Laut http://www.no-racism.net/MUND (siehe auch Archiv:16.4.04) heißt es im Bericht über die Urteilsbegründung
es hätten nicht die Alleinschuldigen auf der Anklagebank gesessen, sondern die direkten Vorgesetzten "und weiter rauf die Etagen" trügen Mitverantwortung; Verfahren gegen diese einzuleiten sei aber nicht Sache des Gerichts, sondern der Staatsanwaltschaft.
Das ist zumindest bemerkenswert.
Ich möchte Ihnen/euch eine Presseaussendung und den Kommentar der "Presse" zum Omofuma-Prozess schicken, Die Zeugenaussage des Mag. Karl Schlögl ist auf http://www.no-racism.net/racismkills/prozess_bericht_180302.htm dokumentiert.
Die Floskel "ist nicht an mich herangetragen worden" wird ich mir jedenfalls merken, damit ev. Klimabündnisziele, unter denen die Unterschrift des Bürgermeisters steht, nicht vergessen werden.
Ähnlich sind auch Kommentare in der heutigen Presse oder im Standard
Im folgenden der Presse-Kommentar:
Die Frage der politischen Verantwortung rund um den Fall Omofuma wurde nicht
geklärt.
VON NORBERT RIEF
Der strafrechtliche Aspekt des Falls Marcus Omofuma ist seit gestern
erledigt. Am Montag ergingen die - milden - Schuldsprüche gegen jene drei
Fremdenpolizisten, die den Nigerianer bei seiner Abschiebung im Mai 1999 mit
einem Klebeband geknebelt und so qualvoll getötet haben: Wegen fahrlässiger
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhielten die Beamten acht
Monate bedingte Haft.
Doch wie sieht es mit der politischen Verantwortung aus? Wer haftet dafür,
daß das Mundverkleben von renitenten Schubhäftlingen über Jahre
stillschweigend geduldet wurde? Es gab parlamentarische Anfragen zu den
Knebelungen (1993 und 1996) und einen Menschenrechtsbericht des Europarats.
Doch nach dem Erstickungstod Omofumas wollte im Innenministerium niemand
mehr wissen, wer die Anfragen beantwortet oder den Menschenrechtsbericht
gelesen hat. Das Problem, was einfache Polizisten tun sollen, wenn ein
Schubhäftling tobt, schreit und beißt, wurde hartnäckig ignoriert: Als ein
Beamter die Knebelungen in einem schriftlichen Bericht festhielt, bekam er
den Report mit dem Vermerk zurück, daß solche Meldungen "nicht zweckmäßig
sind".
Man macht es sich zu leicht, wenn man sich an den drei Beamten abputzt,
ihnen alle Verantwortung an der Tragödie zuschiebt und meint, mit den
Urteilen sei der Fall erledigt.
Karl Schlögl, der während des Todes von Omofuma Innenminister war, hatte
nicht die Stärke, um in seinem Ressort durchzugreifen. Er ließ sich mit den
Versicherungen abspeisen, niemand in einer verantwortungsvollen Position
habe von den Knebelungen gewußt. Bei dem Prozeß stellte sich allerdings
heraus, daß man sehr wohl informiert war. Ex-Innenminister Franz Löschnak
meinte, er habe die Knebelungen "als Extremsituation in Ordnung gefunden";
ein früherer Leiter der Wiener Fremdenpolizei bezeichnete das Mundverkleben
als "gelindestes Mittel". Die Praxis war offenbar so lange akzeptiert, bis
jemand daran starb.
Mit drei Sündenböcken ist der Fall Marcus Omofuma nicht erledigt. Eine
schonungslose Aufklärung wäre ein notwendiger Akt der politischen Hygiene.
Die Sündenböcke