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Einwendungen Wienerstr. 60 (2) |
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An die Von Betreff: Einwendung gegen das Vorhaben Althaussanierung mit der Errichtung einer Wohnhausanlage mit 129 Wohneinheiten auf der Liegenschaft 3002 Purkersdorf, Wiener Strasse 60 und 62, Grundstueck Nr. 169/36 (EZ 580, KG Purkersdorf) und Grundstueck Nr. 170/10 (EZ 2401, KG Purkersdorf) Sehr geehrte Damen und Herren, Wir erheben gegen oben angefuehrtes Bauvorhaben Einspruch und fordern die Abhaltung einer Bauverhandlung. Geologisches GutachtenAls direkte Anrainer an oben genannte Grundstuecke haben wir berechtigte Bedenken bezueglich der Auswirkungen des Bauvorhabens. Unsere Wohnung befinden sich in einem am Hang gelegen Wohnhaus und wir befuerchten dass das Bauvorhaben direkte Schaeden an unserer Anlage ausloesen wird. Neben einem Abrutschen des Hanges und der Gartenanlage muessen wir auch ein Absenken des Hauses befuerchten. Aus diesem Grund fordern wir die Einholung eines geologischen Gutachtens in dem geprueft wird, welche wie auch immer gearteten Auswirkungen das Bauvorhaben auf unsere Wohnanlage mit sich bringen wird. Es muss sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben zu keiner qualitativen Wertminderung unseres Eigentums fuehrt. Im Rahmen dieses Gutachtens soll auch geklaert werden, welche Auswirkungen das Bauvorhaben auf das unter denkmalschutz stehende Sanatorium Purkersdorf und die Paulavilla hat.
PlanmaengelWir haben heute, am 12. Februar 2002 Einsicht in saemtliche verfuegbaren Plaene genommen. Das Ausstellungsdatum der Plaene war auf den 15. Februar 2002 vordatiert. Auf keinem der uns vorgelegten Plaene war irgendein Eingangsdatum auffindbar. Mit Verwunderung und grossem Befremden stellen wir fest, dass wir als Eigentuemer unserer Anlage mitten auf dem Plan teilweise namentlich erwaehnt werden, was den Anschein erweckt, dass wir auch Eigentumsanteile am Sanatoriumsareal haben. Als Buerger der Stadtgemeinde Purkersdorf finden wir die oben angefuehrten Maengel als nicht akzeptabel, vor allem da es sich bei diesem Bauvorhaben um ein doch umstrittenes Projekt handelt. Es muesste ein Anliegen der Stadtgemeinde sein, dass dieses Projekt ueber jeden Zweifel erhaben ist und solche Formalfehler umgehend behoben werden. Da so viele Details fraglich sind, stellen wir uns die wohl berechtigte Frage, ob nicht bei anderen Planinhalten, wie etwa Abstaende und Hoehen des Bauvorhabens ebenfalls Fehler vorhanden sind. Wir fordern daher eine unverzuegliche Behebung und Richtigstellung aller angefuerten Maengel auf den zur Einsicht aufliegenden Dokumenten. | |
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| Letzte Änderung: 2002-02-26 | |||