Purkersdorf Online

Protokoll Gemeinderatssitzung 27.3.2012


STADTGEMEINDE PURKERSDORF Einleitende Erfordernisse zur 9. Sitzung Funktionsperiode 2010/2015 des Gemeinderates am 27. März 2012

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.00 Uhr Tagungsort: Stadtsaal Purkersdorf

1) PRÄSENZFESTSTELLUNG Anwesend waren: 31/Präsenzquorum: 22

AICHER GR Sabine ORTHOFER STR DI Dr. Rudolf
BOLLAUF STR Susanne PUTZ STR Christian
BRUNNER GR Roman REISNER GR Annemarie
CAMBRUZZI GR Manfred RÖHRICH GR Christian
FRANKE GR Katharina SCHLÖGL BGM Mag. Karl
JAKSCH GR Walter SCHMIDL GR Margaretha
KAUKAL GR Beatrix STANGL GR Alexandra
KEITEL GR Werner TEUFL GR Thomas
KÖCKEIS GR Friedrich TRAURIG GR Monika
LIEHR GR Florian (ab 19.05, EE Pkt. 5) URBAN GR Silvia
MANDL GR Christine WEINZINGER GR Manfred
MARINGER GR Christiane WEINZINGER STR Viktor
MATZKA VZBGM Mag. Dr. Christian WISZNIEWSKI GR Karim (ab 19.08, 269)
MAYER STR Elisabeth WOLKERSTORFER STR Harald
NEMEC GR Ingrid ZÖCHINGER GR Leopold
OPPITZ STR Albrecht

Weiters waren anwesend:

HAIDER Baudir. Ing. Rainald NOVOTNY Editha, Leiterin Allg. Verwaltung
HUMPEL StADir. Reg.Rat Burkhard STANEK Josefine, Schriftführerin
NÖHRER Dkfm. Otmar, Leiter Finanzverw.

2) Bestellen der Verifikatoren 21) Für die SPÖ: GR Annemarie Reisner 22) Für die ÖVP: GR Leopold Zöchinger 23) Für die LiB&G: GR Sabine Aicher 24) Für die PUL: GR Manfred Cambruzzi

3) Bestellen eines(r) Schriftführers(in)

Josefine Stanek

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Einleitende Erfordernisse zur 9. Sitzung Funktionsperiode 2010/2015 des Gemeinderates am 27. März 2012

4) Änderungen in der Tagesordnung

Folgende Punkte der Tagesordnung werden abgesetzt:

Im Öffentlichen Teil

GR-0272 WIPUR – Zubau AHS

Im Nicht Öffentlichen Teil

GR-0308 Berichte des Prüfungsausschusses GR-0309 Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters zu Berichten des Prüfungsausschusses

5) Eingelangte Dringlichkeitsanträge

51)

Antragsteller: Liste Baum & Grüne und PUL

Kinderspielplatz Wintergasse 48

Aufnahme in die Tagesordnung: Abstimmungsergebnis: dafür: 9 dagegen: 21 (Bollauf, Brunner, Franke, Jaksch, Kaukal, Keitel, Köckeis, Mandl, Matzka, Nemec, Orthofer, Putz, Reisner, Röhrich, Schlögl, Teufl, Traurig, Weinzinger M, Weinzinger V., Wiszniewski, Wolkerstorfer)

6) Berichte des Bürgermeisters

2.1. Nachtbuzz

Der Verein Nachtbus NÖ hat für das Betriebsjahr 2012 um Bundesmittel nach § 20 FAG angesucht. Dem Antrag wurde stattgegeben und für die Stadtgemeinde Purkersdorf ein Betrag non 1.167,95 bewilligt. Abzüglich der vereinbarten Abwicklungsentschädigung an den Verein (€140,15) werden der Stadtgemeinde € 1.027,80 für den Betrieb des N8BUZZ gut geschrieben.

2.2. Mandatsverzicht Mag. Christian Schlagitweit

STR Mag. Schlagitweit hat mit Rechtswirksamkeit vom 21.03.2012 auf die Ausübung seines Gemeinderatsmandates verzichtet. Mit diesem Verzicht ist auch mit gleichem Datum der Verlust des Stadtratsmandates verbunden. An Stelle von Mag. Schlagitweit hat die LiB&G Frau Christiane Maringer in den Gemeinderat nachnominiert. Die Angelobung findet am 26.03. statt. Durch das Ausscheiden von STR Schlagitweit ist im nächsten Gemeinderat die Nachwahl eines Mitgliedes des Stadtrates notwendig.

2.3. Straßenbauprogramm Land NÖ

Die NÖ Landesregierung hat für 2012 folgende Straßenbaumaßnahmen bekannt gegeben: B44, Sanierung Wienflussbrücke, Höhe Marienkapelle: Baukosten € 900.000, Baulos 2012: € 500.000 B44, km 3,60 – 5,20 (Mindersiedlung bis Stadtgrenze) Auftragen einer neunen Verschleißschicht: Kosten: € 260.000, davon 2012 € 160.000. Die Stadtgemeinde ist von diesem Maßnahmen finanziell nicht betroffen; lediglich die Kanalabdeckungen sind von der Stadtgemeinde ins erforderliche Niveau zu versetzen; die entsprechenden Beschlüsse werden für den nächsten Stadtrat vorbereitet.

2.4. Kindergarten II -Außenspielflächen

Die WIPUR ha mitgeteilt, dass die Mängel an den Spielgeräten im Außenbereich behoben sind und ab sofort wieder benützt werden können. Ebenfalls frei gegeben worden ist die Benützung neuen Rasenfläche.

2.5. Bundeswählerevidenz

Für die Führung der Bundeswählerevidenz sind an die Stadtgemeinde für das Jahr 2009 € 3.155,40 im Sinne § 12 Wählerevidenzgesetz angewiesen worden.

2.6. Erhöhung Wasser-Kanal-und Müllgebühren

Die Stadt Wien hat den Wasserbezugspreis um über 30%, und die Kanal-und Müllgebühren um knapp 7 % erhöht. Diese Erhöhungen haben unmittelbare Auswirkungen auch auf den Purkersdorfer Gebührenhaushalt. In Absprache mit STR Orthofer, habe ich den Vorschlag des Finanzausschusses, die Purkersdorfer Abgaben entsprechend anzupassen, vorerst ausgesetzt. Der Grund ist, dass ich die Stadtverwaltung beauftragt habe, die tatsächlichen Mehraufwendungen aus diesen Bereichen zu

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Einleitende Erfordernisse zur 9. Sitzung Funktionsperiode 2010/2015 des Gemeinderates am 27. März 2012

beobachten und auf Grundlage gesicherter Daten eventuelle Erhöhungen in den genannten Bereichen vorzuschlagen. Eine Entscheidung sollte der Gemeinderat in der Septembersitzung fällen, um etwaige Abgabenänderungen zum Jahresbeginn 2013 in Kraft setzen zu können. Dieser Beobachtungszeitraum scheint insbesondere im Abfallwirtschaftsbereich notwendig, weil sich hier trotz der Wiener Tarif-Erhöhung eine Bewegung der Anlieferungspreise nach unten abzeichnet. Frau Bastirsch-Grass und Herr Humpel sind in ständiger Verbindung mit den Vertragspartnern der Stadtgemeinde und bestätigen den Trend zu billigeren Anliefertarifen ins Werk Flötzersteig bzw. Spittelau, ebenfalls für den Sperrmüll in die Anlage der BSU Hagenbrunn. Voraussichtlich werden die Gespräche und Verhandlungen bis Ende des Sommers finalisiert sein, sodass hinsichtlich etwaiger Entscheidungen des Purkersdorfer Gemeinderates diese Ergebnisse abgewartet werden sollten.

2.7. Schöffenliste

Die Schöffenlistenkommission hat am 06.03.2012 im Sinne der Bestimmungen des Geschworenenund Schöffengesetzes 1990 34 Personen durch Auslosungsverfahren ermittelt. Einsprüche und/oder Befreiungsanträge wurden nicht gestellt. Die Liste wurde der BH zur weiteren Veranlassung übermittelt.

ANTRAG

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Zu diesem Bericht sprachen: Abstimmungsergebnis: einstimmig

7) Sonstige Berichte und/oder Anfragen

7.1.) Liste Baum & Grüne: Schriftliche Anfragen an den Bürgermeister zur Gemeinderatssitzung am 27. März 2012

1. Hat die Gemeinde eine Verordnung erlassen nach § 4 Abs 4 NÖ Spielplatzgesetz?

Ja; Verordnung des Gemeinderates vom 29.09.2004

2. Im Zuge unserer schriftlichen Anfragen zur GR-Sitzung vom 29.09.2010 wurde auf die Frage, ob die Wohnbauerrichter in der Herrengasse 6 einen Spielplatz errichten, mit „nein“ geantwortet. Verneint wurde auch die Frage, ob die Stadtgemeinde einen Kinderspielplatz zur Verfügung stellen wird unter Hinweis, dass „der für diese Wohnhausanlage in Frage kommende öffentliche Spielplatz jener im Bad Säckingen-Park“ sei.

Die damalige Antwort gilt nach wie vor; die Sitzung war allerdings am 28.09.2010!

3. Laut NÖ Spielplatzgesetz vom 20.09.2002 § 3 ist es u.a. erforderlich, dass von der Errichtung eines nichtöffentlichen Spielplatzes dann Abstand genommen werden kann, wenn die Gemeinde in einer Entfernung von höchstens 400 m Fußweg zu dem Gebäude im Sinne des Abs. 1 einen öffentlichen Spielplatz zu errichten plant oder errichtet hat (von mindestens 400 m2) Der Spielplatz in der Bad-Säckingen-Gasse ist jedoch – je nach Weg – zwischen 485 und 550 Meter entfernt und hat auch nicht das nötige Ausmaß von 400 m2.

Hier liegt offenbar keine Frage vor; abgesehen davon ist aus dem Text nicht erkennbar, um welchen Spielplatz-Standort (in der Bad Säckingen-Gasse gibt es keinen öffentlichen Spielplatz!) und um welches Wohnprojekt es sich handeln soll, eine Aussage über die Wege ist daher nicht möglich. Sollte jedoch der Standort Herrengasse 6 und der Spielplatz Bad Säckingen-Park in der Hardt-Stremayr-Gasse gemeint sein, so können die in der Anfrage gemachten Angaben nicht bestätigt werden. Die fußläufige Erreichbarkeit liegt jedenfalls – mit dem Messrad gemessen unter 400 m. Darüber hinaus liegt der Spielplatz Kellerwiese in ähnlicher Entfernung, es gibt am Hauptplatz den kleinen Spielplatz vor dem Kaufhaus Lendl und es wurde von der Stadt der Ballspielplatz zwischen AHS und SPAR errichtet, der öffentlich zugänglich ist.Im Übrigen hat der Spielplatz in der Hardt-Stremayr-Gasse ein Ausmaß ‹ 800 m²!

4. Wann wird hier eine adäquate Lösung entstehen?

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Einleitende Erfordernisse zur 9. Sitzung Funktionsperiode 2010/2015 des Gemeinderates am 27. März 2012

Um auf die Frage überhaupt eingehen zu können, müsste man wissen, was die Antragsteller unter adäquat verstehen? Für den Fall, dass darunter verstanden wird, einen Spielplatz im Umkreis der gesetzlichen Entfernung zur Wohnhausanlage Herrengasse 6 zu errichten, ergibt sich zur Zeit kein gesetzlicher Handlungsbedarf.

5. Wer wird dafür die Kosten tragen?

Da kein Handlungsbedarf für einen neuen Spielplatz besteht, ergeben sich auch keine Kosten und kann die Frage nach der Kostentragung nicht beantwortet werden.

6. In der Wintergasse 48 wurde bei der WIPUR Reihenhausanlage ebenfalls kein Kinderspielplatz gebaut. Seit September 2002 sind laut NÖ Spielplatzgesetz Reihenhäuser (auch mit Gartenanteil) Wohnhausanlagen gleichgestellt. Auch hier hätte ein Spielplatz im Ausmaß von mindestens 220 m2 hergestellt werden müssen. Es existiert im Umkreis von ca. 2 km überhaupt kein Spielplatz.

Die Auffassung, dass eine Reihenhausanlage mit Gartenanteil in Bezug auf das NÖ Spielplatzgesetz 2002 einer Wohnhausanlage gleich zu setzen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Es befindet sich sehr wohl ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe, wenn auch jenseits der Geleise, nämlich in der Wienzeile. Aus der Sicht der Verwaltung ergibt sich kein Anlass, einen Spielplatz bzw. einen Ausgleich dafür vorzuschreiben.

7. Wann wird hier eine adäquate Lösung entstehen?

Dafür besteht keine rechtliche Notwendigkeit

8. Wer wird dafür die Kosten tragen?

Da kein rechtlicher Handlungsbedarf für einen Spielplatz besteht, ergeben sich auch keine Kosten und kann die Frage nach der Kostentragung nicht beantwortet werden.

9. Ist die Möglichkeit, am Areal des Kindergartens Wintergasse 46 einen Spielplatz zu errichten, geprüft worden?

Das Areal des Kindergartens I – Wintergasse verfügt über einen die Norm übererfüllenden Spielplatz.

10. Könnten die MieterInnen/ KäuferInnen der Reihenhäuser Wintergasse 48 durch die Adaptierung des Türschlosses bis zu Errichtung eines eigenen Spielplatzes in Zeiten, in denen kein Kindergartenbetrieb herrscht, den Kindergartenspielplatz benützen? (z.B. abends, am Wochenende, in den Ferien,---)

Das ist nur mit Zustimmung des Landes NÖ möglich; die Verwaltung hält eine solche Lösung für sehr problematisch.

11. Wurden bei sämtlichen Neubauten von Wohnhausanlagen seit 2002 im Baubewilligungsbescheid die erforderlichen Größen der Spielplätze festgestellt?

Die Übereinstimmung mit der NÖ Bauordnung und Nebengesetzen ist Teil des Vorprüfungsverfahrens für eine Baubewilligung. Es gibt 3 Möglichkeiten: a) es ist ein Spielplatz ausgewiesen, b) es gibt einen öffentlichen Spielplatz in der Nähe (400 m), dann kann die Behörde das als ausreichend beurteilen und c) es ist weder das eine noch das andere vorhanden oder umsetzbar, das hätte eine Ausgleichsabgabe zur Folge.

12. Warum wurden die Spielplatzausgleichsabgaben z.B. bei dem Wohnbau Herrengasse 6 und der Reihenhaussiedlung Wintergasse 48 nicht eingehoben?

