Purkersdorf Online

Netzwerk 2001-10-19


Protokoll Arbeitstreffen vom 19.10.2001

Tagesordnung:

  1. Biosphärenpark Wienerwald
  2. Natura2000-Gebiet Wienerwald - Thermenregion
  3. Stand Grundstücksverkäufe ÖBf AG
  4. Grundstücksverkäufe aus verfassungsrechtlicher Sicht
  5. Medienarbeit
  6. Wienerwaldkonferenz

Ad a)

Die umfangreich und umfassend geführte Diskussion zum Thema bringt die Erkenntnis, dass wir mit dem Begriff nicht wirklich vertraut sind. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt für die meisten von uns nicht klar nachvollziehbar, ob unsere Ziele mit dem Biosphärenpark ganz in Einklang zu bringen sind, oder ob es weitreichenderer Schutzbestimmungen bedarf. Außerdem scheint es nicht sinnvoll, Themen über die Medien transportieren zu wollen, die wir mit unserem derzeitigen Informationsstand nicht ausreichend argumentieren können.

Nachdem sich die beiden Landeshauptleute von Wien und NÖ aber offenbar darauf einigten, das Projekt Biosphärenpark Wienerwald ernsthaft anzugehen, sollten wir möglichst rasch unser Wissen diesbezüglich erweitern. Als ersten Schritt dazu übersende ich zu diesem Zweck die Unterlagen des Umweltdachverbandes, welche anläßlich einer Pressekonferenz zum Thema kürzlich erstellt wurden.

Nichtsdestotrotz wird eine wissenschaftliche Prüfung der möglichen Konzepte (Naturpark bis Nationalpark) rasch erfolgen müssen.

Beim zuständigen Beamten der niederösterreichischen Landesregierung soll ein Termin vereinbart werden (können Sie das organisieren, Herr Dr. Fritz?), bei dem die Beauftragung an die PGO (Planungsgemeinschaft Ost) besprochen und diskutiert werden soll.

Im folgenden Auszüge aus der Homepage des Umweltdachverbandes, zu finden unter: http://www.umweltdachverband.at/

"UNESCO-Biosphärenpark im Blickfeld: Geschichte, Fakten & Details

Was ist ein UNESCO-Biosphärenpark

Die UNESCO, die mit Erziehung, Wissenschaft und Kultur befasste Sonderorganisation der Vereinten Nationen hat im Jahr 1968 das Programm Man and the Biosphere, "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) ins Leben gerufen. Eines der Projekte ist die Errichtung eines weltweiten Netzes von Biosphärenparks. Seit damals sind 411 Biosphärenparks in 94 Ländern der Welt entstanden.

Biosphärenparks sind nicht Schutzgebiete im eigentlichen Sinn. Biosphärenparks sollen gelebte Modelle sein, wie Menschen ressourcenschonend und nachhaltig wirtschaften und leben können. In einem Biosphärenpark geht es nicht hauptsächlich um den Schutz und die Bewahrung von Naturbeständen - dafür bleibt der herkömmliche Naturschutz zuständig. In einem Biosphärenpark geht es um eine nachhaltige Entwicklung und Neuerung (versus Zerstörung) der natürlichen Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen. Insofern kann diese Kategorisierung ein Instrument für eine nachhaltige Regionalentwicklung sein.

In Österreich gibt es fünf von der UNESCO anerkannte Biosphärenparks: Gossenköllesee (Tirol), Gurgler Kamm (Tirol), Neusiedler See (Burgenland), Lobau (NÖ) und seit 9. November 2000 das Grosse Walsertal (Vorarlberg).

Gesetzliche Grundlagen für Biosphärenparks

Es gibt kein internationales UNESCO-Biosphärenpark-Gesetz. Um ein von der UNESCO anerkannter Biosphärenpark zu werden, müssen jedoch gewisse Kriterien und Funktionen erfüllt werden, welche die UNESCO überprüft. "Biosphärenpark" ist ein Gütesiegel der UNESCO - wie bei jedem anderen Markenzeichen wird auch bei der UNESCO in regelmässigen Abständen überprüft, ob die Region die Anerkennung noch verdient (Qualitätskontrolle). Diese Überprüfung geschieht anhand von national und international abgestimmten Kriterien. Selbstverständlich können Landesregierungen in ihren Gesetzen für Naturschutz und Landschaftspflege die Kategorie "Biosphärenparks" einführen.

