Purkersdorf Online

Sie wünschen, wir widmen


LIB-Presseaussendung 28.2.2002

"Sie wünschen, wir widmen"
Gefälligkeit für Multimillionär:
Neue Bebauungsplanung in Wienerstraße

"Dubiose Planungen im Rathaus: "Sie wünschen, wir widmen" (Presse 26.2.2002)
"Wer Flächen widmen, schafft frohe Gewinner" ("Standard 19.2.2002)

Diese Schlagzeilen beziehen sich natürlich nicht auf Purkersdorf, sondern auf sehr merkwürdige Zufälligkeiten in der Wiener Stadtplanung; aber auch in Purkersdorf geschehen merkwürdige Dinge:

Derzeit liegt am Gemeindeamt Purkersdorf auf Beschluss einer großen Mehrheit im Gemeinderat - nur die LIB und einzelne andere Gemeinderäte stimmten nicht zu - die neue Bebauungsplanung für die Nordseite der Wienerstraße auf. Praktisch geht es dabei um die Legalisierung eines Großbaus eines Multimillionär in der Wienerstraße 43. Damit es aber etwas eleganter ausschaut, wird für den Großteil der Nordseite der Wienerstraße von Nr.25 bis 79 eine höhere Bebauungsmöglichkeit festgelegt. Und es kann dann gleich entlang eines ganzen Straßenzuges um ein ganzes Stockwerk höher gebaut werden.

Jedenfalls kann jedeR PurkersdorferIn eine Stellungsnahme zu dieser Bebauungsplanänderung bis 15.3.2002 abgeben.

Bitte machen Sie davon Gebrauch, damit auch für das Land, das dieses Vorgehen noch bestätigen muss, dokumentiert wird, dass viele solch ein Vorgehen nicht hinnehmen wollen.

BEITEILIGEN Sie sich an der
AKTION RECHTSSTAAT:

Dokumentation der 7. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES :

Im folgenden die Begründungen der Gemeinde für die Bauklassenerhöhung in der Wienerstraße samt Kommentar:

Änderung der Bauklasse
Wiener Straße 27 - 79; von Parz. 15211 bis zu Parz. 16714
(Blatt 45 und 46)

[IN BLOCKBUCHSTABEN DER KOMMENTAR DER LISTE BAUM]

Für die o.g. Grundstücke entlang der Wiener Straße ist beabsichtigt, die derzeit festgelegte Bauklasse I,II auf Bauklasse II,III zu erhöhen.

Im Entwicklungskonzept aus dem Jahre 1993 wurde die Wiener Straße (B1) als Entwicklungsachse ausgewiesen mit den Zielen, geeignete Voraussetzungen zu schaffen für eine kleinteilige, verträgliche Nutzungsmischung sowie eine bauliche Verdichtung herbeizuführen.
ALLERDINGS WIRD DABEI VERGESSEN,DASS ES KEIN ZIEL WAR ENTGEGEN DER VERBINDLICHEN BAUKLASSEN ZU VERDICHTEN UND ILLEGALE BAUTEN IM NACHHINEIN DAMIT ZU LEGALISIEREN.

Insgesamt vier Flächenwidmungsplan-Änderungen seit 1993 haben diese Forderung schrittweise umgesetzt. Die Festlegung von Bauland-Kerngebiets-Widmungen wurde forciert, wodurch ein Anreiz geschaffen werden sollte zur Ansiedlung standortverträglicher kleiner Betrieben.
HIER WIRD VERGESSEN, DASS ES SICH DABEI VOR ALLEM UM "GEFÄLLIGKEITSWIDMUNGEN" FÜR SELBSTERNANNTE RETTER DES SANATORIUMS HANDELTE, DIE ZWAR BIS DATO NICHT ZUM ERKLÄRTEN ZIEL DER INNENSANIERUNG DES SANATORIUMS FÜHRTEN, ABER ZUM UNWWIEDERBRINGLICHEN VERLUST DES SANATORIUMSPARKS DURCH EINFACHGE WOHNBAUTEN; UND ZWAR SCHRITTWEISE AUF BEIDEN SEITEN.

FAKTUM IST, DASS SEIT DEM LETZTEN ENTWICKLUNGSKONZEPT Z.B. 2 NAHVERSORGER IN DIESEM BEREICH VERSCHWANDEN UND ERST DER NACHWEISS GEFÜHRT WERDEN MÜSSTE, DASS DURCH DIE STADTPLANUNG EIN ANREIZ FÜR NEUE BETRIEBE GESCHAFFEN WORDEN WÄRE.

Das in Ausarbeitung befindliche Entwicklungskonzept verfolgt den Aspekt einer maßvollen Verdichtung entlang der "Entwicklungsachse Wiener Straße" weiterhin. Die bestehende Infrastruktur in diesem Bereich ist zu nutzen (hochrangiger Verkehrsweg, Vorhandensein von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen).

Die aufgrund der Zielfestlegungen erfolgten Bauland-Kerngebiets-Widmungen bildeten einen ersten Schritt zur Verwirklichung der Ziele.

DAS IST EIN BLUMIGER VERSUCH DER VERSCHLEIERUNG DER WAHREN MOTIVE VOR DER AUFSICHTSBEHÖRDE.

