Purkersdorf Online

Entgegnung zur Stellungnahme


ENTGEGNUNG von Hr. Arch. Dipl. Ing. Friedrich Pluharz zur Stellungnahme von Herrn Mag. Baum, welche am 10 Okt. 2002 per e-mail eingelangt ist.



Josef Baum. 15.9.02

Stellungsnahme zum Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes


Diese Stellungsnahme ist zusammen mit einem grundsätzlichen Beitrag über Stadtplanungsziele in Purkersdorf zu sehen (siehe Purkersdorfer Informationen und purkersdorf-online.at)


Kommentar zur Beilage 1 - Protokoll des Bauausschusses vom 4. 9. 02


(Die Seitenhinweise beziehen sich auf dieses Protokoll, wobei abschnittsweise in diesem Dokument die Seitennummerierung jeweils neu beginnt.

Die angeführten Punkte unter der jeweiligen Überschrift werden hier nummeriert.)


Gleichzeitig wurde die Bestandsanalyse-Grundlagenerhebung zum Stadtentwicklungskonzept (ca. 200 Seiten ) dabei weitgehend berücksichtigt. Unklar ist, inwiefern zu einzelnen Maßnahmen schon konkrete Planzeichnungen bestehen; Einzelmaßnahmen können oft ohne Planeinsicht letztlich schwer beurteilt werden.


Umfangreiche Plandarstellungen zur Grundlagenforschung, zum Entwicklungs-konzept und zum Abschnitt "Umsetzung des Entwicklungskonzeptes auf der Ebene des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes" sowie "Laufende Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes" liegen am Bauamt der Gemeinde auf. Dies war jedem, der sich am Zustandekommen des Entwicklungskonzeptes beteiligt hat, bekannt. Da es sich bei den Planunterlagen um farbige Darstellungen handelt, und zwar je nach Erfordernis im Maßstab 1:10.000, 1:5.000 bzw. 1:1000, war eine andere Vorgangsweise nicht durchführbar.


Generell ist die vorliegende Grundlagenerhebung und der Entwurf für ein Entwicklungskonzept im Rahmen der Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans etwas positiver zu beurteilen als der Entwurf, die mit ca. 30 Seiten im März 02 vorgelegt wurden: Es sind einige zusätzliche konkrete positive Maßnahmen darin enthalten, es gibt nun seit Juni 02 auf der Gemeinde die Grundlagenerhebung, darin sind zweckmäßigerweise auch eine Stärke-Schwächen-Analyse, und eine Übersicht über realisierte und nichtrealisierte Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept 1992 enthalten.

Tatsache ist, dass die Grundlagenforschung seit Ende März auf der Gemeinde aufliegt.

Die Evaluierung des Entwicklungskonzeptes war hingegen Bestandteil des 2. Arbeitspapieres für die Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 15. Feb. 2001. Diese Unterlage wurde Herrn Baum, der bei der Sitzung anwesend war, persönlich übergeben.


Generell ist auch festzustellen, dass wichtige vorliegende Grundlagendaten und Materialien nicht berücksichtigt wurden, dass die berücksichtigten Daten und Grundlagen formal und wenig analytisch bearbeitet worden sind und dass etliche positive Ziele angegeben werden, diese aber unverbindlich, nicht abrechenbar und somit verschwommen bleiben.

Nicht berücksichtigt wurden etwa das europäische Raumordnungskonzept (EREK), das neue österreichische Raumordnungskonzept aus dem Frühjahr 2002, das in Ausarbeitung befindliche Nö Landesentwicklungskonzept, die Entwicklungsstudie für den Raum St.Pölten Bratislava, das regionale Entwicklungskonzept NÖ-Mitte mit dem Abschnitt Wienerwald, und zu Purkersdorf selbst diverse Publikationen des Statistischen Zentralamts und der Wirtschaftskammer etwa diverse Untersuchungen und Arbeiten zum Purkersdorfer Hauptplatz ( Z.B. Schörghuber 2001). Viele Daten aus der Volkszählung 1991 sind überdies bekanntermaßen eben nicht aktuell, hier hätte sich ein Abwarten empfohlen.


Das EUREK soll zur Verwirklichung dreier großer Ziele der Europäischen Union führen: wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (d.h. die Verringerung der Entwicklungs- und Lebensstandard-Unterschiede zwischen den Regionen), nachhaltige Entwicklung (d.h. dauerhaft und im Sinne des Umweltschutzes) und eine verstärkte aber ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit für die europäischen Regionen.

Das neue Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK) ist am 2. April 2002 beschlossen wurden und ist daher in dieser Form nicht im Stadtentwicklungskonzept vom März enthalten. Sehr wohl aber sind die Inhalte der Entwurfsfassung, die am 27./28. Sept. 2001 in der Sitzung des ständigen Unterausschusses behandelt wurde, in das Entwicklungskonzept eingeflossen


Die Arbeiten zum NÖ Landesentwicklungskonzept wurde anlässlich der Enquete vom 11. März 2002 in St. Pölten gestartet. Der amtsinterne Rohentwurf war im September 2002 soweit gediehen, dass er ab Herbst 2002 einerseits auf Landesebene bzw. mit Interessensvertretungen, andererseits mit regionalen und lokalen Akteuren abgestimmt werden kann. Bisher hat dies noch nicht stattgefunden, der Herbst ist auch noch nicht zu Ende. Hingegen wurde das "Leitbild für die räumliche Entwicklung des Landes Niederösterreich" (nicht rechtsverbindlich) aus dem Jahre 1998 eingearbeitet.


Das Regionale Raumordnungsprogramm Wien Mitte konnte nicht berücksichtigt werden, da es für den Raum Purkersdorf nicht gilt. Wohl aber das "Regionale ROP südliches Wiener Umland".

