Purkersdorf Forum Archiv 2006
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Ergänzung ? sagt am 14.11.2006 08:40 zu wolfgang.jakesch ®:Erster Beitrag

Re: AHS - Fortschritte


Geschwister an einer Schule zu haben, ist ja per se noch kein Grund, dass man leichter in diese Schule kommt. Welcher Schug/Schog-Paragraph besagt das?????


Gemäß §5 der Aufnahmsverfahrensverordnung des Bundesministerium für Bildung etc. hat die Reihung nach Maßgabe der EIGNUNG, der WOHNORTNÄHE und des Besuchs der Schule durch mindestens eine SCHWESTER oder einen BRUDER des Aufnahmswerbers/der Aufnahmswerberin zu erfolgen.
Vorausgesetzt, dass mit den vorhandenen Plätzen (128) ein Auslangen gefunden wird, ansonsten tritt der Abschnitt 4 von §5 in Kraft der besagt, dass Geschwisterkinder mit AHS Reife aufzunehmen sind alle anderen Anmeldungen sind gleich gereit und ist die Leistung in den vorangegangenen Schulen als Aufnahmekriterium heranzuziehen und danach zu verfahren. Sprich: Einserkinder vor Zweierkinder etc.

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