Purkersdorf Forum Archiv 2005
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frage ? sagt am 02.03.2005 11:34 zu Richter ?:Erster Beitrag

Re: Datenschutzmissbrauch??


Das kann und darf nicht sein. Adressen, die von z.B. einer Schule als Information an den BGM gehen dürfen nicht für Wahlzwecke missbraucht werden. Das ist eine grobe Verletzung des Datenschutzes! Wenn man es ganz genau nimmt auch ein Amtsmissbrauch! Dies muss unter allen Umständen der Landesregierung, wenn nicht sogar der Bundesregierung, gemeldet werden. Damit könnte sogar die Wahl für ungültig erklärt werden!
Aufruf:
LIB/G engagiert Euch für uns Bürger!

Wo kann man da jetzt wirklich gezielt nachfragen, ob das so ist? Oder bist du wirklich richter und weißt es ehrlich?

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