Sollte mit dem Entwicklungskonzept NÖ-Mitte jedoch das Regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzept NÖ Mitte gemeint sein:

6.3.2002: Beginn mit dem 1. Regionalforum: Festlegung des Ablaufplanes, Vorstellung regionalwirtschaftlicher Grundlagen und Vorgabe der Leitstrategien

26.3.2002: Innovationsworkshop für die Teilregion Wienerwald am Gemeindeamt in Gablitz, zu den Leitstrategien "Schatzkammer Wienerwald"

Ziel : bessere, umweltschonende Vermarktung des Wienerwaldes

Projekte: hierzu ist uns kein Projekt eingefallen (Protokoll vom 26.3.02)

und "Standort Wienerwald":

Ziel: Arbeiten und Wohnen im Grünen, Verkehrsberuhigung, Natur sichern, überkommunales Raummanagement

Projekte: Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, ...., Klimabündnisprojekte, gemeinsame Standortvermarktung, Biosphärenpark Wienerwald, Erweiterung der VOR-Kernzone

ab Juni 2002: Themenworkshops zu

Zukunftsbranchen, Tourismus/Kultur,

Landentwicklung/Natürliche Ressourcen/Energie und

Verkehr/Infrastruktur

derzeit läuft Bearbeitungsphase mit Konkretisierung der Themen durch Experten,

frühestens im November 2002 wird der Endbericht mit Detailergebnissen und Empfehlungen veröffentlicht

Das Hauptplatzgutachten von Prof. Schörghuber untersucht die Fußgängerfrequenz am Hauptplatz und kommt zu folgenden Empfehlungen:

Attraktivitätssteigerung = mehr Frequenz = mehr Umsatz =

= mehr Arbeitsplätze = mehr Einnahmen für Gemeinde

Empfehlung: professionelles Standortmarketing, Sicherung der Nahversorgung, bedarfsorientierter Branchenmix, Ansiedelung von sonstigen Frequenzbringern (Gastronomie, Tourismus, Gesundheitseinrichtungen etc.)


Auf alle diese Punkte wurde mehrfach und unter verschiedenen Gesichtspunkten eingegangen (Wirtschaft, Stadtgestaltung, Verkehr)

Ein wesentlicher Mangel besteht darin, dass durchgehend fast nirgends versucht wird, Gründe dafür darzustellen, warum einige wichtige positive Vorgaben des letzten Entwicklungskonzeptes nicht realisiert wurden. Daraus kann jedoch abgeleitet werden, dass nun auch die angeführten Ziele nur zu unverbindlichen Floskeln werden. Bei den angeführten Daten und Materialien fehlen oft die konkrete Quelle bzw. Jahreszahl oder Zeitraum, auf die sich Daten beziehen und sind daher schwer nachzuvollziehen. Jenseits der deskriptiven Darstellung wäre eine Analyse auch im Hinblick auf den Entwicklungsvergleich mit der Bezirks-, Landes- und nationalen Ebene zweckmäßig.

Die Datenquelle ist, wenn nicht extra vermerkt, das Österr. Statistische Zentralamt = Statistik Austria. Alle wesentlichen Daten und Tabellen beinhalten einen Vergleich mit dem Bezirk WU und mit NÖ.

Kapitel Siedlungsentwicklung S. 1


S. 1 Pkt. 1

Bei der Bevölkerungsentwicklung wäre die langfristige Vervielfachung der Bevölkerungszahl im 20. Jahrhundert und die daraus sich ergebenden Probleme: z. B. mangelnde Kenntnisse der lokalen Umwelt und Entwicklung; relativ geringe Identifikation zu analysieren.

Nicht berücksichtigt wurden vorliegende Statistiken der Herkunft der Zuwanderer sowie auch die Abwanderungszielgemeinden. Interessant wäre auch die vorliegende Entwicklung des Ausländeranteils und seiner Analyse. Weiters ist die Zusammensetzung nach Geschlechtern nach Altersstufen in Purkersdorf bemerkenswert unterschiedlich und sollte untersucht werden.

Die Herkunft der Zuwanderer ist immer wieder thematisiert und die Probleme Purkersdorfs als Umlandgemeinde der Großstadt Wien erörtert. Die direkte Beantwortung des diesbezüglichen Kritikpunktes liefert jedoch der genannte Pkt.1, Siedlungsentwicklung, 1. Absatz

Die Abwanderung aus Purkersdorf scheint uns kein brisantes Thema zu sein.

Pkt. 2

Es wird angegeben, dass die Anzahl der Zweitwohnsitzer von 1991 - 2001 um 1/3 abgenommen hätte (nach meinen Daten veränderte sich die diesbezügliche Anzahl von 1777 auf 1495, vorläufige Ausweisung). Ob dies tatsächlich ein Trend ist, und nicht auf die besonderen Anstrengungen bei der Volkszählung zurückzuführen ist, müsste näher analysiert werden. Insbesondere auch weil es in den 80er Jahren eine Zunahme gab, in den 90er Jahren dann aber eben eine Abnahme

1991: 2.233 2001: 1.495 Abnahme: - 33,05 %

Die Analyse zu dieser Entwicklung ist auf S. 36 der Grundlagenforschung nachzulesen.

Pkt. 4

Es wird prognostiziert, dass der Anteil der über 60-Jährigen "sehr stark steigen" wird. Dies hängt jedoch sehr von der weiteren Wanderungsdynamik ab: wenn weiter hauptsächlich jüngere Menschen zuwandern, so ist diese Prognose ein mögliches Szenario von vielen.

Nicht, wenn man die S. 37 und 38 der Grundlagenforschung liest und die Altersgruppe der derzeit 50 bis 60-jährigen betrachtet. Siehe Pkt. 4.1.4

Es wären jedenfalls aufgrund der grundsätzlichen Unsicherheiten der Zukunft meist sinnvollerweise diverse Szenarios anzugeben.

Pkt. 5

Es wird die bisherige Bevölkerungsentwicklung fortgeschrieben (Die Methode wird in der Bestandserhebung kurz dargestellt): 11.000 Gesamteinwohner für das Jahr 2011, 1.600 Zweitwohnsitzer.

Gerade die Purkersdorfer Entwicklung zeigte, dass die Bevölkerungsentwicklung selten geradlinig linear war. Die Ableitung der Prognose der Zweitwohnsitzer beruht auf besonders einschränkenden Annahmen. Auch hier wären daher mehrere Szenarios sinnvoll.

Interessant ist jedoch, dass mit genau dieser Berechnungsmethode die Bevölkerungsentwicklung für das Jahrzehnt 1991-2001 bis auf 150 Personen genau von uns vorherberechnet wurde.

Interessant ist die nur in der Grundlagenerhebung angegebene theoretisch auf Grund der Widmung möglich scheinende Einwohnerzahl: sie wird mit 25481 angegeben. Davon werden dann 40 % abgezogen; wegen Nebengebäude, Geländebeschaffenheit. Allerdings sind die 40 % eher nicht nachvollziehbar. Dadurch kommt dann jedenfalls eine reale "theoretische Einwohnerzahl" von 15289 zustande.


