Purkersdorf Forum Archiv 2009
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waldspecht ® sagt am 08.08.2009 08:59 zu Florestan ?:Erster Beitrag

Re: " Krems"


Grundsätzlich stellt sich die Frage nach der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten.Ein 14 Jähriger hat laut Jugendschutzgesetz NÖ um 3 Uhr in der Nacht unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten (Eltern ) zu sein!!!!Bitte wo sind ( waren die Eltern )Der Vorfall in Krems ist bedauerlich, ABER auch die Eltern haben Pflichten!Die ersten und wichtigsten Erzieher sind die Eltern. Haben die ihre Pflicht erfüllt?? Es kann nicht so sein, dass man immer wenn etwas sehr passiert ist, nach dem staatlichen Verantwortung schreit, aber sonst immer die Autonomie verteidigt. All den jetzt " Gescheit- Schreibenden" ... wie hätten Sie gehandelt? Gott sei Dank bin ich noch nie in so einer Situtation gewesen! Sicher der Vorfall muss untersucht werden, aber die Polizisten in Vorfeld verurteilen ist absolut nicht fair!! Egal wie die Untersuchung ausgeht, die Polizisten haben an dieser Sache ihr Leben lang zu leiden. ..... wer frei ist von Schuld der werfe den ersten Stein!.....


Entschuldige, aber ich kann deiner wirren Aussage nicht ganz folgen. Wurdest du in deiner Kindheit ins Bett gefesselt oder saß dein Vater oder deine Mutter an deinem Bett und hat Wache gehalten um der Aufsichtsoflicht zu genügen? Du bist wirklich ein gscheit Schreiber. Dass die beiden beamteten Todesschützen, die jemanden hindrrücks abgeknallt haben lebenslang die Last für ihre Tat zu tragen haben ist das mindeste und ich bete darum, dass sie es nie vergessen würden. Vielleicht ist ja das für die Fekter ein Grund, an der Ausbildung und Aufsicht ihrer Beamten zu rütteln und die Dienstaufsichtspflicht ernst zu nehmen.

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