LiB & G

Petition Glücksspiel


  Diesen Dringlichkeits-Antrag hat die Liste Baum & Grüne für die Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2010 abgegeben. Der Gemeindrat hat leider sogar gegen die Aufnahme auf die Tagesordnung gestimmt. Damit konnte auch nicht einmal über den Antrag diskutiert werden.

Wir finden diese Vorgangsweise demokratiepolitisch sehr bedenklich. Immerhin ist ein Dringlichkeitsantrag die einzige Möglichkeit für Oppositionsparteien einen Antrag bei einer 2/3 Mehrheits-Regierung einzubringen

    Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ersuchen die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderates

Liste Baum & Grüne
 
 
um Aufnahme des folgenden Gegenstandes in die Tagesordnung des Gemeinderates am stellen folgenden Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat vom 29.06.2010
 
 
 
 
Dringlichkeitsantrag der Liste Baum & Grüne zur Gemeinderatssitzung vom 29.6.2010
 
betr.: Petition an den nö. Landtag und den nö. Landeshauptmann
 
I. Zur Dringlichkeit:
 
Da die Automatenspielhalle kurz vor der Inbetriebnahme steht, sollte die Gemeinde Purkersdorf sämtliche ihr zur Verfügung stehende Mittel ergreifen, um sich eine Mitsprache in dieser Angelegenheit zu sichern.
In Purkersdorf wird zurzeit eine Spielautomatenhalle errichtet. Die Purkersdorfer Bevölkerung lehnt solche Glückspielautomatenhallen überwiegend ab. Doch die Gemeinde hatte im Genehmigungsverfahren keine Mitsprache, kein Einspruchsrecht. Das nö. Glücksspielgesetz bedient die Interessen vor allem eines großen Glücksspielkonzerns mit Sitz in NÖ. Schutz der Spieler und Mitsprache der Gemeinden sind in diesem Gesetz grob vernachlässigt.
 
II. Zum Antrag:
 
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf will nicht akzeptieren, dass er bei der Genehmigung einer Glücksspielautomatenhalle keinerlei Mitsprache hat.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf richtet daher folgende Petition an die nö. Landesregierung und an den nö. Landtag:
„Wir fordern die nö. Landesregierung und den nö. Landtag auf, das nö. Glücksspielgesetz dahingehend abzuändern, dass nicht mehr großzügig Konzerninteressen bedient werden, sondern Spielerschutz und der Schutz der Menschen vor solchen existenziell zerstörerischen Einrichtungen im Vordergrund steht. Außerdem muss einer Kommune das Recht zugestanden werden, in Form eines Gemeinderatsbeschlusses gegen die Baubewilligung oder Betriebsgenehmigung von Glücksspielautomatenhallen ein Veto zu erheben.“
 
Purkersdorf, am 28. Juni 2010 

 

 

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Letzte Änderung: 2010-09-02

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