Der Korrekturfaktors von 40 % ist genau dargestellt und somit nachvollziehbar. Dass es außerhalb des Siedlungszentrums nicht zum Bau von Garagen, Gartenhäuschen, sonstigen Nebengebäuden, überdeckten Swimmingpools etc. kommt, erscheint realitätsfern.

Abschnitt "Deutlicher Anstieg der Berufstätigkeit"

Zunächst ist die Datenherkunft unklar. Es wird eine hohe allgemeine Erwerbsquote festgestellt. Bei näherer Analyse würde festgestellt werden , dass diese Rate im relativen Bezug nicht wirklich hoch ist und wahrscheinlich der Grund dafür mit der überdurchschnittlichen Bedeutung de Altersgruppen im berufstätigen Alter durch Zuwanderung zusammenhängt.

Siehe S. 43/44 der Grundlagenerhebung

Definition der Erwerbsquote = Verhältnis der Berufstätigen zur Gesamtbevölkerung

Abschnitt Pendler

Auch hier fehlt die Analyse, insbesondere hier wäre das für die zukünftige Entwicklung und ein Leitbild wesentlich (Wegfall größerer Betriebe, Einkaufsgeschäfteschwund, keine gezielte Ansiedlungspolitik für hochwertige Dienstleistungsarbeitsplätze usw.).

Darauf wurde mehrfach eingegangen, allerdings nicht in dem oben zitierten Abschnitt, der eine stichwortartige Zusammenfassung der Grundlagenerhebung zum Thema Siedlungsentwicklung darstellt. - Siehe Abschnitt "Wirtschaft"

Die erwähnte Ansiedlungspolitik für hochwertige Dienstleistungsbetriebe kann nicht die Raumordnung betreiben, wir können nur auf diese Notwendigkeit hinweisen und Flächen, sofern vorhanden, zur Diskussion stellen.


S. 2

Abschnitt Wohnungen

Hier fehlt vor allem die vergleichende Analyse mit anderen Orten, Bezirken usw.

Die 3 letzten Punkte sind wesentlich: z. B. Baulandverbrauch: 11 % der Wohnungen in Einfamilienhäusern verbrauchen 50 % der Fläche.

Sämtliche Daten und Tabellen sind im Vergleich Gemeinde/Bezirk/Bundesland dargestellt. Siehe Grundlagenforschung, Pkt. 5.3 Wohnungswesen, Seite 54 - 60.

Abschnitt Bauland

Hier wird nur Wald und Baulandfläche angeführt, die Wiesen als in Purkersdorf höchst sensibles Areal fehlen hier. Die hohe ökologische Brisanz des Wiesenverlustes (durch Aufforstung und Verbauung) ist durchgehend viel zu wenig herausgearbeitet.

Da wir hier immer noch beim Thema Siedlungsentwicklung sind, geht es bei diesem Punkt um die Darstellung, welchen Anteil das Bauland an der Gesamtfläche der Gemeinde hat.

In der Grundlagenforschung, Pkt. 6.1, sind die landwirtschaftlichen Flächen nach Kulturarten aufgegliedert, von ein- und mehrmähdigen Wiesen über Hutweiden bis zu Weingärten und Christbaumkulturen.

Interessant ist die Angabe der Baulandreserven (36 ha = 36 % des gewidmeten Baulandes). Es heisst dann, dass die "Baulandreserven über das gesamte Gemeindegebiet verteilt sind". Hier fehlt als wichtige Ergänzung, dass diese Baulandreserven eben nicht gleichmäßig verteilt sind und z.B. in den eigentlich wenig geigneten Teilen (PKW notwendig) Baunzen (60 ha und Sagberg (40 ha) liegen, wie aus der Flächenbilanz der Bestandserhebung hervorgeht.

Wiederum wird hier die Zusammenfassung der Grundlagenerhebung zitiert. Die ausführliche Darstellung der Baulandreserven erfolgt in der Grundlagenforschung, Pkt. 5.2. Daneben gibt es noch die Plandarstellung und eine parzellenscharfe tabellarische Darstellung der Baulandreserven. Weiters existiert eine Plandarstellung jener Flächen, die in den letzten 10 Jahren bebaut wurden.

Die Kernaussage des Entwicklungskonzeptes zu diesem Thema sind ebenfalls klar formuliert: keine Baulandausweitung, Siedlungsgrenzen, Verringerung der Bebauungsdichte in den peripheren Siedlungsteilen.

S. 3

Abschnitt geschätzter Baulandbedarf

Pkt. 1

Als wichtige Aussage wird festgestellt, dass bei gleichbleibendem Trend der Bevölkerungsentwicklung ca. 700 neue Wohnungen und damit ein Baulandbedarf von ca. 10 ha notwendig sind. Hier wären mehrere Szenarien anzugeben.

Der Bedarf für die nächsten 10 Jahre wird mit ca. 10 ha angegeben, die Wohnbaulandreserven betragen 33 ha. Vorgeschlagen wird, kein zusätzliches Bauland zu widmen und die Bebauungsdichte teilweise zu senken. Wo es sinnvoll ist, die Bebauung einzubremsen, wurde ebenfalls begründet.

Abschnitt Fragebogenaktion

Hier wäre festzuhalten, dass laut Befragung ein gewisser Widerspruch darin besteht, dass sich zwar 75 % für eine maximale Einwohnerzahl von 10.000 aussprechen, gleichzeitig aber 40 % als zukünftige Bebauungsform das freistehende Einfamilienhaus bevorzugen.

Bemerkenswert ist, dass 50 % der Antwortenden bekundeten, dass Purkersdorf eine reine Wohnstadt sein sollte.

Ja, der Widerspruch war zu erwarten. Aus diesem Grund versuchen wir, eine Balance zu finden zwischen dem Wunsch der Bevölkerung einerseits und raumplanerischen Notwendigkeiten zur Lenkung der Siedlungstätigkeit: andererseits: Flächenreduktion für Wohnbauland, Senkung der Bebauungsdichten in der Peripherie, verdichtete Bauformen in zentralen Lagen etc.

S. 4

Abschnitt Klimabündnis

Erfreulich ist, dass hier das Prinzip des Klimabündnisses in der jetzigen Version zumindest angeführt wird. Aber das ist auch unzureichend, nicht erwähnt wird, dass weder bekannt ist, welchen Energieverbrauch auch nur annähernd hat, geschweige denn, dass daraus abgeleitet konkrete Ziele angestrebt werden und geschweige denn, dass solche Ziele nachvollziehbar abrechenbar wären. Hier wären unbedingt jedenfalls grobe Schätzungen und notwendige grundlegende Maßnahmen zur Einhaltung dieses Zieles darzustellen.

