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Steinbrucherweiterung Gaaden - Resolution



RESOLUTION
zur geplanten Erweiterung des
Steinbruches Gaaden
beschlossen von der Jahreshauptversammlung
des Naturschutzbund NÖ
in Tulln am 30.10.2004


Der Naturschutzbund NÖ stellt fest, dass der Abtrag und die Beseitigung eines ganzen, landschaftsprägenden Höhenrückens in der Größenordnung des Mitterotter III zur geplanten Erweiterung des „Steinbruchs Gaaden“ im Naturpark Föhrenberge und Landschaftsschutzgebiet Wienerwald einen nachhaltig negativen und besonders schwerwiegenden Eingriff in die Landschaft darstellt. Es sind erhebliche Beein- trächtigungen des betroffenen Ökosystems nicht nur im Abbaubereich, sondern auch in dessen Umfeld zu erwarten. Die Größenordnung des Eingriffes in das Landschaftsgefüge und die zu befürchtenden Veränderungen können durch keinerlei Auflagen durch die Behörde, welcher Art auch immer, auf Dauer nicht einmal annäherungsweise kompensiert werden. Eine „standortgerechte Rekultivierung“ in der Art und Weise, wie dies im betreffenden Bescheid vorgeschrieben und als Voraussetzung für die Bewilligung gefordert wird, erscheint daher aus fachlicher Sicht für einen absehbaren Zeitraum völlig unmöglich.

Wir stellen daher fest, dass die Naturverträglichkeit der Erweiterung nicht gegeben ist und daher die naturschutzbehördliche Bewilligung (MDW2-NA-0458 vom 23.7.2004) im Widerstreit zum NÖ Naturschutzgesetz, zum Verschlechterungsverbot nach NATURA-2000 und zur ALPENKONVENTION steht.

Wir sprechen uns entschieden gegen die Erweiterung des Steinbruches Gaaden aus und fordern die unverzügliche Aufhebung des Bescheides sowie die Einstellung des Verfahrens zur Erweiterung des Steinbruches Gaaden im Naturpark Föhrenberge. Daher darf in diesem sensiblen Schutzgebiet auch keine weitere Rodungsbewilligung mehr erteilt werden !

E I N S T I M M I G , d.h. ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen angenommen !




Naturschutzbund Niederösterreich
Alserstraße 21/1/5, 1080 Wien
Tel: 01-402 93 94, Fax: 01-402 92 93, email: noe@naturschutzbund.at
Wien, am 9.9.2004


Herrn Bezirkshauptmann
BH Mödling
2340 Mödling

Steinbruch in Gaaden

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann,

obwohl dem Naturschutzbund NÖ keine Parteienstellung im Verfahren zukommt, geben wir folgendes zu bedenken.

Die Abtragung und irreversible Beseitigung eines ganzen, landschaftsprägenden Bergzuges innerhalb eines mehrfach geschützten Gebietes (darunter auch EUROPASCHUTZGEBIET) in der Größenordnung des Mitterotter III ist aus gesamtheitlicher, physiogeographischer Sicht zweifelsfrei geeignet, nicht nur im engeren Bereich, sondern auch im weiteren Umfeld des beantragten Abbaufeldes um weitere ca. 16 ha (bei einem Gesamtabbau von ca. 18 plus 4 plus ca. 16 ha = insgesamt ca. 38 – 40 ha !!) sämtliche ökologisch maßgeblichen Parameter, wie z.B.
  • Geländekonfigurationen im Kräftefeld Erosion/Akkumulation, Verkarstung,
  • Mikro- und Mesoklima (Windverhältnisse, Ein- und Ausstrahlung, Niederschlagsverteilung , Luftfeuchte, Temperaturregime im Mikro- und Mesobereich etc.),
  • Bodennahe- und auch tiefreichende Grundwasserverhältnisse (Karstgebiet),
  • mit Auswirkungen auf das Edaphon (Böden und Bodenbildung) als Grundlage für die
  • Pflanzen- und Tierwelt in allen ihren vielfältig vernetzten Aspekten
nachhaltigst und irreversibel zu verändern, bzw. auf Dauer (infolge Beseitigung) zu zerstören.

Dabei können schwerwiegende negative Folgewirkungen in mikro- und auch mesochorischer Größenordnung keinesfalls ausgeschlossen werden. Vielmehr sind diese nicht nur während des langen Abbauzeitraumes, sondern auch für die anschließende Zeit der „Renaturierung über längere Zeiträume“ hinweg zwangsläufig zu erwarten, bzw. müssen diese aus fachlicher Sicht sogar befürchtet werden.

Der Abtrag und die völlige, ersatzlose Beseitigung eines ganzen, landschaftsprägenden Höhenrückens in der Größenordnung des Mitterotter III stellt somit logischerweise nicht nur einen nachhaltigen, sondern auch einen besonders schwerwiegenden Eingriff dar, und somit auch eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Ökosystems, nicht nur im Abbaubereich, sondern auch in dessen Umfeld dar, in einem Landschaftsschutzgebiet und Naturpark!

Schon alleine infolge der Größenordnung des Eingriffs in das Landschaftsgefüge können die zu erwartenden / zu befürchtenden maßgeblichen Veränderungen in mesochorischer Größenordnung daher auch durch keinerlei Vorschreibungen, welcher Art auch immer, auf Dauer auch nur näherungsweise kompensiert werden.

Der geplante Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet durch völlige Beseitigung des Mitterotters III wäre daher logisch und nachvollziehbar eine maßgebliche, erhebliche und irreversible Verschlechterung im Widerstreit zum NÖ Naturschutzgesetz und zum Verschlechterungsverbot gemäß NATURA 2000, wie auch zur ALPENKONVENTION.

Weil nach unserer Ansicht der bereits erlassene Bescheid diese Überlegungen nicht berücksichtigt, halten wir diesen nicht für gesetzeskonform und behalten uns vor, die zuständigen Einrichtungen der EU damit zu befassen.

Die von Herrn DI Bernd Skyva als Obmann des Schöffelvereins in seiner Beschwerde am 19.8.2004 angeführten Argumente halten wir für voll zutreffend und werden diese auch von uns vertreten.

Eine Möglichkeit für den „Baukontor Gaaden“ bestünde in der Annahme des bereits vorgeschlagenen Kompromisses, siehe ÖKO-Text 1/95, S.58, herausgegeben von ÖGÖ und ÖGNU, jetzt Umweltdachverband, welche die totale Abtragung des landschaftsprägenden Mitterotter III vermeidet, dem Konsenswerber jedoch noch eine zumutbare und großzügige Abbaumöglichkeit für ca. 20 – 30 Jahre einräumen würde. Bei dieser Abbauvariante könnten die gravierenden Interessenskonflikte (hinsichtlich Abbau eines ganzen Bergrückens) und die damit verbundenen jahrelang zu erwartenden Verfahrensfolgen samt beträchtlichen Kosten für alle direkt und indirekt Beteiligten weitgehend vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vorsitzender
Dr. Czwiertnia Erich
wirkl. Hofrat i.R.

Obiges Schreiben ist bis Ende Oktober 2004 unbeantwortet geblieben !

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