Funktion von Biosphärenparks

Schutzfunktion: Biosphärenparks sollen zum Schutz von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischen Variationen beitragen.

Entwicklungsfunktion: Biosphärenparks sollen einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung förderlich sein, die sowohl sozio-ökonomisch als auch ökologisch tragfähig ist.

Forschungsfunktion: Biosphärenparks sollen bevorzugte Orte für Umweltforschung, -beobachtung und -bildung sein. Durch das weltweite Netz können wissenschaftliche Informationen ausgetauscht werden.

Zonierung von Biosphärenparks

Kernzone: Die Kernzone ist jene Zone, in der sich die Natur vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln kann. Mindestens 3 % des Gesamtgebietes müssen als Kernzone ausgewiesen werden. In der

Pufferzone (auch Pflegezone): Die Pufferzone macht mindestens 10 % der Gesamtfläche aus, welche die besonders schützenswerte und pflegeabhängige Kulturlandschaft beinhaltet. Die Pufferzone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch die menschliche Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Die Pufferzone soll die Kernzone vor Beeinträchtigungen abschirmen. Erholung und Maßnahmen zur Umweltbildung sind am Schutzzweck auszurichten. In der Pufferzone werden Struktur und Funktion von Ökosystemen und des Naturhaushaltes untersucht sowie ökologische Umweltbeobachtungen durchgeführt.

Übergangszone (auch Entwicklungszone): Die Übergangszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. Ziel ist die Entwicklung einer Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird. Eine sozial verträgliche Erzeugung und umweltfreundliche Produkte tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. In der Übergangszone prägen insbesondere nachhaltige Nutzungen das naturraumtypische Landschaftsbild. Hier liegen die Möglichkeiten für die Entwicklung eines umwelt- und sozialverträglichen Tourismus. In der Entwicklungszone werden vorrangig Mensch-Umwelt-Beziehungen erforscht. Zugleich werden Struktur und Funktion von Ökosystemen und des Naturhaushaltes untersucht sowie ökologische Umweltbeobachtung durchgeführt und Maßnahmen zur Umweltbildung gesetzt.

Biosphärenpark Wienerwald: Das Naturparadies soll durch das internationale UNESCO-Gütesiegel nachhaltig gesichert werden

Wien (UWD), 3.10.01 - "Der unter internationaler Obhut der UNESCO stehende Biosphärenpark ist ein maßgeschneidertes Modell, um Menschen, Natur, Wirtschaft und Kultur unter einen schützenden ökologischen Hut zu bringen", sagt Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Wird der Wienerwald Biosphärenpark, profitiert nicht nur die Natur davon, sondern auch die Bevölkerung. "Das ist eine einzigartige Chance, die ,Grüne Lunge', die für mehr als zwei Millionen Menschen Erholungsraum ist, für die Zukunft zu erhalten", so Heilingbrunner. Beim Biosphärenpark geht es darum, seltenen und bedrohten Kostbarkeiten aus Fauna und Flora - wie etwa Wachtelkönig oder Frauenschuh - ein intaktes Umfeld zum Überleben zu sichern.

Naturschutz hoch im Kurs: Naturjuwele des Wienerwaldes

Der Wienerwald bringt beste Voraussetzungen mit, um zu einem Vorzeige-Modell Biosphärenpark zu werden. "Naturschutz steht im Wienerwald schon in den letzten Jahren hoch im Kurs, was fehlt, ist jedoch ein Entwicklungskonzept, um die vielen kostbaren Naturjuwele und wertvollen Kulturlandschaften nachhaltig für die Zukunft zu sichern - genau das kann ein Biosphärenpark liefern", sagt Dr. Heilingbrunner.