Der Verkehr als Verursacher von CO2-Emissionen liegt mit einem 30 %igen Anteil über dem der Haushalte und des Gewerbes. Die Verkehrsemissionen sind noch immer im Steigen begriffen, wohingegen der CO2-Ausstoß der übrigen Bereiche eingedämmt werden konnte. Eine Abschätzung der CO2-Minimierung für Purkersdorf aufgrund der Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Verkehrsreduktion, Verkehrsverlagerung etc.) wäre daher äußerst hilfreich, um gemeinsam eine CO2-Bilanz für Purkersdorf erstellen zu können.

S. 5

Abschnitt Siedlungsentwicklung - Entwicklungskonzept

Abschnitt Grundsätze

Pkt. 1

Positiv ist, dass das Grundprinzip der "nachhaltigen Stadtentwicklung" festgehalten wird. Allerdings ist dieser Begriff kaum erklärt bzw. operationalisiert.

Pkt. 2

Es heißt, es "sollte die Bevölkerungszahl konstant gehalten werden". Dies ist zunächst eine interessante Aussage, aber wie bekannt müsste dargestellt werden, was dazu notwendig wäre. Es würde sich herausstellen, dass es unter den derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten praktisch unmöglich ist.

Die Baulandverknappung durch Rückwidmungen und Reduzierung des Wohnbaulandes gehört jedenfalls zu diesen Maßnahmen, wie auch die Senkung der Bebauungsdichte. Es wurde rechnerisch nachgewiesen, dass dadurch eine Reduktion der theoretischen maximalen Einwohnerzahl von ca. 1.200 Personen erzielt werden könnte.

Abschnitt Entwicklungstrend

Pkt. 3

Hier heißt es, dass "nach dem Willen der Gemeindevertreter 10.000 Personen nicht wesentlich (zu) überschreiten" wären. Wenn dies ein Ziel ist, so müsste - soll dies keine Floskel bleiben - das genau konkretisiert werden oder eben unter den gegebenen Bedingungen als schwierig machbar dargestellt werden.

siehe oben

S. 6

Abschnitt Konsolidierung der Einwohnerzahl

Pkt. 1 bis 4

Hier heißt es wörtlich:

"Das Wohnbauland ist - wo immer möglich - zu verringern bzw. ist in geeigneten Bereichen die Bebauungsdichte zu senken.

Rückwidmungen von Bauland in Grünland sind - abgesehen von möglichen Entschädigungskosten - aufgrund der Kleinteiligkeit und der Verteilung der Baulandreserven nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich.

Die bisherige Strategie, entlang der Entwicklungsachsen Bauland-Kerngebiete zu widmen, um eine kleinteilige Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu fördern, hat nicht immer den gewünschten Effekt gezeigt. Anstelle von gemischten Nutzungen entstanden oftmals reine Wohnnutzungen. Um diese Entwicklung zu unterbinden und um eine Nutzungsmischung zu erzwingen, werden gewidmete Kerngebiete, die sich für Wohnen nur bedingt eignen, dem Wohnbauland entzogen und mit einer Betriebsgebietswidmung (ggf. mit Zweckbindung) zu versehen.

Die Bebauungsdichte in nahezu allen peripheren Siedlungsteilen wird verringert und bildet so ein Regulativ hinsichtlich der Nutzung des Wohnbaulandes."

Zu erklären wäre jedenfalls, warum die bisherige Zielsetzung offenbar nicht umgesetzt wurde. Die Neuorientierung scheint grundsätzlich zweckmäßig, wäre aber - um nicht erneut mangels Absicherung zu scheitern - zunächst zu begründen, dann hinsichtlich von Beispielen in anderen Gemeinden abzusichern und bezüglich sich konkret stellender Umsetzungsprobleme zu erörtern.

Bezieht sich die Kritik der Nichtumsetzung auf die Kerngebiete und auf die Tatsache, dass diese Bereiche fast nur für den Wohnbau genutzt wurden?

Gerade weil es sich gezeigt hat, dass diese Widmung falsch und einseitig genutzt wurde, wird versucht, dem einen Riegel vorzuschieben.

Abschnitt Baulandreserven

Hier ergibt sich ein Widerspruch zwischen Pkt. 1 und Pkt. 3. In Pkt. 1 wird festgestellt, dass 0,5 ha noch als nicht verbautes Bauland Betriebsgebiet gewidmet sind. In Pkt. 3 wird der Baulandbedarf für betriebliche Nutzungen für die nächsten Jahre für 10 Jahre mit 1,9 ha abgeschätzt. Möglicherweise würde die oben genannte Umwidmung vom Baulandkerngebiet auf Betriebsgebiet hier Möglichkeiten schaffen. Jedenfalls wäre dies näher darzustellen.

Fehlinterpretation: unter Pkt. 3 wird festgestellt, dass der Baulandbedarf für betriebliche Nutzung 1,9 ha beträgt. Die Betriebe, die Purkersdorf braucht und aufgrund diverser Parameter "verträgt", sind Dienstleistungsbetriebe, für die keine Betriebsgebiets-Widmung notwendig ist. Die Wohnbaulandreserven mit 33 ha (BW, BK) für die nächsten 10 Jahre sind ausreichend, sowohl für den Wohnbau (10 ha) als auch für die Dienstleistungsbetriebe (2 ha).


In Pkt. 5 wird positiverweise festgestellt, dass "kein Bedarf für zusätzliche Baulandausweisung" besteht. Daraus müsste sich zwingend ergeben, dass insbesondere in der Baunzen keine neuen Baulandwidmungen erfolgen dürfen. Dies ist aus gegebenem Anlass zweckmäßigerweise festzuhalten.

Wir haben im Entwicklungskonzept objektiv festzuhalten, welche Entwicklungsziele zu verfolgen sind. Die Aussage, dass kein Bedarf an zusätzlichen Wohnbauland Widmungen besteht, kann nicht in die Aufzählung einzelner Grundstücke münden, die nicht umgewidmet werden dürfen.

Es sind alle Faktoren angeführt, die Widmungsentscheidungen beeinflussen.

S. 7

Abschnitt Auflistung von Änderungspunkten ...

Pkt. 1

Aus dem Text ist nicht ersichtlich, was genau unter "Ausweisung linearer Siedlungsgrenzen entlang der Siedlungsränder Süßfeld/Feilerhöhe/Ziegelfeld" zu verstehen ist. Hier wäre ein skizze oder ein Plan sinnvoll...

