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Neues Jugendschutzgesetz


Neues Jugendschutzgesetz mit längeren Ausgehzeiten

Die NÖ Landesregierung hat am 10. September die Vorlage für ein neues Jugendschutzgesetz beschlossen. Nach diesem "Jugendschutzgesetz 2002" soll die sprachliche Unterscheidung in "Kinder" und "Jugendliche" verschwinden und durch "junge Menschen" (bis zur Volljährigkeit mit dem vollendeten 18. Lebensjahr) ersetzt werden. Am 4. Oktober soll die Beschlussfassung im NÖ Landtag erfolgen mit Inkrafttreten am 1.1.2002. Die wichtigsten Schwerpunkte der geplanten Neuerungen sind unter anderem:

Die Jugendschutzbestimmungen sollen für die drei Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland harmonisiert und die Ausgehzeiten aneinander angeglichen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass junge Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 22 Uhr ausgehen dürfen, 14 bis 16-Jährige sollen sich (ohne Begleitung Erwachsener) bis 1 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten oder Veranstaltungen besuchen können und für ältere Jugendliche entfällt ein Zeitlimit.

Begründet wird diese Liberalisierung mit gesellschaftlichen Veränderungen - mehr Mobilität auch der jungen Menschen, größeres Freizeitangebot, Veränderungen in den Familienstrukturen und in der Eltern-Kind-Beziehung. Die Neuregelungen seien auch Ergebnis einer Wiener Jugendvolksbefragung.

Einen Rechtsanspruch auf Ausgehen bis 1 Uhr haben die jungen Menschen damit aber nicht. Zwar können sich z.B. 15jährige bis eine Stunde nach Mitternacht allein in Lokalen aufhalten, selbstverständlich können die Eltern und Erziehungsberechtigten aber auch engere Grenzen setzen und ein früheres Heimkommen vereinbaren.

Derzeit gilt im allgemeinen:

Kinder dürfen öffentliche Veranstaltungen ohne erwachsene Begleitung bis 21 Uhr, Jugendliche bis 24 Uhr besuchen, später darf's nur werden, wenn eine Begleitperson dabei ist oder die "Billigung der Erziehungsberechtigten" gegeben ist. Die "Billigung" entfällt übrigens im neuen Gesetz.

Alkohol und Tabak in der Öffentlichkeit zu konsumieren, wird den unter 16-jährigen auch weiterhin nicht erlaubt sein. Sonstige Rausch- und Suchtmittel dürfen junge Menschen überhaupt weder erwerben noch besitzen oder zu sich nehmen.

Hilfe statt Strafe

Nach dem Grundsatz "Hilfe statt Strafe" sollen junge Menschen bei Übertretungen des Jugendschutzgesetzes nicht von vornherein bestraft werden, sondern statt dessen zuerst zu einem Beratungs- und Informationsgespräch zum Jugendamt kommen. Eine vorbehaltlos zu unterstützende Absicht. Für Wirte, die wissentlich Alkohol an Jugendliche ausschenken, werden die Strafen dagegen empfindlich erhöht: Statt bislang bis zu 30.000 Schilling erhöht sich der Strafrahmen künftig auf bis zu 206.400 Schilling (15.000 Euro).

In Niederösterreich ist der Schutz junger Menschen streng: Für Jugendliche unter 18 Jahren ist ein Aufenthalt in Lokalen des Rotlichtmilieus, aber auch in Branntweinschänken, Spiellokalen mit Glücksspielen und Wettbüros tabu. Das Aufstellen von Geldspielautomaten ist in Niederösterreich überhaupt verboten. Weitere Bestimmungen des Gesetzes betreffen jugendgefährdende Medien und Datenträger bzw. Veranstaltungen.

Mehr über Hintergründe zum geplanten neue Jugendschutzgesetz auch unter:

www.wien.at 2001-05-11 und
www.wien.at 2001-03-07 .

Dr. Ingo Riß


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