Purkersdorf Online

Informationen zum Bahnlärmschutz


Bau der Lärmschutzwand

Der Vertrag zum Bahnlärmschutz ist wesentlich auf Initiative von Liste Baum & Grüne zustandegekommen, da Landeshauptmann Pröll diesen aufgrund der damaligen Konfrontation mit seinem Widersacher Schlögl zufleiß blockierte.

Zum Bahnlärmschutz fand zuletzt eine Bürgerversammlung statt. Daraus eine wesentliche Informationen, wie sie von der Bahn gegeben wurden:

Details des gesamten Bahnlärmschutzprojekts:

Terminplanung

Die Errichtung der Lärmschutzwände ist in 4 Ausbaustufen von November 2004 bis Dezember 2007 vorgesehen:

Baustraßenherstellung:

Der erste Schritt beim Bau ist die Herstellung von Baustraßen:

Bis Februar 2005 vom Sagberg (km 16.000) – Unter Tullnerbach (km 17.015).

Dann eine entsprechend Baufortschritt bedingte Baustraßenerrichtung von der Schöffelgasse bis zum Sagberg (km 13.050 – km 16.000).

Im Vorfeld wurden in diesen Bereichen schon die Baufeldfreimachungen (Kabelumlegungen) durchgeführt.


Karten dazu siehe:

http://www.steven.at/OebbLaermschutz2004.pps (PowerPoint, 9,13 Mb)

Bau der Lärmschutzwand Bau der Lärmschutzwand

Errichtung von Lärmschutzwänden ab Ostern 2005

Ab Ostern 2005 (Anfang April) ist die Errichtung von Lärmschutzwänden selbst vorgesehen:

Gleissperrzeiten ab Ostern 2004:

Dienstag bis Samstag: 01:00 Uhr – 04.30 Uhr

Samstag auf Sonntag: 22:30 Uhr – 06:00 Uhr

Sonntag auf Montag: 08:30 – 15:30 Uhr

Zu diesen Zeiten ist mit teils beträchtlicher Lärmentwicklung und Fahrtunterbrechungen des Bahnverkehrs zu rechnen.

Die für die auch unter Schallschutz Arbeitenden ausgerichteten sehr lauten Signalhorntöne zur Warnung vor Zügen, die die Anrainer in der Nacht ebenfalls um den Schlaf bringen, sollen nur sehr beschränkt eingesetzt werden.

Problem Sagberg

Für Liegenschaften, die höher als die Bahn liegen, wird der Lärmschutz geringer sein. Ein besonderes Problem stellen Teile des Sagberg dar. Durch die neuen Schwellen wurde die frühere Langsamfahrstrecke aufgehoben und nach Aussage vieler AnrainerInnen ist derzeit der Bahnlärm deutlich stärker geworden und es wird bezweifelt, ob die Lärmschutzwände entscheidende Abhilfe schaffen. Dieses Problem ist offen

Beweissicherung zur Erreichung der Lärmschutzziele:

Aufgrund mehrerer Anfragen und Beschwerden bei der Stadtgemeinde Purkersdorf bezüglich der Wirksamkeit der geplanten Lärmschutzmaßnahmen wird die Durchführungen von Schallmessungen vor und nach der Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen als erforderlich erachtet:

Die Messungen wurden an 5 Messpunkten im Herbst 2004 vom Büro Hengl durchgeführt.