Sämtliche Plandarstellungen zur Flächenwidmungs- und Bebauungsplan-Änderung sind farbig und liegen im Bauamt auf. Herr Dr. Riß war anlässlich der letzten Ausschuss-Sitzung mit diesem Vorgehen einverstanden. Es handelt sich um 74 einzeln behandelte Punkte mit insgesamt über 150 farbigen Plandarstellungen.

Pkt. 2

Abstimmung der Bebauungsdichte mit den Einzugsbereichen des öffentlichen Verkehrs ist eine sehr wichtige positive Maßnahme.

Pkt. 3

Hier ist unklar, ob sich die Maßnahme nur auf die Umgebung des Hueberhauses bezieht, da sie Überschrift allgemein ist. Die kurze Erklärung ist schwer verständlich und sollte genauer ausgeführt werden.

Siehe Plandarstellung

Pkt. 4

Rückwidmung von Teilen der Wintergasse 39 und 41-43 ist sicher grundsätzlich positiv.

Pkt. 5

Konsolidierung der Einwohnerzahl - Sicherung von Betriebsstandorten

s. oben


Kapitel Stadtgestaltung

Sicher sehr positiv ist der Vorschlag die Maßnahme 4 der Stadtgestaltung bezüglich Fußweg Acoton-Wintergasse, Pummergasse/ÖBF zum Kirchenplatz und Fußweg Hauptschule über Schloß zur Kirche .

(weiteres zu diesem Kapitel im Mailtext

Kapitel Wirtschaft

Abschnitt Land- und Forstwirtschaft

Pkt. 1

Hier wird festgestellt, dass 13 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit insgesamt 43 Arbeitskräften in Purkersdorf existieren. Hier müßte in jedem Fall klar gestellt werden, dass ausser der Waldbewirtschaftung durch die Gemeinde Wien und durch die ÖBF (das ist angeführt) de facto maximal zwei landwirtschaftliche (Neben-)Erwerbsbetriebe bestehen, die diesen Namen tatsächlich verdienen. Der Rest dürfte in tradierten Proforma-Betrieben bestehen. Dies ist hinsichtlich der sehr sensiblen Bewirtschaftung der wenigen noch bestehenden Wiesen ein wichtiger Punkt.

Siehe Grundlagenerhebung, Pkt. 6.1

Abschnitt Verlagerung ... zum Dienstleistungssektor

Mangels Quellenangabe können die Daten nicht geprüft werden. In der Grundlagenerhebung werden zumindest Daten etwas genauer dargestellt

Dass sich die Beschäftigung zum Dienstleistungssektor verändert, ist eine weltweite Tendenz und müsste eben im Detail dargestellt werden.

Dazu sind Statistiken der Wirtschaftskammer z. B. zweckmäßig.

Im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzeptes eine weltweite Tendenz detailliert darzustellen, erscheint als etwas zu weit ausgeholt.

Es wird angeführt, dass im Produktionsbereich ein Betrieb in Purkersdorf über 200 Beschäftigte hat. Welcher Betrieb ist das? Lt. letzten Firmen-Directories gibt es in Purkersdorf keine Unternehmen mehr, die deutlich mehr als 50 Beschäftigte haben.

(Möglicherweise sind damit die Bundesforste gemeint ...)

Daten sind aus der offensichtlich veralteten Statistik aus dem Jahre 1991 entnommen und hätten nicht angeführt werden sollen.

Der Wegfall größerer Betriebe wie Dibl, Riedmüller und Frilla bedeutet einen markanten Einschnitt, nicht nur in die kommunalen Finanzen.

Über die wichtige Frage der Nachnutzung wurde ausführlich und in Varianten diskutiert. Letztlich ist es eine politische Entscheidung, welcher der Handlungsoptionen der Vorzug gegeben wird.

Abschnitt "Generelle Trends im Einzelhandel"

Die Sätze hier sind etwas allgemein.

So wird unter Pkt. 1 "Einkaufen als Freizeiterlebnis" angeführt. Dabei ist unklar, ob sich das auf Purkersdorf bezieht oder auf die allgemein Entwicklung. Jedenfalls wäre genau hier zweckmäßig, die absolut unerfreuliche Entwicklung des Einzelhandels in Purkersdorf samt Konsequenzen für Bevölkerung und Stadtplanung darzustellen und nach den Ursachen zu fragen.


Mit "genereller Trend" ist selbstverständlich die allgemeine Entwicklung gemeint.

Die Ursachen, soweit sie die Stadtplanung betreffen, sind angeführt

Dazu gibt es für Purkersdorf einiges an Unterlagen und allgemein sehr viel Literatur, die gerne zur Verfügung gestellt werden kann.

S. 2

Tourismus stagniert

Auch hier fehlt eine Analyse , allgemeine Zielsetzungen gab es ja schon viele. Faktum ist, dass es nur eine minimale Koordinierung einzelner insgesamt für sich selbst positiv agierender Unternehmen gibt.

Wie soll der Stadtplaner hier eingreifen?

Abschnitt Betriebsbauland

Hier wäre genauer zu begründen, welche Effekte eine Orientierung auf den Dienstleistungsbereich auf die Widmungspraxis überhaupt haben, da ja, wie angeführt, Dienstleistungsbetriebe in der Regel keine eigene Betriebsgebietswidmung brauchen.

Siehe Seite 3: Eine widmungstechnische Sicherstellung der gewünschten Nutzung wird mit einer Betriebsgebiets-Widmung samt Nutzungsvorgabe (z.B. BB-Verwaltung, Büro) erreicht.

Die prinzipiell geeignete Widmung für Dienstleistungsbetriebe ist BK, diese Kategorie wird aber offensichtlich in Purkersdorf aufgrund seines hohen Siedlungsdruckes einseitig für Wohnzwecke genutzt.

Die weitere Möglichkeit zum Zwang der Nutzungsmischung ist die Widmung auf 2 Ebenen: In der Erdgeschoßzone BB mit Zusatz, darüber BK mit wahrscheinlicher Wohnnutzung. Hier läuft man Gefahr, dass die EG-Zonen leer bleiben und eine ungesunde und nicht funktionierende Struktur entsteht.


