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Karl Berger ® sagt am 03.01.2006 22:59 zu Schlagitweit ®:Erster Beitrag

Re: Schwarzenegger-Umbenennung, die Zweite!


lieber christian, "empörung" ist mir eigentlich zuwenig, vor allem wenn es sich um ein mörderisches system handelt, und sich die empörung an einer person festkrallt. todesstrafe ist inakzeptabel, ob es sich um die usa, die verblichene sowjetunion, china oder sonst einen teil der welt handelt. ob auf einer sportstätte schwarzeneggers name steht, oder ob er ehrenbürger einer ortschaft ist, ist mir ziemlich wurst, ganz sicher macht mich das nicht zum komplizen eines mordapparats. und für die republik, und den rechtsstaat österreich, sehe ich da auch keine mitschuld. er ist ja nicht deshalb ehrenbürger, weil er todesstrafen nicht verhindert. (nebenbei tötete dieser rechtsstaat zwar nicht aufgrund seiner gesetze, aber in kauf nehmend, in den letzten jahren von omofuma bis waiguni u.a. auch etliche menschen). ich halte es lediglich für falsch, sich immer in die symbole zu verbeissen. schwarzenegger hat eine mögliche begnadigung unterlassen. er ist damit der letzte in einer mörderischen kette. das begnadigungsrecht von staatsoberhäuptern halte ich für ein fragwürdiges absolutistisches überbleibsel. dieses nicht wahrzunehmen macht den kalifornischen gouverneur nicht zum mörder. er ist soviel mittäter, wie jedeR andere amerikanerIn die das mordsystem befürworten. und das ist offenbar eine mehrheit. das ist anzuprangern und damit haben wir uns auseinanderzusetzen.
deine plötzliche sorge, ob vielleicht unwürdige die österreichische staatsbürgerschaft besitzen oder nicht, überfordert mich. das geht mir nämlich prinzipiell ziemlich am arsch vorbei. die argumentation ist auch etwas auseinanderklaffend. wenn jemand im dienst einer fremden macht steht, kann er entweder die österreichische staatsbürgerschaft besitzen oder nicht, das weiß ich nicht. jedenfalls kann das aber nicht davon abhängen, ob er jemand nicht begnadigt hat, oder ein verbrechen, meinetwegen einen mord begangen hat. ich möchte jedenfalls nicht, dass das recht auf staatsbürgerschaft von der "guten führung" eines menschen abhängt.

Lieber Karl, ich will weder mit Schwarzenegger noch mit der amerikanischen Justiz über Rechtfertigungen für die Todesstrafe diskutieren, mich höchstens über die Tatsache empören. Zivilisation muss auf gewissen Prinzipien beruhen, die nicht zum Spielball von Mehrheiten und Stimmungskonjunkturen werden dürfen. Das Tabu einen Menschen zu töten, ist eines davon. Und das muss auch Geltung bewahren vor Gruppen, Institutionen und Staaten. Es gibt keine Legitimation dafür! Graz hat zumindest auf einer symbolischen Ebene durch Namensentzug gegen einen staatlich verordneten Mord protestiert.
Aber der Schirmherr ist angeblich noch immer österreichischer Staatsbürger. Das halte ich für den Skandal. Gegen einen Mörder stellt man in einem Rechtsstaat einen Haftbefehl aus und führt ihn der Justiz zu. Und wenn sie seiner nicht habhaft wird, er aber eine anderes Staatsbürgerschaft besitzt und im Dienst eines anderen Staates steht, könnten wir ihm leicht die österreichische entziehen. Das sehe ich als Gebot für die Republik, für den Rechtsstaat Österreich, damit wir uns wenigstens nicht zu KOmplizen eines Mordapparates machen.
Christian Schlagitweit

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