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Einleitende Erfordernisse zur 9. Sitzung Funktionsperiode 2010/2015 des Gemeinderates am 27. März 2012

Bei der Wohnhausanlage Herrengasse 6 wurde im Bauverfahren auf die öffentlichen Spielplatz-Einrichtungen Bezug genommen und die Nähe der vorhandenen öffentlichen Spielplätze als ausreichend qualifiziert.

13. Wurden die Spielplatzausgleichsabgaben vorgeschrieben?

nein

14. Welche Bemühungen bestehen, die Spielplatzausgleichsabgaben nachträglich einzuheben?

Keine, weil keine rechtliche Grundlage dazu gegeben ist.

Allgemeine Anmerkung zur Verpflichtung der Errichtung öffentlicher Spielplätze:

Nach § 5 NÖ Spielplatzgesetz 2002 hat jede Gemeinde für je 5.000 Einwohner für die Errichtung eines mindestens 1.000m² großen öffentlichen Spielplatzes zu sorgen. Die Stadt Purkersdorf hätte demnach öffentliche Spielplätze im Ausmaß von 2.000 m² zu errichten. Dieses Erfordernis hat die Stadtgemeinde erfüllt und stehen in Purkersdorf öffentliche Spielplatzflächen im knapp 4-fachen Ausmaß des gesetzlichen Erfordernisses zur Verfügung.

15. Wie hoch ist der Betrag, der bisher durch Versicherungsleistungen für beschädigte Bäume an die Stadtgemeinde gegangen ist. Wieviel war es im Jahr 2011?

Im Jahr 2011 sind für beschädigte Bäume aus Verkehrsunfällen € 1.431,12 entschädigt worden. Insgesamt sind seit 2002 € 88.569,59 an Entschädigungsleistungen bezahlt worden.

Die Anfragen der Liste Baum & Grüne sind am Tag der Sitzung in folgender Form noch einmal zugestellt worden:

  1. Warum wurden die Spielplatzausgleichsabgaben z.B. bei dem Wohnbau Herrengasse 6 und der Reihenhaussiedlung Wintergasse 48 nicht eingehoben?
  2. Wurden die Spielplatzausgleichsabgaben vorgeschrieben?
  3. Hat die Gemeinde eine Verordnung erlassen nach § 4 Abs 4 NÖ Spielplatzgesetz?
  4. Welche Bemühungen bestehen, die Spielplatzausgleichsabgaben nachträglich einzuheben?
  5. Im Zuge unserer schriftlichen Anfragen zur GR-Sitzung vom 29.09.2010 wurde auf die Frage, ob die Wohnbauerrichter in der Herrengasse 6 einen Spielplatz errichten, mit „nein“ geantwortet. Verneint wurde auch die Frage, ob die Stadtgemeinde einen Kinderspielplatz zur Verfügung stellen wird unter Hinweis, dass „der für diese Wohnhausanlage in Frage kommende öffentliche Spielplatz jener im Bad Säckingen-Park“ sei. Laut NÖ Spielplatzgesetz vom 20.09.2002 § 3 ist es u.a. erforderlich, dass von der Errichtung eines nichtöffentlichen Spielplatzes dann Abstand genommen werden kann, wenn

o die Gemeinde in einer Entfernung von höchstens 400 m Fußweg zu dem Gebäude im Sinne des Abs. 1 einen öffentlichen Spielplatz zu errichten plant oder errichtet hat (von mindestens 400 m2)

Der Spielplatz in der Bad-Säckingen-Gasse ist jedoch – je nach Weg – zwischen 485 und 550 Meter entfernt und hat auch nicht das nötige Ausmaß von 400 m2. Wann wird hier eine adäquate Lösung entstehen? Wer wird dafür die Kosten tragen?

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Einleitende Erfordernisse zur 9. Sitzung Funktionsperiode 2010/2015 des Gemeinderates am 27. März 2012

6. In der Wintergasse 48 wurde bei der WIPUR Reihenhausanlage ebenfalls keinKinderspielplatz gebaut. Seit September 2002 sind laut NÖ Spielplatzgesetz Reihenhäuser (auch mit Gartenanteil) Wohnhausanlagen gleichgestellt. Auch hier hätte ein Spielplatz im Ausmaß von mindestens 220 m2 hergestellt werden müssen. Es existiert im Umkreis von ca. 2 km überhaupt kein Spielplatz. Wann wird hier eine adäquate Lösung entstehen? Wer wird dafür die Kosten tragen? Ist die Möglichkeit, am Areal des Kindergartens Wintergasse 46 einen Spielplatz zu errichten, geprüft worden? Könnten die MieterInnen/ KäuferInnen der Reihenhäuser Wintergasse 48 durch die Adaptierung des Türschlosses bis zu Errichtung eines eigenen Spielplatzes in Zeiten, in denen kein Kindergartenbetrieb herrscht, den Kindergartenspielplatz benützen?

(z.B. abends, am Wochenende, in den Ferien,---)

7. Wurden bei sämtlichen Neubauten von Wohnhausanlagen seit 2002 im Baubewilligungsbescheid die erforderlichen Größen der Spielplätze festgestellt?

8) Sitzungsplan 2012 siehe Intranet-Sitzungskalender

3. Genehmigung von Protokollen

Verifizierung des Protokolles vom 28.11.2011

Die VerifikatorInnen (Reisner – SPÖ, Zöchinger -ÖVP, Aicher – LIB & G und Cambruzzi – PUL) haben mitgeteilt, dass sie gegen das Protokoll der Sitzung vom 28.11.2011 keine Einwände haben.

ANTRAG Das Protokoll vom 28.11.2011 wird genehmigt und von je einem/r Vertreter/in der im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppen unterfertigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne Purkersdorfer Liste – Manfred Cambruzzi

um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 27.03.2012

Dringlichkeitsantrag der Liste Baum & Grüne zur Gemeinderatssitzung vom 27.03.2012

betr.: Kinderspielplatz in der Reihenhausanlage Wintergasse 48

I. Zur Dringlichkeit:

Seit der Fertigstellung der Reihenhausanlage in der Wintergasse 48 ist dort kein Kinderspielplatz errichtet worden. Das bedeutet, dass die Kinder, die in dieser Wohnanlage leben, nicht die Möglichkeit haben, gemeinsam einen Spielplatz zu benützen. Auch ist in der Umgebung kein öffentlicher Kinderspielplatz vorhanden.

Um bereits für die bevorstehende warme Jahreszeit den Kindern diesen Freiraum zu schaffen, ist Dringlichkeit gegeben.

II. Zum Antrag:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf möge beschließen,

  1. dass als Übergangslösung bis zu einer Neuerrichtung eines eigenen Kinderspielplatzes die Kinder der Reihenhausanlage den Kinderspielplatz des Kindergartens Wintergasse 46außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens (abends, am Wochenende, in den Ferien) benützen können.
  2. dass ehestbaldig ein öffentlicher oder nichtöffentlicher Kinderspielplatz entsprechenddem NÖ Spielplatzgesetz 2002 errichtet wird.

Purkersdorf, am 27.März 2012

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ERGÄNZUNGSWAHL IN DEN STADTRAT Funktionsperiode 2010/2015 SITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. MÄRZ 2012

GR-0269 – Ergänzungswahl in den Stadtrat

Niederschrift über die Ergänzungswahl in den Stadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf

Datum: 27.03.2012
Ort: Purkersdorf, Stadt-und Kulturzentrum
Beginn: 19.10 Uhr
Vorsitz: BGM Mag. Karl Schlögl

1) Feststellungen

Die Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass die Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß eingeladen worden sind. Die Sitzung findet innerhalb der für die Durchführung der Ergänzungswahl in den Stadtrat festgesetzten Frist statt.

Anwesend sind: siehe Präsenzfeststellung GR 27.03.2012

Entschuldigt sind: siehe Präsenzfeststellung GR 27.03.2012

Die zur Gültigkeit der Wahl erforderliche Anwesenheit von mindestens 2/3 aller Mitglieder des Gemeinderates ist gegeben.

2) Ergänzungswahl in den Stadtrat

Zur Beurteilung der Gültigkeit der Stimmzettel werden beigezogen:

GR Annemarie Reisner SPÖ GR Leopold Zöchinger ÖVP

Die freigewordene Stelle im Stadtrat von Purkersdorf (Christian Schlagitweit) entfällt auf die LiB&G, diese hat einen Wahlvorschlag eingebracht.

Der Wahlvorschlag lautet auf: GR Christiane MARINGER

Der Wahlvorschlag ist mit einer ausreichenden Anzahl an Unterschriften versehen, er ist gültig. Die mit Stimmzettel vorgenommene Abstimmung über den Wahlvorschlag der LiB&G ergibt: abgegebene Stimmen: 31 ungültige Stimmzettel: 3

gültige Stimmzettel: 28 Die ungültigen Stimmzettel werden fortlaufend nummeriert. Die Ungültigkeit ist wie folgt begründet:

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ERGÄNZUNGSWAHL IN DEN STADTRAT Funktionsperiode 2010/2015 SITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. MÄRZ 2012

Nr. 1 leer Nr. 2 leeres Kuvert Nr. 3 nein Nr. 4 ........................................... Nr. 5 ........................................... Von den gültigen Stimmen lauten: auf GR MARINGER 28 Stimmzettel

Frau GR MARINGER ist daher zum Mitglied des Stadtrates gewählt.

Frau GR MARINGER nimmt über Befragen die Wahl zur Stadträtin der Stadtgemeinde Purkersdorf an.

Der Niederschrift sind angeschlossen:

1) Sämtliche Stimmzettel 2) Wahlvorschlag Die Niederschrift wird von allen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben. Ende der Ergänzungswahl: 19.29 Uhr Der Bürgermeister: Die Mitglieder des Stadtrates:

Die Mitglieder des Gemeinderates:

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 27. März 2012

GR0270 WIPUR – BGM Mag. Karl SCHLÖGL

Jahresabschluss zum 30.06.2011

Der Jahresabschluss zum 30.06.2011 wurde in der 70. Aufsichtsratssitzung der WIPUR GmbH am 14.02.2012 unter Anwesenheit der Vertreter der Wirtschaftsprüfungskanzlei CK Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH von der Geschäftsführung der WIPUR präsentiert. Das zwölfte Geschäftsjahr der WIPUR Wirtschaftsbetriebe der Stadt Purkersdorf GmbH endete am

30. Juni 2011. Der Jahresabschluss wurde von der Steuerberatungskanzlei Holztrattner GmbH erstellt. Der Jahresabschluss wurde von der CK Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen, dass der Jahresabschluss der WIPUR GmbH den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2011 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Der Prüfbericht der Steuerberatungskanzlei für den Jahresabschluss 2010/2011 wird von der WIPUR an alle Fraktionssprecher vor der Abstimmung über den Rechnungsabschluss übergeben. Bei einer Bilanzsumme von 31,4 Millionen Euro stehen einem Anlagevermögen von 28,8 Millionen Euro Kreditverbindlichkeiten von 17,4 Millionen Euro gegenüber. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 183.540,98 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Neuer Aufsichtsratsvorsitzender-Stellvertreter

In der 70. Aufsichtsratssitzung am 14.02.2012 wurde KR Heinrich Wimberger zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden-Stellvertreter einstimmig gewählt. Diese Position wurde aufgrund der Zurücklegung des Aufsichtsratsmandates von Dr. Walter Steinacker, der auch die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden-Stellvertreters bekleidete, vakant.

Sanierungsarbeiten Kindergarten II und III

Die WIPUR GmbH bereitet zur Zeit die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten im Kindergarten II und III vor. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um den Tausch der ziemlich desolaten Fenster und im Kindergarten III zusätzlich um die Sanierung von Holzteilen im Dach-und Fassadenbereich und die Neuherstellung eines befestigten Terrassenbereiches. Im Inneren der Gebäude werden auch entsprechende Ausmalarbeiten durchgeführt. Die Durchführung der Arbeiten ist in beiden Kindergärten während der Sommerpause (Ende Juli/Anfang August 2012) vorgesehen.

Zubau BG/BRG Purkersdorf

Am 08.03.2012 ist bei der WIPUR GmbH ein Schreiben von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied betreffend die Freigabe der Vorentwurfsplanung für die Errichtung der Erweiterung des BG/BRG Purkersdorfs eingelangt. Es handelt sich dabei um die grundsätzliche Freigabe zur Errichtung eines viergeschossigen Gebäudekörpers in Form eines Würfels im Bereich der derzeitigen Sitzstufenanlage mit direkter Anbindung zum südlichen Gebäudetrakt im 2. Obergeschoß mittels eines verglasten Steges. Nach dieser Erweiterung stehen 33 Stammklassen (bisher 28) und 14 Sonderunterrichtsräume (bisher 13) zur Verfügung. In den nächsten Wochen sind zu diesem Thema mit den Vertretern des Ministeriums noch jede Menge an Detailpunkten auszuverhandeln, bevor es zu einem entsprechenden Vertragstext zwischen BMUKK/Stadtgemeinde Purkersdorf/WIPUR GmbH für die Errichtung des Zubaus kommen kann, der dann im Anschluss zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Mit einem Baubeginn ist im Jahr 2012 mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2010/2011 wird an alle Fraktionsobleute von der WIPUR vor der Abstimmung über den Rechnungsabschlusses übergeben.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Bericht sprachen:

Schlögl, Zöchinger, Aicher, Nemec, Matzka, Orthofer, Cambruzzi

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 27. März 2012

GR0271 WIPUR: Projekt Bildungszentrum – BGM Mag. Karl SCHLÖGL

Aufgrund des günstigen Bauwetters im Jahr 2011 konnte der Rohbau mit der Fertigstellung der Decke über dem letzten Geschoß noch vor Weihnachten abgeschlossen werden. Zu Beginn des Jahres 2012 musste aufgrund der extrem kalten Witterung die Baustelle teilweise eingestellt werden. Ab Anfang Februar 2012 konnte aber dann mit der Versetzung der Beton-Fassaden-Fertigteile mit Hilfe von riesigen Schwerlastkränen begonnen werden. Diese Arbeiten wurden mittlerweile abgeschlossen. Im Inneren des Gebäudes wird bereits zügig an der Errichtung der Zwischenwände sowie am Einbau der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-und Elektroinstallation gearbeitet.

Die 4. Baubeiratssitzung für dieses Projekt hat am 14.02.2012 stattgefunden.