Geschätzter Baulandbedarf

Pkt. 2

Hier heisst es, "Betriebsansiedlungen im Dienstleistungssektor sind für Purkersdorf dringend erforderlich". Zunächst: es geht nicht nur um Ansiedlungen, sondern um Neugründungen und Förderung der Entwicklung bestehender Betriebe. Bekanntlich ist aber eine solche Zielsetzung nicht mit dem Schreiben eines solchen Satzes realisiert. Daher sind dazu umfassendere Ausführungen zu machen. Insbesondere wäre auf die Möglichkeit eines "Innovationszentrums", eines "Dienstleistungsparks", auf eine gezielte Entwicklung in einer Branche, z. B. Software, usw. einzugehen.

Wirtschaft - Entwicklungskonzept

Absatz Grundsätze

Eine "Stadt der kurzen Wege" ist sicherlich sehr begrüßenswert. Es sollte aber genauer auf die Faktoren eingegangen werden, die gerade diese Zielsetzung in Purkersdorf hemmen: Individualtransport zu Schulen, Kindergarten abseits in Baunzen u. a.

Im Gegensatz dazu wurde vielmehr auf jene Faktoren eingegangen, die diese Zielsetzung fördern: Schaffung von Verbindungen im Zentrumsbereich, Konzentration von Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen im Zentrum, Verbesserungen im ÖV, Schaffung eines innerstädtischen öffentlichen Verkehrsmittels, keine Siedlungsentwicklung an peripheren Lagen, Kindergartenstandorte in der Ost/West-Achse etc.

Abschnitt Entwicklungstrends

Hier wird das Entwicklungsziel "Dienstleistungszentrum" angeführt. Dies ist zu allgemein, da wie beschrieben, Purkersdorf sowieso hauptsächlich Dienstleistungsbetriebe hat. Die Frage ist, auf welche Bereiche der Dienstleistungen ein Schwerpunkt gelegt werden soll.

Der Satz "Der Trend zum Einkaufen als Freizeiterlebnis ist zu berücksichtigen" ist angesichts der realen Situation etwas realitätsferne. Hier sollten die Fehler der letzen zehn Jahre klar benannt werden und daraus Konsequenzen gezogen werden ...

Siehe Grundlagenerhebung S. 63, 70, Entwicklungskonzept S.8-11, sowie in den Kapiteln Stadtgestaltung, Wirtschaft und Mobilität der "Umsetzung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan"

Abschnitt 4

Nahversorgung

Hier wird nur der Stand der Entwicklung am Acoton-Gelände positiv festgehalten. In der März-Version war noch das frühere Projekt sehr positiv erwähnt worden. Ein Indiz für Gefälligkeit je nach Anforderung?

Die Anschuldigung einer Gefälligkeitswidmung ist ungeheuerlich

Vorweg eine prinzipielle Feststellung: Es gibt keine verschiedenen Versionen des Stadtentwicklungskonzeptes. Der Grundlagenforschung und dem Stadtentwicklungskonzept ist der Teil "Umsetzung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan" gefolgt.

Zum "Acoton-Gelände" wurde im Entwicklungskonzept im März ausgeführt:

Errichtung eines Nahversorgungszentrums und zumindest eines Textil-/Modewaren-geschäftes ist ein wichtiges Anliegen für die Purkersdorfer Bevölkerung. ...... Die gemeindeeigene Liegenschaft Herrengasse 2 eignet sich von Lage, Größe und Verkehrsanbindung hierfür und ist als Standort für das neue Versorgungszentrum vorzusehen.. Die Liegenschaft ist schwerpunktmäßig für Dienstleistungs- und Nahversorgungseinrichtungen zu nutzen. Ermittlung eines sinnvollen Nutzungs- und Branchenmixes im Rahmen eines Projektmarketings.

In den Umsetzungen wird ausgeführt: Um die Nahversorgung zu sichern und das Ortszentrum weiter aufzuwerten, soll ein Lebensmittelmarkt im Stadtzentrum errichtet werden. Dies wurde auch anlässlich der Fragebogenaktion von der Bevölkerung ausdrücklich gewünscht. Als Standort wurde die gemeindeeigene Liegenschaft Herrengasse 2 ausgewählt. Die Standortqualität ist gegeben durch ....etc. Schwerpunktmäßig ist diese Liegenschaft für Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen zu nutzen. Anpassungen hinsichtlich Wegeführungen haben zu erfolgen

Wo sind die Indizien für eine Gefälligkeitswidmung??

Es fehlt vor allem sdas festhalten der Möglichkeit für zukünftige Planungen der nächsten Generationen, die durch die gewählte Variante offen bleibt. Es werden auch nicht auftretende Probleme dargestellt, wodurch auch nicht die Notwendigkeit von Maßnahmen, z. B. konkrete Integration in das bisherige Zentrum Hauptplatz offensichtlich erscheint. Es fehlt die sicher ferne, aber grundsätzlich mögliche Vision der Richtung einer Nahversorgungseinrichtung oder sonstigen zentralen Institution auf dem derzeitigen Volkshausgelände zusammen mit einer Aufstockung des Park&Ride-Platzes.

Hierbei ist zu beachten, dass ein Nahversorger (oder Lebensmittelmarkt oder Vollsortimenter) mindestens 1000 m² Fläche in einer Ebene und möglichst im Erdgeschoß benötigt.

Die "Vision" für den Bahnhof NEU umfasst auch das Gelände des ehemaligen Volkshauses und ist sowohl im Entwicklungskonzept als auch in den Umsetzungsmaßnahmen mehrfach angeführt. Die widmungstechnischen Maßnahmen (BK-Aufschließungszone, Formulierung von Freigabebedingungen) sind im Kapitel Mobilität angeführt

Es fehlt die Analyse der Entwicklung in den letzten zehn Jahren, die zum Schließen diverser Geschäfte der Nahversorgung in der Wintergasse, in der Bahnhofstraße und in der Linzerstraße geführt hat. Es fehlt die Darstellung, dass die Nahversorgung etwa in Neupurkersdorf ohne Motorisierung sehr prekär geworden ist. Es fehlt die Darstellung, warum das "Subzentrum gegenüber der Postsiedlung aus dem Entwicklungskonzept 1992 sang- und klanglos vergessen wurde. Und anderes.

Die generellen Trends im Handel wurden bereits erläutert.

Zum Subzentrum in der Tullnerbachstraße: für Bahnhaltestelle ist der Einzugsbereich lt. ÖBB und lt. Dr. Petzmann (Verkehrsplaner ÖV) zu gering. Für Nahversorger ist der Bereich offensichtlich zu wenig lukrativ (Bevölkerungszahl - lockere Einfamilienhaus-bebauung) und für Dienstleister demnach zu unattraktiv.

