am 27. Oktober 2006 und somit spätestens am fünften Tag vor dem Tag der Sitzung des Prüfungsausschusses im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung zugestellt wurde. Die Mitglieder haben dieser Form der Zustellung unter Bekanntgabe der verwendeten

E-Mailadressen zugestimmt.

 

Es wird weiters festgestellt, dass neben dem Vorsitzenden 5 Mitglieder erschienen sind, womit das Mindestpräsenzquorum von mindestens der Hälfte der weiteren Mitglieder neben dem Vorsitzenden (3+1) gemäß § 57 Abs. 2 i.V.m. § 121 NÖ GO 1973 i.d.g.F. erfüllt ist.

Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

zu 2) Heizkosten:

         Kurze Zusammenfassung des Arbeitstermines im BMLFUW vom 11.10.2006;

         Einigung auf zentrale Fragen an die Geschäftsführung der EnergieComfort

 

Am 11. Oktober 2006 hat in der Angelegenheit ein Arbeitstermin im BMLFUW stattgefunden, an welchem neben dem Vorsitzenden, Dr. Ingo Riss,

Leopold Zöchinger und Manfred Cambruzzi, sowie Mag. Otmar Nöhrer für die Stadtgemeinde Purkersdorf teilgenommen haben.

Für das BMLFUW waren Dipl.Ing. Lamers und Mag. Aumers zugegen.

Im Zuge des Gespräches wurden folgende zentrale Fragestellungen identifiziert:

 

1. Unter Berücksichtigung der Geschichte des Biomasseheizwerkes könnte vermutet werden, dass die erhöhten Investitionskosten, welcher der Förderungsstelle gegenüber nicht durchgesetzt werden konnten, nunmehr der Stadtgemeinde verrechnet werden. Ein Indiz könnte die Gewichtung innerhalb des Indexmixes sein.

2. Hinsichtlich des erhöhten Wärmeverbrauchs im Kindergarten, mit einer sehr auffälligen Schwankung, stellt sich die Frage, ob seitens der EnergieComfort eine Warnpflicht bestanden haben könnte.

3. Die Experten des BMLFUW weisen auf ein allfälliges Einsparungspotenzial mit antizyklischem Heizen hin, wobei hier allerdings Investitionen zu tätigen wären.

4. Die Experten weisen weiters daraufhin, dass eine Energiebuchhaltung, wie in einigen Gemeinden im Waldviertel bereits praktiziert, eine bessere Steuerungsmöglichkeit bieten könnte.

5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den jüngeren Bauwerken, zu welchen eine Förderung gewährt wird, ein Qualitätsmanagement vorgeschrieben wird. Ein solches könnte über den Landsenergieverein Steiermark auch für ältere Biomasseanlagen implementiert werden.

6. Sollten weitere Fragen ungeklärt bleiben, besteht die Möglichkeit die NÖ Energieberatung kostenfrei hinzu zu ziehen.

 

Es stellt sich die Frage, warum bei der Volksschule der Grundpreis im Jahr 2003 um 32 % niedriger war, als die Abschätzung durch die Fa. AgrarPlus. Im Jahre 2005 jedoch der Grundpreis um 36 % über dem Jahr 2004 liegt.

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Antwort

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken den Mitgliedern des Prüfungs-

ausschusses für ihren engagierten Einsatz in dieser Angelegenheit.  

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zu 3) Befragung der Geschäftsführung der EnergieComfort

 

Herr Geschäftsführer Ing. Rudolf Pfaff und Key Account Manager Ing. Thomas Schmidt der Firma EnergieComfort Energie- und Gebäudemanagement GesmbH., Obere Donaustraße 63, 1020 Wien, nehmen an der Sitzung von 19.20 Uhr bis 20.31 Uhr teil.

 

Die beiden Vertreter der EnergieComfort erläutern an Hand einer mitgebrachten Dokumentation zunächst das Unternehmensbild und kommen über ersuchen des PA sofort zur konkreten Preisentwicklung in Purkersdorf. Im Zuge der Diskussion ergeben sich folgende Punkte:

 

Hinsichtlich der Indexbasis besteht zwar grundsätzlich Verhandlungsbereitschaft allerdings wird in Zweifel gezogen, ob dies große Auswirkungen hätte. Zum angeführten Beispiel, der Bindung an den Baukostenindex, wobei der Prüfungsausschuss dazu darauf hinweist, dass auch kalkulatorische Zinsen der Investitionen in den Grundpreis einfließen und weiters einer Abschreibung erfolgt, führen die Vertreter ins Treffen, dies würde bei einer Änderung von 1 % ohnehin nur zu Preisschwankungen in einer Größenordnung von € 50,00 führen.

Seitens der Vertreter wird auch darauf hingewiesen, dass die Vergleichszahlen insofern zu einem Vergleich nicht tauglich sind, als in den nunmehrigen Preisen von EC auch Instandhaltungs-, Service- und Wartungsaufwendungen enthalten sind, während die Gasbezugspreise im wesentlichen reine Energiebezugspreise darstellten und sich Kesselwartungskosten und dergleichen in völlig anderen Ansätzen wieder finden.

Betreffend den enormen Anstieg des Wärmeverbrauches im Kindergarten führen die Vertreter von EC über Anfrage des PA aus, die Stadtgemeinde hätte im Februar des Jahres eine diesbezügliche schriftliche Warnmitteilung erhalten. Es wäre der EC aufgefallen, dass der Energieverbrauch enorm gestiegen sei, wobei dies auf eine defekte Regelungsanlage zurückzuführen wäre.

Das damals gestellte Anbot der Reparatur der Regelungsanlage (Kosten rund € 6.000,00) sei in den letzten Tagen von Herrn Bürgermeister positiv beschieden worden.

