Purkersdorf Forum Archiv 2009
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chroni ? sagt am 24.03.2009 16:51 zu nimm ein sackerl... ?:Erster Beitrag

Re: undeklo oder kastanienalee


stimmt, es gibt erst seit 24.06.2008 (!!) eine Verpflichtung, den Hundekot zu entfernen, vorher gab es nur eine freundliche Empfehlung.
Was man mit Aufklärung und Information erreichen kann, sieht man in Wien: da gibt es in vielen Bezirken eine echte, spürbare Verbesserung. Oft reicht es schon, bei einem Problem zuerst mit Information und Motivation etwas in Gang zu setzen, es muss nicht gleich Drohen und Strafen sein - das kann man immer noch.
Nur in Purkersdorf war die Amtshandlung des Gemeinderatsbeschlusses die einzige Aktivität weit und breit zu diesem Thema.
Weiterhin läßt man Kinder, Fußgänger, Kinderwagenfahrer, Rollstuhlfahrer usw mit dem Problem ignoranter Hundehalter allein in der Schei... stehen.
Die Kreativität der Zuständigen reicht nicht einmal soweit, dem Zahlschein für die Hundeabgabe eine diesbezügliche Information beizulegen..... schwache Leistung.

Also, wer meldet sich und kontrolliert - natürlich ehrenamtlich - die schei... hunde, bzw. bestraft deren besitzer? Was kann die gemeinde tun, wenn sich unsere mitbürger nicht daran halten? Mach einen hundebesitzer einmal auf den umstand aufmerksam - hast gleich einen artikel in der kronenzeitung. soll die polizei die schei..hunde kontrollieren?


Ich denke, wenn die Stadtgemeinde die Hundehalter in einem Rundschreiben auf eine drohende Bestrafung und auf bevorstehende Kontrollen hinweisen würde wäre das Problem schon gelöst. Darüber sollten unsere Grünen Umweltschützer einmal nachdenken. Das wäre doch sicher ein Erfolgsgekrönter Antrag im Gemeinderat?!

Aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 24.06.2008:

Gegenstand: Hundehaltung auf öffentlichen Plätzen – Verordnung
S a c h v e r h a l t
Die Beschwerden über die Verunreinigung öffentlicher Flächen (Kinderspielplätze, Grünanlagen usw.) durch Hunde nehmen ständig zu. Es soll daher eine entsprechende Verordnung erlassen werden. Diese Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 11. 03. 2008 behandelt und zur nochmaligen Behandlung im Bauausschuss zurückgezogen. Es soll nämlich um den Punkt Leinen- und Beißkorbpflicht erweitert werden.
Die Leinen- und Beißkorbpflicht ist jedoch ausreichend im NÖ Polizeistrafgesetz - § 1a Mitführen und Verwahren von Hunden – geregelt. Es soll daher die nachstehende Verordnung dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.
Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 17. 06. 2008 den

A n t r a g,
der Gemeinderat wolle beschließen:

V E R O R D N U N G § 1 Das Mitnehmen von Hunden auf öffentliche Kinderspielplätze der Stadtgemeinde Purkersdorf ist verboten. § 2 Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentliche Grünflächen und öffentliche Flächen der Stadtgemeinde Purkersdorf, die nicht der Straßenverkehrsordnung unterliegen, nicht durch Hundekot verunreinigt werden. § 3 Die Nichtbefolgung dieser Verordnung wird zur Verwaltungsübertretung erklärt, und gemäß § 10 Abs. 2 VStG (Verwaltungsstrafgesetz in der Fassung des BGBl. I 5/2008) bestraft. Angeschlagen am:
Abgenommen am: Für den Gemeinderat:
Mag. Karl Schlögl
Bürgermeister“ Zu diesem Antrag sprachen:
Weinzinger, Mayer, Parzer, Schlögl Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28
Enthalten: 1 (Mayer)

Der Antrag wurde auf Grund einer Initiative von Dr. Maria Parzer eingebracht.
Liebe Grüße
Bina Aicher



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