Sozialdemokratische Partei Österreichs
Ortsorganisation Gablitz
Gablitz, am 7. März 2006
der folgenden Gemeinderatsitzung
gem. § 46 NÖ Gemeindeordnung.
Marktgemeinde Gablitz
Die
Gefahr der Zerstörung der Ensembles der Siedlungen durch manche
Immobilienfirmen hat sich im Wiener Umland in letzter Zeit deutlich verschärft.
Seit kurzem müssen wir auch in Gablitz feststellen, dass durch
Bauträgergesellschaften großvolumige zwei Zwei- und
noch größere Mehrfamilienhäuser (z.B. 4 zusammengebaute Häuser) in den
Siedlungen geplant sind.
Anzuführen
ist hier das umstrittene Projekt in der Gauermanngasse, das von der selben
Gesellschaft geplante Vorhaben in der Hochbuchstraße/Schwindgasse und neu die
Errichtung eines Bauwerkes in der Wielandgasse/Hauersteig. In der Wielandgasse
ist es überhaupt so, dass hier vier Einfamilienhäuser in einer Reihe
zusammengebaut errichtet werden sollen!!
Das
Problem dabei ist, dass die Bauwerke den
d e r z e i t gültigen Vorgaben
des Gablitzer Bebauungsplanes in Bezug auf Hausgrößen, Höhen, Abstände usw.,
entsprechen. Selbstverständlich haben sich die Projekte im Sinne des § 56 der
NÖ Bauordnung „harmonisch in das Ortsbild einzufügen“, doch hängt die Bewertung
eines eingeholten Gutachtens vom subjektiven Empfinden des Sachverständigen und
letztlich vom Bürgermeister und Gemeindevorstand ab.
Um einen möglichen nachhaltigen Schaden für unser
Ortsbild abzuwehren, treten wir für den dauerhaften Schutz unserer gewachsenen
Gartensiedlungen ein: Durch eine Bausperre gem.
§
74 NÖ Bauordnung können wir die Zerstörung des
charakteristischen Ortsbildes unserer Siedlungsgebiete sofort unterbinden,
wobei anzumerken ist, dass die Errichtung „normaler“ Einfamilienhäuser
selbstverständlich nicht von einer Bausperre betroffen wäre.
Eine Bausperre darf maximal drei Jahre dauern. So lange hätte die Gemeinde Zeit, mit Hilfe von Raumplanern und unter Einbeziehung der Bevölkerung und anderer Gemeinden, wirksame Schutzbestimmungen für den Erhalt der kleinteilig verbauten Gartensiedlungen und gewachsenen charakteristischen Bauformen zu erarbeiten. Dieser Bebauungsplan kann aufgehoben oder überarbeitet werden, um Gablitz so zu gestalten, wie es den Vorstellungen der GemeindebürgerInnen entspricht.
Mit der Verhängung einer Bausperre wäre Gablitz sozusagen in bester Gesellschaft, haben doch kürzlich auch die Stadt- bzw. Marktgemeinden Baden, Perchtoldsdorf und Hinterbrühl - ebenfalls zur Beibehaltung eines harmonischen Ortsbildes - eine Bausperre verhängt, um wirksame Schutzbestimmungen für den Erhalt des bisherigen Ortsbildes auszuarbeiten.
Antrag:
Die Fraktion der SPÖ Gemeinderäte stellt den
Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der vorangeführten Umstände, zur Sicherung des Ziels, den
Bebauungsplan zu ändern, eine Bausperre gem. § 74 NÖ Bauordnung für
Großprojekte der geschilderten Art in den Siedlungen - ausgenommen Bauland
Kerngebiet – verhängen. Das Motiv der Verhängung einer Bausperre ist, die
Zerstörung des charakteristischen Ortsbildes und einen möglichen nachhaltigen
Schaden unserer Siedlungsgebiete sofort zu verhindern und Zeit zu gewinnen, um
im Bebauungsplan einen dauerhaften Schutz der gewachsenen Strukturen unserer
Gartensiedlungen zu entwickeln.
Die Errichtung „normaler“ Ein- oder
Zweifamilienhäuser soll natürlich davon nicht berührt werden.