Purkersdorf Forum Archiv 2001
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Nadelstreif sagt am 16.06.2001 21:05 h zu Michael Huber:Erster Beitrag

Re: Inhalte verseuchen Köpfe


Lieber Michi!
So sehr ich Deine Teilnahme am Diskussionsforum schätze und so sehr ich mich immer wieder über Deine Beiträge freue, bei dieses Thema kann ich Deine Meinung einfach nicht teilen. Ich glaube es geht beim Thema Kinderporno, Naziseiten etc. nicht darum, daß diese Pages schwachsinnigen Inhalt verbreiten, sondern um das Verbot an sich. Wenn es nämlich darum geht Schwachsinn zu verbieten, so würden der ORF, die Kronenzeitung - und viele andere Medien ebenso - ziemlich schlecht abschneiden, so zum Beispiel ich in der Zensurbehörde sitzen würde... (Ein Diskussionsteilnehmer bzw. eine Diskussionsteilnehmerin hat hier glaube ich so etwas ähnliches angesprochen, jedoch in ungeschickte Worte gekleidet ...)
Aus einem anderen Beitrag habe ich herausgehört, daß man einen unliebsamen Zeitgenossen dadurch aus dem Weg räumen kann, indem Hacker, Cracker oder weiß ich wer ... ihm ein paar Kinderpornos auf die Festplatte jubeln und der dann nichtsahnend in den Knast geht. Klar, der Trick funktioniert bei Drogen ebenso und wurde von der Polizei auch schon oft genug angewendet. Das Problem ist nur: Wenn jemand überhaupt keine Drogen nimmt, so läßt sich das nachweisen. Jemandem ein Kilo Stoff unterzujubeln, der mit der Sache nichts am Hut hat, bringt dem zwar vielleicht Ärger (bei Aktion Spring sogar sehr viel ...), eine Anklage ist aber bei weiteren Untersuchungen nicht echt haltbar. Anders bei Kinderpornos. Eine Bildersammlung auf der Festplatte müssen weder Nachbarn noch Freunde mitgekriegt haben. Das Gegenteil - nämlich daß der Betreffende keine Kinderpornos ansieht - ist nicht beweisbar. Es läßt sich eben nicht nachweisen, daß jemand NICHT Kinderpornos schaut.
Eigentlich sollte unsere Justiz ja so aufgebaut sein, daß die Schuld bewiesen werden muß und nicht die Unschuld. In den letzten Jahren hat sich die Sichtweise in der Praxis leider ein wenig geändert... Im Zweifelsfall für den Angeklagten. Im Zweifelsfall für die, die sich Kinderpornos reinziehen, denn: 1.) könnten diese eine Computeranimation sein, die von einem "großen Künstler" gemacht wurden und fielen daher unter "künstlerische Freiheit" 2.) Ist nicht der Konsument der Täter!!! 3.) Besteht die Gefahr der Denunziation
Klar - weder Du noch ich sehen uns diese Seiten an und darin sind wir uns sicher wieder einig... Liebe Grüße Nadelstreif

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