Die Messpunkte wurden wie folgt vereinbart:

Bahnhof Unter Purkersdorf: Km 12.200 Dipl-Kfm. Rudolf Oberhauer, Wintergasse 36

Ziegelfeld: Km 13.550 Dipl.-Ing. Erich Liehr, Luisengasse 17; Km 13.800 BMST Peithner, Ziegelfeldgasse 35

Sagberg: Km 15.900 Fam. Reiter, Sagbergstraße 30; Km 16.100 Fam. Kuppl, Sagbergstraße 67

Problem Tullnerbach

Da die Gemeinde Tullnerbach sich nicht an Bahnlärmschutzmaßnahmen beteiligt, werden die Bauten zum Lärmschutz nur bis zur Stadtgrenze errichtet. Dies hat zur Folge, dass an der Grenze zu Untertullnerbach sich die Lage für PurkersdorferInnen in der Franz Steinergasse und in der Tullnerbachstraße nur teilweise verbessern kann

Lärmschutzfensterförderung:

In den Projektplänen sind jene Gebäude bzw. Teile von Gebäuden (Stockwerke) ausgewiesen, bei welchen NACH dem Bau der Lärmschutzwände die Immissionsgrenzwerte von 55 db überschritten werden. In den Plänen wurde die Betroffenheit NACH Errichtung der Lärmschutzwände dargestellt.

Karten dazu siehe:

http://www.steven.at/OebbLaermschutz2004.pps (PowerPoint, 9,13 Mb)

Ein Kostenbeitrag zu objektseitigen Maßnahmen (Austausch von Fenster und Türen oder sonstige gleichwertige Maßnahmen) wird nur für Räumlichkeiten geleistet, die zumindest überwiegend Wohn- oder Schlafzwecken dienen. Für Fenster und Türen von Nebenräumen, Hausgängen, Küchen (ausgenommen Wohnküchen) sowie Räumlichkeiten in Keller- und Dachgeschossen ohne widmungsgemäßer Nutzung zu Wohn- oder Schlafzwecken wird kein Kostenbeitrag gewährt.

Gefördert werden Bauwerke, die VOR 1993 errichtet wurden. Für neuere Bauwerke wird davon ausgegangen, dass hier die Eigenverpflichtung zur Herstellung von Lärmschutz gilt

Die erforderliche gute Dichtung der Schallschutzfenster bedingt im allgemeinen den Einbau von besonderen Lüftungseinrichtungen (z.B. Schalldämmlüftern), um den notwendigen Luftaustausch zu gewährleisten. Diese sind vor allem in Schlafräumen erforderlich, wenn eine natürliche Frischluftzufuhr von der lärmabgewandten Seite des Gebäudes nicht möglich ist.

Bau der Lärmschutzwand

Förderanträge für Lärmschutzfenster

Laut Gemeinde wurden angeblich schon vor über einem Jahr 305 AnrainerInnen (GrundeigentümerInnen) verständigt. Anträge bei der Bahn zur Fensterförderung haben aber bis Oktober nur 9 gestellt.

Es kann allerdings noch länger – auch nach der Fertigstellung - eingereicht werden.

Die Frist läuft bis 5 Jahre nach der Erstverständigung. Diese erfolgte angeblich zum Jahresende 2003. Danach läuft die Frist bis 2008

Gefördert werden 50-100 % der Kosten. Nachantragstellung begutachtet ein Experte die konkrete Situation

Von der Bahn zuständig für die Fensterförderung ist Herr Erich Dinhof , Tel. 01 93000 32198.

Alte Güterzüge bleiben

Die alten lärmenden Güterzüge werden auf unserer Strecke auch nach dem Bau des Wienerwaldtunnels bleiben. Frühere Flunkereien des Bürgermeisters dazu haben sich als nicht richtig herausgestellt. Leider hat die Gemeinde unter dem jetzigen Bürgermeister die von mir gestartete Bürgerinitiative zur Verpflichtung der Bahn, auch die alten Güterzüge von unserer Westbahnstrecke wegzubringen, vor Jahren nicht unterstützt.

Insofern ist das Lärmschutzprojekt eben besonders wichtig, es geht um unsere Lebensqualität!

Fragen zur Planung sind bei Herrn Messinger möglich 01 93000 32198 (allerdings nicht so leicht zu erreichen)

Dr. Josef Baum
Fotos: http://www.steven.at/OebbLaermschutz2004.pps


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Letzte Änderung: 2004-12-26 - Stichwort - Sitemap