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feuerwehrmann ? sagt am 14.03.2007 08:54 zu ps ?:Nächster Beitrag

Re: feuerwehrliche beschau


Nachdem derartige Feuerpolizeiliche Beschauen im NÖFG definiert sind und das Gesetz auf Landesebene gültig ist gibt es dagegen keine Handhabe.
Ich versteh jedoch auch nicht warum jedes Haus durchsucht werden soll ...normal fidnet eine FPol-Beschau in Gewerbebetrieben oder unter Anlassfall statt.

naja im gesetzt steht zwar, dass eine fpol-beschau alle 10 jahre durchzuführen ist. wenn ich das richtig verstanden haben. komisch ist nur, dass außer gablitz keine gemeinde das macht... und dass es gablitz eben in ALLEN haushalten macht...

die feuerbeschau ist eigentlich dafür da, die bauliche brandsicherheit von gebäuden sicherzustellen. da interessiert es niemand, ob wer irgendwelche geheimnisse im ladl hat....
bei uns in mauerbach werden gerade die zahlscheine für die feuerbeschau aus dem jahr 2004 ausgesendet....das gibts also sogar in mauerbach (was nicht so selbstverständlich ist) und sollte es laut gesetz in jeder gemeinde geben.
sinn macht das grundsätzlich schon, weil leider immer wieder bausünden (bewusst oder unbewusst) begangen werden, die im brandfall nicht nur dem "bausünder" sondern auch seinen mitbewohnern (kinder frauen besucher etc.) oder den einsatzkräften schaden können.
man kann aber den rauchfangkeherer im fall der fälle aufmerksam machen, dass er nich unbedingt jedes kastl durchsuchen muss


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