Die Gesamtfläche des Wienerwaldes beträgt rund 160.000 Hektar, 70.000 davon Wald. Unbestritten ist der ökologische Wert des Wienerwaldes als letzter großer noch weitestgehend intakter Buchenwald Europas. Die Vielfalt der andern Waldtypen - charakteristisch unter den seltenen sind z. B. Gipfeleschen- und Schwarzföhrenwälder - ist ebenfalls bemerkenswert. Beachtung verdienen darüber hinaus Wiesen und Hutweiden. Durch das niederschlagsarme Klima besitzen die Wiesen und Weiden einen sehr spezifischen Charakter und sind Zentren der Artenvielfalt und Kulturgut von hohem Wert.

Fast die gesamte Region gilt als Landschaftsschutzgebiet (115.000 Hektar).

In diesem Gebiet befinden sich auf niederösterreichischer Seite vier Naturparks mit insgesamt 11.085 Hektar Fläche: Eichenhain, Sandstein-Wienerwald, Sparbach und Föhrenberge. Ein Teil des Wienerwaldes wurde darüber hinaus nach den EU-Naturschutzrichtlinien als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen. Natura 2000 ist ein Programm der Europäischen Union, mit dem Flora, Fauna und schützenswerte Lebensräume erhalten werden sollen. 95.688 ha nach Vogelschutzrichtlinie und 48.507 ha nach Fauna-Flora-Habitat-Richtline fallen im Wienerwaldgebiet in dieses Programm. Bedrohte Tierarten wie etwa Wachtelkönig, Schwarzstorch, Heidelerche und Zwergschnäpper, sowie gefährdete Pflanzenarten, wie z. B. Frauenschuh und der Österreichische Drachenkopf sind in diesem Territorium zu Hause. In Wien kommen noch 2500 ha Naturschutzgebiet (u. a. Lainzer Tiergarten). Dazu wurden im Bereich des Wienerwaldes seit 1997 noch 18 Naturwaldreservate mit zusammen 319 Hektar Fläche eingerichtet, in denen jeglicher Eingriff in die Natur streng verboten ist.

Was kann mit einem Biosphärenpark Wienerwald erreicht werden?

- Schaffung neuer bzw. Absicherung bestehender Naturparks.

- Rasche Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie).

- Entwicklung eines nachhaltigen Bewirtschaftungs- und Schutzkonzeptes mittels Managementplänen zum Schutz bedrohter sowie gefährdeter Pflanzenarten.

- Erweiterung der bestehenden Naturwaldreservate auf 5 % der Waldfläche des Wienerwaldes. Das bedeutet eine Erhöhung von 319 ha auf 3.500 ha in den nächsten 5 Jahren. Die bestehenden Öko-Inseln sind nicht nur zu sichern, sondern es müssen auch weitere Naturwaldreservate geschaffen werden, in denen jeglicher Eingriff in die Natur streng verboten ist.

- Entwicklungskonzept für eine naturnahe Wald- und Forstwirtschaft im gesamten Wienerwald, Erhaltung der reichhaltigen Wienerwaldwiesen.

- Erhaltung bestehender Kulturlandschaften und eines naturnahen Weinbaus an den Hängen des Wienerwaldes.

- Ausbau der öffentlichen Verkehrsanbindungen (Wienerwaldbus, etc.).

- Landschaftssichernde Raumordnungspolitik und naturverträglicher Tourismus.

- Sicherung des Wienerwaldes als Erholungsraum für mehr als zwei Millionen Menschen.


Modellregion im Detail

- Kernzone Biosphärenpark Wienerwald:

Die bestehenden Naturwaldreservate sollen erweitert und durch Schaffung weiterer Naturwaldreservate und anderer Schutzgebiete die Erhaltung der biologischen Vielfalt des Wienerwaldes gesichert werden. Ziel des Umweltdachverbandes: Mindestens 5 % der Waldfläche des Wienerwaldes - also 3.500 Hektar - sollen Biosphärenpark-Kernzone und damit Naturwaldreservate werden.