Auf Anfrage des PA bringen die Vertreter von EC ihre Einschätzung zum Ausdruck, dass bei funktionierender Regelungsanlage die Arbeitskosten rund € 8.000,00 geringer sein könnten.

Ein Einsparungspotenzial mit antizyklischem Heizen wird seitens EC nicht gesehen.

EC führt aus, bereits Qualitätsmanagement implementiert zu haben und Erfahrungen mit Energiebuchhaltung zu haben. 

Abschließend empfehlen die Vertreter von EC, die Wärmekosten durch bewussten Umgang mit der gelieferten Energie zu reduzieren. Außerdem wird mehrmals darauf hingewiesen, dass die zu den einzelnen Jahren ausgewiesenen Gesamtkosten nicht vergleichbar sind, wegen unterschiedlicher Vertragszeiträume, sowie unterschiedlicher Abrechnungszeiträume, wobei für die Zukunft eine Vergleichbarkeit gewährleistet ist, durch die zuletzt (2005) vorgenommene Umstellung auf den Abrechnungszeitraum Kalenderjahr.  

Der PA empfiehlt:

 

1. Warnmitteilungen der EC betreffend markante Veränderungen im Energiebedarf umgehend zum Anlass für entsprechende Maßnahmen zu nehmen.

2. Die Nachholung der Reparatur der defekten Regelungsanlage (Kindergarten) umgehend sicher zu stellen.

3. Alle bestehenden Heizkörper bzw. Regelungsanlagen auf die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen und allfällige Mängel umgehend zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

4. Bewusstseinsbildende Maßnahmen im Umgang mit Energie ehest möglich zu setzen und deren Einhaltung sicher zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

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Antwort

Die defekte Regelungsanlage (Kindergarten) wurde zwischenzeitlich beauftragt und

wird derzeit repariert.

Die Firma EnergieComfort überprüft regelmäßig die Regelungsanlagen und

derzeit ist kein Handlungsbedarf für Reparaturen gegeben.

Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung sind hinsichtlich Energieverbrauch bestens unterrichtet. Ich hielte es aber nicht für zielführend, die unterschiedlichen Wärmebedürnisse der MitarbeiterInnen zu normieren.

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zu 4) Prüfung der Nebengebühren und Reisegebühren (sofern noch nicht

         abgerechnet: der Reiserechnungen und Reiseaufträge) für das

         Kalenderjahr 2006

 

Stichprobenweise nimmt der PA auf der HHSt. 1/010000-560000 verbuchte Reiserechnungen (Kilometergeldabrechnungen) in Augenschein und trifft dazu folgende Feststellungen:

 

1. Der Finanzverwaltung wird gedankt für die übersichtliche Aufbereitung der Vorlagen.

2. Zu einzelnen Fahrtkostenabrechnungen fällt auf, dass das amtliche Kilometergeld für Reisen nach St. Pölten verrechnet wird. In Anbetracht der zumutbaren Anbindung Pkdf. an das öffentliche Verkehrsnetz stellt sich die Frage, ob hier tatsächlich die Benutzung eines PrivatPKWs dienstlich erforderlich war. Es wird angeregt, hinkünftig auf das Gebot der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit bei der Benutzung privater PKWs für Dienstreisen entsprechend den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen mehr Wert zu legen.

3. Zu einer Rechnung stellt sich die Frage, weshalb Verköstigungsbelege in einer Größenordnung von etwa € 120,00 am 16.01.2006 in einem Pkdf. Lokal Bestandteil einer Reiserechnung sind.

Dazu hätte offenbar eine Verbuchung als Repräsentationsaufwendung und nicht als Personalkostensachgerechter erfolgen können.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

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Antwort

Dienstfahrten werden ausschließlich im dienstlichen Interesse und bei Notwendigkeit verrichtet. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel beispielsweise für Fahrten nach St. Pölten ist ein wertvoller Hinweis, allerdings stehen dem Vorschlag die wesentlich höheren „unproduktiven“ Fahrt- und Stehzeiten der/s jeweiligen Bediensteten entgegen.

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter dankt dem Prüfungsausschuss für die genaue Belegprüfung und stellt fest, dass natürlich dieser Beleg falsch verbucht wurde und

zwischenzeitlich auf die richtige Haushaltsstelle verbucht wurden.

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zu 5) Druckkosten – Ergebnis der Umsetzung des Ersuchens bzw. der Empfehlung

         des Prüfungsausschusses vom 15. März 2006

 

Der Vorsitzende berichtet in der Angelegenheit, am 07. Juni 2006 ein E-Mail erhalten zu haben, in welchem eine Zusammenfassung zu eingeholten Preisangeboten für das Amtsblatt enthalten ist.

Allerdings ist darin nur eine Auflistung von Preisen enthalten, nicht jedoch der angefragte Vertragsumfang (Papierstärke, Lieferung ….).

Der PA stellt nach Durchsicht der Korrespondenz fest, dass die summarische Darstellung im angesprochenen E-Mail übereinstimmt mit den gelegten Anboten, welche ihrerseits vergleichbar sind hinsichtlich der Anforderungen.

Mit wohlwollen stellt der PA ferner fest, dass die diesbezügliche Anfrage des PA offenbar zu einer Verbilligung geführt hat.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

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Antwort

Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für seine

akribische Tätigkeit.

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zu 6) Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

 

Montag, 22. Jänner 2007, 19.00 Uhr

 

zu 7) Allfälliges

 

Es gibt nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden keine Wortmeldungen.

 

Dazu sprachen: Gaugl, Mayer, Schlögl

 

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.



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