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Neue Verordnung über Luftbelastungsgebiete

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, Jahrgang 2004. Ausgegeben am 22. Juli 2004, Teil II, auszugsweise

300. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

Auf Grund des § 3 Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2002, wird verordnet:

§ 1. Gebiete, in denen die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes - Luft, BGBl. I, Nr. 115/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I, Nr. 34/2003, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und Luftschadstoffe, für die dort entsprechende Überschreitungen gemessen wurden, sind in den Bundesländern:

3. Niederösterreich: das Stadtgebiet von Amstetten, das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Mistelbach, des Verwaltungsbezirkes Mödling mit Ausnahme der Gemeinden Breitenfurt bei Wien, Gaaden, Gießhübl, Hinterbrühl, Kaltenleutgeben, Laab im Walde und Wienerwald, sowie des Verwaltungsbezirkes Wien- Umgebung mit Ausnahme der Gemeinden Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben und der Katastralgemeinden Weidlingbach und Maria Gugging im Stadtgebiet von Klosterneuburg (jeweils PM10).

9. Wien: a) das Stadtgebiet von Wien mit Ausnahme des 21. und 22. Bezirks und der Katastralgemeinden Auhof, Dornbach, Grinzing, Hadersdorf, Josefsdorf, Kahlenbergerdorf, Kalksburg, Mauer, Neustift am Walde, Neuwaldegg, Nußdorf, Oberlaa Land, Obersievering, Pötzleinsdorf, Rodaun, Rosenberg, Rothneusiedl, Salmannsdorf, Unterlaa und Untersievering (Stickstoffdioxid); b) das Stadtgebiet von Wien mit Ausnahme der Katastralgemeinden Dornbach, Grinzing, Josefsdorf, Kalksburg, Mauer, Neuwaldegg, Neustift am Walde, Obersievering, Pötzleinsdorf, Rosenberg, Salmannsdorf und Untersievering (PM10).

§ 2. (1) Die in § 1 genannten Gebiete sind Schutzgebiete der Kategorie D des Anhanges 2 zum UVP-G 2000 (belastetes Gebiet - Luft). (2) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. Nr. L 175 vom 05.06.1985 S. 40, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/35/EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl. Nr. L 156 vom 25.06.2003 S. 17, umgesetzt.

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Was hier so trocken als Gesetzestext zu lesen ist bedeutet, dass bei bestimmten Vorhaben in Luftbelastungsgebieten gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) 2000 schon unter den generellen Schwellenwerten zu prüfen ist, ob erhebliche Auswirkungen eines Projektes auf die Immissionssituation möglich sind. Trifft dies zu, ist eine UVP durchzuführen. Betroffene Projekte können unter anderem Großfeuerungsanlagen, Straßen und Großparkplätze, Freizeit- und Vergnügungsparks, Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen sowie die Herstellung keramischer Erzeugnisse sein.

Der Liste der betroffenen Regionen ist zu entnehmen, dass insbesondere beim Feinstaub (PM10) die belasteten Gebiete immer mehr werden und mit den Katastralgemeinden Hadersdorf und Auhof bereits an der Stadtgrenze von Purkersdorf beginnen. Ebenso sind mit Klosterneuburg und Mödling erstmals Teilregionen des Wienerwaldes in Niederösterreich direkt betroffen.

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Definition von PM10 (Feinstaub), gefunden auf der offiziellen Seite des Umweltbundesamtes:

Mit Feinstaub (PM10) bezeichnet man Partikel mit einem Durchmesser kleiner 10µm. Partikel dieser Größe können über den Kehlkopf hinaus bis tief in die Lunge gelangen. Sie sind daher besonders gesundheitsschädlich.

Gesundheitliche Auswirkungen: Eine erhöhte PM10-Belastung führt zu vermehrten Erkrankungen des Atmungs- und des Herz-Kreislaufsystems. Dadurch kann es zu einer Verminderung der Lebenserwartung kommen. Im Feinstaub enthalten sind z.B. auch Schwermetalle und Dioxine, die sich durch Sedimentation im Boden anreichern können.

Feinstaub-Emissionstrend: Seit 1990 sind die Feinstaub-Emissionen um 5 Prozentpunkte auf etwa 47.000 Tonnen angestiegen. Den größten Teil davon emittierte die Industrie mit einem Anteil von 39% im Jahr 2002. 20% der Emissionen wurden vom Verkehr (Rußpartikel und Abrieb) verursacht. Dieser Sektor verzeichnet auch die mit Abstand größten Wachstumsraten. Die Landwirtschaft bewirkte 2002 15%, die Kleinverbraucher 23% und die Energieversorgung 3% der Gesamtemissionen an Feinstaub.

Belastung durch PM10 in Österreich: Im Jahr 2002 wurden in Österreich in zahlreichen Städten PM10 Werte über dem Grenzwert registriert. Besonders betroffen sind Orte in Tal- und Beckenlagen wie z.B. Graz, Klagenfurt und das Inntal. Auch in Wien und anderen Städten in Niederösterreich zeigt sich eine hohe Belastung. Mitverantwortlich dafür ist Schadstofftransport aus den Nachbarländern. Im Raum Linz, aber auch in Leoben und Brixlegg, liefern industrielle Emissionen einen wesentlichen Beitrag zur hohen PM10-Belastung.

Herkunft von Feinstaub: Staub ist ein komplexes Gemisch aus festen und flüssigen Teilchen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, Form, Farbe, chemischen Zusammensetzung, physikalischen Eigenschaften und ihrer Herkunft bzw. Entstehung. Grundsätzlich wird zwischen primären und sekundären Partikeln unterschieden. Erstere werden als primäre Emissionen direkt in die Atmosphäre abgegeben, letztere entstehen durch luftchemische Prozesse aus gasförmig emittierten Vorläufersubstanzen (z.B. Ammoniak, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide).

Maßnahmen zur Verringerung der PM10 Belastung: Wie zahlreiche Studien gezeigt haben, sind die Hauptverursacher für PM10 der Verkehr, der Hausbrand und die Industrie. Beim Verkehr stammt der Großteil von Diesel-Kfz und der Aufwirbelung von Straßenstaub. Alte, mit Holz oder Kohle betriebene Einzelöfen sind beim Hausbrand die Hauptverursacher. Bei der Industrie stammt der Gutteil aus der Bauwirtschaft. Für eine signifikante Verringerung der PM10-Belastung müssen daher bei all diesen Verursachern die Emissionen verringert werden.

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