Eine Erhöhung der Bauklasse ist die sinngemäße Weiterführung der im Flächenwidmungsplan erfolgten Festlegungen.
DABEI STELLT SICH DIE FRAGE, WARUM NICHT SINNGEMÄSS DIESE HÖHEREN BAUKLASSEN SCHON NACH DEM LETZTEN ENTWICKLUNGSKONZEPT VERWIRKLICHT WURDEN: WAS HAT SICH GEÄNDERT? BEKLAGEN DIE ANRAINER NICHT DEN DEUTLICH VERSTÄRKTEN VERKEHRSLÄRM? HAT SICH DADURCH DIE LEBENSQUALITÄT FÜR WOHNWIDMUNGEN VERBESSERT?

Die Änderung der Bauklasse ist durch die Tatsache gerechtfertigt, dass sie den Zielen des in Ausarbeitung befindlichen Stadtentwicklungskonzept entspricht und deren Umsetzung auf der Ebene des Bebauungsplanes darstellt.
AUSSER EINEM KREIS AUF EINER KARTE LIEGT DIESBEZÜGLICH BIS DATO NICHTS VOR. DIE BEGRÜNDUNG DAFÜR FEHLT BIS DATO VÖLLIG; ZWAR IST DER GEDANKE DURCHAUS VERFOLGENSWERT; JEDOCH MUSS DEM EIN DURCHDACHTES KONZEPT FOLGEN, DAS MÖGLICHE NEGATIVE FAKTOREN MINIMIERT.
DIE DER GEMEINDE VERFÜGBAREN VERKEHRSFREQUENZDATEN (DIE LAUFENDE ZUNAHMEN ANZEIGEN) SOWIE DIE LÄRMDATEN, DIE JENSEITS ZULÄSSIGER WERTE FÜR NEUBAUTEN LIEGEN WERDEN WEDER ERWÄHNT NÒCH BEWERTET.
IM VORLIEGENDEN UNVERBINDLICHEN ENTWURF FÜR EIN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT IST AUCH ENTSPRECHEND KLAREN ABSICHTSERKLÄRUNGEN DER BEVÖLKERUNG FESTGEHALTEN, DASS DAS BEVÖLKERUNGSWACHSTUM NICHT ÜBER 10000 GEHEN SOLL. ALLEIN, WENN DIE WIENERSTRASSE AUFGRUND DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG NUN SO DICHT VERBAUT WIRD WIE IM GENANNTEN FALL, SO WÜRDE DIESE ZIELSTELLUNG SCHON ERREICHT. DIES WÜRDE BEDEUTEN, DASS WOANDERS NICHT MEHR GEBAUT WERDEN SOLLTE UND IST DAMIT KEIN ARGUMENT FÜR DIE BAUKLASSENERHÖHUNG, SONDERN ZEIGT SOMIT IM GEGENTEIL EINEN WIDERSPRUCH ZUM VORHANDEN ENTWURF FÜR EIN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT AUF.

Der Baubestand entlang der gegenüberliegenden Straßenseite (Wiener Straße 58 bis 82) entspricht bereits weitgehend der Bauklasse II, III.
DIES IST DAS EINZIGE ZUNÄCHST ERNSTZUNEHMENDE ARGUMENT:
ALLERDINGS KANN MAN SICH AUCH AUF DEN STANDPUNKT STELLEN, DASS SÜNDEN AUS DER VERGANGENHEIT - DER GENANNTE BAU WIRD IM VOLKSMUND - AUCH SCHLACHTSCHIFF GENANNT - NICHT SÜNDEN IN DER GEGENWART RECHTFERTIGEN.
WEITERS SIND GEGENÜBER DEM WESTLICHEN TEIL DER BETROFFENEN GRUNDSTÜCKE (AB WIENERSTRASSE 25 TATSÄCHLICH KEINE SO HOHEN BAUKLASSEN, SODASS AUCH DIESE ÜBERLEGUNG UNVOLLSTÄNDIG UND DAMIT IN DIESER FORM FALSCH; UND IN IHREN KONSEQUENZEN OFFENBAR NICHT BEDACHT IST:

Eine Angleichung der Gebäudehöhen an beiden Straßenfronten wird zu einer Harmonisierung des Erscheinungsbildes beitragen.
MUSS JETZT AUCH NOCH DIE SCHÖNHEIT FÜR MILLIONENGEWINNE HERHALTEN?

ZUSAMMENFASSEND: ES WERDEN ZWAR ALLE MÖGLICHEN NICHT STICHHALTIGEN ARGUMENTE FÜR DAS VORGEHEN HERANGEZOGEN; DER ALLEN HANDELNDEN BEKANNT WIRKLICHE GRUND DAFÜR -DIE LEGALISIERUNG DES BAUKLOTZES WIENERSTRASSE 43 WIRD ABER VOR BÜRGERINNEN UND OBERBEHÖRDE SYSTEMATISCH VERSCHWIEGEN

Wir ersuchen alle Purkersdorfer BürgerInnen daher in diesem Sinne eine schriftliche Eingabe an die Gemeinde zu machen.


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