Purkersdorf Forum Archiv 2007
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!!! ? sagt am 08.02.2007 17:26 zu TIPP ?:Erster Beitrag

Re: Bravuröser Pilz-EADS Methoden


SACHVERHALTSDARSTELLUNG In der Sitzung des Untersuchungsausschusses des österreichischen Nationalrats hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen vom 31. Jänner 2007 war als Auskunftsperson Herr Erhard P. STEININGER geladen.
Die Auskunftsperson hat auf die ihr gestellten Fragen in drei Fällen die Aussage verweigert. Der Untersuchungsausschuss hat die von der Auskunftsperson angegebenen Verweigerungsgründe mit drei Beschlüssen nicht anerkannt, weshalb drei Anträge auf Verhängung einer Beugestrafe gemäß § 9 Abs. 2 iVm. § 21 VO-UA gestellt und mit Mehrheit beschlossen wurden.
Wie aus dem beigefügten Protokoll der Sitzung des Untersuchungsausschusses zu entnehmen ist, begründete die Auskunftsperson die Verweigerung der Antworten u.a. damit, dass sie vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sei und der Vertragspartner – das Unternehmen EADS – mitgeteilt habe, im Fall des Bruchs dieser Geheimhaltungsverpflichtungen bei der Auskunftsperson „Regress“ zu nehmen.
Die Auskunftsperson führte weiter aus, dass durch das Ergreifen von rechtlichen Schritten durch ihren Vertragspartner ihr ein vermögensrechtlicher Nachteil entstünde, der existenzgefährdend sei.
Es wäre daher zu prüfen, ob durch ein Verhalten von EADS gegenüber einer dem Untersuchungsausschuss grundsätzlich zur Aussage verpflichteten Auskunftsperson ein Sachverhalt gegeben ist, der zu strafrechtlicher Verfolgung (gegebenenfalls wegen Nötigung) Anlass gibt.


Mit besten Grüßen,



Dr. Peter Pilz Vorsitzender des Untersuchungsausschusses

So habe ich mir das vorgestellt.

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