Die Jugendschutzbestimmungen sollen für die drei Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland harmonisiert und die Ausgehzeiten aneinander angeglichen werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass junge Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 22 Uhr ausgehen dürfen, 14 bis 16-Jährige sollen sich (ohne Begleitung Erwachsener) bis 1 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten oder Veranstaltungen besuchen können und für ältere Jugendliche entfällt ein Zeitlimit.
Begründet wird diese Liberalisierung mit gesellschaftlichen Veränderungen - mehr Mobilität auch der jungen Menschen, größeres Freizeitangebot, Veränderungen in den Familienstrukturen und in der Eltern-Kind-Beziehung. Die Neuregelungen seien auch Ergebnis einer Wiener Jugendvolksbefragung.
Einen Rechtsanspruch auf Ausgehen bis 1 Uhr haben die jungen Menschen damit aber nicht. Zwar können sich z.B. 15jährige bis eine Stunde nach Mitternacht allein in Lokalen aufhalten, selbstverständlich können die Eltern und Erziehungsberechtigten aber auch engere Grenzen setzen und ein früheres Heimkommen vereinbaren.
Alkohol und Tabak in der Öffentlichkeit zu konsumieren, wird den unter 16-jährigen auch weiterhin nicht erlaubt sein. Sonstige Rausch- und Suchtmittel dürfen junge Menschen überhaupt weder erwerben noch besitzen oder zu sich nehmen.
In Niederösterreich ist der Schutz junger Menschen streng: Für Jugendliche unter 18 Jahren ist ein Aufenthalt in Lokalen des Rotlichtmilieus, aber auch in Branntweinschänken, Spiellokalen mit Glücksspielen und Wettbüros tabu. Das Aufstellen von Geldspielautomaten ist in Niederösterreich überhaupt verboten. Weitere Bestimmungen des Gesetzes betreffen jugendgefährdende Medien und Datenträger bzw. Veranstaltungen.
Mehr über Hintergründe zum geplanten neue Jugendschutzgesetz auch unter:
www.wien.at 2001-05-11 und
www.wien.at 2001-03-07 .Dr. Ingo Riß