Bauzeitplan: Der nunmehr überarbeitete Bauzeitplan sieht einen Fertigstellungstermin des Gebäudes vor Einrichtung Anfang November 2012 vor. Nach Durchführung der Einrichtung, Einsteuerung der

gesamten Haustechnik im Probebetrieb und Übersiedlung desEinrichtungen könnte der Betrieb im neuen Bildungszentrum Weihnachtsferien) aufgenommen werden. Bestandsmobiliars der einzelnen mit 07. Jänner 2013 (nach den
Kalkulation/Kostenentwicklung:

Die aktuelle Kalkulation lässt die Einhaltung der bugetierten Netto-Errichtungskosten (ohne Einrichtung) in Höhe von € 6.233.000,--erwarten. Mit Status 21.03.2012 sind für dieses Projekt netto € 2.284.722,43 Kosten angefallen.

Einrichtung: In Zusammenarbeit mit den künftigen Nutzern des Bildungszentrums -„Sonderpädagogisches Zentrum“, „Musikschule“, „Volkshochschule“ und „Stadtbibliothek“ – hat die WIPUR GmbH einen groben Einrichtungsvorschlag (heruntergebrochen auf jeden einzelnen Raum) für das Gebäude erarbeitet. Bei diesem Einrichtungsvorschlag sind auch die weiter nutzbaren Bestandsmöbeln der einzelnen Einrichtungen berücksichtigt worden. Zusammengefasst bedeutet dies folgendes Einrichtungserfordernis für die einzelnen Einrichtungen:

Kleiner Saal Bewegungsraum Gesamtsumme Purkersdorf Andere Gemeinden
Sondepädagogisches Zentrum 150.000,00 20.000,00 170.000,00 50% 85.000,00 85.000,00
Musikschule 50.000,00 25.000,00 75.000,00 100% 75.000,00 0,00
Volkshochschule 18.000,00 18.000,00 100% 18.000,00 0,00
Stadtbibliothek 50.000,00 50.000,00 100% 50.000,00 0,00
Sonstiges 17.000,00 100% 17.000,00 0,00
Netto-Kosten Einrichtung 330.000,00 245.000,00 85.000,00
20% MwSt. 66.000,00 49.000,00 17.000,00
Brutto-Kosten Einrichtung 396.000,00 102.000,00
294.000,00

Beim SPZ wurde die Annahme getroffen, dass der Aufteilungsschlüssel zwischen Purkersdorf und den anderen Gemeinden bei 50% liegt. Die obige Aufstellung enthält keinerlei EDV-technische Ausstattung (PCs, Server, etc.) – dies ist noch ein separates Thema. Die Netto-Kosten der Einrichtung konnten gegenüber der ursprünglichen Schätzung von rund € 500.000,--mehr als deutlich auf € 330.000,--gesenkt werden.

Nach grundsätzlicher Freigabe des Einrichtungsbudgets durch den Gemeinderat werden die notwendigen Schritte zur Einreichung der diversen Förderungen eingeleitet. In weiterer Folge wird die WIPUR GmbH die Detailausschreibungen durchführen und in Abstimmung mit den Nutzern die Vergabe der einzelnen Einrichtungsgewerke durchführen, gegebenenfalls (falls notwendig) eine Erhöhung des Baufinanzierungsrahmens bewirken und nach Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes die Refinanzierung der Einrichtung in die seitens der Stadtgemeinde Purkersdorf zu entrichtende Gebäudemiete inkludieren.

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 27. März 2012

ANTRAG

Der Gemeinderat dankt der WIPUR für die detaillierte Erarbeitung des Ausstattungskonzeptes und erteilt seine Zustimmung zum berechneten Kostenumfang im Gesamtausmaß von gerundet € 400.000 brutto. Hinsichtlich der Förderungen der Investitionen für die Einrichtung des Bildungszentrums ist wie schon beim Gebäude -vor Auftragsvergabe das Einvernehmen mit den Förderstellen herzustellen. Hinsichtlich der Verteilung der Einrichtungsanteile an andere Nutzer ist vor einer allfälligen Auftragsvergabe die Zustimmung der entscheidungsbefugten Organe der anderen Nutzer einzuholen (Sonderschulgemeinde). Der Gemeinderat beauftragt die WIPUR GmbH mit der Ausschreibung, der Vergabe und der weiteren Abwicklung (Fördereinreichungen u.ä.) der Lieferungen für die Einrichtung des Bildungszentrums Purkersdorf und legt dafür ein Kostenlimit von € 400.000,00 brutto fest. Die Kostens ind ein absolutes Limit; es sollen noch Einsparungsmöglichkeiten geprüft werden.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsegrgebnis:

Dafür: 28 Enthalten: 3 (Aicher, Schmidl, Schlagitweit)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT BGM Mag. Karl SCHLÖGL ZUR SITZUNG AM 27. MÄRZ 2012

GR0273 BGM Mag. Karl Schlögl
Gegenstand: Gründung eines Musikschulverbandes mit Gablitz und Mauerbach
Bericht
Zwischen den Gemeinden Gablitz, Mauerbach und Purkersdorf gibt es

grundsätzliche Übereinstimmung hinsichtlich des gemeinsamen Betriebes einer Musikschule im Rahmen eines Gemeindeverbandes. Entsprechende Beschlüsse der einzelnen Gemeinderäte liegen bereits seit längerer Zeit vor. Auf Beamtenebene konnten die Satzungen übereinstimmend ausformuliert werden. Hinsichtlich der Kostenaufteilung wurde vorgeschlagen, als Vergleichsebene die vomLand NÖ bewilligten geförderten Stunden heran zu ziehen. Kontingente der Gemeinden, die darüber hinaus gehen, müssten von diesen voll ersetzt werden.Zur Zeit läuft die Entscheidung im NÖ Musikschulmanagement, wie viele geförderte Stunden für Gablitz bereit gestellt werden. Beantragt sind 40 – 50 Stunden. Das Musikschulmanagement ist darüber informiert, dass Stunden für Gablitz nicht zu Lasten bestehender geförderter Stunden für Mauerbach und Purkersdorf gegen dürfen, sondern ausschlielich zusätzliche geförderte Stunden sein können. Erst nach dieser Entscheidung kann weiter verhadelt werden, ob und vorallem wann ein gemeinsamer Verband umsetzbar ist. Dabei gibt es 3 Scenarien:

a) Verbandsgründung mit Schuljahresbeginn 2012/2013 – scheidet de facto aus, weil weder die legistischen noch die organisatorischen Voraussetzungen bis dahin umgesetzt werden können

b) Verbandsgründung im Lauf des Jahres 2012 und Inkraftsetzen ab 1.1.2013; diese Variante wäre vom Zeit-und Organisationsablauf möglich oder

c) Verbandsgründung im Lauf des kommenden Schuljahres und Inkraftsetzen mit Schuljahresbeginn 2013/2014; diese Variante wäre die für alle Beteiligten wahrscheinlich am besten umsetzbare

Der Fahrplan ist, bis zur Sitzung des Gemeinderates im Juni 2012 alles auszuverhandeln, wobei die Vorbereitungsarbeiten auf Beamtenebene durchgeführt werden und eine politischer Entscheidungsträger die Endredaktion vornimmt. Dem Gemeinderat wird die Verbandsgründung als Ganzes zur Beschlussfassung vorgelegt.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis

Zu diesem Bericht sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0274 – STR Viktor Weinzinger

Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 12. Änderung, Stellungnahmen

S a c h v e r h a l t

Der Entwurf der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes ist in der Zeit vom 01. Februar 2012 bis 14. März 2012 gemäß § 21 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen.

In der Auflagefrist sind zwei Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung übermittelt worden: 1.) vom 09. 02. 2012, RU1-R-475/027-2012, mit welchem die Stellungnahme der Amtssachverständigen für Raumplanung und Raumordnung übermittelt wurde. Darin wurde festgestellt, dass für den Abänderungspunkt 2) (Lagerplatz südlich der Autobahn Bereich B 13 und Heimbautalstraße) eine strategische Umweltprüfung durchzuführen ist.

2.) vom 27. 02. 2012, RU1-R-475/027-2012, mit welchem die Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz übermittelt wurde. Darin wird festgehalten, dass aus naturschutzfachlicher Sicht das Widmungsvorhaben zur Festlegung eines Lagerplatzes negativ beurteilt werden wird.Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat daher mit Schreiben vom 27. 02. 2012 den Punkt 2) des aufgelegten Entwurfes der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes zurückgezogen. Weiters hat das Amt der NÖ Landesregierung mit Schreiben vom 08. 03. 2012, RU1-R-475/027-2012, das Gutachten der Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung übermittelt.

A n t r a g,

„Der Ausschuss nimmt die Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom

09. 02. 2012, vom 27. 02. 2012, RU1-R-475/027-2012, und vom 08. 03. 2012, RU1-R-475/027-2012, sowie die Herausnahme des Punktes 2) des aufgelegten Entwurfes der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, zur Kenntnis und werden diese berücksichtigt.“

Zu diesem Antrag sprachen:Weinzinger V., Schmidl

Abstimmungsergebnis:einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0275 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Örtliches Raumordnungsprogramm – 12. Änderung -Verordnung

S a c h v e r h a l t

Der Entwurf der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes ist in der Zeit vom 01. Februar 2012 bis 14. März 2012 gemäß § 21 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen.Die Stellungnahmen des Amtes der NÖ Landesregierung vom 09. 02. 2012 und

27. 02. 2012, RU1-R-475/027-2012, wurden zur Kenntnis genommen und in der Sitzung des Gemeinderates am 27. 03. 2012 behandelt. Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat mit Schreiben vom 27. 02. 2012 den Punkt 2) des aufgelegten Entwurfes der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes zurückgezogen. Somit wird nur Punkt 1) des aufgelegten Entwurfes der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes verordnet.

A n t r a g,

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschließt nach Erörterung der während der sechswöchigen Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen in der Sitzung vom 27. 03. 2012, Top. GR-0275, folgende

V e r o r d n u n g

§ 1Auf Grund des § 22 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-24, wird das örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.

§ 2Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung verse-hen ist, liegt im Gemeindeamt Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 3Die im derzeit rechtskräftigen örtlichen Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Purkersdorf angeführten Maßnahmen und Ziele bleiben vollinhaltlich aufrecht.

§ 4Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit der auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Die NÖ Landesregierung hat diese Verordnung gemäß § 21 Abs. 11 und 14 in Verbindung mit § 22 Abs. 4 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 800024, mit ihrem Bescheid vom , RU1-R-, genehmigt.

Für den Gemeinderat: DER BÜRGERMEISTER (Mag. Karl Schlögl)

angeschlagen am:abgenommen am:“

Zu diesem Antrag sprachen:Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0276 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Bebauungsplan – 18. Änderung -Stellungnahmen

S a c h v e r h a l t

Der Entwurf der 18. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 14. Dezember 2011 bis 25. Jänner 2012 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Zur Auflagefrist ist die Stellungnahme des Amtes der NÖ Landesregierung vom 31. 01. 2012, RU1-BP-475/037-2011, eingelangt, mit welcher die Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz übermittelt wurde. In dieser Stellungnahme wird empfohlen, die unter Punkt 6) des Entwurfes der 18. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehene Streichung der Zusatzbezeichnung * nur auf die Fläche des tatsächlichen Parkplatzes erfolgen soll.

Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.

A n t r a g,

„Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom

31. 01. 2012, RU1-BP-475/037-2011, zur Kenntnis, und wird nur im Bereich des tatsächlichen Parkplatzes auf der Liegenschaft Wiener Straße 64 die Zusatzbezeichnung * gemäß Punkt 6) des Entwurfes der 18. Änderung des Bebauungsplanes streichen.“

Zu diesem Antrag sprachen: Weinzinger V., Aicher, Schmidl, Schlögl

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0277 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Bebauungsplan – 18. Änderung -Verordnung

S a c h v e r h a l t

Der Entwurf der 18. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 14. Dezember 2011 bis 25. Jänner 2012 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Die zum aufgelegten Entwurf der 18. Änderung des Bebauungsplanes eingelangte Stellungnahme des Amtes der NÖ Landesregierung vom 31. 01. 2012, RU1-BP-475/037-2011, wurde zur Kenntnis genommen und in der Sitzung des Gemeinderates am 27. 03. 2012 behandelt.

A n t r a g,

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschloss nach Erörterung der während der sechswöchigen Auflagefrist eingelangten Stellungnahme inseiner Sitzung vom 27. 03. 2012, Top. GR-0277, folgende

V e r o r d n u n g

§ 1

Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-20, wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.

§ 2

Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung verse-hen ist, liegt im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 3

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf derzweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

(Mag. Karl Schlögl)

angeschlagen am:abgenommen am:“

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0278 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Bebauungsplan – 19. Änderung – Stellungnahmen -Verordnung

S a c h v e r h a l t

Der Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 01. Februar 2012 bis 14. März 2012 im Stadtamt Purkersdorf zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingelangt. Da die Stadtgemeinde Purkersdorf mit Schreiben vom 27. 02. 2012 den Punkt 2) des aufgelegten Entwurfes der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes zurückgezogen hat, gelangt der Punkt 2) der 19. Änderung des Bebauungsplanes nicht zur Durchführung, sondern lediglich der Punkt 1).

A n t r a g,

„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf beschloss nach Erörterung der während der sechswöchigen Auflagefrist eingelangten Stellungnahme in seiner Sitzung vom 27. 03. 2012, Top. GR-0278, folgende

V e r o r d n u n g

§ 1

Auf Grund des § 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-20, wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Purkersdorf abgeändert und neu dargestellt.

§ 2

Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung verse-hen ist, liegt im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 3

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf derzweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister:

(Mag. Karl Schlögl)

angeschlagen am:abgenommen am:

Diese Verordnung wird erst nach Rechtskraft der 12. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes kundgemacht.“

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

Punkt: GR–0279 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND: Rechnungsabschluss 2011

SAC H V E R H A L T

Die Finanzverwaltung der Stadtgemeinde hat den Rechnungsabschluss 2011 erstellt. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgerecht aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine schriftlichen Stellungnahmen dazu beim Stadtamt eingebracht.