- Pufferzone Biosphärenpark Wienerwald:

Ziel ist die Beibehaltung und Absicherung der naturnahen Bewirtschaftung des Wienerwaldes und der Wiesen, so wie diese in den letzten Jahrzehnten erfolgte. Die Kulturlandschaft des Wienerwaldes ist zu erhalten. Die verschiedenen Lebensräume für eine Vielzahl naturraumtypischer - auch bedrohter - Tier- und Pflanzenarten sollen für künftige Generationen bewahrt werden. Dies soll vor allem durch Landschaftspflege erreicht werden. Der Wienerwald muss weiterhin als wichtiger Erholungsraum für die Bevölkerung erhalten bleiben.

Die Pufferzone Biosphärenpark Wienerwald umfasst das gesamte Natura 2000-Gebiet in Niederösterreich inklusive der vier bestehenden Naturparks, einen Teil des Wald- und Wiesengürtels in Wien, sowie den Lainzer Tiergarten. Die Bewirtschaftung kann im wesentlichen wie bisher erfolgen. Dabei ist der Umsetzung von Natura 2000-Richtlinien zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt, sowie zum Schutz von Lebensräumen und Naturwaldreservaten höchste Priorität einzuräumen. Mittels der erforderlichen Umsetzungs- und Managementpläne sollen diese Ziele langfristig abgesichert werden.

- Übergangszone Biosphärenpark Wienerwald:

Ziel ist die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, etwa die Erzeugung und Vermarktung umweltfreundlicher Produkte, sowie ein umwelt- und sozialverträglicher Tourismus. Dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des Wienerwaldes (Höhenstraße) ist höchste Priorität einzuräumen.

Die Übergangszone Biosphärenpark Wienerwald umfasst die Bereiche außerhalb von Kern- und Pufferzone inklusive der Weinberge in Wien und Niederösterreich. Raumordnung, Siedlungspolitik, Verkehrsnetze, Landwirtschaft und Fremdenverkehr sollen in der Übergangszone abgestimmt, nachhaltig und naturverträglich gestaltet werden.

Kräftiges Zugpferd für Wirtschaft & Tourismus

Eine Anerkennung als Biosphärenpark würde nicht nur den internationalen Bekanntheitsgrad des Naturparadieses erhöhen, sondern wäre auch für den Qualitätstourismus ein kräftiges Zugpferd, noch dazu, wo die Vereinten Nationen das Jahr 2002 zum Internationalen Jahr des Ökotourismus ausgerufen haben! Wie viele Gebiete können sich schon rühmen, Wald, traditionsreiche Kulturlandschaften, naturnahe Erholungsangebote und regionale Kost vom Feinsten zu bieten? Der Wienerwald kann - die Menschen mit ihm. Warum dieses Potential länger brach liegen lassen? Sanfter, für die Landschaft nachhaltiger Tourismus ist angesagt! Die ortsansässigen Betriebe und Geschäfte könnten aus dem Gütesiegel Profit ziehen: Mehr Qualitätstourismus sichert Arbeitsplätze und verbessert die Finanzkraft der Gemeinden. Die Produkte aus der Region würden stark aufgewertet.

Weiteres Plus: Durch das Arbeiten am gemeinsamen Ziel Biosphärenpark können neue Aktivitäten und Kooperationen entstehen. Wenn Behörden, Gemeinden, Naturschutzgruppen, Bevölkerung usw. an einem Strang ziehen, kann eine starke Gemeinschaft wachsen. Eine Gemeinschaft, der die nachhaltige Nutzung und Entwicklung der Region ein Herzensanliegen ist, und die potentiell auftretende Konflikte zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen gemeinsam löst."

Weitere Informationen:
Umweltdachverband
Dr. Sylvia Steinbauer
Tel.: 01/40 113/21

Ad b)

Eine grobe Übersicht über die ausgewiesenen Flächen in der Region findet man im beigefügten Blatt aus der "Biosphärenpark-Pressekonferenz" des Umweltdachverbandes. Die schraffierte Fläche stellt das gemäß FFH-Richtlinie in Brüssel eingereichte und nunmehr bereits beschlossene Gebiet dar. Gemäß Vogelschutzrichtlinie sind beinahe doppelt so viele Hektar beschlossen worden. Laut Auskunft des Präsidenten des Umweltdachverbandes ist die rechtliche Absicherung (Schutz vor Umwidmungen etc. bzw. die Möglichkeit beim Europäischen Gerichtshof Umwidmungen anzufechten) der FFH-Gebiete gleich jener Flächen gemäß Vogelschutzrichtlinie.

