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Anleitung zum Bauen im Grünland !? |
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Kennen Sie einen Sachverständigen im Bereich Landwirtschaft? Dann können Ihnen nachfolgende Zeilen auf dem Weg zu einem günstigen Baugrundstück vielleicht behilflich sein. Oder doch nicht? Wir werden die Geschichte dieses Hausbaus jedenfalls genau verfolgen.
Naturschutzbund Niederösterreich Alserstraße 21/1/5, 1080 Wien Tel: 01-402 93 94, Fax: 01-402 92 93, E-Mail: noe@naturschutzbund.at Herrn Bezirkshauptmann Dr. Helmut Leiss BH Baden
Schwartzstraße 50 2500 Baden Wien, 29.4.2005 Fragwürdige Gebäudeerrichtung im Grünland in der Marktgemeinde Alland
Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann, uns wurde die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gutental 20 / 20a (GSt.Nr.198/5, KG Schwechatbach) in der Marktgemeinde Alland zur Kenntnis gebracht. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich laut Flächenwidmungsplan um Grünland. Die uns übermittelte Fotodokumentation lässt eindeutig den Charakter eines großzügig errichteten Wohnhauses erkennen, eine Verwendung für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann nicht abgeleitet werden. Es stellt sich daher die dringende Frage nach einer korrekten Vorgangsweise im gegenständlichen Fall. Vor dem Hintergrund der aktuellen Einreichung eines Biosphärenparks Wienerwald bei der UNESCO in Paris und dem klaren Bekenntnis der Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich zur adäquaten Umsetzung dieses Modells einer nachhaltigen Regionalentwicklung sind derartige Vorfälle höchst unverständlich und befremdlich. Sie entsprechen in keinster Weise der Idee eines Biosphärenparks, die gerade bei behördlichen Verfahren der Bevölkerung vorgelebt werden müsste um Verständnis für dieses öffentliche Anliegen zu erreichen. Als Anwalt der Natur haben wir uns für die bestmögliche Etablierung eines Biosphärenparks Wienerwald eingesetzt. Diese ehrenamtlichen Bemühungen werden durch Vorfälle, wie den hier geschilderten geradezu konterkariert, zumal sie wahrscheinlich nicht alleine stehen. Der Schutz vor weiterer Zersiedelung und die nachhaltige Entwicklung der noch verbliebenen, nicht nur naturschutzfachlich wertvollen Wiesenlandschaft im Wienerwald stellt ein wichtiges Anliegen des zukünftigen Biosphärenparks dar. Wir ersuchen daher mit Nachdruck den Vorgang um die Errichtung dieses Wohnhauses zu prüfen und bei Vorliegen eines Rechtsverstoßes entsprechende Maßnahmen im Sinne der Biosphärenparkidee einzuleiten, um ähnlich geplanten Absichten eine klare Absage zu erteilen. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung Mag. Margit Gross Geschäftsführerin | |||
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| Letzte Änderung: 1970-01-01 - Stichwort - Sitemap | ||||