Purkersdorf Forum Archiv 2001
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Burkhard Weigl sagt am 06.12.2001 19:39 h zu herby:Nächster Beitrag

Re: Gemeinderatssitzung


Hallo Herby!
Die nächste GR-Sitzung ist am Montag, 17.12.2001 (19 Uhr, Stadtsaal). Der Stadtrat hat folgende Tagesordnung vorbereitet:
"TAGESORDNUNG 1. Einleitende Erfordernisse 2. Berichte des Bürgermeisters 3. Verifizierung von Protokollen: GR 26.09.2001
4. Beschlüsse im Wirkungsbereich des Gemeinderates
Voranschlag GR-419 Voranschlag und Dienstpostenplan 2002 GR-420 Mittelfristiger Finanzplan 2002-2005
WIPUR GR-421 Bericht aus der Gesellschaft GR-422 Dienstbarkeitsvertrag AHS GR-423 Verwertung Grundstück 80/9, Herrengasse 2 GR-424 Grundsatzbeschluss betreffend Vermarktung AHS-Provisorien GR-425 Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes GR-426 AHS-Purkersdorf - Bericht - Baufortschritt GR-427 Gesundheits-/Ärztezentrum Purkersdorf GR-428 Petition Wienerwald
4.1. Finanzen GR-429 Verkauf eines Teilgrundstückes Herrengasse 8 GR-430 Verkauf Bauparz.2, EZ 7, Fürstenberggasse 4 GR-431 Haftungsübernahme für Finanzierung TLF 2000 GR-432 Zuschüsse an Hilfsorganisationen GR-433 Controlling
4.2. Jugend, Familie, Soziales GR-434 Förderungsrichtlinien für die Gewährung von Unterstützungen zu Kanal- und Abfallwirtschaftsabgaben GR-435 Hotel Wien West- Seniorenpflegeheim - Bericht
4.3. Umwelt und Verkehr GR-436 Energiecontracting GR-437 Biomasse GR-438 Nachtzug GR-439 TAST-AST GR-440 NUS (NÖ Umweltsystem) GR-441 Straßenschwellen Sagbergstraße GR-442 Straßenverkehrssicherheitsmaßnahmen
4.4. Bauwesen und Stadtplanung GR-443 Örtliches Raumordnungsprogramm - 4. Änderung - Verordnungsprüfung GR-444 Bebauungsplan 6. Änderung - Stellungnahmen GR-445 Bebauungsplan 6. Änderung - Verordnung GR-446 Änderungsersuchen zum Bebauungsplan GR-447 Benützungsvertrag Kirchenvorplatz mit der Österreichischen Bundesforste AG GR-448 Verkauf eines Teiles der Parzelle 1/5 an Familie Luger GR-449 Kanal- und Wasserleitungsbau - Baufortschritt
4.5. Rechtsangelegenheiten und Gewerbliche Wirtschaft GR-450 Bezirksgericht Purkersdorf GR-451 Verwendung des Purkersdorfer Wappens
4.6. Kultur und Sport GR-452 Subventionen GR-453 Veranstaltungen 2002
4.7. Bildung und Personal GR-454 Vergabe von Wohnungen und/oder Geschäftslokalen GR-455 Nachfolge Standesamt und Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
4.8. Betriebswirtschaftliche Angelegenheiten GR-456 Änderung der Verordnungen im Bereich Wasserversorgung GR-457 Änderung der Verordnungen im Bereich Abwasserentsorgung GR-458 Änderung der Verordnungen betr. Aufschließungsabgaben GR-459 Vergabe Betreuung Wienerwaldbad samt Buffet GR-460 Verkauf einer Gruft
4.9. Berichte von Ausschussvorsitzenden GR-461
4.10. Bericht des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses GR-462
4.11. Stellungnahme des Bürgermeisters und des Kassenverwalters zu Berichten des Prüfungsausschusses GR-463
4.12. Sonstige Anträge und Dringlichkeitsanträge
Nichtöffentliche Sitzung 4.13 Steuer- und/oder Abgabenangelegenheiten GR-464 4.14. Verwaltungs- und Zivilverfahren GR-465 4.15. Personalangelegenheiten GR-466 Umwandlung von befristeten in unbefristete Dienstverhältnisse GR-467 Aufnahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis GR-468 Neuanstellungen Musikschule GR-469 Übereinkommen Altersteilzeit
4.16. Dringlichkeitsanträge"

Seit einigen Tagen liegt, entsprechend § 73 der NÖ Gemeindeordnung, auch der Voranschlag 2002 zur allgemeinen Einsicht im Rathaus auf.
Dieser Paragraph lautet:
"§ 73 Beschluss des Voranschlages (1) Der Bürgermeister hat jährlich spätestens sechs Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres den Entwurf des Voranschlages zu erstellen und durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist ortsüblich kundzumachen. Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen. Spätestens bei Beginn der Auflagefrist hat der Bürgermeister jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei eine Ausfertigung des Voranschlagentwurfs auszufolgen. (2) Der Entwurf des Voranschlages ist sodann mindestens zwei Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres vom Bürgermeister dem Gemeinderat vorzulegen und von diesem nach Prüfung der Erinnerungen zu beschließen. (3) Der mittelfristige Finanzplan ist gemeinsam mit dem Voranschlag dem Gemeinderat vorzulegen und von ihm zu beschließen.Gleichzeitig mit dem Voranschlag hat der Gemeinderat zu beschließen: a) die Abgaben, insbesondere die jährlich festzusetzenden Abgabenhebesätze und die Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen; b) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite (§ 79); c) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des außerordentlichen Voranschlages aufzunehmen sind und d) den Dienstpostenplan. (4)Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen."
MfG, Burkhard

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