Kapitel Intakte Umwelt

S. 1

Abschnitt Fließgewässer

Hier wird dargestellt, dass aufgrund von Verbauungen vom Gablitzbach "kaum Hochwassergefahr" ausgeht. Dies ist nicht nachvollziehbar und müsste durch entsprechende Daten begründet werden.

Positiv ist, dass für den Wienerwaldsee ein "effektives Schleusenmanagement" eingefordert wird.

Es heisst: "Entlang dem Wienfluss sind die Hochwassergefährdungsbereiche im Flächenwidmungs- und im Bebauungsplan eingetragen. In Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Purkersdorf werden die sieben bisher ausgewiesenen Gefährdungsbereiche um weitere zwei ergänzt (Mindersiedlung im Bereich Uferstraße, sowie der östlichste Teil der Postsiedlung, Wohnhaus Jüptner)". Insbesondere aufgrund der Hochwassererlebnisse 97 in Purkersdorf wie jüngst in Niederösterreich allgemein, ist diese Ausführung ungenügend. Es ist naheliegend, dass "Hochwassergefährdungsbereiche" nicht nur dem Augenschein entsprechend in Pläne eingetragen werden sollen, sondern aufgrund fachlicher Analyse. Faktum ist, dass wir durch die Gefahrenzonenplanung in Purkersdorf nun für die kleinen Bäche fachlich ausgewiesene rote und gelbe Zonen haben, jedoch nicht für den Wienfluss und Gablitzbach. Die Erfahrung zeigt z. B., dass die Hauptgefahrenpotentiale natürlich entlang der Hauptfließgewässer Gablitzbach und Wienfluss liegen. Daher ist für diese zwei Fließgewässer so schnell wie möglich in derselben Qualität der Gefahrenausweisung auszustellen, wie für die kleinen Bächlein.

Wurde von der Gemeinde bereits eingefordert.

Darüber hinaus erscheint es notwendig, dass im Sinne des Klimawandels und abzusehender Entwicklungen nicht nur Gefährdungen aufgrund der Statistik der vergangenen Jahre zu Hilfe genommen werden, sondern die offenbar zunehmende Zahl von Witterungsextremereignissen berücksichtigt wird und auch die Auswirkungen dieser Tendenz auf die verstärkte Gefahr von Hangrutschungen analysiert werden. Dies ist gerade in Purkersdorf bei verbreitetenVerbauung von Hängen sehr wichtig.

Allgemein fehlen im Umweltbereich diverse wichtige Punkte (die ungenügende Ausführung zum Klimabündnis wurde schon erwähnt).

Der sich abzeichnende Biosphärenpark für den Wienerwald soll ein ganz zentraler und integrierender Nenner für das Purkersdorfer Entwicklungskonzept sein.

Ein grundlegender Mangel sind fehlende Ausführungen zur zentralen Frage Energie und Verbesserung der Energieverwertung.


Siehe S. 19 ff des Stadtentwicklungskonzeptes. Weiters Festlegungen im Bebauungsplan, laufende Änderungen, Pkt. 6 und 7


S. 4 Abschnitt Luftgüte

hier soll nicht nur auf "schadstoffarme Energieträger" hingewiesen werden, sondern auf die Bedeutung der nachwachsenden Energiequellen.

Abschnitt Versiegelung von Bodenflächen

Ist positiv, sollte aber zwecks Umsetzung näher ausgeführt werden.

Hinsichtlich des Versiegelungsgrades der Bodenflächen sind detaillierte Festlegungen getroffen, über Details hinsichtlich der Materialien wird noch debattiert.

Abschnitt Hochwassergefährdung s. oben

Abschnitt Wienerwaldwiesen

Hier ist eine wesentlich größere Konkretheit notwendig.

Mit der Widmung als landwirtschaftliche Freihaltezone sind die Wiesen in ihrem Bestand geschützt. Für darüber hinausgehende Konkretisierungen sind Fachleute heranzuziehen, z.B. die Verfasser der Biotopkartierung aus dem Jahre 1993

S. 6

"Streichung des bisher festgelegten Wildbachgefährdungsbereiches in der Karlgasse" müsste anhand von Karten näher geprüft werden.

Der provisorische Wildbachbereich wurde entfernt und die roten und gelben Gefährdungszonen lt. Gefahrenzonenplan eingetragen. Siehe Plandarstellung

Maßnahme 5

konkretisieren s. oben

S. 7

Gebäudeausrichtung

"soll nicht generell vorgeschrieben werden"

Dies ist zu wenig verbindlich. Die Südausrichtung sollte tatsächlich als verbindlich gelten und Ausnahmefälle müssten begründet werden.

Ist ein guter Ansatz hinsichtlich Energieeinsparung. Die Faktoren Landschaftsbild und Raumbildung erfordern andere Prioritäten. Es ist politisch abzuklären, welchen Kriterien der Vorzug gegeben wird.

Maßnahme 11

Zugänglichkeit von Gewässer und Waldflächen

"Richter Minder-Siedlung: Furtgasse geht lt. Kataster bis zum Wienfluß"

Was ist dabei gemeint?

Siehe Plandarstellung zu Pkt. 11

Auch Pkt. 3 der Maßnahme 11 Wienerstraße Verkehrsfläche Parzelle 153/10. Was ist dabei gemeint?

Siehe Plandarstellung zu Pkt. 11

Maßnahme 10

Abstandsflächen von Waldrändern

Erscheint grundsätzlich sehr positiv. Unklar ist, warum hier nur drei Stadtteile genannt werden (Ziegelfeld, Karlgasse-Schuhgasse und Feuerstein). Was ist genau mit Bepflanzungsvorschriften gemeint?


6 Bereiche wurden genannt (nachgetragen anlässlich der Hinterlegung der Plandarstellungen am Tag nach der Ausschusssitzung)

Im restlichen Gemeindegebiet erfolgte bereits 1993, im Rahmen der Neudarstellung des Bebauungsplanes, die Ausweisung von Abstandsflächen

Bepflanzungsvorschriften: siehe S. 100 "Wohngärten, Siedlungsvegetation"

S. 8

Maßnahme 8

Wienerwaldwiesen

S. oben

Maßnahme 9

Uferfreihaltezonen

Erscheint grundsätzlich positiv muss im Einzelfall geprüft und überlegt werden, ob nicht weitere diesbezügliche Maßnahmen in Frage kommen.