Innerhalb der Auflagefrist wurde der Rechnungsabschluss 2011 in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 21. März 2012 auf seine rechnerische Richtigkeit und in Übereinstimmung mit dem Voranschlag geprüft. Nach dieser Version des Rechnungsabschlusses 2011 ergeben sich folgende Ergebnisse:

  • Im ordentlichen Haushalt gab es im Jahr 2011 Einnahmen von € 18.785.963,14 und Ausgaben von € 18.614.330,86. Der Überschuss von € 171.632,28 wurde zur Gänze dem außerordentlichen Haushalt zugeführt.
  • Im außerordentlichen Haushalt gab es im Jahr 2011 Einnahmen von € 2.539.384,40 (inkl. Ergebnis Vorjahr) und Ausgaben von € 2.205.560,93. Der Betrag von € 171.632,28, dass ist das im ordentlichen Haushalt erwirtschaftete Mehrergebnis, wurde dem außerordentlichen Haushalt zugeführt, sodass schließlich ein Gesamtüberschuss im außerordentlichen Haushalt von € 505.455,75 ausgewiesen wird.
  • Bei den Darlehensschulden gibt es einen Zugang in Höhe € 222.138,09. Die Tilgungen betragen € 409.461,03 der Zinsendienst € 212.666,69. Der Schuldenstand der Stadtgemeinde beträgt zum 31.12.2011 € 24.749.950,58.
  • Die Leasingverpflichtungen haben sich insgesamt um € 416.766,47 gegenüber dem Vorjahr verringert. Die Gesamtinvestitionskosten zum Jahresende betragen € 6.664.879,15.
  • Das Haftungsvolumen beträgt per 31.12.2011 € 11.204.594,95.
  • Das Vermögen weist einen Buchwert per 31.12.2011 von € 30.817.780,77 auf.
  • Dem Nachweis der Rücklagen ist zu entnehmen, dass Rücklagen in Höhe von

€ 600.000,00 gebildet wurden. Antrag

der Gemeinderat möge beschließen: Der vorliegende Rechnungsabschluss 2011 samt Prüfbericht des Jahresabschlusses der WIPUR GmbH zum 30.6.2011 der beruflich befugten CK Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH wird genehmigt.

Zu diesem Antrag sprachen:

Orthofer, Zöchinger, Schlögl, Cambruzzi, Aicher, Weinzinger V., Oppitz, Liehr, Schmidl, Mayer, Jaksch, Nemec

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 21 dagegen: 1 (Schmidl) enthalten: 9 (Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger, Maringer, Aicher, Cambruzzi)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

Punkt: GR–0280 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND: Darlehen -Laufzeitverlängerung

SAC H V E R H A L T

Mit der UniCredit Bank Austria AG wurde eine Vereinbarung über eine Verlängerung der Laufzeiten der CHF-Kredite der Stadtgemeinde Purkersdorf erzielt. Für die Stadtgemeinde hat diese Regelung den Vorteil, dass (a) die Rückzahlungen über einen deutlich längeren Zeitraum erfolgen, (b) der finanzielle Spielraum für den Investitionshaushalt erhöht wird und (c) das Risiko der Realisierung von Kursverlusten verringert wird.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt, nachstehend angeführten CHF-Krediten der UniCredit Bank Austria AG die Laufzeit zu verlängern:

Kreditnummer Nummer Stadtgemeinde CHF-Aushaftung Laufzeit neu bis
00619 244 221 203 3.366.662,74 30.06.2030
50192 079 100 204 559.397,68 31.12.2024
50192 079 101 205 332.383,38 30.06.2026
50192 079 102 206 546.351,58 30.06.2028
00619 242 712 200 13.953.488,34 30.06.2036
00619 242 910 201 7.010.393,20 31.12.2032
09393 057 601 213 412.288,43 31.12.2018
09393 057 602 215 72.750,26 31.12.2014
09393 057 603 221 16.974,54 30.06.2013
09393 057 604 223 72.750,26 31.12.2014
00619 242 811 199 1.902.581,40 30.06.2029

Die Tilgungen werden jeweils mit separater Post gesondert vorgeschrieben. Sämtliche darüber Hinausgehenden Konditionen und Vereinbarungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.

Zu diesem Antrag sprachen:

Orthofer, Aicher, Cambruzzi, Schlögl, Matzka, Zöchinger

Abstimmungsergebnis:

dafür: 21 dagegen: 4 ((Aicher, Schmidl, Schlagitweit, Cambruzzi) enthalten: 6 (Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

GR Stangl und GR Aicher verlassen die Sitzung

Punkt: GR–0281 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND: Verkauf von Liegenschaften (Teilfläche) – Am Feuerstein

S AC H V E R H A L T

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 27. September 2011, GR-0205, dem Verkauf der Teilflächen Am Feuerstein (Gst. 283/1, EZ 850, 8 m²) und Speichberggasse (Gst. 283/73, EZ 850, 47 m²) im Gesamtausmaß von 55,00 m² an Herrn Dr. Manfred Zehetgruber, Gallgasse 86/4, 1130 Wien, und Frau Dr. Henriette Pontoni, Herrengasse 6b/35, 3002 Purkersdorf, zugestimmt. Es wurde ein Pauschalpreis von € 11.000,00 festgelegt, wobei die Kosten der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages sowie die Kosten der Grundteilung vom Käufer zu tragen sind.

Nunmehr liegt der Stadtgemeinde Purkersdorf der entsprechend des Gemeineratsbeschlusses vom 27. September 2011 erstellte Kaufvertrag, übermittelt durch den öffentlichen Notar Dr. Markus Kaspar, Kagraner Platz 49, 1220 Wien, vor und kann nunmehr vom Gemeinderat auch formal nochmals beschlossen werden.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegende Kaufvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und Herrn Univ.-Prof. Dr. Manfred Zehetgruber, Gallgasse 86, 1130 Wien. Augrund des Teilungsplanes der Vermessung Koller ZT GmbH, GZ 5765/12, werden die vorbezeichneten Grundstücke derart unterteilt, dass die Teilstücke ”1” des Grundstückes 283/1 mit 8 m² und ”2” des Grundstückes 283/73 mit 47 m² entstehen und diese Teilstücke Gegenstand des Vertrages sind. Der Kaufpreis wird mit dem Betrage von € 11.000,00 vereinbart.

Zu diesem Antrag sprachen:

Orthofer, Schmidl, Schlögl, Matzka

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

Punkt: GR–0282 – StR DI Dr. Rudolf ORTHOFER

GEGENSTAND: Erwerb einer Liegenschaft samt Gebäude -Rathaus

SAC H V E R H A L T

Der mit der PURGE Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H. als Leasinggeber abgeschlossene Immobilienleasingvertrag betreffend das Rathaus Purkersdorf ist mit

01. Jänner 2012 ausgelaufen. Mit Schreiben vom 04. Jänner 2012 hat die PURGE die Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Gebäude der Stadtgemeinde Purkersdorf zum Erwerb angeboten. Die Stadtgemeinde Purkersdorf hat bereits im Jänner 2012 den Kaufpreis zur Überweisung gebracht und im Gemeinderat ist formell noch der vorliegende Kaufvertrag zu beschließen.

Antrag

Der Gemeinderat genehmigt den vorliegende Kaufvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf und der PURGE Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H., Operngasse 21, 1040 Wien, über den Kauf der Liegenschaft EZ 22, mit den Grundstücken Nr. 87, .70/1 und .70/2 damt dem darauf befindlichen Gebäuden. Der Kaufpreis für das Kaufobjekt samt Zubehör beträgt € 226.103,21 und wurde bereits im Jänner 2012 von der Stadtgemeinde Purkersdorf zur Einzahlung gebracht. Für die kommerzielle Abwicklung der Beendigung des Immobilienleasingvertrages werden von der PURGE Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H. noch Spesen in Höhe von € 3.100,00 zuzügl. 20 % MWSt. in Rechnung gestellt.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

GR-0283 Ehrungen und Auszeichnungen

Sachverhalt

Herr Prof. Leopold Grossmann richtet zum 100. Mal eine Veranstaltung der Reihe „Musisches am Vormittag“ aus. Der Kulturbund Wiental, der Träger dieser Veranstaltungsreihe, hat angeregt, Herrn Prof. Grossmann aus Anlass dieses Jubiläums zu ehren. Der Kulturausschuss hat sich dafür ausgesprochen, Herrn Prof. Grossmann die „Silberne Ehrennadel“ der Stadtgemeinde Purkersdorf zu verleihen.

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf verleiht Herrn Prof. Leopold Grossmann in Würdigung seiner Verdienste um die musikalische Veranstaltungsreihe „Musisches am Vormittag“ die Silberne Ehrennadel der Stadtgemeinde Purkersdorf. Der Bürgermeister wird gemeinsam mit dem für Kultur zuständigen Mitglied des Stadtrates, VzBgm. Matzka, beauftragt, die Ehrung im Rahmen der 100. Veranstaltung von „Musisches am Vormittagvorzunehmen. Der Gemeinderat wird am 25.10.2012 eine Festsitzung abhalten, im Rahmen derer verdiente Bürgerinnen und Bürger geehrt werden.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

GR0284-Bericht Kultursommer, Städtepartnerschaft – VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA

Kultursommer 2012

Das Programm des Purkersdorfer Kultursommers ist im Kulturausschuss und Stadtrat beschlossen worden und geht demnächst in die Phase der Umsetzung. Eine Programmbroschüre wird wieder an jeden Haushalt versandt werden. Viele Künstlerinnen und Künstler, Vereine und Organisationen aus Purkersdorf werden das Programm gestalten. Das Festival wird wieder einen weiten Bogen von Klassischer Musik, Chormusik, geistlicher Musik, Sommertheater im Steinbruch, Rockmusik, Jazz, klassische und moderne Wienerlieder, Rap, Popmusik, Blues und Blasmusik umfassen. Höhepunkte werden wieder zwei Open Air Konzerte am Hauptplatz sein. Damit können die unterschiedlichen Zielgruppen angesprochen werden und viele Menschen finden die kulturellen Programme, die ihrem Geschmack entsprechen. Auch wird das Konzept der kleinen Veranstaltungen an unterschiedlichen Plätzen und in den verschiedenen Gastronomiebetrieben ausgebaut. Purkersdorf ist mittlerweile im Kulturbetrieb als Veranstaltungsort weithin bekannt und bei vielen Künstlerinnen und Künstlern ein weithin beliebter Auftrittsort.

Freitag, 1. Juni 2012, 19 Uhr Eröffnung Kultursommer 2012, Vitto Rigoni & Band, Orchester der Musikschule Purkersdorf, Ballet Deliman, Salsa Gruppe live mit Tanz

Ort: Atrium der AHS, bei Schlechtwetter im Stadtsaal

Freitag, 29. Juni 2012, 19 Uhr Gregor Gassner , Love and her moodies, bike it on; Jazztrio, Gesang, Saxophon, Klavier, Technik mit Fahrradantrieb

Ort: Schlosspark, bei Schlechtwetter im Stadtsaal

Samstag, 7. Juli 2012, 19 Uhr Schrottenbaum und Neumaier, Eigenes und Austropop Ort: GH Klugmayer

Samstag, 4. August 2012, 19 Uhr Manfred Chromy, Wienerlieder

Ort: Stadtheuriger

Donnerstag, 23. August 2012, 19.30 Uhr Helmut Tschellnig/Ingrid Schlögl -Plötzlich weg Ort: Die Bühne

Donnerstag, 30. August 2012, 19.30 Uhr Schallers Kapelle

Ort: Stadtcafe Innenhof

Sonntag, 9. September 2012, 10.30 Uhr Dirndlsonntag der Stadtkapelle, Frühschoppen

Ort: Schlosspark

Freitag, 14. September 2012, 19 Uhr Rudi Biber, Ort: TinaSalettl

20120327GR0284 Bericht Kultur Seite 1/2

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT VZBGM Mag. Dr. Christian MATZKA ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

Sonntag, 24. Juni 2012 Konzert der Chorgemeinschaft Wienerwald

Kirchweihfest

Die Chorgemeinschaft Wienerwald gestaltet wieder die Heilige Messe anlässlich des Kirchweihfestes. Die Kosten teilen sich, wie jedes Jahr, die Stadtgemeinde und die Stadtpfarre Purkersdorf.

Städtepartnerschaft -Studienfahrt

Der Freundeskreis Purkersdorf – Sanary veranstaltet zum zehnjährigen Bestehen der Städtepartnerschaft in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Sanary und Purkersdorf eine Studienreise nach Sanary sur Mer. Diese Reise wird vom 11. bis 14. Oktober 2012 stattfinden. Dabei wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Sanary ein Inklusivangebot Flug und Hotel angeboten. Anmeldungen sind bei Dr. Peter Schnitt einzubringen. Die Stadtgemeinde Purkersdorf unterstützt diese Reise mit einer Gestaltung eines Purkersdorfer Abend in Sanary durch einen Kostenbeitrag.

Besuch in Bad Säckingen

Vizebürgermeister Dr. Christian Matzka besuchte am 10. 3. und 11. 3. 2012 anlässlich der Fridolinsprozession als offizieller Vertreter der Stadtgemeinde Purkersdorf die Partnerstadt Bad Säckingen. Mitglieder der Delegation aus der Wienerwaldstadt waren auch die Mitglieder des Freundeskreises unter der Führung von Raimund Boltz. Der Purkersdorfer Stadtpfarrer Dr. Markus König zelebrierte mit dem Bischof von St. Gallen, Markus Büchel, das Pontifikalamt im St. Fridolinsmünster. Die Purkersdorfer Delegation nahm an der Fridolinsprozession und an den Empfängen der Stadtgemeinde und Münsterpfarrei teil. Bischof Markus Büchel wurde von der Stadtgemeinde Bad Säckingen mit der Fridolinsnadel in Gold ausgezeichnet. Dr. Christian Matzka überbrachte die Grußworte der Stadt Purkersdorf und wies auf die bald vierzigjährige Partnerschaft der beiden Städte hin, die es gilt, in der nächsten Generation im Bewusstsein zu verankern. Vizebürgermeister Matzka traf den neuen Bürgermeister von Bad Säckingen, Alexander Guhl, zu einem Gespräch. Dabei standen die weiteren Aktivitäten der Partnerstädte auf dem Programm. Von der Seite der Stadtgemeinde Purkersdorf erfolgte eine Einladung an den Säckinger Bürgermeister die Wienerwaldstadt noch im heurigen Frühjahr zu besuchen. Auch ein weiterer Kulturaustausch, die Verankerung der Partnerschaft in social netwoks im Internet und mögliche Themen für einen kommunalpolitischen Erfahrungsaustausch waren die weiteren Punkte des sehr freundschaftlich geführten Arbeitsgespräches.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

20120327GR0284 Bericht Kultur Seite 2/2

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT Bgm. Schlögl ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

GR-0285 Vergabe von Gemeindewohnungen

Sachverhalt

Tullnerbachstraße 28/3

Die Wohnung Tullnerbachstraße 28/3 wurde gekündigt, die Mieterin ist ins Altersheim übersiedelt. Die wohnung kann ab 1.5.2012 weiter vermietet werden. Herr Sladjan Vujanovic wohnt zur Zeit mit seiner Familie (Frau und 3 Kinder) in einer für die Familiengröße viel zu kleinen Wohnung in der Linzer Straße und hat um Zuteilung einer entsprechend großen Gemeindewohnung ersucht. Größe: 78,45 m², Miete € 452,19/Monat zuzüglich BK Baukostenbeitrag: € 6.803,41 Vormietrin Ottilie Rampula

ANTRAG

Die Wohnung Tullnerbachstraße 28/3 (ehemals Rampula ) wird an Sladjan Vujanovic, derzeit Purkersdorf, Linzer Straße 47, vergeben.

