Purkersdorf Forum Archiv 2007
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Petzi ® sagt am 24.01.2007 13:53 zu asylant ?:Erster Beitrag

Re: wohnungsrecht einklagbar


die regierung in frankreich hat sich entschlossen, das recht auf wohnen (und damit auf wohnung) praktisch in den verfassungsrang zu erheben. damit will sie die axtreme obdachlosenzahl in paris v.a. wegbringe. dieses recht auf wohnung wird einklagbar sein. also stimmt das schon!

und wie soll das vonstatten gehen? errichtet der staat wohnhäuser für obdachlose, die dann in diesen wohnungen leben können? oder welche wohnungen werden dafür verwendet? muss ein vermieter seine wohnungen dafür zu einem spottpreis (oder gar kostenlos) zur verfügung stellen? wie soll das finanziert werden? müssen die obdachlosen dafür gemeinnützige arbeit verreichten? wie soll das genau funktionieren? sehr neugierige grüße, petzi

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