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Nö Naturschutzbund empfiehlt auf Laubsauger und Laubblasgeräte zu verzichten!

Das Laub fällt - und allerorten sind sie jetzt wieder zu hören und zu riechen: Laubsauger und Laubblasgeräte. Der Naturschutzbund NÖ empfiehlt, auf solche Geräte zu verzichten! Sie schädigen die Natur, steigern die Lärmbelastung, verbrauchen Energie und stoßen schädliche Abgase aus. Insbesondere in privaten Gärten ist der Einsatz mobiler Laubsauger und Laubblasgeräte unnötig, ja sogar schädlich. In Beeten sowie unter Gebüschen und Hecken sollte das Laub liegen bleiben! Es erfüllt wichtige ökologische Funktionen für den Boden und die Tierwelt:

Durch den Laubfall entsteht frische Streu; die Streuschicht erhöht die Bodengesundheit und ist für viele Bodentiere lebenswichtig. Beim Einsatz der Laubsauger wird das ökologische Gleichgewicht der betroffenen Böden empfindlich gestört, indem die Humusbildung durch Entzug von organischem Material sowie durch Vernichtung von Bodenorganismen gemindert wird. Wenn Laubsauger auf unversiegelten Flächen eingesetzt werden, sind folgende negative Effekte zu erwarten:

  • Auf und im Boden und in der bodennahen Krautschicht lebende Kleintiere (vor allem Insekten, Spinnen) werden aufgesaugt, mit dem Sauggut zum Teil getötet und an andere Orte verbracht. Samen gehen durch das Absaugen verloren, eine Verarmung der Vegetation ist die Folge.
  • Mit der verbesserten Entfernung unerwünschten Pflanzenmaterials von unversiegelten Flächen wird vermehrt Biomasse dem natürlichen Stoffkreislauf vor Ort entzogen. Die Kleintiere (Würmer, Insekten, Spinnen, Kleinsäuger), die auf um im Boden im abgestorbenen Pflanzenmaterial leben, verlieren Nahrung und Lebensstätte.
  • Der Boden ist schlechter gegen Austrocknung und Extremtemperaturen geschützt; die Neubildung von Humus nimmt ab.

Auch an die Städte und Gemeinden appelliert der Naturschutzbund NÖ, auf den öffentlichen Grünflächen und in den Parks auf die lärmenden und stinkenden Geräte zu verzichten. Werden dennoch solche Geräte eingesetzt, sollten sie unbedingt lärm- und abgasarm sein. Der Schallemissionspegel darf nicht über dem von Rasenmähern liegen, die in privaten Gärten eingesetzt werden.

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Letzte Änderung: 2024-02-17 - Stichwort - Sitemap