Zu diesem Antrag sprachen: Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tullnerbachstraße 81/2/2

Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/2/2 wurde gekündigt und kann ab 1.4.2012 wieder vermietet werden. Größe 39,10 m² Miete € 290,53/Monat zuzüglich BK Vormieterin Gertrude Puchinger

ANTRAG

Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/2/2 wird an Herrn Helmuth Tschellnig, zur Zeit Wiener Straße 43, vergeben. Für den Fall, dass Herr Tschellnig die Wohnung nicht nimmt, soll sie an Herrn Florian Abel, derzeit Tullnerbachstraße 11/1/25, oder an Frau Milena Andric, derzeit Linzer Straße 49/4, vergeben werden.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tullnerbachstraße 81/5/5

Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/5/5 wurde gekündigt und kann ab 1.4.2012 wieder vermietet werden. Frau Stefanie Neuhauser, derzeit Pummergasse 22-26/1/9, ist de facte obdachlos, muss aus ihrer derzeitigen Wohnung raus. Größe 34,93 m² Miete € 220,93/Monat zuzüglich BK Vormieter Herbert Solbrich

ANTRAG

Die Wohnung Tullnerbachstraße 81/5/5 wird an Frau Stefanie Neuhauser, derezeit Pummergasse 2226/1/9, vergeben. Für den Fall, dass Frau Neuhauser die Wohnung nicht nimmt, soll sie an Herrn Florian Abel, derzeit Tullnerbachstraße 11/1/25, oder an Frau Milena Andric, derzeit Linzer Straße 49/4, vergeben werden.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT Bgm. Schlögl ZUR SITZUNG AM 27. März 2012

GR-0286 Vereinbarung Rüstlöschfahrzeug (RLF-T) und Atemluftfahrzeug (ALF)

Sachverhalt

Im Zuge des Eisenbahnprojektes NBS Wien-St. Pölten haben die ÖBB unter anderem den 13,35 km langen Wienerwaldtunnel errichtet. Eine durch den NÖ Landesfeuerwehrverband vorgenommene Prüfung des Fahrzeug-und Ausrüstungsbestandes der für den Bereich des Wienerwaldtunnels zuständigen Freiwilligen Feuerwehren hat ergeben, dass aufgrund des derzeitigen Fahrzeug-und Ausrüstungsbestandes eine Neubeschaffung von diversen Betriebsmitteln für die Feuerwehren dringend notwendig ist. Im konkreten handelt es sich bei der FF Purkersdorf um ein Rüstlöschfahrzeug mit Tunnelausrüstung (RLF-T) und ein Atemluftfahrzeug (ALF). Die Beschaffung dieser für einen möglichen Tunneleinsatz wichtigen Fahrzeuge erfolgt durch dieÖBB. Die Fahrzeuge werden an die FF Purkersdorf nach Abnahme durch den Landesfeuerwehrverband NÖ übergeben und gehen ins Eigentum der FF Purkersdorf über. Die Erhaltung trifft die FF Purkersdorf, Schäden, die durch einen Tunneleinsatz an den Fahrzeugen entstehen, sind von den ÖBB zu ersetzen bzw. richten zu lassen. Die Fahrzeuge sind nach Ablauf dernormierten Nutzungsdauer, spätestens aber alle 25 Jahre, durch die ÖBB neu anzuschaffen. Das RLF-T ist bereits ausgeliefert und übergeben, das ALF folgt im Juni 2012. Als fiktiver Übergabezeitpunkt wurde der 1.1.2012 festgelegt, somit endet die Nutzungsfrist dieser Fahrzeuge am 31.12.2036. Zur Zeit werden die Verträge, die die genaue Handhabung der Gerätschaften regeln zwischen ÖBB und dem NÖ Landesfeuerwehrverband finalisiert und werden in der Endfassung in den nächsten Wochen vorliegen. Die Stadtgemeinde als Erhalterin der FF Purkersdorf wird dieser Vereinbarung ebenso beitreten wie die FF Purkersdorf selbst. Um diesen Vorgang möglichst rasch umsetzen zu können, soll eine Gruppe von Mitgliedern des Gemeinderates beauftragt werden, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

ANTRAG

Der Gemeinderat spricht sich für den Abschluss einer Vereinbarung, die die Handhabung der von denÖBB anzuschaffenden Gerätschaften für Tunneleinsätze im Wienerwaldtunnel auf der Strecke Wien-St. Pölten, nämlich ein RLF-T und ein ALF, aus und beauftragt den Bürgermeister gemeinsam mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses die Vereinbarung nach Vorliegen des endgültigen Textes abzuschließen. Darüber ist dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zu berichten.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

20120327GR0286 Vereinbarung Rüstlöschfahrzeug (RLF-T) und Atemluftfahrzeug (ALF) Seite 1/1

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

GR Aicher und GR Stangl nehmen wieder an der Sitzung teil.

Punkt: GR-0287 – STR Viktor Weinzinger

Gegenstand: Vereinbarung Umgestaltung Bahnhof Unter-Purkersdorf,

Sanierung Haltestelle Purkersdorf-Zentrum, Planung

Haltestelle Sagberg

S a c h v e r h a l t

Mit Fahrplanwechsel 2012/2013 wird der Wienerwaldtunnel in Betrieb genommen. Im Anschluss werden von Seiten der ÖBB Umbauarbeiten am Bahnhof Unter-Purkersdorf und Sanierung der Haltestelle Purkersdorf-Zentrum vorgenommen. Geplant ist auch eine Straßenverbindung von der Wintergasse zur Wiener Straße im Bereich des Bahnhofes Unter-Purkersdorf. Auch für die Sanierung der Haltestelle Purkersdorf-Zentrum fallen Planungskosten an (Bahnsteighebung, neue Wartekojen, barrierefreier Zugang, Überprüfung der bestehenden Unterführungen). Weiters die Durchführung einer Potentialanalyse für eine zusätzliche Haltestelle „Sagberg“. Diese Analyse beträgt ca. € 7.500,-, wobei auf die Stadtgemeinde Purkersdorf € 3.000,-, das sind 40%, fallen, die 2013 budgetiert werden müssen. Für die vorher angeführten Planungen ist eine Beteiligung der Stadtgemeinde Purkersdorfnicht vorgesehen.Für die Durchführung der Planungen ist der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Republik Österreich, dem Land Niederösterreich, der Stadtgemeinde Purkersdorf und der ÖBB erforderlich.

A n t r a g,

„Der Entwurf der Vereinbarung über die Planung nahverkehrsgerechter Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur in Purkersdorf, Fassung v0m 23. 02. 2012, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich, dem Land Niederösterreich, der Stadtgemeinde Purkersdorf und der ÖBB, wird genehmigt.“

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0288 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Benützungsübereinkommen ÖBfAG; Forststraße „Sportplatzstraße

S a c h v e r h a l t

Für die Benützung der Forststraße „Sportplatzstraße“ von der Karli Schäfer-Gasse zur Postsiedlung als Umleitungsstrecke für LKW während der Gewichtsbeschränkung der Postsiedlungsbrücke hat die Stadtgemeinde Purkersdorf mit der ÖBfAG einen Bestandsvertrag abgeschlossen. Da dieser Vertrag abgelaufen ist, hat die ÖBfAG den beiliegende Verlängerung vorgelegt. Der Stadtrat stellt auf Grund seiner Sitzungsberatung vom 23. 11. 2010 den

A n t r a g,

„Der vorliegende Vertragsverlängerung der ÖBfAG für die Benützung der Forststraße „Sportplatzstraße“ von der Karli Schäfer-Gasse zur Postsiedlung als Umleitungsstrecke wird genehmigt.“

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0289 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Neubau Wienflussbrücke Postsiedlung – Vergabe der Arbeiten

S a c h v e r h a l t

Die Bauarbeiten für den Neubau der Wienflussbrücke zur Postsiedlung wurden ausgeschrieben. Angebotsabgabe war am 15. 03. 2012. Insgesamt wurden 12 Firmen zu Angebotslegung eingeladen. Der Vergabevorschlag wurde der Stadtgemeinde am 21. 03. 2012 nach Rechnerischer und sachlicher Prüfung durch das Büro Dipl.Ing. Kath vorgelegt. Folgende neun Firmen haben ein Anbot abgegeben:

Swietelsky € 923.338,24 inkl. MWSt. Strabag € 822.807,59 inkl. MWSt. Alpine € 777.440,12 inkl. MWSt. Heid & Franke € 763.005,13 inkl. MWSt. Pittel + Brausewetter € 750.537,53 inkl. MWSt. MostviertlerHolzBau € 748.830,30 inkl. MWSt. Traunfellner € 738.349,98 inkl. MWSt. Edelböck € 712.273,72 inkl. MWSt. Teerag-Asdag € 525.196,67 inkl. MWSt. Teerag-Asdag Variante € 434.854,76 inkl. MWSt.

Die Variante der Fa. Teerag-Asdag muss noch mit der Wasserrechtsbehörde abgeklärt werden.

Stellungnahme des Büro Dipl.Ing. Kath zur Variante der Fa. Teerag-Asdag:Als Variante ist die Version einer Hochgründung auf Pfählen angeboten – die Baufirma geht von 2 x 4 Pfählen 90 cm Durch-messer/10,0 m aus.Einerseits erscheint die Anzahl von 4 Pfählen pro Seite als zu wenig um die erforderlichen Einspannungen aus dem Tragwerk aufzunehmen – 6 Pfähle je Seite sind erforderlich. Weiters sind die oberen 4 m der Pfähle in Anschüttung und daher für die Lastableitung nicht wirksam, d.h. es wird eine Einbindetiefe in gewachsenen Boden/Fels von ca. 7 m benötigen. Das wäre eine Pfahllänge von ca. 12 – 13 m.Im Fall des hundertjährigen Hochwasserereignisses wird es zu einer Aufweichung des Hinterlandes kommen, wo Schäden an den Einbauten nicht auszuschließen sind.Es sind zusätzlich Flügelmauerwerke erforderlich, die im Anbot nicht vorgesehen sind. Durch diese Maßnahmen sind keine Einsparungen gegenüber dem ausgeschriebenen Anbot gegeben.Außerdem erscheint, dass das Variantenangebot nicht wirklich ausgereift ist.Der Amtssachverständige der Wasserbauabteilung stimmt dann zu, wenn die Flusssohle der Philosophie des naturnahen Flussbaues entspricht (zusätzliche Maßnahmen).

A n t r a g,

„Vergabe der Arbeiten für den Neubau der Brücke über den Wienfluss zur Postsiedlung an die Fa. Teerag-Asdag zu einer Auftragssumme von € 525.196,67 inkl. MWSt. entsprechend dem Anbot vom 15. 03. 2012.“HHSt.: 5/612400-002300

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0290 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Ziegelfeldgasse 12 -Löschungserklärung

S a c h v e r h a l t

Die GROHS HOFER Rechtsanwälte GesmbH. Helferstorferstraße 4, 1010 Wien, hat im Namen und Auftrag von Herrn Armin Baumgartner M.A., Ziegelfeldgasse 12, 3002 Purkersdorf, mit Schreiben vom 25.01.2012 um die Aufhebung folgender in der Einlagezahl 1734, KG. 01906 Purkersdorf, eingetragenen Reallast „des Bauverbotes auf Gst 911 bis die Straße der westlichen Hälfte des Ziegelfeldes hergestellt und die Lichtleitung aufgestellt ist für Gemeinde Purkersdorf“, angesucht.Die Straße der westlichen Hälfte des Ziegelfeldes und die Lichtleitung wurden bereits hergestellt.

A n t r a g,

“L Ö S C H U N G S E R K L Ä R U N G

Die Stadtgemeinde Purkersdorf erklärt hiermit ausdrücklich, dass folgende Reallast, eingetragen in der EZ 1734, KG. 01906 PurkersdorfC 1 a 4182/1934 „REALLAST des Bauverbotes hins Gst 911 bis die

Straße der westlichen Hälfte des Ziegelfeldes hergestellt und die Lichtleitung aufgestellt ist für Gemeinde Purkersdorf“

gegenstandslos geworden ist.Sie erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ohne ihr ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten, die Einverleibung der Löschung der Reallast Blatt C LNR. 1a), eingetragen in der Einlagezahl 1734, Parz. 911, KG. 01906 Purkersdorf, vorgenommen werden kann, da die Straße des westlichen Ziegelfeldes und die Lichtleitung bereits hergestellt sind.“

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat STR Weinzinger zur Sitzung am 27. 03. 2012

Punkt: GR-0291 – STR Viktor Weinzinger Gegenstand: Wasserversorgunganlage BA 10 – Änderung des Arbeitsumfanges

S a c h v e r h a l t

Im Zuge von Abbrucharbeiten auf der Liegenschaft Wiener Straße 61-63 wurde festgestellt, dass die Wasserleitung in diesem Bereich auf Privatgrund liegt. Auf Grund des Arbeitsfortschrittes für die Errichtung des Neubaues auf dieser Liegenschaft musste die Wasserleitung umgehend auf öffentliches Gut verlegt werden.Da derzeit der Bauabschnitt 10 der Wasserversorgungsanlage Purkersdorf läuft (Versorgung Rochuswiese), wurde um die Erweiterung des Bauabschnittes angesucht und auch bereits genehmigt. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. € 30.000,-exkl. MWSt.

A n t r a g,

„Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Bauabschnittes 10 der Wasserversorgungsanlage Purkersdorf für die notwendig gewordene Umlegung der Wasserleitung in der Wiener Straße im Bereich ONr. 59 bis 63.“

HHSt.: 5/850000-004100

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat DER STADTRAT zur Sitzung am 27. März 2012

Punkt GR-0292 StR Susanne Bollauf

Gegenstand: Vertragsverlängerung – Hebamme Monika Kristan

SACHVERHALT

Der zwischen der Stadtgemeinde Purkersdorf als Dienstgeber und Frau Monika Kristan als Dienstnehmerin abgeschlossene freie Dienstvertrag würde mit 30.6.2012 enden. Die 14tägig im Eltern-Kind-Zentrum angebotenen Beratungsgespräche mit der Hebamme Monika Kristan werden durchschnittlich von 10 Personen wahrgenommen. Für diese Anzahl ist das derzeitige Stundenkontingent nicht ausreichend. Eine Erhöhung um 4 Stunden pro Monat erscheint angebracht. Der Vertrag mit der Hebamme Monika Kristan wird mit Wirksamkeit ab 1. Februar 2012 wie folgt geändert: Die Beratung der Hebamme Monika Kristan wird in einem Rhythmus von 2 Wochen à 2 Stunden zum Preis von € 65,--je Beratungsstunde im Rahmen des Eltern-Kind-Zentrums angeboten.

