Distel ? sagt am 26.07.2005 17:20 zu XY ?: | Erster Beitrag | |
Re: Geh bitte...Hallo DistelDer "Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen" überschriebene § 148 Abs. 1 und 2 Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 i.d.F. BGBl. Nr. 59/1999 (GewO 1994 - im folgenden: Gew0) hat folgenden Wortlaut: "(1) Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 8 bis 22 Uhr, vom 15. Juni bis einschließlich 15. September bis 23 Uhr, betrieben werden, wenn sie ausschließlich der Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von Getränken dienen, lautes Sprechen, Singen und Musizieren in ihnen vom Gastgewerbetreibenden untersagt ist und auf dieses Verbot hinweisende Anschläge dauerhaft und von allen Zugängen zum Gastgarten deutlich erkennbar angebracht sind. Gastgärten, die sich weder auf öffentlichem Grund befinden noch an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 9 bis 22 Uhr betrieben werden, wenn sie die Voraussetzungen des ersten Satzes erfüllen. Im Rahmen eines Verfahrens zur Genehmigung einer Betriebsanlage oder ihrer Änderung, das sich auch oder nur auf einen Gastgarten erstreckt, der die Voraussetzungen des ersten oder zweiten Satzes erfüllt, dürfen in Ansehung des Gastgartens keine Auflagen für den Lärmschutz vorgeschrieben werden und ist auch die Versagung der Genehmigung dieses Gastgartens aus Gründen des mit seinem Betrieb ursächlich im Zusammenhang stehenden Lärms unzulässig. (2)Der Landeshauptmann kann mit Verordnung vom Abs. 1 abweichende Regelungen betreffend die Gewerbeausübung in Gastgärten für solche Gebiete festlegen, die insbesondere wegen ihrer Flächenwidmung, ihrer Verbauungsdichte, der in ihnen bestehenden Bedürfnisse im Sinne des § 152 Abs. 1 und ihrer öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Altersheime, Bahnhöfe, Theater, Sportplätze und Parks, diese Sonderregelung rechtfertigen." |
- Was darf man noch posten? - Gänseblümchen ? - 25.07.2005 13:00
- Re: Was darf man noch posten? - XY ? - 25.07.2005 16:30
- es liegt nur an uns - mir1 ? - 25.07.2005 14:09
- Re: es liegt nur an uns - Gänseblümchen ? - 25.07.2005 14:13
- versteh ich nicht... - mir1 ? - 25.07.2005 15:48
- Re: versteh ich nicht... - Gänseblümchen ? - 25.07.2005 15:56
- Re: Was darf man noch posten? - Petzi ® - 25.07.2005 13:19
- Re: Was darf man noch posten? - Gänseblümchen ? - 25.07.2005 13:24
- Re: Was darf man noch posten? - anRainer ? - 25.07.2005 14:02
- Re: Was darf man noch posten? - Gänseblümchen ? - 25.07.2005 14:08
- Re: Was darf man noch posten? - Distel ? - 25.07.2005 15:46
- Re: Was darf man noch posten? - Gänseblümchen ? - 25.07.2005 15:54
- Re: Was darf man noch posten? - mir??? ? - 26.07.2005 08:46
- Re: Was darf man noch posten? - anRainer ? - 25.07.2005 16:13
- Re: Was darf man noch posten? - polizei? ? - 25.07.2005 16:10
- Re: Was darf man noch posten? - kritiker ® - 25.07.2005 16:27
- Re: Was darf man noch posten? - polizei? ? - 25.07.2005 17:40
- Re: Was darf man noch posten? - xxx ? - 25.07.2005 18:44
- Re: Was darf man noch posten? - wisser ? - 25.07.2005 18:47
- Re: Was darf man noch posten? - polizei? ? - 26.07.2005 08:32
- Re: Was darf man noch posten? - Kottan ? - 26.07.2005 07:06
- Re: Was darf man noch posten? - Gänseblümchen ? - 26.07.2005 07:47
- Re: Was darf man noch posten? - wisser ? - 26.07.2005 08:26
- Geh bitte... - Elke ? - 26.07.2005 09:02
- Re: Geh bitte... - wisser ? - 26.07.2005 10:21
- Re: Geh bitte... - Elke ? - 26.07.2005 10:28
- Re: Geh bitte... - Distel ? - 26.07.2005 14:35
- Re: Geh bitte... - XY ? - 26.07.2005 16:17
- Re: Geh bitte... - Distel ? - 26.07.2005 17:20 «- Aktueller Beitrag
- Re: Geh bitte... - kritiker ® - 26.07.2005 11:16
- Re: Geh bitte... - ew ® - 26.07.2005 12:01
- Re: Geh bitte... - Elke ? - 26.07.2005 12:22
- Re: Geh bitte... - ew ® - 26.07.2005 12:53
- Re: Geh bitte... - wisser ? - 26.07.2005 16:38
- Re: Geh bitte... - Gänseblümchen ? - 27.07.2005 09:18
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