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TIPP ? sagt am 19.10.2006 14:53:Erster Beitrag

BZÖ-Wahl-einspruch


Wien - Die Bundeswahlbehörde entscheidet am Freitag über das endgültige
Wahlergebnis - danach sind Einsprüche gegen das Ergebnis möglich.
Zumindest im Fall des BZÖ (Stichwort: "Liste Jörg Haider" statt "Liste
Westenthaler") hätte eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof gute
Chancen, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Grund ist ein
Präzedenzfall aus dem Jahr 1924. Schon damals hatte der VfGH
entschieden, dass die Stimmen einer Partei, die unter verschiedenen
Listennamen kandidierte, nicht addiert werden dürfen.

Ab Freitag Einspruch wahlwerbender Partei notwendig!

wertrautsi!
Die KPÖ ?

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