ANTRAG

Der Gemeinderat bewilligt die Vertragverlängerung des Vertrages mit Frau Monika Kristan ab 1. Februar 2012 bis 30. Juni 2013 und stimmt den im Sachverhalt vorgeschlagenen Änderungen zu.

Kostenrahmen: € 2.860,--für 2012 HH-Stelle: 1/430000-728100

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig Mit Einlangen vom 27. 2. 2012 wurde der Stadtgemeinde von der Lern-und Spielgruppe Hadersdorf mitgeteilt, dass sie den Betrieb der Kindergruppe Schmetterling mit Ablauf 31.3.2012 einstellen werden.

STADTGEMEINDE PURKERSDORF DER STADTRAT Antrag an den Gemeinderat zur Sitzung am 27. März 2012
Punkt GR-0293 StR Susanne Bollauf
Gegenstand: Einrichtung einer Kleinkindergruppe
SACHVERHALT

Aufgrund der Notwendigkeit der Bereitstellung einer Kleinkindergruppe wird der Betrieb in den Räumlichkeiten Wienerstraße 2 vorläufig bis zum 31.7.2012 durch die Stadtgemeinde Purkersdorf geführt. Die Ausstattung wird übernommen. Parallel wird von der Stadtgemeinde der Bedarf einer eventuellen Weiterführung der Kleinkindergruppe ab September 2012 erhoben.

Bei der Bezirkshauptmannschaft wurde bereits der Antrag auf Bewilligung einer Tagesbetreuungseinrichtung in den Räumlichkeiten, Wiener Straße 2, ehemalige Kinderbetreuungseinrichtung des NÖ Hilfswerkes, angesucht. Die mündliche Verhandlung wurde für Mittwoch, 18. April 2012 anberaumt.

Der Betreuungsbedarf von 10 Plätzen ab 10.4.2012 wurde bereits schriftlich der Stadtgemeinde Purkersdorf bekannt gegeben, eine eventuelle Erhöhung des Bedarfes im Lauf des Monates April 2012 ist ebenfalls gegeben.

Aufgrund der Erhebungen des Betreuungsbedarfes ergeben sich tägliche Öffnungszeiten von

08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Für die Leitung der Kleinkindergruppe wurde die dipl. Kindergartenpädagogin Barbara Hlavka-de Martin durch den Bürgermeister Mag. Karl Schlögl mit einem befristeten Dienstverhältnis (bis 31.7.2012) in Höhe von 30 Wochenstunden angestellt. Zusätzlich zur Leitung durch eine Kindergartenpädagogin ist auch eine Betreuerin nötig. Diese wird durch eine derzeit im Bereich der Kindergärten der Stadtgemeinde Purkersdorf als Springerin eingesetzten Betreuerin im Ausmaß von 25 Wochenstunden besetzt.

Für die Verpflegung der Kleinkinder in der Kleinkindergruppe wird mit der Liefervertrag betreffend das tägliche Mittagessen mit der SeneCura Purkersdorf entsprechend erweitert. Zur Warmhaltung und für den Transport des Essens ist eine einmalige Investition in Höhe von Eur 1.707,53 (Anschaffung von Behältern) notwendig. Die Kosten für das Mittagessen werden den Eltern in voller Höhe weiterverrechnet (derzeitige Kosten des Mittagessens für den Landeskindergarten € 4,18). Die Vormittagsjause ist mitzubringen.

Der Elternbeitrag für die Betreuung der Kleinkinder beträgt:

Betreuungsbeitrag 5 Tage Zeiten 3 Tage Zeiten
€ 250,- halbtags bis 11:30 bis 12:00 ohne Essen mit Essen € 150,- bis 11:30 bis 12:00 ohne Essen mit Essen
€ 360,- ganztags bis 15:00 mit Essen € 216,- bis 15:00 mit Essen

Der Beschäftigungsbeitrag ist im Betreuungsbeitrag inkludiert.

Kostenaufstellung:

Ausgang Geschätzte monatliche Betriebskosten für die Räumlichkeiten Wienerstraße 2 Eur 500,--zuzügl. MWSt geschätzte Personalkosten: 30 Stunden dipl. Kindergartenpädagogin 25 Stunden Betreuerin insg. Eur 3.210,--

Kosten für Beschäftigungsmaterial geschätzt (Begehung April 2012) Eur 500,--Ev. sonstige Investitionskosten (Begehung April 2012) Eur 2.000,--Investitionskosten für Mittagessenlieferung Eur 1.707,35

Eingang dzt. Anmeldungen 10 Kinder (2 ganztags, 8 halbtags) ca. Eur 1.650,--Förderungen (Personalkostenzuschuss Land NÖ) (10 Kinder/Monat) ca. Eur 365,-

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf stimmt der befristeten Führung der Kleinkindergruppe am Standort Wienerstraße 2, bis 31.7.2012 zu. Die Investitionskosten für den Transport und die Warmhaltung des Mittagessens in Höhe von Eur 1.707,35 (Transportbehälter) werden genehmigt. Die Kosten für die Betreuung in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr werden wie folgt festgelegt:

Betreuungs 5 Tage Zeiten 3 Tage Zeiten
beitrag
€ 250,- halbtags bis 11:30 ohne Essen € 150,- bis 11:30 ohne Essen
bis 12:00 mit Essen
bis 12:00 mit Essen
€ 360,- ganztags bis 15:00 mit Essen € 216,- bis 15:00 mit Essen

Die Kosten des täglichen Mittagessens werden zur Gänze an die Eltern weiterverrechnet. Kostenrahmen: Geschätzte Ausgaben: Eur 4.207,35 geschätzte Investitionskosten Eur 2.000,--Aufwendungen ohne Personalkosten bis 31.7.2012

Eur 12.840,--geschätzte Personalkosten bis 31.7.2012

Geschätzte Einnahmen: Eur 6.600,--Elternbeiträge Eur 1.460,--Personalkostenzuschuss des Landes NÖ

Nachtragsvoranschlag HH-Stelle: 240005-……..

Zu diesem Antrag sprachen:

Bollauf, Cambruzzi, Mayer

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat DER STADTRAT zur Sitzung am 27. März 2012

Punkt GR-0294 StR Susanne Bollauf

Gegenstand: Bericht Sonnenschifffahrt

BERICHT

Der diesjährige Ausflug findet am Donnerstag, 13. September 2012 statt. Eingeladen werden alle PensionistInnen mit Hauptwohnsitz Purkersdorf ab dem Jahrgang 1949 und älter. Geplantes Programm: -Fahrt mit dem Bus nach Tulln. Treffpunkt 7:30 Uhr am Park & Ride Parkplatz. -Schifffahrt auf der Donau durch die Wachau. Leinen Los um 9:00 Uhr! -Frühstück und Mittagessen an Bord -Besuch einer Weinverkostung in Spitz -Rückfahrt mit dem Schiff von Spitz nach Tulln und anschließende Busfahrt nach Purkersdorf. Ankunft in Purkersdorf ca. um 19:00 Uhr.

Die Kosten für diesen Tagesausflug betragen pro Teilnehmer € 59,--, inkludiert sind Busfahrten, Frühstück, Mittagessen, Schifffahrt, Weinverkostung.

Für die Teilnahme an der Sonnenschifffahrt wird eine Anmeldegebühr in Höhe von € 10,-eingehoben. Die Anmeldung ist verbindlich, d. h. die Anmeldegebühr wird nicht rückerstattet. Die Einhebung der Gebühr erfolgt in der Allg. Verwaltung. Die Teilnehmer erhalten im Gegenzug eine namentlich ausgestellte Teilnahmebestätigung, die auch die Details der Reise enthält. Bei Vorlage der Purkersdorfer Karte entfällt die Anmeldegebühr. Nach Vorhandensein von Restplätzen können auch Selbstzahler bei der Sonnenschifffahrt teilnehmen. Von diesen Teilnehmern wird ein Betrag von € 59,--/Person eingehoben.

Kostenrahmen: Basis der Berechnung: 330 Personen à € 49,--(€ 59,--abzügl. € 10,--Anmeldegebühr) = 16.170,-HH-Stelle: 1/429000-728100 € 16.000,-

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF BERICHT AN DEN GEMEINDERAT

Punkt: GR–0295 Wirtschaft-Fremdenverkehr-Vereine

Bericht

Sommerblumenschmuck 2012

Der Stadtrat hat die Vergabe für den Sommerblumenschmuck 2012 einstimmig genehmigt. Zahlreiche öffentlich Flächen, Rabatte, Betontröge, Blumenkisten, Betonwannen usw. sollen auch heuer wieder mit Blumen bepflanzt werden. Im Vorjahr hat die Fa. Tulach diese Arbeiten bestens erledigt und hat auch für teilweise notwendige Nachbepflanzungen Sorge getragen. Gemeinsam mit dem Stadtverschönerungsverein und Mitarbeitern des Bauhofes der Stadt wurde die Bepflanzung besprochen und evaluiert. Quintessenz der Besprechung ist, dass die etwas anfälligen Buschröschen bei Ausfall durch kompaktere und beständigere Pflanzen ersetz werden. Der Sommerblumenschmuck soll in ähnlichem Umfang wie im Vorjahr ausgeführt werden. Der Auftragswert liegt bei knapp € 22.000 und somit unter dem Schwellwert für Direktvergaben (€ 40.000). Aufgrund der bisher guten Erfahrungen schlägt der Vorsitzende vor, die Arbeiten für den Sommerblumenschmuck auch 2012 an die Fa. Tulach, Purkersdorf, zu vergeben. Im Detail sind folgende Aussetzarbeiten geplant: 90 Betonringe, 7 Betonkästen, 3 Willkommenstafeln (2 x B1, 1 x B44), 3 Schalen (Bad Säckingen- Gasse, Süßfeldstr., Linzer Str.), Tröge Hauseinfahrt Wienzeile, 6 Blumenkästen (Rathaus) 2 Flächen Abgang Apotheke, ehem. Raika. Dazu kommt noch die Bepflanzung der Insel bei der Post (B1) und der Parkanlage Bad Säckingen Straße. Die angebotene Arbeitspausche beinhaltet sowohl das Auspflanzen und das Abräumen der Pflanzen als auch eine monatliches „Durchputzen“ in den Monaten Juni bis Oktober. Die Arbeiten sind bereits beauftragt und werden von der Fa. Tulach so rasch wie möglich umgesetzt.

Gestaltung Verkehrsinseln Tullnerbachstraße/Mindersiedlung

Um nachhaltig das Mähen der Verkehrsinseln durch den Bauhof nicht mehr notwendig zu machen, ist die Insel bei der Mindersiedlung 2011 als Testinsel ausgestaltet worden. Diese Maßnahme wurde sowohl seitens der Bevölkerung als auch von den betroffenen Mitarbeitern des Bauhofes gutiert. Insbesondere steht bei dieser Maßnahme der Sicherheitsfaktor im Vordergrund, weil die Betreuung der Inseln durch Bauhofmitarbeiter aufgrund der Verkehrsdichte an der B44 nicht unproblematisch ist. Der Stadtrat hat beschlossen, folgende Verkehrsinseln in der Art der Probeinsel auszuführen. An der B44: Insel vor OMV und OMV-Tankstelle (bei Wohnhausanlage Tullnerbachstraße 81), Insel Einfahrt Speichbergsiedlung, Insel bei Kellerwiese An der B1: Insel bei Wiener Straße 83. Der Kostenaufwand dieser Maßnahme liegt bei € 4.892,10 zuzügl. MWSt. für alle genanten Inseln.

Abrechnung Feihlerhöhe

Das Projekt Streuobstwiese Feihlerhöhe wurde abgerechnet und auch bereits von der „Dorf-und Stadterneuerung“ abgenommen. Die Kosten in Höhe von € 28.800 wurden im Zuge der Abnahme bestätigt und der Betrag von € 14.400 als nicht rückzahlbarer Projektbeitrag frei gegeben. Insgesamtergibt sich im Rechnungsabschluss 2011 jedoch eine Überziehung von ca. € 12.000; diese resultiert daraus, dass die ursprünglich auf 3 Jahre (2011, 2012, 2013) geplanten je € 6.000 vorgezogen und in einem umgesetzt worden sind; für die Jahre 2012 und 2013 fallen diese Beträge (gesamt € 12.000) somit nicht mehr an.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

Zu diesem Bericht sprachen:

Wolkerstorfer, Schmidl, Zöchinger, Cambruzzi

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat DER STADTRAT zur Sitzung am 27. März 2012

GR0296 Landeswettbewerb „Prima la Musica“ -StR Elisabeth Mayer Bericht

Folgende Preise konnten unsere Schüler beim heurigen Landeswettbewerb erringen:

Wertung AG Name Institut Preis Lehrkraft
Klavier A Dinstl Rosa MS Purkersdorf 1. Preis Kusturica-rez-Salado Ismedina
Violine A Hanner Sophia MS Purkersdorf 1. Preis Schuschnig Margaretha
Klavier B Kucera Klara MS Purkersdorf 1. Preis Meixner Robert
Klavier B Wu Emily Huixin MS Purkersdorf 2. Preis Kusturica-Pérez-Salado Ismedina
Klavier B Klement Kordula MS Purkersdorf 2. Preis Kusturica-Pérez-Salado Ismedina
Gitarre I Riegler Sophie MS Purkersdorf 1. Preis mit Berechtigung zur Teilnahme am Bundeswettbewerb Kopal Claudia
Klavier I Sperr Alexandra MS Purkersdorf 2. Preis Kusturica-Pérez-Salado Ismedina
Gitarre II Budimir Patrik MS Purkersdorf 2. Preis Kopal Claudia
Klavier III Haufler Anselm MS Purkersdorf 1. Preis Meixner Robert
Gitarre V Schinko Maria MS Purkersdorf 1. Preis mit Berechtigung zur Teilnahme am Bundeswettbewerb Kopal Claudia

Das PreisträgerInnen-Konzert findet am 18.06.2012, 19.00 Uhr, im Stadtsaal statt.

ANTRAG

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und gratuliert allen PreisträgerInnen.

