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Fahr mit!

Versicherungsrechtliche Situation

Die sich aus der Mitnahme von Personen ergebende versicherungsrechtliche Situation ist in Österreich durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB) geregelt.

  1. Wer ist versichert?
    • Eigentümer/Halter bzw. der vom Halter berechtigte Lenker des Kraftfahrzeugs
    • Insassen sowie Personen, die den Lenker einweisen

  2. Was ist versichert?
    • die Bezahlung von Schäden, die durch Ihr Fahrzeug an anderen Personen, Fahrzeugen oder Objekten verursacht wurden
    • die durch einen Verkehrsunfall verursachten Personenschäden an Mitfahrern
    • die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegen Sie (gegebenenfalls auch gerichtlich)
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 1,09 Millionen Euro, die im Normalfall - von Horrorszenarien abgesehen -  für Sie ausreichen müsste. Versicherungen empfehlen eine höhere Versicherungssumme für Ihr Fahrzeug, damit Sie sicher sein können, auch bei hohen Schadenersatzforderungen ausreichend Schutz zu haben.

Für die/den MitfahrerIn ist wichtig, dass es zur Kürzung des Schadensersatzanspruches kommen kann, wenn:

  • die Gurtpflicht missachtet
  • der Unfall mitverschuldet (z.B. durch ins Lenkrad greifen)
  • oder wissentlich mit einer/m alkoholisierten LenkerIn gefahren wird.
Werden Kinder, die jünger als 12 und kleiner als 150 cm sind mitgenommen, so muss ein passender Kindersitz vorhanden sein.


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Letzte Änderung: 2003-09-04 - Stichwort - Sitemap