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Hirschengartenteich: Antrag zum Naturdenkmalschutz

An die
Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung
Zu Handen Herrn Mag. Peter Janak
Leopoldstr. 21
A-3400 Klosterneuburg

Betreff: Hirschengartenteich in Mauerbach

Sehr geehrter Herr Magister Janak!

Ich ersuche hiermit die BH Wien-Umgebung, eine Prüfung nach Paragraph 9 des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes (Naturdenkmalschutz) für den Hirschengartenteich in Mauerbach im Rahmen des im beiliegenden Katasterlageplans eingezeichneten Areals des geplanten Retentionsbeckens vorzunehmen. Es sollte sämtliche Flächen beinhalten, die der Markgemeinde Mauerbach gehören und als solche auch auf dem Plan gekennzeichnet sind. Beiliegende pflanzenökologische Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Kurt Zukrigl, sowie die Stellungnahme des Niederösterreichischen Naturschutzbundes durch Herrn Prof. Dr. Friitz und Mag. Margit Gross, Die Statistik des Dr. Stojaspal über die Amphibienpopulation und Beobachtungen von Frau Ursula Prader untermauern die Notwendigkeit der Schutzstellung. Die wichtigsten Begründungen sind wie folgt:
Seltenheit und Schutzwürdigkeit des Schwarzerlenwaldes im Einzugsbereich des Hirschengartenbaches und auf ehemaligem Teichboden, Schutzwürdigkeit der Pflanzengesellschaft auf dem Damm, Einmaligkeit des Vorkommens der Sumpf-Calla (auch Drachenwurz, Calla palustris), ganz besonders in dieser Anzahl, und ihrer Begleitvegetation, Anzahl und Zusammensetzung der Amphibienpopulation (Braunfrösche, Kammolch, Bergmolch, Teichmolch, Feuersalamander, (Angaben von Dr. Franz Stojaspal, Hauptstr. 1006, 3001 Mauerbach), Vorkommen von Graureiher, Schwarzstorch, Silberreiher (Beobachtung von Ursula Prader, Grüne Plattform Mauerbach, u.a.), Vorkommen der Sumpf-Schildkröte (Beobachtung von Prof. Dr. Zukrigl), Vorkommen vom Biber (Castor fiber). Weitere, essentielle Begründungen ergeben sich aus den Richtlinien und Bestimmungen der NATURA 2000, nach denen das Gebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie (VS Geb.11, Wespenbussard, Grauspecht, Schwarzspecht, Neuntöter, Halsbandschnäpper, Gelbbauch-Unken) und der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FHH Geb.11, Erlen-Eschen- Weidenauen) unter Schutz zu stellen ist (Verschlechterungsverbot!) und den Vorgaben der Biosphärenpark-Wienerwald-Planung, nach der alle bachbegleitenden Auwälder im Wienerwald erhaltens- und schützenswert sind. Alle Amphibien sowie die Sumpf-Calla (Drachenwurz= Calla palustris) sind ohnehin durch das NÖ Naturschutzgesetz geschützt (§11 Abs.3, bzw. §11 Abs.2). Das geplante Retentionsbecken im Bereich des Hirschengrabenbaches stellt in der derzeit konzipierten Fassung eine konkrete Bedrohung aller schützenswerten und erhaltenswerten Aspekte des genannten Areals dar, ganz besonders die geplante Absenkung des Wasserspiegels des Grundteiches. Auch die Abholzung des Waldes auf dem alten Damm erscheint im Gesamtzusammenhang der Schutzwürdigkeit des Gebietes als sinnlos und unnötig. Die Abänderung der naturgewachsenen Dammvegetation in ein versteinertes Bauwerk ist auch aus anderen Gründen als denen des Naturschutzes nicht wünschenswert (Landschaftsbild). Da es durchaus naturschutzverträgliche Alternativen zu dem geplanten Stauwerk gibt, die offensichtlich von den Verantwortlichen dieses Projektes nicht einmal erwogen werden, ist es unabdinglich, alle gesetzlichen Schutzmöglichkeiten wahrzunehmen und zu realisieren, um die Erhaltung dies einmaligen und ungewöhnlichen Naturraumes zu gewährleisten. Seine Zerstörung würde auch die Sinnhaftigkeit der Verwirklichung der NATURA 2000 Richtlinien und die Errichtung eines Biosphärenparks Wienerwald infrage stellen, bevor diese Konzepte überhaupt konkret Fuß fassen können. In der Erwartung auf baldige positive Maßnahmen Ihrerseits, verbleibe ich hochachtungsvoll

Dr. Dieter Armerding

Dr. Dieter Armerding
Biologe
Donaustr. 73
A3421 Höflein a.d. Donau
Tel. 02243-80680
e-Mail: dieter-armerding@telering.at

P.S.: Der beste Zeitpunkt für eine Begehung wären die Monate Mai/ Juni (erste Hälfte)

Anlagen:
1. Pflanzenökologisches Gutachten von Univers. Professor Dr. Kurt Zukrigl
2. Stellungsnahme Naturschutzbund Niederösterreich, Dr. Peter Fritz,
Mag. Margit Gross
3. 3 Fotos vom Hirschengartenteich, 2 Flugaufnahmen des Teichareals eines mit Kartause
4. Katasterplan mit Stauwerk
5. Kopie der NÖ InterMap-Karte 1:5,000 des Hirschengartenteichs und der Umgebung, gedruckt von der Website der NÖ Landesregierung (NATURA 2000 Karten)
Ergeht an:

Amt der NÖ Landesregierung, Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, DI Ernest
Reisinger
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Forstwirtschaft, Dr. Gerfried Koch
Biosphärenparkmanagement, Mag. Günther Loiskandl
Stadt Wien, Landeshauptmann, Bürgermeister Dr. Michael Häupl NÖ Unweltanwaltschaft
Umweltbundesamt
NÖ Gebietsbauamt II, Grazer Str. 52, 2700 Wiener Neustadt (Dr. Jutta Edelbauer)
Bgm. von Mauerbach: Gottfried Jelinek
Vbgm. Von Mauerbach: KR Alfred Graf
Umweltgemeinderat Mauerbach: Ing. Gottried Wild
Grüne Plattform Mauerbach, z.H. von Ursula Prader
Österreichischer Naturschutzbund, Wien/ NÖ
FA Werner Consult: DI Dr. Georg Hinterleitner
WWF Österreich
Naturhistorisches Museum, Abt. Ökologie (Mag. R. Gayl)

Der Antrag wurde am 22.10.2004 per Einschreiben an die BH WU geschickte. Die kompletten Unterlagen gingen am 25.10. auch per Einschreiben an Dr. Edelbauer. Der größere Teil des Verteilers wurde am 25.10.2004 per Post abgeschickt.

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