feuerwehrmann ? sagt am 14.03.2007 08:54 zu ps ?: | Nächster Beitrag | |
Re: feuerwehrliche beschauNachdem derartige Feuerpolizeiliche Beschauen im NÖFG definiert sind und das Gesetz auf Landesebene gültig ist gibt es dagegen keine Handhabe. die feuerbeschau ist eigentlich dafür da, die bauliche brandsicherheit von gebäuden sicherzustellen. da interessiert es niemand, ob wer irgendwelche geheimnisse im ladl hat.... bei uns in mauerbach werden gerade die zahlscheine für die feuerbeschau aus dem jahr 2004 ausgesendet....das gibts also sogar in mauerbach (was nicht so selbstverständlich ist) und sollte es laut gesetz in jeder gemeinde geben. sinn macht das grundsätzlich schon, weil leider immer wieder bausünden (bewusst oder unbewusst) begangen werden, die im brandfall nicht nur dem "bausünder" sondern auch seinen mitbewohnern (kinder frauen besucher etc.) oder den einsatzkräften schaden können. man kann aber den rauchfangkeherer im fall der fälle aufmerksam machen, dass er nich unbedingt jedes kastl durchsuchen muss |
- feuerwehrliche beschau - saurem gablitzer ? - 08.03.2007 21:36
- Re: feuerwehrliche beschau - ps ? - 09.03.2007 14:21
- Re: feuerwehrliche beschau - ram ? - 09.03.2007 16:45
- Re: feuerwehrliche beschau - verärgertem gablitzer ? - 10.03.2007 00:01
- Re: feuerwehrliche beschau - gurkerl ? - 10.03.2007 23:14
- Re: feuerwehrliche beschau - grrrrr ? - 10.03.2007 23:20
- Re: feuerwehrliche beschau - nölfv ? - 12.03.2007 10:34
- Re: feuerwehrliche beschau - ps ? - 13.03.2007 14:46
- Re: feuerwehrliche beschau - feuerwehrmann ? - 14.03.2007 08:54 «- Aktueller Beitrag
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