Purkersdorf Forum Archiv 2007
Archiv 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010-2013 | 2014-2016 | Forum | HOME

gelerntem purkersdorfer ? sagt am 23.03.2007 07:19 zu wunderer ?:Erster Beitrag

Konzerte gehören nicht zu Gemeindeaufgaben



wie blöd kann ein einzelner mensch eigentlich sein? pudeln sie sich wieder ab. wenn sie ambros nicht mögen ist das ihr problem. anscheinend taugt er noch sehr vielen, sonst käme ja kein schwein zu seinen konzerten. und die blöde rechnerei können sie sich auch sparen, denn es ist dabei völlig wurscht, ob der ambros oder wer anderer auftritt. (außer wenn sie das tun...) aber natürlich kann man auch den freidhof ausrufen und über haupt nix tun "UM UNSA GÖÖÖD!"


unser Göööd.
Genau darum geht es. Es ist keine "blöde" Rechnerei. Es ist schlicht und einfach Tatsachenfeststellung. Der vorliegende Sachverhalt der unsachgemäßen Verwendung von öffentlichem Geld ist (vor-)untersuchens- wert.
Auch ist es keine Sache von mögen.
Gemeindegeld ist zur Verfügung gestelltes Geld zur Abdeckung von Bedürfnissen des Gemeinwohls, der Infrastruktur und der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben.
Selbst wenn man dem Vorgang das Mascherl der Gewerbeförderung umbindet.
Ein Konzert gehört nicht zum Gemeinwohl im Sinne der kommunalen Verpflichtungen. Ein zur Verfügung stellen der Infrastruktur unter Verrechnung des dafür notwendigen Personal- und Sachaufwandes wäre hingegen in Ordnung.
Im gegenständlichen Fall werden die Verantwortlichen sicher wieder ungeschoren davon kommen um im nächsten Jahr genau den selben Un- fug fortzusetzen.
"Tun" um "unser gööd" (im vorliegenden Fall 35.000,--) könnte man schon ganz schön viel. Zum Beispiel Rumpelpisten ORDENTLICH sanieren...

Thread



Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.

Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.