Zu diesem Antrag sprachen: Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat DER STADTRAT zur Sitzung am 27. 3. 2012

GR0297 Schulische Nachmittagsbetreuung -StR Elisabeth Mayer

SACHVERHALT

Der Rechnungsabschluss 2011 weist im Bereich des Schülerhortes einen Abgang von rund Euro 323.000,--aus. Im Auftrag von Bürgermeister Mag. Karl Schlögl haben sich StR Elisabeht Mayer und die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Familie mit diesem Umstand intensiv befasst. In zahlreichen Arbeitskreissitzungen, mehreren Besichtigungen und vielen Gesprächen wurde das Modell der Schulischen Nachmittagsbetreuung genauer beleuchtet.

Zusammenfassendes Ergebnis:

Die „Schulische Nachmittagsbetreuung“ (offene Abfolge) wird in den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich umgesetzt. Die Konzeptionierung braucht engagierte Vorarbeit und ein geschlossenes Vorgehen von allen Beteiligten (Schulerhalten, Lehrerschaft, FreizeitpädagogInnen und Eltern). Der große Vorteil liegt in der Freiwilligkeit und Flexibilität. Für jeden Schulstandort kann das passende Konzept (Aufteilung zwischen Lernzeit, Aufgabenbetreuung und Freizeit) gefunden werden. Die Gemeinden, Eltern und das Team der PädagogInnen zeigten sich in den besichtigten Einrichtungen sehr zufrieden. Im Idealfall ist das Konzept der „Schulischen Nachmittagsbetreuung“ ein Modell der laufenden Veränderungen unterworfen ist. Das Pädagogische Team arbeitet sehr stark vernetzt und in Zusammenarbeit mit dem Schulerhalten, den ElternvertreterInnen und in manchen Fällen auch mit örtlichen Vereinen zum Vorteil der Kinder.

In Purkersdorf gibt es im Sonderpädagogischen Zentrum bereits seit einigen Jahren „Schulische Nachmittagsbetreuung“ (in offener Abfolge). Die Eltern, Lehrkräfte und Kinder sind mit dem Angebot sehr zufrieden. Eine gute Konzeptionierung erfordert ein Übergangsjahr. Die Kinder erhalten die Unterstützung die sie brauchen und werden ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert.

Vorteile für die Kinder:

  • Räumliche Verbesserung – Gymnastikraum, Turnsaal und Pausenräume stehen den Kindern auch am Nachmittag zur Verfügung
  • Gezielte individuelle Unterstützung durch Lehrkräfte in der Lernzeit

Vorteile für die Eltern:

Leistbare Elternbeiträge

Vorteile für die Gemeinde:

  • Personal des Schülerhortes könnte übernommen werden (mit Einschränkungen)
  • Geringere Kosten (weniger Personalkosten – mehr Förderungen)
Schulische Nachmittagsbetreuung Schülerhort
1 Gruppe 8 Grupppen 8 Gruppen
Lehrerstunden werden vom Bund zur Verfügung gestellt – keine Kosten für die Gemeinde 5 – 10 Wochenstunden für die Lernzeit zu 100 % gefördert 40 – 80 Wochenstunden für die Lernzeit zu 100% gefördert -------------
Förderung von Personalkosten: Förderung gemäß Art 15a B-VG 8.000,--Euro pro Schuljahr 64.000,--Euro pro Schuljahr ------------

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat DER STADTRAT zur Sitzung am 27. 3. 2012

über den Ausbau der ganztägigen Schulform(Öffnungszeiten bis 16.00 Uhr)
Förderung von infrastukturellen Maßnahmen: Förderung gemäß Art 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulform Einmalig maximal 50.000,--Euro (letztmalig 2012/13) Einmalig maximal 400.000,--Euro (letztmalig 2012/13) --------------
Förderung der schulischen Nachmittagsbetreuung NÖ – Defizitabdeckung (Voraussetzung: Elternbeitrag: max. 88,--/5 Tage/Wo, einmalige Beratung durch das Aktionsteam)(Öffnungszeiten bis 17.00 Uhr) Maximal 5.000,--Euro für eingruppige Standorte, 7.500,--für zweigruppige Standorte 8.000,--für drei-und mehrgruppige Standorte ---------------
Personalkostenzuschuss für Horte in der Höhe von 25,50 pro Kind + Monat (180 Kinder für 11 Monate) ------------------ ------------------ 50.490,--Euro

Eine grobe Berechnung hat ergeben, dass eine Einsparung von rund 100.000,--Euro (berechnet mit dem Betreuungsbeitrag von 88,--Euro / 5 Tage) und mehr pro Jahr realistisch sind. Hier wurde die Infrastrukturförderung noch nicht berücksichtigt.

Die Ausschussmitglieder haben sich grundsätzlich für die mittelfristige Einführung der schulischen Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Purkersdorf ausgesprochen und dem zuständigen Schulerhalter, um keine Frist zu versäumen, empfohlen bis spätestens 31. März 2012 für das Schuljahr 2012/13 beim zuständigen Landesschulrat und beim NÖ Familienrat für den Volksschulstandort Purkersdorf den Antrag zu stellen.

Es war beabsichtigt, diese schulische Betreuungsform ab dem Schuljahr 2012/13 für die ersten Klassen probeweise einzuführen und aus den Erfahrungen dieses Betriebes bis spätestens Ende März 2013 die weitere Vorgangsweise zu beraten und festzulegen. Ein entsprechender Antrag fand in der Volksschulausschuss keine Mehrheit.

Ein bis 31. März 2012 gestellter Antrag verpflichtet nicht zur Umsetzung.

ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich grundsätzlich für die Einführung der schulischen Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Purkersdorf aus. Der Gemeinderat ersucht das zuständige Volksschulgemeindegremium rechtzeitig die entsprechenden Schritte zur Einführung der schulischen Nachmittagsbetreuung zu setzenund beim Land NÖ und dem NÖ Landesschulrat die schulische Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2013/14 für die ersten Klassen zu beantragen. Der Gemeinderat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Bürgermeister alle Kosten im

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat DER STADTRAT zur Sitzung am 27. 3. 2012

Schülerhort durch eine Arbeitsgruppe überprüfen lässt. Über das Ergebnis der Überprüfung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung berichtet.

Zu diesem Antrag sprachen:

Mayer, Cambruzzi, Schlögl, Bollauf, Matzka, Schmidl

Gegenantrag Bollauf und Schlögl:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf spricht sich dafür aus, dass alle Kosten imSchülerhort durch eine von Bgm. Schlögl eingesetzte Arbeitsgruppe überprüft werden. Über dasErgebnis der Überprüfung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten sein.

Gleichzeitig wird StR Mayer beauftragt, ein inhaltliches, pädagogisches und finanzielles Konzept betreffend die Einführung einer schulischen Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Purkersdorf bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zu evaluieren.

Geschäftsordnungsantrag Cambruzzi:

Zurück an Ausschuss.

Bgm. Schlögl unterbricht um 21.14 Uhr die Sitzung. Bgm. Schlögl nimmt um 21.24 Uhr wieder auf.

Abstimmungsergebnis Geschäftsordnungsantrag Cambruzzi:

Dafür: 21 Dagegen: 4 (Schlögl, Bollauf, Aicher, Reisner) Enthalten: 6 (Liehr, Mayer, Oppitz, Stangl, Urban, Zöchinger)

STR Albrecht Oppitz zur Sitzung am 27. 03. 2012

GR0298 Waldsportpfad -STR Albrecht Oppitz

Sachverhalt

Bei den wenigen noch vorhandenen Fitnessgeräten besteht akute Verletzungsgefahr und die Gerätschaften wurden vom Sicherheitsbeauftragten der Stadtgemeinde Purkersdorf als Mangelhaft eingestuft. Kaum eine Station ist voll funktionsfähig. Es soll daher zu einer umfassenden Neugestaltung und Renovierung kommen. Der Vorsitzende hat bereits die Möglichkeit einer Abwicklung des Projektes durch den Naturpark mit Naturpark-Obmann StR Orthofer positiv ausgelotet.Es soll im Rahmen der Neugestaltung eine Änderung der Streckenführung erfolgen, damit der Natursportpfad direkt an der Feilerhöhe vorbei führt. Außerdem soll eine möglichst naturnahe Errichtung der Sportgeräte erfolgen.

Antrag

„Der Gemeinderat genehmigt die Neugestaltung des Natursportpfades durch den Naturpark. Der Eigenkostenanteil der Stadtgemeinde soll 5.000,--Euro nicht übersteigen. Der Verein Naturpark soll ein Konzept in Abstimmung mit dem Vorsitzenden, erstellen und sich um eine EU-Förderung bemühen. Der Vorsitzende wird ersucht eine Kooperation mit den ÖBF anzustreben.“

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

20120327GR0298 Waldsportpfad Seite 1/1

STR Albrecht Oppitz zur Sitzung am 27. 03. 2012

GR0299 Jugendzentrum -STR Oppitz/STR Orthofer

Sachverhalt

Für das künftige Engagement der Stadt in Sachen Jugendzentrum und Jugendberatung hat sich eine Arbeitsgruppe bisher mehrmals getroffen und auch mit einem Vertreter des LandesNÖ die Fördermöglichkeiten für ein Jugendzentrum bzw. eine Beratungsstelle diskutiert.Darüber hinaus wurde für diesen Zweck ein vom Land NÖ gefördertes Jugendcoachingprogramm für Gemeinden herangezogen und mit der Moderation und Dokumentation dieses Arbeitsprozesses betraut.

Folgende Sachverhalte sind außer Streit:

Es soll in Purkersdorf wieder eine funktionierende Jugendberatungsstelle geben. Dafür wird ein neuer Standort gesucht. Eine Jugendbeteiligungsveranstaltung soll Inputs von den Jugendlichen direkt liefern. Die Ausschreibung dafür ist bereits erfolgt. Die Jugendwohlfahrt NÖ fördert die Beratungsstelle; damit diese Förderung nicht erlischt, soll bis zum Zeitpunkt, in dem ein neuer Standort betriebsbereit ist, in den bisherigen Lokalitäten die Arbeit weiter geführt werden.

Der Sport+Jugend-Ausschuss hat den Finanzstadtrat und den Jugendstadtrat ersucht, einen Beschluss für die Weiterführung des Jugendzentrums, insbesondere der Beratungsstelle, vorzubereiten und damit den grundsätzlichen Fortbestand zu sichern. Der Beschluss soll auch beinhalten, dass sich die Gemeinde bemühen wird, einen neuen Standort für die Jugendberatung zur Verfügung zu stellen.

ANTRAG

Die Stadt Purkersdorf bekennt sich zur Förderung einer niederschwelligen Jugendberatungsstelle mit angeschlossener Jugendsuchtberatung. Die Stadt Purkersdorf hat daher den Trägerverein „Jugend-und Kulturzentrum Purkersdorf“ im Jahr 2012 mit bereits € 12.000 unterstützt. Um den Weiterbestand der derzeitigen Beratungsstelle am Standort KaiserJosef-Straße abzusichern, stellt die Stadtgemeinde eine 2. Fördertranche in der Höhe von 10.000,-in Aussicht. Voraussetzung ist aber, dass das Land NÖ weiterhin im Projekt bleibt und die Beratungsstelle zumindest im bisherigen Umfang fördert und unterstützt. Die schriftliche Zusage des Landes NÖ ist essentielle Grundlage für den Freigabebeschluss der 2. Tranche 2012 der Stadt Purkersdorf, der im Rahmen der Subventionsbeschlüsse in der Sitzung des Gemeinderates im Juni 2012 gefasst werden kann. Die Stadt Purkersdorf wird weiters den Trägerverein ab sofort bei der Suche nach einem neuen zentrumsnäheren Standort für die niederschwelligen Jugendberatungsstelle mit angeschlossener Jugendsuchtberatung unterstützen; ein solcher Standort soll bis spätestens Frühjahr 2013 gefunden werden. Bis ein neuer Standort betriebsbereit installiert ist, soll die Beratungsstelle vom Verein am bisherigen Standort in der Kaiser Josef-Straße weiter geführt werden. Bis dahin wird die Stadtgemeinde auch den sinnvollen organisatorischen Rahmen des zukünftigen Betreibers abklären. HHSt 5/061010-757001

Zu diesem Antrag sprachen:

Oppitz, Schmidl

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

20120327GR0299 Jugendzentrum Seite 1/1

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat zur Sitzung am 27.03.2012

GR0300 Radangelegenheiten – STR Christiane MARINGER

Sachverhalt

Am 17. Jänner hat sich Energy Network Wienerwald für einen gemeinsamen Beitritt zu Next Bike als Region ausgesprochen. Die einzelnen Gemeinden machen das von anderen Umständen abhängig, vom Beitritt Purkersdorfs z.B.. Für Purkersdorf wäre vor allem ein Verleih-Standort in Hütteldorf und angrenzenden Nachbargemeinden attraktiv. Eine Station mit 4 Leihrädern kostet einmalig 4.200.-, pro Rad fällt ab 2014 pro Jahr eine Servicepauschale von 50.-an. Die Einmalgebühr kann durch klimaaktiv im Umfang von 24% gefördert werden. Der Antrag auf Beitritt zu Next Bike soll über ENWW (Energy Network Wienerwald) oder über Kem WW (Klima-und Energiemodellregion) als Region gestellt werden.

Antrag

Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluss für einen Beitritt zu Next Bike unter der Bedingung, dass auch Next Bike in Hütteldorf und angrenzenden Nachbargemeinden Verleihstationen errichtet. Ziel ist es ein flächendeckendes Netz mit Verleihstationen in der Region zu erstellen.

Zuständigkeit: Umweltkoordination Abschätzung der Kosten: Bedeckung:

Zu diesem Antrag sprachen: Abstimmungsergebnis:

StR Maringer zieht den Antrag zurück.

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat zur Sitzung am 27.03.2012

GR0301 Öffentlicher Verkehr –STR Christiane MARINGER/ Bgm. Schlögl

Sachverhalt

Seit Jahren gibt es in Purkersdorf den Ortstarif für den Bus innerhalb der Gemeindegrenzen. Für eineFahrt mit den ÖBB-Bussen im Linienverkehr und innerhalb des Ortsgebietes bezahlt der Fahrgast derzeit € 1,30. Die Differenz von € 0,50 zum VOR-Tarif von € 1,80 wird, nach einem ursprünglich vereinbarten Schlüssel bei den Verkäufen je zur Hälfte vom VOR und von der Stadtgemeinde übernommen. Das bisherige Tarifniveau von € 1,80 wird demnächst vom VOR auf € 2,0 angehoben. Wenn die Stadtgemeinde diese Preissteigerung übernimmt, werden die Kosten für die Stadtgemeinde laut nachfolgender Aufstellung bei ähnlicher Auslastung steigen, da der VOR weiterhin nur € 0,25/verkauften Fahrschein fördert und sich die Förderung der Stadtgemeinde daher pro verkauften Fahrschein auf € 0,45 belaufen würde. Derzeit ergibt sich aufgrund der hohen Anzahl der verkauften Fahrscheine für die Gemeinde ein jährliches Plus (siehe Tabelle). 2012 würde die Kostensteigerung für die Gemeinde ab Mai schlagend werden.

