Purkersdorf Forum Archiv 2003
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Ingo Riß ® sagt am 25.08.2003 11:01 zu goldi ?:Erster Beitrag

Re: Goldene Ehrenringe für PolitikerInnen?



Da findet sich übrigens jener § 153a Strafgesetzbuch: "Wer für die Ausübung der ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumten Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, einen nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteil angenommen hat und pflichtwidrig nicht abführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."
Ingo Riß Gemeinderat der LIB

und was hat der § 153a mit ehrungen zu tun, da geht es doch um betrug oder herr rechtsanwalt!
goldi


Nur keine Angst um Ihre Freunde, Frau oder Herr Goldi! Ich halte, solange es vertretbar ist, die Politik als die richtige Bühne für Politik. (Strafanträge, wo das Gesetz sie fordert, sind zuvorderst Sache der Behörde des Dr. Pleischl.)
Aber dennoch, weil von Ihnen eine Art Frage gestellt wurde: § 153a StGB verlangt keineswegs eine "Betrugsabsicht". Dafür gäbe es die §§ 146 ff. Meinen Sie aber vielleicht mit "Betrug" einen wissentlichen Missbrauch der eingeräumten Befugnisse, dann wäre es Untreue nach § 153. § 153a verlangt übrigens auch gar keine pflichtWIDRIGE Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes, für welche eine nicht bloß geringfügige Zuwendung angenommen wird (insoweit irrt auch Michael Gutsch in seinem Eintrag). Unter Strafe gestellt ist ein pflichtwirdiges NICHTABFÜHREN der Zuwendung, wobei sich die Verpflichtung zur Abfuhr aus dem ABGB ergibt. Im § 1013 ABGB ist dazu bestimmt: "Die erhaltenen [Geschenke] werden vom Bezirksfürsorgeverband eingezogen."
Also kein Problem: Die Ehrenringe sind entweder so gut wie nichts wert, oder aber sie werden postwendend pflichtgemäß an den sogenannten Machthaber (und das ist bei PolitikerInnen wohl das Wahlvolk) abgeführt, oder es kommt § 1013 ABGB zum Tragen - nur, was ist der "Bezirksfürsorgeverband"?

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