Brüssel sieht übrigens die Evaluierung der Gebiete im Abstand von fünf Jahren vor. Das bedeutet, dass die nunmehr festgesetzten Außengrenzen und kartierten Schutzgebietsflächen wohl mittelfristig nicht großartig verändert (weder reduziert, aber auch nicht erweitert!) werden können. Egal ob bei der Aufnahme und Kartierung die Vorgaben - so hat es zum Teil den Anschein - unterschiedlich angewandt wurden, oder die Parameter der Schutzwürdigkeit sich ändern (eine aktuelle Forschungsarbeit zum Thema Wienerwald, welche Anfang nächsten Jahres veröffentlicht werden soll, wird - gemäß Aussagen von Dr. Mann - ganz wesentliche, neue Erkenntnisse bringen), eine großflächige Überarbeitung der Gebiete ist in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Die aktuellen Karten werden laut Auskunft der zuständigen Stellen beim Land übrigens im Laufe des nächsten Jahres (so sieht es der Projektablauf vor) an alle Gemeinen kostenlos übermittelt. NÖGIS bietet aber auch jetzt schon an, die Karten - gegen Bezahlung - zu bestellen (auf der Homepage http://www.noel.gv.at/sevice/bd/bd5/noegis/index.htm gibt es ein Bestellformular samt Preisliste zum Download).

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Obwohl das "schwarze Brett", des Forstbezirkes voll wie nie ist (hier werden die beabsichtigten Verkäufe der ÖBf AG - Forstbezirk Purkersdorf öffentlich kundgemacht), soll es bei den Verkäufen derzeit "ruhiger" zugehen. Hier decken sich alle eingebrachten "halböffentlichen" Angaben. Jedoch ist nicht ganz klar, ob es diesbezüglich Freude oder Frust geben soll. Einerseits hört man, dass die für das Geschäftsjahr 2001 zu erfolgenden Umsätze bereits erzielt wurden (was darauf schließen läßt, dass Viele bereits "zugeschlagen" haben), andererseits ist aber auch von Rücknahmen (Ministerium/Vorstand) zu hören - die Verbundenheit der Bevölkerung mit "ihrem" Wald und die damit in Zusammenhang stehende Medienpräsenz hat die Verantwortlichen offenbar schon zu mehr Vorsicht genötigt.

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Dr. Riss erläutert kurz die beiden Möglichkeiten:

Den direkten Weg zu Gericht könnte ein Anrainer bestreiten, wenn er z.B. seine subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt sieht. Das Verfahren kann sich aber sicherlich langwierig gestalten, der Ausgang ist nicht wirklich abschätzbar.

Die Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Einwendungen wird nicht mehr ausführlich betrachtet. Bei der derzeitigen politischen Lage scheint - laut Auskunft einiger Anwesender - die Unterstützung seitens der SPÖ unwahrscheinlich (es würde 1/3 der Mandatare des National- oder Bundesrates bzw. eines Landtages bedürfen). Auch dürfte sich damit die ins Auge gefasste Studie, welche über die Chancen eines solchen Vorgehens Auskunft geben sollte, erübrigen.

Ad e)

Auch wenn für manche zu wenig "weitergeht", mit den Mitteln, welche uns zur Verfügung stehen, wurde bereits vieles erreicht. Aber trotzdem neuerlich der Aufruf an Alle: Unterstützt die Forderungen nach einem Verkaufsstopp von Bundeswald!

In Anbetracht des kommenden Jubiläumsjahres (1000 Jahre Wienerwald) und der für das nächste Budgetjahr sicherlich wieder notwendigen Verkaufserlöse der ÖBf AG müssen wir die damit dem Wald - und dem Wienerwald im Besonderen - zukommende mediale Aufmerksamkeit zum Schutz desselben nutzen.

Ad f)

In Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde wird das Thema "Wienerwaldkonferenz" lediglich insofern behandelt, als wir zum (Achtung geändert!) Termin der Generalversammlung unser nächstes Arbeitstreffen vereinbaren.


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