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Maria Parzer ® sagt am 06.10.2003 22:14 zu karlaschnikow ?:Nächster Beitrag

Re: autofrei zur Schule


Ok! Aber -Fahrgemeinschaft - Unfall - keine entspr. Versicherung ! Wer Zahlt? Regressanspruch beim Lenker !!!
mich würd dazu die meinung von versicherungsfachleuten interessieren. ist das nicht durch die normale haftpflicht gedeckt? sonst würde man ja immer ein risiko eingehen, wenn irgendwer zweiter (dritter, vierter) im auto mitfährt.

Natürlich sind die zivilrechtlichen Ansprüche (Schaden, Heilungskosten usw.)durch die Haftpflichtversicherung gedeckt! Die Versicherungen unterscheiden nicht zwischen Familienangehörigen, FreundInnen, KollegInnen und sonstigen MitfahrerInnen. Strafrechtlich kann man sich der Verantwortung, wenn durch eigene Fahrlässigkeit jemand zu Schaden kommt (sei es jetzt eine MitfahrerIn oder eine sonstige VerkehrsteilnehmerIn) ohnehin auch durch eine Unterschrift nicht entziehen
vgl. auch den Beitrag "Rechtliches" bei der Mitfahrbörse, auf dieser home-page oder auch www.vcoe.at oder www.oeamtc.at Dr. Maria Parzer

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