Purkersdorf Forum Archiv 2007
Archiv 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010-2013 | 2014-2016 | Forum | HOME

Hans-Jürgen Gaugl ® sagt am 22.06.2007 15:56 zu rp ?:Nächster Beitrag

Re: Rechtskundiger


Wenn sich jemand in die juristischen Themenstellungen rund um das Thema "Bäume auf Privatgrundstücken" mit Haftungsfragen usw einlesen möchte, dann ist der unter nachstehendem Link aufrufbare Aufsatz ganz gut geeignet: www-gewi.kfunigraz.ac.at/wila/Publikationen/AP34_2Aufl.pdf
Da der Aufsatz aber in einigen Fragen auf die steirischen Landesgesetze und Gemeindeverordnungen abstellt (was das "Recht auf Fällen" anbelangt etwa), sollte man sich dazu auch das NÖ Naturschutzgesetz ansehen mit § 15 desselben:
§ 15 Baumschutz in den Gemeinden (1) Ziel des Baumschutzes in Gemeinden ist es, die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima und eine gesunde Wohnumwelt für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und zu verbessern oder das typische Orts-, Straßen- und Landschaftsbild zu sichern. Wenn es zur Erreichung dieses Zieles unumgänglich ist, kann der auf öffentlichem oder privatem Grund befindliche Baumbestand durch Verordnung des Gemeinderates unter Schutz gestellt werden. (2) Eine solche Verordnung kann für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile hievon auch mit gebietsweise oder nach Baumarten unterschiedlichen Regelungen erlassen werden und hat zumindest festzulegen: 1. auf welche Baumarten die Bestimmungen Anwendung finden, 2. welche Maßnahmen untersagt sind, 3. für welche Maßnahmen Ausnahmen jedenfalls zu bewilligen sowie 4. ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind.
Ob und mit welchem Wortlaut in Purkersdorf eine solche Verordnung erlassen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, sollte man aber in der Stadtgemeinde oder im Biosphärenparkmanagement erfragen können. Letzteres empfiehlt sich insbesondere auch im Hinblick auf das Biosphärenparkgebiet!

Thread



Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.

Poste nur Bilder, die du selbst gemacht hast und die frei von Rechten anderer sind! Wenn Personen im privaten Raum abgebildet sind, musst du deren Einverständnis zur Veröffentlichung haben.