Jahr Einnahmen d.Gemeinde Ausgaben d.Gemeinde Jährl. Plus Verkäufe
2010 2317,45 646,45 1671, 46452
2011 2428,6 928,55 1500,05 46189

Antrag

Der Gemeinderat beschließt im Sinne der Stärkung des öffentlichen Verkehrs die Erhöhung des Fahrpreises nur zu 0,10 euro an die Purkersdorfer Fahrgäste weiterzugeben. Der Ortsfahrschein kostet dann 1,40 Euro.

Zuständigkeit: Umweltkoordination Abschätzung der Kosten: siehe Tabelle Bedeckung: 5/529000-620002

Zu diesem Antrag sprachen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat zur Sitzung am 27.03.2012

GR302 Klima-und Energiemodellregion – STR Christiane MARINGER

Bericht

Mauerbach, Gablitz und Purkersdorf sind vom KLIEN als Energiemodellregion Wienerwald anerkannt. Im zweiteiligen Kick-off am 20.1. und am 30.1. ist der grundlegende Fahrplan für die Erarbeitung des Umsetzungskonzepts erstellt, die Kommunikations-und Entscheidungsstrukturen vereinbart und Einigung über die begleitende Öffentlichkeitsarbeit hergestellt worden.

  • Website http://kemwienerwald.org/
  • Pressekonferenz von AEE und die drei involvierten Bürgermeister am 5.3.
  • Infoveranstaltung für GemeinderätInnen am 5.3. Auch schon während der Planungsphase soll ein konkretes Projekt umgesetzt werden und die Bevölkerung möglichst intensiv einbezogen werden.

Zu diesem Bericht sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF Antrag an den Gemeinderat zur Sitzung am 27.03.2012

GR303 Energy Network Wienerwald – STR Christiane MARINGER

Bericht

Die Sitzungen des Energy Network Wienerwald sind ein gut besuchtes Forum mit inhaltlich interessanten Vorträgen und Diskussionen. So ist die Kandidatur als Klima-und Energiemodellregion in diesem Forum entwickelt worden. Aktuell gibt es folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • ein regionaler Einkaufsführer für nachhaltige und regionale Produkte herausgegeben werden
  • Beitritt zu Next Bike als Region wird diskutiert

Energetische Nutzung des Wienerwaldsees Zur Frage der energetischen Nutzung des Wienerwaldsees hat der FH-Student Manfred Weilharter eine Seminararbeit mit der Fragestellung „Ist ein Kleinwasserkraftwerk am Wienerwaldsee machbar?“ verfasst:

Hier in Kürze die Resultate:

Zusammenfassung Ist ein Kleinwasserkraftwerk am Wienerwaldsee machbar? JA

–Vorhandene Daten –Baukosten ca. EUR 50.000,- Empfehlungen –Datenerfassung –Kostenermittlung –Francisturbine

ANTRAG

Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Zu diesem Bericht sprachen: Abstimmungsergebnis:

einstimmig

20120327GR-0304 Berichte des Prüfungsausschusses 20120327GR-0305 Stellungnahmen Bürgermeister und Kassenverwalter

10. Sitzung des Ausschusses Nr. 10 – Prüfungsausschuss vom 21. März 2012

zu 1) Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.07 Uhr begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass derzeit noch keine Beschlussfähigkeit ist.

zu 2) Rechnungsabschluss 2011

Der Vorsitzende führt aus, dass das Hauptthema der aktuellen Sitzung die Beschäftigung mit dem Rechnungsabschluss 2011 ist. Nach § 82 Abs. 2 ist es Aufgabe, den Rechnungsabschluss innerhalbder Auflagefrist auf seine rechnerische Richtigkeit und die Übereinstimmung mit dem Voranschlag zu prüfen.

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses ist vor der Vorlage an den Gemeinderat, die spätestens drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen hat, zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied freisteht, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen. Spätestens bei Beginn der Auflagefrist hat der Bürgermeister jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei eine Ausfertigung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses auszufolgen. Der Bürgermeister hat den Entwurf des Rechnungsabschlusses mit den Anlagen, dem Bericht des Prüfungsausschusses sowie allfälligen Stellungnahmen unverzüglich dem Gemeinderat zuzuleiten. Die allgemeine Einsichtnahme ist in der Zeit vom 13. März 2012 bis zum 27. März 2012 während der Amtsstunden beim Stadtamt möglich.

Der Rechnungsabschluss umfasst nach § 83 Abs. 1 den Kassenabschluss, welcher die gesamte Kassengebarung nachzuweisen hat, die Haushaltsrechnung, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Haushalts in der Gliederung des Voranschlags enthalten sein müssen, und die Vermögensrechnung.

Es wird festgestellt, dass im ordentlichen Haushalt Einnahmen in Höhe von € 18.785.963,14 (+10,93%), Ausgaben in Höhe von € 18.614.330,86 (+11,49%) gegenüberstehen. Der Überschuss von € 171.632,28 (entspricht 0,91 % der Einnahmen o.HH.) wird hinsichtlich des Betrages von € 171.632,28 dem außerordentlichen Haushalt zugeführt der Mehrbetrag von insgesamt € 505.455,75 als Überschuss im Jahresergebnis ausgewiesen.

Im außerordentlichen Haushalt stehen Einnahmen von € 2.539.384,40 (inkl. Ergebnis Vorjahr) Ausgaben von € 2.205.560,93 gegenüber. Der Betrag von € 171.632,28, dass ist das im ordentlichen Haushalt erwirtschaftete Mehrergebnis, wird dem außerordentlichen Haushalt zugeführt, sodass schließlich ein Gesamtüberschuss im außerordentlichen Haushalt von € 505.455,75 ausgewiesen wird.

Weiters wird festgestellt, dass die Personalkosten mit € 4.253.684,04 zum Vorjahr um +4,29 % gestiegen sind und bereits 22,64 % Anteil an den Einnahmen des ordentlichen Haushaltes aufweisen.

Weiters wird festgestellt, dass dem Nachweis der Rücklagen zum Rechnungsabschluss 2011 zu entnehmen ist, dass drei Rücklagen in einer Gesamthöhe von € 600.000,00 gebildet wurden.

Einnahmenüberschreitungen und Ausgabenüberschreitungen bieten keine Auffälligkeiten, die nicht nachvollzogen werden können.

Im Nachweis der Darlehensschulden ist ein Zugang von Darlehen in Höhe von € 222.138,09 ausgewiesen. Es werden Tilgungen im Ausmaß von € 409.461,03 ausgewiesen, für den Zinsendienst sind es € 212.666,69. Der Darlehensrest beträgt zum 31.12.2011 € 24.749.950,58. Im Nachweis über Leasing werden Gesamtinvestitionskosten von € 6.664.879,15 und Ratenzahlungen von € 416.766,47 ausgewiesen.

20120327GR-0304 Berichte des Prüfungsausschusses 20120327GR-0305 Stellungnahmen Bürgermeister und Kassenverwalter

Das gesamte Haftungsvolumen beträgt per 31.12.2011 von € 11.204.594,95, dass ist eine Minderung von € 2.103.686,37 (-15,81%). Das Vermögen weist einen Buchwert per 31.12.2011 von € 30.817.780,77 auf.

Die Kontensalden per Ende 2011 wurden für mehrere Bankkonten überprüft

UniCredit Bank Austria AG (619070006) mit einem Endstand per 30.12.2011 € 189.477,27 Volksbank Wien AG (40410078006) mit einem Endstand per 31.12.2011 € 1.985,56 Raiffeisenbank Wienerwald (220.178) mit einem Endstand per 31.12.2011 € 4.456,05 BAWAG P.S.K. (00001-671-160) mit einem Endstand per 29.12.2011 € 7.419,51 Erste Bank AG Konto (287568347/01) mit einem Endstand per 30.12.2011 -€ 9.562,97 Volksbank Wien AG (40414522009) Parkraumüberwachung mit einem Endstand per 31.12.2011 € 887,28 UniCredit Bank Austria AG (619070097) Volkshochschule mit einem Endstand per 29.12.2011 € 420,00

und dabei die Übereinstimmung mit dem Kassenbestand festgestellt.

Frau GR Ingrid Nemec nimmt an der Sitzung ab 19.47 Uhr teil, womit die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Der vorliegende Rechnungsabschluss wurde somit vom Prüfungsausschuss überprüft. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit wurde dabei nach erfolgter Abstimmung einstimmig festgestellt.

Der Vorsitzende wird beauftragt, im Rechnungsabschluss 2011 die erfolgte Prüfung und als Ergebnis derselben die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit mit seiner Unterschrift zu beurkunden und in der kommenden Gemeinderatssitzung diesen Bericht vorzutragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die konstruktive Aufbereitung des Rechnungsabschlusses 2011.

zu 3) Spielplatzabgabe

Laut Auskunft von Herrn Ing. Rainald Haider wurden bis jetzt keine Spielplatzabgaben vorgeschrieben. Der Prüfungsausschuss ersucht Herrn Ing. Rainald Haider bzw. den Bausachverständigen Herrn DI Arch. Friedrich Pluharz um eine schriftliche Erläuterung, welche Kriterien maßgeblich sind zur Errichtung eines Spielplatzes bzw. zur Vorschreibung einer Ersatzzahlung. Weiters ersucht der Prüfungsausschuss bis Mitte Mai zu prüfen welche größeren Wohnhausprojekte in letzter Zeit ohne Spielplatz fertig gestellt wurden. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und der Kassenverwalter werden die Fragen mit der Stadtverwaltung klären und einen schriftlichen Bericht an den Prüfungsausschuss legen.

zu 4) Kopienkosten (Gemeinderat, Stadtrat, Ausschüsse)

Lt. Aufstellung von Stadtamtsdirektor RegRat Humpel werden für eine GR-Sitzung ca. 8.500 Kopien benötigt, was Kosten von € 330,00 entspricht. Außerdem ist dafür ein Zeitaufwand von Mann/Frau von 3 Stunden pro Sitzung anzusetzen. An Kopiekosten für alle bisherigen Sitzungen des Gemeinderates dieser Funktionsperiode sind lt. Berechnung bisher € 2.630,00 angefallen (siehe Beilage). Aus Umwelt-und Kostengründen wird überlegt, eine technische papierlose Möglichkeit zu prüfen. Der Prüfungsausschuss ersucht den Personalausschuss um Prüfung der Machbarkeit

20120327GR-0304 Berichte des Prüfungsausschusses 20120327GR-0305 Stellungnahmen Bürgermeister und Kassenverwalter

(Tablet-PCs ?). Der Prüfungsausschuss dankt Herrn Stadtamtsdirektor Reg.Rat Humpel für die detaillierte Aufbereitung der Vorlage.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die Anregung.

zu 5) Wasserabrechnung (Entnahme/Lieferung durch Feuerwehr)

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die Wasserbezüge über die Feuerwehr separat abgerechnet werden und alle Belege vorhanden sind. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Antwort Der Bürgermeister und der Kassenverwalter danken dem Prüfungsausschuss für die Kontrolle.

zu 6) Allfälliges

Termin der nächsten Sitzung:

Dienstag, 05. Juni 2012, 18.00 Uhr (Treffpunkt Wiener Straße 2 / Musikschule)

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20.44 Uhr.

Antrag

Der Bericht samt Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen.

Dazu sprachen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

STADTGEMEINDE PURKERSDORF ANTRAG AN DEN GEMEINDERAT Funktionsperiode 2010/2015 zur Sitzung am 27. März 2012

Punkt: GR–0306 – GR Aicher/STR Wolkerstorfer/GR Zöchinger/GR Cambruzzi Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen uä.

Sachverhalt 1) Aufgrund des Ausscheidens von STR Mag. Schlagitweit aus dem Gemeinderat und der Nachnominierung von Frau Maringer als Gemeinderätin bzw. Nachwahl als Stadträtin hat die Fraktionssprecherin der LiB&G folgende Änderungen bei den Ausschussbesetzungen eingebracht:

Beantragte Veränderungen

statt Ausschuss neu
Schlagitweit Bauausschuss Maringer
Schlagitweit Umweltausschuss Maringer

2) Der Verein Naturpark Purkersdorf -Sandsteinwienerwald hat drei ordentliche Mitglieder, nämlich die Stadtgemeinde Purkersdorf, den Stadtverschönerungsverein Purkersdorf und die Berg-und Naturwacht Purkersdorf Ortsgruppe Purkersdorf. Gemäß Statuten hat jedes ordentliche Mitglied das Recht, entsprechend der jeweiligen Leistung für den Verein je 1-15 Delegierte zu entsenden, wobei der Delegiertenschlüssel vom Vorstand festzulegen ist. Bei der Vollversammlung ist statutengemäß der Vorstand, die Rechnungsprüfer sowie das Schiedsgericht neu zu wählen. Der Vorstand des Vereins Naturpark Purkersdorf -Sandsteinwienerwald hat am 14.3.2012 den Delegiertenschlüssel für die am 14.Mai 2012 um 18:00 Uhr stattfindende Vollversammlung mit 15 Delegierten der Stadtgemeinde, 2 Delegierten des Stadtverschönerungsvereins und 1 Delegierten der Berg-und Naturwacht festgelegt. Der Obmann des Vereins, StR Rudolf Orthofer hat die die Stadtgemeinde ersucht, die Delegierten formell zu nominieren.

ANTRAG

zu 1) Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagenen Änderungen in Gemeinderatsausschüssen, Entsendungen uä. laut nachstehender Tabelle zur Kenntnis.

statt Ausschuss neu
Schlagitweit Bauausschuss Maringer
Schlagitweit Umweltausschuss Maringer

zu 2) Der Gemeinderat entsendet folgende Vertreter in die Vollversammlung des Naturparkvereines Sandstein-Wienerwald

SPÖ (9) ÖVP (3) LiB&G (2) PUL (1)
Mag Karl Schlögl Elisabeth Mayer Maria Parzer Manfred Cambruzzi
Mag. Dr. Christian Matzka Albrecht Oppitz Sabine Aicher
Christian Röhrich Silvia Urban
Friedrich Köckeis
Ingrid Nemec
Christine Mandl
Katharina Franke
Walter Jaksch
Harald Wolkerstorfer

Zu diesem Antrag sprachen: Abstimmungsergebnis:

einstimmig


AnfangZum Anfang der Seite
Letzte Änderung: 2012-05-24 - Stichwort - Sitemap