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Einwendungen Wienerstr. 60 (3) |
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Purkersdorf, 26. Feber 2002 An die Sehr geehrter Herr Landesrat! Der Bauwerber Bauen und Wohnen GesmbH (BUWOG) hat am 31.1.2002 um behördliche Bewilligung für die Althaussanierung mit der Errichtung einer Wohnhausanlage mit 129 Wohneinheiten auf der Liegenschaft in 3002 Purkersdorf, Wiener Straße 60 und 62, angesucht. Von der gebotenen Möglichkeit, gegen dieses Vorhaben Einwendungen vorzubringen, haben die Anrainer, die seit Jahren gegen die Verbauung des westlichen Teils des Purkersdorfer Sanatoriums kämpfen, fristgerecht Gebrauch gemacht. Jedoch bietet die seit 1.1.1997 geltende Nieder-österreichische Bauordnung keine rechtliche Handhabe, dieses Projekt zu verhindern. Dass es letztlich überhaupt zu dieser Verbauung kommen könnte, ist der SPÖ-Fraktion des Gemeinderates mit ihrer absoluten Mehrheit unter Bürgermeisterin Eripek zu verdanken, die am 25.1.1999 gegen begründete Argumente der Opposition die Umwidmung des Baulandes auf Kerngebiet beschlossen hat. Nach dem Scheitern
der Errichtung einer 1993 geplanten Seniorenresidenz seitens des
früheren Eigentümers, der Klaus KG, war auch ein weiteres
Projekt des Arch. Rainer (betreutes Wohnen) nicht realisierbar. In
der Folge erwarb die BUWOG die Liegenschaften Wiener Straße 60
und 62,
Es ist im gegenständlichen Ortsteil weiterhin keine Einkaufsmöglichkeit und keine medizinische Betreuung vorgesehen (auch das von Gemeinde-politikern seit langem angekündigte Ärztezentrum "Paula-Villa" wird es nicht geben, dieses Objekt wird vielmehr für 7 weitere Wohneinheiten umgebaut!). Die zusätzlichen 129 Wohneinheiten und die Bewohner des geplanten (erweiterten) Pflegeheimes (insgesamt ca. 500 Personen) werden diese Probleme noch eminent vergrößern. Vorgesehen ist eine
Tiefgarage mit 132 Stellplätzen. Heute verfügt
erfahrungsgemäß mehr als die Hälfte der Haushalte
über einen Zweit-Pkw. Dazu kommen noch die Besucher der
Wohnhausanlage sowie die Besucher
Wie aus einer großangelegten Fragebogenaktion zur Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes (auf dessen Basis die Flächenwidmungspläne überarbeitet werden sollen) für Purkersdorf hervorgeht, lehnt auch die überwiegende Mehrheit der Purkersdorfer die Errichtung derartiger großvolumiger Wohnhausanlagen, für die vermutlich auch kein dringender Bedarf besteht, ab. Schließlich hat eine Überprüfung der verbauten Flächen gegenüber der Baubeschreibung eine Abweichung von zusätzlich ca. 138m2 ergeben, woraus sich eine Verbauungsdichte von mehr als 25% ergibt, wie in ergänzenden Einwendungen vom 22.2.2002 dargelegt wird. Nicht nur die 61 Unterzeichner der Einwendungen vom 12.2.2002, sondern auch eine ganze Reihe von Vertretern der Stadtgemeinde Purkersdorf lehnen das Projekt mit der Begründung ab, dass die Errichtung einer Wohnhausanlage im westlichen Teil des Sanatoriums nie vorgesehen war, und daher einem Antrag der BUWOG auf Wohnbauförderung für diese Art der Verbauung nicht stattgegeben werden sollte. Auch wenn sich in den letzten Jahren die Rechtslage verändert hat, sei abschließend ein Zitat aus einem vorliegenden Schreiben von Bgm. Mag. Schlögl vom 4.1.1990 erwähnt: "Deshalb ist auch vereinbart, dass beispielsweise entlang Ihrer Wohnhausanlage keine neuen Bauten errichtet werden." Für die Hausgemeinschaften der
Wiener Straße 58, Stiege 1 bis 7 Kontaktadresse: 02231 62367 Eine Ausfertigung ergeht an Herrn LH Dr. Erwin Pröll | ||
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| Letzte Änderung: 2002-02-27 - Stichwort - Sitemap | |||