Purkersdorf Online

Wienerwaldschutz


Dipl. Ing. Erich Liehr
Planungsstadtrat der Stadtgemeinde Purkersdorf

Durch den Verkauf von Waldgrundstücken der Bundesforste in Purkersdorf -gerade an den Siedlungsrändern- ist in einigen Jahren oder Jahrzehnten ein starker Umwidmungsdruck zu erwarten. Ein Hinauswuchern der Siedlungen und eine Verhüttelung des derzeitigen Waldes rückt in eine albtraumhafte Nähe.

Bisher schien das Forstgesetz 1975 einigermaßen davor Schutz zu bieten. Allerdings heißt es in § 17, daß die Behörde eine Rodungsbewilligung erteilen kann, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung als Wald überwiegt. Als öffentliche Interessen werden hier nicht etwa Luft, Gesundheit, Schönheit genannt, sondern Verkehr, Wirtschaft und Siedlungswesen. Ich habe selbst erleben müssen, wie problemlos eine Rodungsgenehmigung und das Verschwinden des Waldes ablaufen.

Auch das Naturschutzgesetz kann nicht als stark genug angesehen werden, um ein Hinausdrängen der Siedlungsränder mit Sicherheit hintanzuhalten, das ist aus leidvoller Erfahrung den Fachleuten bekannt.

Es gibt jedoch noch eine weitere Absicherung unserer Waldgrenzen, nämlich durch das Regionale Raumordnungsprogramm (LGBl 8000/85). In dieser Verordnung des Landes können nämlich Siedlungsgrenzen festgelegt werden, die nicht überschritten werden dürfen. Während beispielsweise die Wienerwaldgemeinden Gablitz und Mauerbach eine erhebliche Länge dieser Siedlungsgrenzen aufweisen, werden in Purkersdorf die Waldgrenzen -bis auf kleine Bereiche - nicht geschützt.

Ich schlage daher vor, daß die Wienerwaldgemeinden- und im besonderen Purkersdorf- ihre Raumordnungsprogramme im Hinblick auf die neue Situation überprüfen, die durch den Verkauf des Waldes an den Siedlungsgrenzen entstanden ist und um die Verordnung von Siedlungsgrenzen (gem.§5 ROP) an den gefährdeten Waldrändern beim Land einkommen.


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Letzte Änderung: 2001-09-27 - Stichwort - Sitemap