Sonstiges

Eine der schwersten Mängel des Konzeptes besteht darin, dieser Entwurf eines Stadtentwicklungskonzeptes weder analytische noch konzeptionelle Aussagen zum Zentrum umfasst. Das Zentrum einer Stadt ist das Wesentlichste und gerade in Purkersdorf in einer schweren Entwicklungskrise mit schwerwiegenden Folgen. Eine Stadtentwicklungskonzept ohne Aussagen zum Zentrum ist wie Sexualität ohne Körperkontakt und daher ungenügend.


Zum Zentrum wurden Aussagen getroffen und diese mit Plandarstellungen belegt.

Bezüglich S.13 Grundlagenerhebung:

Purkersdorf ist offiziell als zentraler Ort der Stufe II angeordnet. Meiner Meinung sollte Purkersorf mittelfristig die Einordnung auf Stufe I anstreben, das ist in etwa eine Bezirkshauptstadt. Viele Infrastrukturvoraussetzungen dafür sind vorhanden.

Hier scheint eine grobe Verwechslung vorzuliegen:

Ein zentraler Ort der Stufe I ist die unterste Stufe. Purkersdorf hingegen hat alle Voraussetzungen, die einen zentralen Ort der Stufe III auszeichnen.

Die Beantragung auf Anhebung der Zentralitätsstufe wurde vom zuständigen Sachverständigen der NÖ Landesregierung, Herrn DI Maxian, als nicht sinnvoll erachtet. Das Zentrale Orte Raumordnungsprogramm, LGBl. 8000-24 stammt aus dem Jahre 1973 und wurde 1992 novelliert. Derzeit befindet es sich in Überarbeitung bzw. wird ins NÖ Landesentwicklungskonzept übernommen.

Hintergrund ist die Orientierung, in einem günstigen Augenblick den eigentlich sinnlosen Bezirk WU aufzulösen und einen eigenen Bezirk Purkersdorf bzw. Wienerwald mit Purkersdorf als Hauptort zu schaffen. Dafür könnte sich etwa bei Realisierung des Biosphärenparks eine Dynamik ergeben.

Relevant ist die Zentrale orte Stufe z.B. bei Förderungen.

Die Schaffung eines eigenen Bezirkes Purkersdorf liegt nicht im Kompetenz-bereiches eines räumlichen Entwicklungskonzeptes. Meines Wissens geht die politische Diskussion jedoch eher in Richtung Aufhebung der Bezirks- und sogar der Landesgrenzen und nicht umgekehrt.

Grundlagenerhebung Seite 83

Hier wird der irreführende Begriff "Wiener Wasser" verwendet, das sich aus 2 völlig unterschiedlichen "Quellen" kommt. Das Hochquellenwasser und das Wienerwaldseewasser.

Es müsste auch ergänzt werden, dass durch den neuen Hochbehälter wieder der Grossteil von Purkersdorf einen hohen Anteil von Tullnerfelder Wasser hat.

Das Stärke-Schwächen- Profil ab Seite 104 Grundlagenerhebung ist interessant, aber sicher ergänzungsbedürftig.... Vor allem sind daraus keine Ableitungen ersichtlich. - es wäre dies jedenfalls ein erster Schritt für schlüssiges, umfassendes Entwicklungskonzept.

ÖBF-Ausverkauf

Auf Seite 106 wird richtigerweise festgestellt, dass durch den Waldverkauf der ÖBF über widmungs- und Siedlungsdruck Waldbereiche gefährdet sind.

Umsetzung des Entwicklungskonzeptes

Grundsätzlich sehr positiv, allerdings ohne Hinweis auf die Faktoren, die zur Nichtumsetzung von Maßnahmen führten.(z. B. Straßenrückbau Linzerstraße, Tullnerbachstraße, Kaiser Josefstraße; "Fremdenverkehrskonzept"; Landschaftsplan;u.a.)

Hier wird offensichtlich Bezug genommen auf das Arbeitspapier vom 15. 02. 2001, in dem eine Auflistung der Maßnahmen ohne Bewertung vorgenommen wurde.

Übrigens wird schon lang in Studien nicht mehr der Begriff "Fremdenverkehr", sondern Tourismus verwendet.

Dies wurde uns dankenswerterweise anlässlich der Sitzung vom 15. Feb. 2001 bereits zur Kenntnis gebracht. Das Wort ist außer in der damals bereits vorliegenden Umsetzungsliste nicht mehr verwendet worden, ausgenommen beim Zitieren von Gesetzen und deren Inhalt. Das Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm, LGBl 8000/27 ist derzeit noch in Kraft.

Auf S.4 der "Umsetzung des Entwicklungskonzeptes" wird gemeint, dass die Umstellung auf Gas klimamäßig etwas positives ist. Dies trifft leider im Kern nicht zu.

Im Gegenteil: das umfassende Gasnetz verhindert zur zeit die Umstellung auf wirklich zweckmäßige nachwachsende Energieträger.

Nochmals: es handelt sich um das Arbeitspapier vom 15.02.2001 und um die Auflistung von erfolgten bzw. nicht erfolgten Maßnahmen. Die Umstellung von Kohle- oder Ölheizungen auf Gasheizungen ist jedenfalls als positiv für die Umwelt zu bewerten.

Was jedenfalls fehlt, ist das angepeilte Handymastenkonzept. (in erster Version dazu kurz auf Seite 21)

Liegt am Bauamt der Gemeinde auf

Nicht gefunden wurde auch eine Analyse der Purkersdorfer Enklave Wurzbachtal. Gerade in den letzten Monaten wäre das für die BürgerInnen dort wichtig gewesen.

Die momentanen Beeinträchtigungen durch die Baustelle der HLAG können nicht Gegenstand des Stadtentwicklungskonzeptes sein, der Streit um den Mischek-Bau auf Wiener Gemeindegebiet ebenfalls nicht.

Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung wurden jedoch klare Aussagen getroffen. Zum Schutz der bestehenden Strukturen auf Purkersdorfer Gemeindegebiet wurde für das Wurzbachtal die variable Bebauungsdichte vorgeschlagen. Sie hat den Zweck, großvolumige Bauten zu verhindern, die z. B infolge von Grundstückszusammen-legungen entstehen können.

Merkwürdigerweise ist auch zu den in den letzten Jahren doch sehr wichtigen Entwicklungen um das Sanatorium nicht zu finden.....

Ev Reinberg, Treberspurg usw. einbeziehen....

In der ersten Version war auch noch die längerfristige Absiedlung des Holzlagerplatzes in der Wintergasse angeführt. Jetzt habe ich das nicht gefunden....

Es gibt keine verschiedenen Versionen, siehe oben.


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